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   BSG, 20.02.1968 - 6 RKa 19/67   

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https://dejure.org/1968,3986
BSG, 20.02.1968 - 6 RKa 19/67 (https://dejure.org/1968,3986)
BSG, Entscheidung vom 20.02.1968 - 6 RKa 19/67 (https://dejure.org/1968,3986)
BSG, Entscheidung vom 20. Februar 1968 - 6 RKa 19/67 (https://dejure.org/1968,3986)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ansprüche einer Kassenärztlichen Vereinigung - Anspruch auf Verzugszinsen - Verspätete Entrichtung der Gesamtverfügung - Vertraglicher Zinsanspruch

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 71/04 R

    Landesverband der Krankenkassen - Kompetenzübertragung - Abschluss von Verträgen

    Die Kassenärztliche Vereinigung hat keinen Anspruch auf Verzugszinsen gegen eine Krankenkasse, die fällige Gesamtvergütungen nicht zahlt (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung seit BSG vom 20.2.1968 - 6 RKa 19/67 = SozR Nr. 3 zu § 288 BGB).

    Der Senat hat bereits mit Urteil vom 20. Februar 1968 - 6 RKa 19/67 - (SozR Nr. 3 zu § 288 BGB) entschieden, dass eine KÄV von Gesetzes wegen keinen Anspruch auf Verzugszinsen hat, wenn eine Krankenkasse die Gesamtvergütung für die kassenärztliche Versorgung nicht rechtzeitig entrichtet.

  • BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 72/04 R

    Kompetenzen eines Landesverbandes der Krankenkassen in der vertragsärztlichen

    Der Senat hat bereits mit Urteil vom 20. Februar 1968 - 6 RKa 19/67 - (SozR Nr. 3 zu § 288 BGB) entschieden, dass eine KÄV von Gesetzes wegen keinen Anspruch auf Verzugszinsen hat, wenn eine Krankenkasse die Gesamtvergütung für die kassenärztliche Versorgung nicht rechtzeitig entrichtet.
  • LSG Hamburg, 20.05.2015 - L 5 KA 1/14
    Einer Verzinsung steht auch nicht entgegen, dass ein Anspruch auf Verzugszinsen (anders als auf Prozesszinsen) nicht schon von Gesetzes wegen - insbesondere nicht kraft der Verweisung auf das Bürgerliche Gesetzbuch in § 69 Abs. 1 Satz 3 SGB V - besteht (st. Rspr. seit BSG, Urteil vom 20. Februar 1968 - 6 RKa 19/67, SozR Nr. 3 zu § 288 BGB; ausführlich aus neuerer Zeit BSG, Urteil vom 28. September 2005 - B 6 KA 71/04 R, BSGE 95, 141).
  • SG Hannover, 10.03.2004 - S 10 KA 1571/00

    Anspruch auf Zahlung von Verzugszinsen; Abrechnungsprobleme oder

    Das BSG habe in seinen Urteil vom 20. Februar 1968, Az.: 6 RKa 19/67 , festgestellt, dass Verzugszinsen bei der Entrichtung der Gesamtvergütung nicht zu zahlen seien.

    Im Gegensatz zur bisherigen Rechtsprechung des BSG vom 20. Februar 1968, Az.: 6 RKA 19/67, Breithaupt 1968, 907 ff., Urteil vom 24. September 1968, Az.: 6 RKA 17/66 , BSGE 28/218 ff. und BSG, Urteil vom 17. November 1999, Az.: B 6 KA 14/99 R , besteht inzwischen auf Grund der gesetzlichen Regelung in § 69 Satz 3 SGB V eine gesetzliche Regelung zur Zahlung von Prozesszinsen auf Grund von Verzug.

  • LSG Hamburg, 03.12.2014 - L 5 KA 16/12
    Einer Verzinsung steht auch nicht entgegen, dass ein Anspruch auf Verzugszinsen (anders als auf Prozesszinsen) nicht schon von Gesetzes wegen - insbesondere nicht kraft der Verweisung auf das Bürgerliche Gesetzbuch in § 69 Abs. 1 Satz 3 SGB V - besteht (st. Rspr. seit BSG, Urteil vom 20. Februar 1968 - 6 RKa 19/67, SozR Nr. 3 zu § 288 BGB; ausführlich aus neuerer Zeit BSG, Urteil vom 28. September 2005 - B 6 KA 71/04 R, BSGE 95, 141).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2015 - L 11 KA 47/13

    Berufung

    Gegenüber dem sich in Ermangelung anwendbarer gesetzlicher Regelungen (insbesondere scheidet § 288 Bürgerliches Gesetzbuch aus, s. Bundesssozialgericht (BSG), Urteile vom 28.09.2005 - B 6 KA 71/04 R - und - B 6 KA 72/04 R -, vom 17.11.1999 - B 6 KA 14/99 - und vom 20.01.1968 - 6 RKa 19/67 -)) ausschließlich aus § 6 Abs. 6 der zwischen der Klägerin und u.a. der Beigeladenen geschlossenen Honorarverträge vom 18.11.2008 (für 2009) und vom 02.11.2009 (für 2010) ergebenden Anspruch auf Verzugszinsen kann die Beklagte aus den bereits vom SG ausgeführten Gründen ein Zurückbehaltungsrecht nicht mit Erfolg geltend machen.
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