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   OLG Hamburg, 05.03.2018 - 6 Rb 3/18   

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https://dejure.org/2018,7023
OLG Hamburg, 05.03.2018 - 6 Rb 3/18 (https://dejure.org/2018,7023)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.03.2018 - 6 Rb 3/18 (https://dejure.org/2018,7023)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. März 2018 - 6 Rb 3/18 (https://dejure.org/2018,7023)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Entbindung, Anwesenheit in der Hauptverhandlung, Verwerfungsentscheidung

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Betroffener möchte vor Gericht keine (weiteren) Angaben machen - dann muss entbunden werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des rechtlichen Gehörs um Bußgeldverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des rechtlichen Gehörs um Bußgeldverfahren

  • rechtsportal.de

    Umfang des rechtlichen Gehörs um Bußgeldverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Beim schweigenden Betroffenen ist die Entbindung ein Muss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2018, 242
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Köln, 22.05.2003 - Ss 169/03
    Auszug aus OLG Hamburg, 05.03.2018 - 6 Rb 3/18
    Der Tatrichter hat nämlich dem Antrag nach § 73 Abs. 2 OWiG stattzugeben, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen der Entbindung vorliegen, wenn sich also der Betroffene zur Sache geäußert oder erklärt hat, er werde sich in der Hauptverhandlung nicht äußern, und seine Anwesenheit zur Sachverhaltsaufklärung nicht erforderlich ist (OLG Köln, Beschluss vom 22. Mai 2003 - Ss 169/03 Z - BayObLG DAR 2001, 371 [372]; BayObLG DAR 2002, 133 [134]; BayObLG zfs 2002, 597 ; OLG Dresden zfs 2003, 209 ).

    Anhaltspunkte für eine solche Fallgestaltung - wie etwa die mögliche Überleitung des Bußgeldverfahrens in ein Strafverfahren (§ 81 OWiG ; vgl. OLG Köln, Beschluss vom 22. Mai 2003 - Ss 169/03 Z - mwN) - sind hier nicht erkennbar.

  • OLG Köln, 04.02.1999 - Ss 45/99
    Auszug aus OLG Hamburg, 05.03.2018 - 6 Rb 3/18
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gibt einen Anspruch darauf, sich zu allen entscheidungserheblichen und dem Betroffenen nachteiligen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern (OLG Hamm, Beschluss vom 27. Mai 2004 - 2 Ss OWi 332/04; OLG Köln NZV 1999, 264 ; 1992, 419 ).

    Bleibt der Betroffene trotz ordnungsgemäßer Ladung der Hauptverhandlung fern und wird daraufhin der Einspruch des Betroffenen durch Urteil gem. § 74 Abs. 2 OWiG verworfen, so kann die Einspruchsverwerfung das Recht des Betroffenen auf rechtliches Gehör verletzen, wenn rechtzeitig vorgebrachte und hinreichende Entschuldigungsgründe von dem erkennenden Gericht nicht berücksichtigt worden sind (vgl. OLG Hamm aaO; BayObLG DAR 2003, 463 ; OLG Köln NZV 1999, 264, 265) oder einem rechtzeitig gestellten Antrag auf Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen (§ 73 Abs. 2 OWiG ) zu Unrecht nicht entsprochen worden ist (vgl. BayObLG DAR 2000, 578 ; OLG Hamm, Beschluss vom 3. Dezember 2002 - 4 Ss OWi 918/02; Seitz/Bauer aaO § 80 Rn. 16b).

  • OLG Hamm, 27.05.2004 - 2 Ss OWi 332/04

    Mehrprämie als Betriebsunterbrechungsschaden

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.03.2018 - 6 Rb 3/18
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gibt einen Anspruch darauf, sich zu allen entscheidungserheblichen und dem Betroffenen nachteiligen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern (OLG Hamm, Beschluss vom 27. Mai 2004 - 2 Ss OWi 332/04; OLG Köln NZV 1999, 264 ; 1992, 419 ).
  • BayObLG, 20.03.2001 - 1 ObOWi 107/01

    Berücksichtigung der Entschuldigungsgründe des Betroffenen für sein Ausbleiben in

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.03.2018 - 6 Rb 3/18
    Ebenso wenig kann die Ablehnung damit begründet werden, die Anwesenheit sei erforderlich um aufzuklären, ob der Betroffene sich in der Hauptverhandlung äußere oder nicht (BayObLG VRS 100, 441, 442 = NZV 2001, 523, 524).
  • OLG Köln, 02.06.1992 - Ss 206/92

    Versagung rechtlichen Gehörs ; Rüge; Darlegung; Geltendmachung

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.03.2018 - 6 Rb 3/18
    Da der Anspruch auf rechtliches Gehör zudem nur dann verletzt ist, wenn die angefochtene Entscheidung auf einem Verfahrensfehler beruht, der seinen Grund in unterlassener Berücksichtigung des Sachvortrags der Partei hat (vgl. BVerfG, NJW 1992, 2811 ), müssen in der Begründungsschrift konkret die Tatsachen dargelegt werden, anhand derer die Beruhensfrage geprüft werden kann (vgl. BGHSt 30, 331 ; OLG Hamm aaO und Beschluss vorn 24. Februar 2000 - 4 Ss OWi 114/00 - VRS 84, 234, 235; OLG Köln NZV 1992, 419 ; vgl. auch Seitz/Bauer, aaO, § 80, Rn. 16c und 16 i).
  • OLG Zweibrücken, 12.10.1999 - 1 Ss 195/99

    Entbindung des Betroffenen von der Pflicht, an der Hauptverhandlung teilzunehmen

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.03.2018 - 6 Rb 3/18
    Auch die rein theoretische (weder in der ablehnenden Entscheidung vom 17. Oktober 2017 noch im Verwerfungsurteil niedergelegte) Erwägung, der Betroffene werde in der Hauptverhandlung vielleicht doch Angaben machen, kann eine Aufklärungserwartung und damit die Ablehnung des Entpflichtungsantrags nicht begründen (OLG Zweibrücken DAR 2000, 86 ).
  • OLG Köln, 30.07.1998 - Ss 359/98
    Auszug aus OLG Hamburg, 05.03.2018 - 6 Rb 3/18
    Hierzu ist es erforderlich, den im Bußgeldbescheid erhobenen Tatvorwurf und die konkrete Beweislage im Einzelnen vorzutragen (vgl. OLG Hamm, aaO und Beschluss vom 28. Oktober 2003 mit weiteren Nachweisen; OLG Köln NZV 1998, 474 ; siehe auch Hans. OLG Hamburg, Beschluss vorn 11. April 2016 - 2 RB 79/14; Seitz/Bauer a.a.O. § 74 Rn. 48c).
  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.03.2018 - 6 Rb 3/18
    Da der Anspruch auf rechtliches Gehör zudem nur dann verletzt ist, wenn die angefochtene Entscheidung auf einem Verfahrensfehler beruht, der seinen Grund in unterlassener Berücksichtigung des Sachvortrags der Partei hat (vgl. BVerfG, NJW 1992, 2811 ), müssen in der Begründungsschrift konkret die Tatsachen dargelegt werden, anhand derer die Beruhensfrage geprüft werden kann (vgl. BGHSt 30, 331 ; OLG Hamm aaO und Beschluss vorn 24. Februar 2000 - 4 Ss OWi 114/00 - VRS 84, 234, 235; OLG Köln NZV 1992, 419 ; vgl. auch Seitz/Bauer, aaO, § 80, Rn. 16c und 16 i).
  • OLG Hamm, 03.09.1992 - 2 Ss OWi 864/92

    Rechtsbeschwerdeverfahren; Versagung rechtlichen Gehörs; Beruhen des Urteils auf

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.03.2018 - 6 Rb 3/18
    Da der Anspruch auf rechtliches Gehör zudem nur dann verletzt ist, wenn die angefochtene Entscheidung auf einem Verfahrensfehler beruht, der seinen Grund in unterlassener Berücksichtigung des Sachvortrags der Partei hat (vgl. BVerfG, NJW 1992, 2811 ), müssen in der Begründungsschrift konkret die Tatsachen dargelegt werden, anhand derer die Beruhensfrage geprüft werden kann (vgl. BGHSt 30, 331 ; OLG Hamm aaO und Beschluss vorn 24. Februar 2000 - 4 Ss OWi 114/00 - VRS 84, 234, 235; OLG Köln NZV 1992, 419 ; vgl. auch Seitz/Bauer, aaO, § 80, Rn. 16c und 16 i).
  • KG, 09.07.2019 - 3 Ws (B) 201/19

    Genügende Entschuldigung im Sinne des § 74 OWiG

    Bleibt der Betroffene trotz ordnungsgemäßer Ladung der Hauptverhandlung fern und wird daraufhin sein Einspruch durch Urteil gemäß § 74 Abs. 2 OWiG verworfen, so kann die Einspruchsverwerfung das Recht des Betroffenen auf rechtliches Gehör verletzen, wenn rechtzeitig vorgebrachte und hinreichende Entschuldigungsgründe von dem erkennenden Gericht nicht berücksichtigt worden sind oder einem rechtzeitig gestellten Antrag auf Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen (§ 73 Abs. 2 OWiG) zu Unrecht nicht entsprochen worden ist (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 5. März 2018 - 6 RB 3/18 -, juris m.w.N.).
  • KG, 07.02.2022 - 3 Ws (B) 328/21

    Anforderungen an ein Abwesenheitsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG bei Vorliegen von

    Denn allein darin liegt die Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör (vgl. Senat, Beschlüsse vom 15. April 2021 - 3 Ws (B) 86/21 - vom 7. Mai 2020 - 3 Ws (B) 119/20 - vom 18. Januar 2018 - 3 Ws (B) 5/18 -, juris; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 5. März 2018 - 6 RB 3/18 -, juris).
  • KG, 03.08.2021 - 3 Ws (B) 199/21

    Nachweis eines hinreichenden Entschuldigungsgrundes bei Nichterscheinen zum

    Bleibt der Betroffene trotz ordnungsgemäßer Ladung der Hauptverhandlung fern und wird daraufhin sein Einspruch durch Urteil gemäß § 74 Abs. 2 OWiG verworfen, so kann die Einspruchsverwerfung das Recht des Betroffenen auf rechtliches Gehör verletzen, wenn rechtzeitig vorgebrachte und hinreichende Entschuldigungsgründe von dem erkennenden Gericht nicht berücksichtigt worden sind (vgl. Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 5. März 2018 - 6 RB 3/18 -, juris m.w.N.).
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