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   BSG, 21.11.1958 - 6 RKa 21/57   

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BSG, 21.11.1958 - 6 RKa 21/57 (https://dejure.org/1958,1485)
BSG, Entscheidung vom 21.11.1958 - 6 RKa 21/57 (https://dejure.org/1958,1485)
BSG, Entscheidung vom 21. November 1958 - 6 RKa 21/57 (https://dejure.org/1958,1485)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

  • aerzteblatt.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Arbeitsmarkt für Ärztinnen: Möglichkeiten der Teilzeittätigkeit

Papierfundstellen

  • BSGE 8, 256
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 17.12.1954 - V C 97.54

    § 9 Erste Niedersächsische Verordnung zum Wohnungsrecht (1.Nds.DVOWG) als

    Auszug aus BSG, 21.11.1958 - 6 RKa 21/57
    die Aufhebung der Verwaltungsbescheide, durch die ihm die Genehmigung versagt worden ist, einen Assistenten zu be-" schäftigen, sondern er macht darioer hinaus, wie schon die Klageschrift erkennen läßt, einen Anspruch geltend, ihm die verweigerte Genehmigung zu erteilen° Dieser Anspruch gibt der Klage Richtung und Gepräge, so daß dem Aufhebungsantrag daneben keine eigene Bedeutung kommt (vgl° BSG. 7, 129 17327 und BVerwG 1, 291 159é7) Die Klage ist mithin auf Verurteilung zum Erlaß eines abgelehnten Verwaltungsaktes Q 1 SGG)O.
  • BSG, 14.07.2021 - B 6 KA 15/20 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Beschäftigung eines Vertreters oder

    Auf die Erteilung der Genehmigung besteht, soweit deren Voraussetzungen vorliegen, ein Rechtsanspruch (so bereits BSG Urteil vom 21.11.1958 - 6 RKa 21/57 - BSGE 8, 256, 262 f; vgl auch Bäune in Bäune/Meschke/Rothfuß, Ärzte-ZV, Zahnärzte-ZV, 2008, § 32 RdNr 45; Ladurner, Ärzte-ZV, Zahnärzte-ZV, 2017, § 32 Ärzte-ZV RdNr 52) .

    Spezifische Regelungen für den Fall der Schwangerschaft einer Vertragsärztin sowie für Zeiten unmittelbar nach der Entbindung ("Mutterschutz") oder der Kindererziehung enthielt die Vorschrift lange nicht, weswegen in der Regel auf eine genehmigungspflichtige Vertretung aus Sicherstellungsgründen nach § 32 Abs. 2 Ärzte-ZV zurückgegriffen werden musste (vgl LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 21.8.1997 - L 5 Ka 41/96 - juris RdNr 18 ff; Bäune in Bäune/Meschke/Rothfuß, Ärzte-ZV, Zahnärzte-ZV, 2008, § 32 RdNr 19 für Schwangerschaft und RdNr 64 für Kinderziehung; vgl auch Kamps, DMW 1998, 336, 337, der eine verfassungskonforme Auslegung des § 32 Abs. 1 Ärzte-ZV befürwortete; dazu, dass die Beschäftigung eines Vertreters bzw Assistenten "aus Gründen der Sicherstellung" kein besonderes öffentliches Bedürfnis voraussetzt, sondern einen Vertretungsbedarf des jeweiligen Vertragsarztes vgl bereits BSG Urteil vom 21.11.1958 - 6 RKa 21/57 - BSGE 8, 256, 261 f; vgl auch BSG Urteil vom 29.6.2011 - B 6 KA 17/10 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 66 RdNr 20) .

  • BSG, 12.02.2020 - B 6 KA 1/19 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - zahnärztliches Medizinisches

    c) Auch die Entstehungsgeschichte und der Regelungszusammenhang sprechen dafür, dass der in Einzelpraxis und ohne Angestellte nach § 32b Zahnärzte-ZV tätige Vertragszahnarzt zeitgleich nur einen Vorbereitungsassistenten in Vollzeit beschäftigen darf: Bereits in einer Entscheidung vom 21.11.1958 (6 RKa 21/57 - BSGE 8, 256, 260 = juris RdNr 14 f) hat der Senat dargelegt, dass eine beliebige Verwendung von Hilfskräften mit der Ausübung des freien Berufs als Arzt nicht zu vereinbaren ist.
  • BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 14/04 R

    Vertragsarzt - Honorarkürzung wegen übermäßiger Ausdehnung der Kassenpraxis durch

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats zur Vorläufervorschrift des § 32 Abs. 3 Zulassungsordnung für Kassenärzte (ZO-Ärzte) ist ein übergroßer Praxisumfang jedenfalls dann anzunehmen, wenn die Fallzahl etwa zweieinhalbmal so groß ist wie im Durchschnitt vergleichbarer Kassenärzte (BSGE 8, 256, 264; BSGE 20, 52, 58 = SozR Nr. 3 zu § 368c RVO).
  • SG Berlin, 13.09.2017 - S 83 KA 423/14

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarkürzung - Beschäftigung eines

    Aus dem vom BSG in Bezug genommenen Urteil vom 21.11.1958 (6 RKa 21/57 = BSGE 8, 256, 264) ergebe sich nichts Gegenteiliges.

    Dort führt das BSG zur übergroßen Praxisumfang i.S.d. § 32 Abs. 3 Ärzte-ZV aus: "Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats zur Vorläufervorschrift des § 32 Abs. 3 Zulassungsordnung für Kassenärzte (ZO-Ärzte) ist ein übergroßer Praxisumfang jedenfalls dann anzunehmen, wenn die Fallzahl etwa zweieinhalbmal so groß ist wie im Durchschnitt vergleichbarer Kassenärzte (BSGE 8, 256, 264; BSGE 20, 52, 58 = SozR Nr. 3 zu § 368c RVO).

    Dieses Zahlenverhältnis zeigt deutlich, dass die Kassenpraxis des Klägers einen "übergroßen", d.h. weit über den Durchschnitt liegenden Umfang hat" (BSG, Urteil vom 21. November 1958 - 6 RKa 21/57 -, BSGE 8, 256-264, juris-Rn. 20).

  • BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 13/09 R

    Vertragsarzt - Vergütung zeitgebundener und genehmigungsbedürftiger

    Die Beschäftigung eines Entlastungsassistenten kommt in Betracht, wenn der Vertragsarzt vorübergehend gehindert ist, seinen vertragsärztlichen Pflichten in vollem Umfang persönlich nachzukommen (Schallen, Kommentar zur Zulassungsverordnung für Vertragsärzte, Vertragszahnärzte, Medizinische Versorgungszentren, Psychotherapeuten, 7. Aufl 2009, § 32 RdNr 66; vgl schon BSGE 8, 256, 260 f) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2004 - L 3 KA 37/02

    Genehmigung eines Entlastungsassistenten für eine zahnärztliche Praxis wegen

    Die Genehmigung eines Entlastungsassistenten darf nicht deshalb versagt werden, weil der (Zahn-)Arzt in einem Planungsbereich zugelassen ist, für den Zulassungsbeschränkungen wegen Überversorgung bestehen (Anschluss an BSGE 8, 256).

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung der Sozialgerichte (BSGE 8, 256, 261; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. August 1997 - L 5 KA 41/96), wobei das BSG zur Begründung überzeugend darauf verwiesen hat, dass sich vom Standpunkt der Versicherten und ihrer ausreichenden ärztlichen Versorgung das Bedürfnis für die Beschäftigung eines Assistenten nicht verneinen lasse, solange der Inhaber eines Vertragsarztsitzes seine vertragsärztliche Tätigkeit nicht voll ausüben könne (in diesem Sinne auch Hencke in: Peters, Handbuch der Krankenversicherung, Lsbls - Juli 2003 -, § 98 Rdnr 35).

    25 Auch insoweit ist jedoch in der Rechtsprechung unstrittig, dass es sich hierbei nur um vorübergehende Umstände handeln kann (BSGE 8, 256, 260; Thüringer LSG, Beschluss vom 09. September 1999 - L 4 KA 388/99 ER - Schleswig Holsteinisches LSG, Beschluss vom 07. Mai 2001 - L 6 B 28/01 KA ER -).

    Diese Entscheidung ist gerichtlich voll überprüfbar (im Ergebnis ebenso: BSGE 8, 256 ff; aA: LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 21. August 1997 - L 5 Ka 41/96).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2020 - L 3 KA 31/20

    Genehmigung einer Entlastungsassistentin zur Betreuung eines Kindes;

    In Übereinstimmung mit diesem Grundsatz entspricht es der stRspr der Sozialgerichtsbarkeit, dass nur vorübergehende Umstände die Beschäftigung von Vertretern bzw Assistenten rechtfertigen können (BSGE 8, 256 ; Thüringer LSG, Beschluss vom 9. September 1999 - L 4 KA 388/99 ER - bzw Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 7. Mai 2001 - L 6 B 28/01 KA ER - beide juris; Senatsurteil vom 26. Mai 2010 - L 3 KA 69/09) .
  • BSG, 29.10.1963 - 6 RKa 7/61

    Genehmigung zur Beschäftigung eines Zahnarztes als Ausbildungsassistenten ;

    Die Ermächtigungsnorm genügt dem in Art. 80 Abs. 1 Satz 2 SGG aufgestellten Erfordernis, daß Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetz bestimmt sind; davon ist der erkennende Senat bereits in seiner Entscheidung vom 21. November 1958 (BSG 8, 256, 260) ausgegangen.

    Wie der erkennende Senat in BSG 8, 256, 260 näher dargelegt hat, gehört zum Wesen des freien Berufs, daß er im allgemeinen persönlich ausgeübt wird.

    Der Maßstab hierfür kann nach der Rechtsprechung des Senats (BSG 8, 256, 264) nur durch einen Vergleich mit Kassenpraxen anderer Zahnärzte gefunden werden, die nach den örtlichen und regionalen Gegebenheiten mit der des Klägers vergleichbar sind.

  • SG Berlin, 20.04.2016 - S 22 KA 161/14

    Abrechnungsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung - Medizinisches

    Diese Grenze ist vom BSG bestätigt worden, das ab dem doppelten bzw. dem zweieinhalbfachen eines durchschnittlichen Praxisumfangs von der Aufrechterhaltung einer übergroßen Praxis ausgeht (BSG, Urt. v. 17.3.2010 - B 6 KA 13/09 R - juris Rn. 32 unter Verweis auf BSG, Urt. v. 28.09.2005 - B 6 KA 14/04 R - SozR 4-5520 § 32 Nr. 2 Rn. 12 = juris Rn. 14 f.; s.a. BSGE 8, 256, 264; 20, 52, 58, zustimmend Bäune u.a. a.a.O. Rn. 50; Schallen a.a.O. Rn. 75 ).

    In der älteren Rechtsprechung des BSG wurde im Übrigen für die Prüfung des Vorliegens eines übergroßen Praxisumfangs ausdrücklich die Berücksichtigung der örtlichen und regionalen Verhältnisse gefordert (vgl. BSGE 8, 256, 264).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.1996 - L 11 Ka 41/96

    Vertragsarztangelegenheiten

    Tätigkeit gehört nach diesem gesetzlich vorgegebenen Rahmen, daß der Arzt sämtliche Verrichtungen, die üblicherweise in der Praxis von einem Arzt ausgeführt werden, selbst, also in Person vorzunehmen hat (vgl. schon BSGE 8, 256, 260).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2010 - L 3 KA 69/09

    Die Kassenärztliche Vereinigung darf bei Feststellung eines Dauerbedarfs keine

  • SG München, 16.05.2023 - S 43 KA 98/22

    Vertragsarzt, Versorgung, Genehmigung, unfall, Arzt, Facharzt, Bescheid,

  • BSG, 02.12.1992 - 14a/6 RKa 57/91

    Genehmigung für die Beschäftigung einer Weiterbildungsassistentin zur

  • BSG, 09.12.1982 - 12 RK 21/82

    Krankengymnast; Versicherungspflicht; Angestelltenverhältnis; Selbstständige

  • BSG, 28.01.2004 - B 6 KA 101/03 B

    Mitwirkung ehrenamtlicher Richter, Verletzung des Sicherstellungsauftrags durch

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2009 - L 3 KA 50/07
  • BSG, 16.03.1967 - 6 RKa 22/66

    Honorarkürzungen eines Kassenarztes durch die Kassenärztliche Vereinigung wegen

  • BSG, 15.11.1973 - 3 RK 63/72

    Gültigkeit der Wahl zur Vertreterversammlung - Zulässigkeit einer eingereichte

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2009 - L 3 KA 61/07
  • LSG Hessen, 14.11.1979 - L 7 Ka 1430/78
  • BSG, 25.04.1978 - 10 RV 43/77
  • BSG, 21.09.1967 - 6 RKa 21/66
  • BSG, 21.09.1967 - 6 RKa 20/66
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