Rechtsprechung
   LG Braunschweig, 21.07.2015 - 6 Qs 116/15   

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https://dejure.org/2015,25626
LG Braunschweig, 21.07.2015 - 6 Qs 116/15 (https://dejure.org/2015,25626)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 21.07.2015 - 6 Qs 116/15 (https://dejure.org/2015,25626)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 21. Juli 2015 - 6 Qs 116/15 (https://dejure.org/2015,25626)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • taylorwessing.com (Kurzinformation und -anmerkung)

    Erweiterung des Schutzes von internen Untersuchungen

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Unternehmensinterne Untersuchungen als hilfreiche Verteidigungsmaßnahme oder Arbeitserleichterung für die Strafverfolgungsbehörden - zur Beschlagnahme von Compliance-Unterlagen im Unternehmen

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Für die Unternehmensverteidigung erstellte anwaltliche Unterlagen sind beschlagnahmefrei

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Für die Unternehmensverteidigung erstellte anwaltliche Unterlagen sind beschlagnahmefrei

Besprechungen u.ä. (2)

  • taylorwessing.com (Kurzinformation und -anmerkung)

    Erweiterung des Schutzes von internen Untersuchungen

  • noerr.com (Entscheidungsbesprechung)

    Beschlagnahmefreiheit von Unterlagen aus Internal Investigations

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 308
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1405/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Automobilherstellers gegen die

    Von Verfassungs wegen ist es dagegen nicht geboten, eine beschuldigtenähnliche Stellung, die einen Beschlagnahmeschutz aus § 97 Abs. 1 StPO nach sich zieht, bereits dann anzunehmen, wenn ein Unternehmen ein künftiges gegen sich gerichtetes Ermittlungsverfahren lediglich befürchtet und sich vor diesem Hintergrund anwaltlich beraten lässt oder eine unternehmensinterne Untersuchung in Auftrag gibt (in diesem Sinne wohl LG Braunschweig, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 6 Qs 116/15 -, NStZ 2016, S. 308 ; Jahn/Kirsch, NZWiSt 2013, S. 28 ; de Lind van Wijngaarden/Egler, NJW 2013, S. 3549 ; Krug/ Skoupil, NJW 2017, S. 2374 ; Gercke, in: Festschrift für Jürgen Wolter, 2013, S. 933 ).

    Solche Gründe ergeben sich auch nicht aus der von der Beschwerdeführerin zitierten Entscheidung des Landgerichts Braunschweig vom 21. Juli 2015, die Tochtergesellschaften offenbar - und ohne jegliche Begründung - in den Schutz des § 97 StPO einbeziehen möchte (vgl. LG Braunschweig, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 6 Qs 116/15 -, NStZ 2016, S. 308 ).

  • LG Stuttgart, 26.03.2018 - 6 Qs 1/18

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Rechtmäßigkeit einer vorläufigen

    Dieser besondere Beschlagnahmeschutz gilt sogar für Dokumente, die der Beschuldigte selbst erkennbar zu seiner Verteidigung in dem gegen ihn laufenden Strafverfahren anfertigt (BGH, Urteil vom 25. Februar 1998 - 3 StR 490-97, NJW 1998, 1963) und möglicherweise sogar bereits, bevor ein Ermittlungsverfahren eingeleitet ist (so LG Braunschweig, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 6 Qs 116/15, NStZ 2016, 308).
  • LG Hamburg, 17.08.2016 - 618 Qs 30/16

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Reichweite des Beschlagnahmeschutz für

    Das Beschlagnahmeverbot muss auch für Mitteilungen und Aufzeichnungen gelten, die vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zum Zweck der späteren Verteidigung gefertigt worden sind (LG Braunschweig wistra 2016, 40; LG Gießen BeckRS 2012, 15498 Mehle/Mehle NJW 2011, 1639).
  • AG Köln, 08.10.2019 - 503 Gs 1630/19
    Um dem Beschuldigten jederzeit die Möglichkeit einer geordneten und effektiven Verteidigung zu geben, dürfen auch in seinem Gewahrsam befindliche Aufzeichnungen nicht beschlagnahmt werden (LG Braunschweig, Beschluss v. 21.07.2015 - 6 Qs 116/15 - juris, Rn. 10; LG Hamburg, Beschluss vom 17.08.2016 - 618 Qs 30/16 StraFo 2016, 463, Rn. 19).

    Denn die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Beschuldigten ist nach der jüngeren Rechtsprechung gerade keine notwendige Voraussetzung für die Beschlagnahmefreiheit von Verteidigungsunterlagen, da eine schützenswerte Vertrauensbeziehung zur Vorbereitung einer Verteidigung auch dann bestehen kann, wenn der Beschuldigte lediglich befürchtet, es werde zukünftig ein Ermittlungsverfahren gegen ihn geführt werden (LG München, Beschluss vom 11.12.2018 - 6 Qs 16/18, NStZ 2019, 172, Rn. 27 ff.; LG Braunschweig, Beschluss vom 21.07.2015 - 6 Qs 116/15 - juris, Rn. 10; LG Hamburg, Beschluss vom 17.08.2016 - 618 Qs 30/16, StraFo 2016, 463, Rn. 27 ff.; LG Gießen, Beschluss vom 25.06.2012 - 7 Qs 100/12, wistra 2012, 409, Rn. 11).

  • LG Frankfurt/Oder, 07.04.2022 - 22 Qs 8/22

    Beschlagnahmeschutz, Korrespondenz aus Zivilrechtsstreit, Verteidigungsunterlage

    Dementsprechend stellt sich die in der Rechtsprechung umstrittene Frage, ob § 148 StPO bereits greift, bevor eine Person als Beschuldigter zu qualifizieren ist (so die wohl herrschende Rechtsprechung, vgl. LG Gießen, Beschl. v. 25.06.2012 - 7 Qs 100/12; LG Braunschweig, Beschl. v. 21.07.2015 - 6 Qs 116/15; LG München I, Beschl. v. 11.12.2018 - 6 Qs 16/18 - NStZ 2019, 172; LG Hamburg, Beschl. v. 17.08.2016 - 618 Qs 30/16; LG Mannheim, Beschluss vom 15.10.2020, 24 Qs 3/20; a.A. LG Bonn, Beschl. v. 10.09.2010 - 27 Qs 21/10 Rn. 18 ff.; LG Bonn, Beschl. v. 21.06.2012 - 27 Qs 2/12 - NZWiSt 2013, 21, 25 f.; LG Oldenburg, Beschl. v. 31.07.2018 - 2 KLs 98/16) vorliegend nicht.
  • LG Frankfurt/Main, 28.08.2018 - 24 Qs 4/18
    Während in der Literatur die Ansicht vertreten wird, dass nach der Tat und vor der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch den Beschuldigten gefertigte Unterlagen nicht beschlagnahmefrei sind (Meyer-Goßner/Schmitt aaO § 97 Rz. 36; BeckOK StPO/Gerhold StPO § 97 Rz. 4 für das Beschlagnahmeverbot nach § 97 Absatz 1 Nummer 1 und 2 StPO), haben mehrere Landgerichte unter Hinweis auf die Rechtsgarantie einer wirksamen Verteidigung entschieden, dass die (förmliche) Einleitung des Ermittlungsverfahrens keine notwendige Voraussetzung für das Bestehen eines Beschlagnahmeverbotes ist (LG Gießen Beschluss vom 25.06.2012 - 7 Qs 100/12 - juris Rz. 11 = wistra 2012, 409f.; LG Braunschweig Beschluss vom 21.07.2015 - 6 Qs 116/15 - juris Rz. 10 = NZWiSt 2016, 37ff.; LG Hamburg Beschluss vom 17.08.2016 - 618 Qs 30/16 - juris Rz. 39ff. = StraFo 2016, 463ff.).
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