Rechtsprechung
   BSG, 06.09.1993 - 6 RKa 25/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,105
BSG, 06.09.1993 - 6 RKa 25/91 (https://dejure.org/1993,105)
BSG, Entscheidung vom 06.09.1993 - 6 RKa 25/91 (https://dejure.org/1993,105)
BSG, Entscheidung vom 06. September 1993 - 6 RKa 25/91 (https://dejure.org/1993,105)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,105) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 615
  • NZS 1994, 142
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (164)Neu Zitiert selbst (15)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1987 - L 11 S 44/86

    Beschluß; Ergänzung; Kostenentscheidung; Hauptsache; Anfechtbarkeit;

    Auszug aus BSG, 06.09.1993 - 6 RKa 25/91
    Diese Rechtsnatur der Verfahren nach § 97 Abs. 3 Satz 1 SGG rechtfertigt es, sie in gleicher Weise wie den anderen Typ sozialgerichtlicher Maßnahmen vorläufigen Rechtsschutzes, die einstweiligen Anordnungen entsprechend § 123 VwGO, kostenrechtlich als selbständige Verfahren einzustufen (für eine derartige Behandlung als selbständiges Verfahren bereits LSG Nordrhein-Westfalen Beschluß vom 29. April 1987 Breith 1988, 78, 79; LSG Baden-Württemberg Beschluß vom 17. Dezember 1990 - L 1 B 215/87, unveröffentlicht - und Beschluß vom 16. September 1991 Breith 1992, 698, 699; Husmann SGb 1987, 442, 453).

    Für Entscheidungen iS des § 97 Abs. 3 Satz 1 SGG gilt nichts anderes (im Ergebnis gleich LSG Nordrhein-Westfalen Breith 1988, 78, 79, und SG Detmold Rpfleger 1989, 524).

  • LSG Baden-Württemberg, 18.01.1988 - L 3 Ar 2007/85

    Sozialgericht; Beschwerde; Aussetzung; Vollziehung; Erstattungsbescheid;

    Auszug aus BSG, 06.09.1993 - 6 RKa 25/91
    Denn entgegen anderslautenden, auf Verfahren nach § 97 Abs. 3 SGG oder einstweilige Anordnungen bezogenen Äußerungen in Literatur und Rechtsprechung (vgl zB Husmann SGb 1987, 442, 453; Zeihe SGG Komm 5 Aufl Stand: Juli 1991, § 97 Abs. 2 RdNr 20a, 22p kk; LSG Baden-Württemberg Die Justiz 1988, 438, und Breith 1992, 700, 703; LSG Bremen RSpDienst 9000 Entscheidungen §§ 193 - 195 SGG S 13 - 16, auch Beschluß vom 22. Februar 1988 - L 5 BR 26/85, unveröffentlicht) bestimmt sich die rechtliche Eigenart eines gerichtlichen Verfahrens nicht jeweils danach, zu welchem Zeitpunkt, insbesondere in welcher zeitlichen Relation zu anderen gerichtlichen Verfahren, es eingeleitet oder beendet wird.

    Hieraus ist (entgegen dem LSG Baden-Württemberg Die Justiz 1988, 438) nicht im Umkehrschluß abzuleiten, daß § 116 Abs. 2 Satz 3 BRAGO die Regelung des § 40 BRAGO nicht mit umfaßt, die Verfahren nach § 97 Abs. 3 Satz 1 SGG folglich gebührenrechtlich als Bestandteil der Hauptsache anzusehen sind und deshalb für sie ein Gegenstandswert nicht gesondert festzusetzen ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.1969 - II B 147/69
    Auszug aus BSG, 06.09.1993 - 6 RKa 25/91
    Für die Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 4 und 5 VwGO ist die prozeß- und kostenrechtliche Selbständigkeit schon seit langem in der verwaltungsrechtlichen Rechtsprechung und Literatur anerkannt (sa zB VGH Kassel NJW 1965, 1829; OVG Hamburg DVBl 1966, 282; OVG Münster NJW 1970, 164; OVG Lüneburg DÖV 1985, 72; Eyermann/Fröhler VwGO Komm 9. Aufl 1988 § 80 RdNr 50; Kopp VwGO Komm 9. Aufl 1992 § 80 RdNr 90; Redeker/von Oertzen VwGO Komm 10. Aufl 1991 § 80 RdNr 68).
  • BSG, 18.12.1992 - 6 BKa 5/92

    Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus BSG, 06.09.1993 - 6 RKa 25/91
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl Beschlüsse vom 10. Juli 1986 - 6 RKa 6/83 -, 22. Februar 1993 - 6 RKa 24/91 -, 24. Mai 1993 - 6 BKa 5/92 - und 27. Mai 1993 - 6 RKa 23/91 - sämtlich unveröffentlicht) ist es in Verfahren über die Beteiligung von Krankenhausärzten bzw ihre Ermächtigung zur Teilnahme an der kassen- bzw vertragsärztlichen Versorgung als angemessen anzusehen, wenn die insoweit maßgebende Zeitspanne mit zwei Jahren angesetzt wird.
  • BSG, 27.02.1992 - 6 RKa 28/91

    Zulässigkeit der Befristung einer Ermächtigung zur Teilnahme an der

    Auszug aus BSG, 06.09.1993 - 6 RKa 25/91
    Mit Rücksicht auf seine Rechtsprechung zur Anordnung der Vollziehung der in Ermächtigungsbescheiden ausgesprochenen Befristung (vgl ua Beschlüsse vom 19. und 20. Dezember 1991 - 6 RKa 28/91, 52/91, 15/91 und 45/91 -, nicht veröffentlicht) erachtet es der Senat für angemessen, dem Beklagten die dem Kläger im Anordnungsverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten in vollem Umfang aufzuerlegen.
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 06.09.1993 - 6 RKa 25/91
    Hinzu kommt, daß bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1977 (BVerfGE 46, 166 = SozR 1500 § 198 Nr. 1) der vorläufige Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren praktisch keine Rolle spielte, weil die Möglichkeit einstweiliger Anordnungen im Gesetz nicht vorgesehen war und Verfahren nach § 97 SGG wegen der restriktiven Handhabung durch die Gerichte nur selten vorkamen.
  • LSG Bremen, 22.02.1988 - L 5 BR 26/85
    Auszug aus BSG, 06.09.1993 - 6 RKa 25/91
    Denn entgegen anderslautenden, auf Verfahren nach § 97 Abs. 3 SGG oder einstweilige Anordnungen bezogenen Äußerungen in Literatur und Rechtsprechung (vgl zB Husmann SGb 1987, 442, 453; Zeihe SGG Komm 5 Aufl Stand: Juli 1991, § 97 Abs. 2 RdNr 20a, 22p kk; LSG Baden-Württemberg Die Justiz 1988, 438, und Breith 1992, 700, 703; LSG Bremen RSpDienst 9000 Entscheidungen §§ 193 - 195 SGG S 13 - 16, auch Beschluß vom 22. Februar 1988 - L 5 BR 26/85, unveröffentlicht) bestimmt sich die rechtliche Eigenart eines gerichtlichen Verfahrens nicht jeweils danach, zu welchem Zeitpunkt, insbesondere in welcher zeitlichen Relation zu anderen gerichtlichen Verfahren, es eingeleitet oder beendet wird.
  • BSG, 22.02.1993 - 6 RKa 24/91
    Auszug aus BSG, 06.09.1993 - 6 RKa 25/91
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl Beschlüsse vom 10. Juli 1986 - 6 RKa 6/83 -, 22. Februar 1993 - 6 RKa 24/91 -, 24. Mai 1993 - 6 BKa 5/92 - und 27. Mai 1993 - 6 RKa 23/91 - sämtlich unveröffentlicht) ist es in Verfahren über die Beteiligung von Krankenhausärzten bzw ihre Ermächtigung zur Teilnahme an der kassen- bzw vertragsärztlichen Versorgung als angemessen anzusehen, wenn die insoweit maßgebende Zeitspanne mit zwei Jahren angesetzt wird.
  • BSG, 10.07.1986 - 6 RKa 6/83
    Auszug aus BSG, 06.09.1993 - 6 RKa 25/91
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl Beschlüsse vom 10. Juli 1986 - 6 RKa 6/83 -, 22. Februar 1993 - 6 RKa 24/91 -, 24. Mai 1993 - 6 BKa 5/92 - und 27. Mai 1993 - 6 RKa 23/91 - sämtlich unveröffentlicht) ist es in Verfahren über die Beteiligung von Krankenhausärzten bzw ihre Ermächtigung zur Teilnahme an der kassen- bzw vertragsärztlichen Versorgung als angemessen anzusehen, wenn die insoweit maßgebende Zeitspanne mit zwei Jahren angesetzt wird.
  • LSG Baden-Württemberg, 16.09.1991 - L 5 Ar 122/91

    Rechtsanwaltsgebühren; Kostenentscheidung; Einstweilige Anordnung; Antrag;

    Auszug aus BSG, 06.09.1993 - 6 RKa 25/91
    Diese Rechtsnatur der Verfahren nach § 97 Abs. 3 Satz 1 SGG rechtfertigt es, sie in gleicher Weise wie den anderen Typ sozialgerichtlicher Maßnahmen vorläufigen Rechtsschutzes, die einstweiligen Anordnungen entsprechend § 123 VwGO, kostenrechtlich als selbständige Verfahren einzustufen (für eine derartige Behandlung als selbständiges Verfahren bereits LSG Nordrhein-Westfalen Beschluß vom 29. April 1987 Breith 1988, 78, 79; LSG Baden-Württemberg Beschluß vom 17. Dezember 1990 - L 1 B 215/87, unveröffentlicht - und Beschluß vom 16. September 1991 Breith 1992, 698, 699; Husmann SGb 1987, 442, 453).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.03.1992 - L 5 Ar 348/92

    Krankenversicherung; Sozialgericht; Beschwerde; Ausschluß; Ausetzung; Beschluß;

  • SG Detmold, 21.07.1989 - S 17 Ar 146/88
  • BSG, 14.11.1977 - 6 BKa 7/76

    Kassenarztrecht - Gebühren der Rechtsanwälte - Nichtzulassungsbeschwerde -

  • VGH Hessen, 29.03.1965 - B I 3/65
  • OVG Hamburg, 02.06.1965 - Bs I 48/65
  • BSG, 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R

    Bestimmung des Streitwertes und des Gegenstandswertes im sozialgerichtlichen

    Anlass zum Unterschreiten des Zeitraums von fünf Jahren hat der Senat nur dann gesehen, wenn von vornherein feststand oder nach Lage der Umstände mit Gewissheit zu erwarten war, dass die vertrags(zahn)ärztliche/-psychotherapeutische Tätigkeit lediglich für eine kürzere Dauer ausgeübt werden sollte oder konnte (so für vertragsärztliche Ermächtigungen BSG SozR 3-1500 § 193 Nr. 6 S 16).

    Der Senat legt der Berechnung des Gegenstandswertes in vertragsärztlichen Ermächtigungsstreitigkeiten den Zeitraum zu Grunde, für den die streitige Ermächtigung erteilt werden sollte oder erteilt worden ist, mithin typischerweise den Zeitraum von zwei Jahren (BSG SozR 3-1500 § 193 Nr. 6 S 16), weil sich hiernach das wirtschaftliche Interesse am Streitverfahren bemisst (entsprechend zur Festsetzung des Gegenstandswertes bei befristeten vertragsärztlichen Abrechnungsgenehmigungen: Schleswig-Holsteinisches LSG - Beschluss vom 14. Januar 2004 - NZS 2005, 446).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - L 7 SO 2117/05

    Einstweilige Anordnung - Güter- und Folgenabwägung - darlehensweise Bewilligung

    Die Kostenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung des § 193 SGG (vgl. Bundessozialgericht SozR 3-1500 § 193 Nr. 6); dabei hat der Senat mit Blick auf das überwiegende Obsiegen des Antragstellers eine Kostenquotelung bei den hier zu klärenden Fragen nicht für angemessen erachtet.
  • LSG Baden-Württemberg, 09.10.2007 - L 7 AS 3528/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Die Kostenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung des § 193 Abs. 1 SGG (vgl. BSG SozR 3-1500 § 193 Nr. 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht