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   BSG, 27.10.1987 - 6 RKa 34/86   

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BSG, 27.10.1987 - 6 RKa 34/86 (https://dejure.org/1987,1796)
BSG, Entscheidung vom 27.10.1987 - 6 RKa 34/86 (https://dejure.org/1987,1796)
BSG, Entscheidung vom 27. Oktober 1987 - 6 RKa 34/86 (https://dejure.org/1987,1796)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Laborleistungen - Abrechnungsfähigkeit - Anästhesiologe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 62, 224
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 28.05.1965 - 6 RKa 1/65

    RVO-Kassenärzte - Ausübungsgrundsätze für die Arzttätigkeit - Pflicht zur

    Auszug aus BSG, 27.10.1987 - 6 RKa 34/86
    Wie der Senat jedoch schon in seinem Urteil vom 28. Mai 1965 6 RKa 1/65.

    - - ausgeführt hat, handelt es sich bei der Ausübung kassenärztlicher Tätigkeit um die Erfüllung einer besonderen öffentlich-rechtlichen Aufgabe im Rahmen des ärztlichen Berufs (BSGE 23, 97, 98 f).

  • BSG, 19.12.1984 - 6 RKa 27/83

    Mindestgehalt - Unvollständige Rechtsmittelbelehrung - Sprungrevision -

    Auszug aus BSG, 27.10.1987 - 6 RKa 34/86
    der ständigen Rechtsprechung des Senats verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl BSGE 58, 18, 25 mwN).
  • LSG Bayern, 26.09.1984 - L 12 Ka 28/82

    Mitglied; Kassenärztliche Vereinigung; Zulassung; Weiterbildung; Facharzt;

    Auszug aus BSG, 27.10.1987 - 6 RKa 34/86
    - L 12 Ka 28/82 - aufgehoben.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2016 - L 3 KA 6/13

    Honorarberichtigungen und -rückforderungen; Prüfung der sachlichen und

    Denn auch bei seiner Tätigkeit als Vertragsarzt ist der Arzt an die Normen des allgemeinen ärztlichen Berufsrechts gebunden ( BSGE 23, 97 ; 62, 224 f ).

    Die Vorschrift galt im hier streitgegenständlichen Zeitraum wegen der vorgreiflichen Bedeutung des Berufsrechts ( BSGE 23, 97 ; 62, 224 f ) auch für Ärzte im Rahmen ihrer vertragsärztlichen Tätigkeit.

  • BGH, 29.06.1999 - VI ZR 24/98

    Haftung des behandelnden Arztes für Pflichtverletzungen eines Laborarztes

    Er hat sich demzufolge nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auch in seiner Eigenschaft als Kassen- bzw. Vertragsarzt grundsätzlich auf das Gebiet zu beschränken, für das er zugelassen ist (BSGE 62, 224, 226 ff.; 78, 291 = MedR 1997, 136, 137; Urteil vom 19. Juni 1996 - 6 RKa 84/95 - MedR 1997, 132, 133).

    Soweit das Berufungsgericht unter dem Aspekt des Schutzbedürfnisses des Patienten darauf abhebt, daß die Zuverlässigkeit des pathologischen Befundes maßgeblich von der Menge und Güte des übersandten Präparats sowie von der einwandfreien Zusammenarbeit mit dem hinzugezogenen Mediziner abhänge, handelt es sich hierbei um Leistungen, die der behandelnde Arzt dem Patienten bereits aus dem bestehenden Behandlungsvertrag selbst schuldet (BSGE 62, 224, 227; Steffen/Dressler aaO Rdn. 73 und 239 f.; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht 3. Aufl., Rdn. 115; vgl. auch OLG Köln i. V. m. NA-Beschluß des Senats vom 19. Juni 1990 - VI ZR 287/89 - VersR 1990, 1242).

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 34/95

    Abrechenbarkeit von Schilddrüsenhormonbestimmungen

    Schließlich sind für die Abgrenzung der einzelnen Fachgebiete (auch) im kassen- bzw vertragsärztlichen Bereich die auf landesgesetzlicher Grundlage beruhenden Bestimmungen der Weiterbildungsordnungen der Ärztekammern maßgeblich (BSGE 36, 155 ff = SozR Nr. 37 zu § 368a RVO; SozR 5528 § 4 Nr. 1; BSGE 38, 204 ff = SozR 7325 § 32 Nr. 1; BSGE 55, 97 ff = SozR 5520 § 33 Nr. 1; BSGE 62, 224 ff = SozR 2200 § 368a Nr. 19).

    Die Gründe, die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Senats unter verfassungsrechtlichen Aspekten für die Aufgliederung der ärztlichen Tätigkeit in verschiedene Fachdisziplinen und die Notwendigkeit der Beschränkung des für ein Fachgebiet zugelassenen Arztes auf die Tätigkeit in diesem Fachgebiet angeführt worden sind, beanspruche nach wie vor Gültigkeit (BSGE 62, 224 ff = SozR 2200 § 368a Nr. 19 auch mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des BVerfG).

    Im übrigen hat der Senat mehrfach darauf hingewiesen, daß die Gestaltung der Fachgebietsgrenzen die Einheit des ärztlichen Berufs berücksichtigen muß und insbesondere dann zurückhaltend zu erfolgen hat, wenn ärztliche Leistungen nicht eindeutig bestimmten Fachgebieten zuzuordnen sind oder neue ärztliche Leistungen Gegenstand der vertragsärztlichen Versorgung werden (BSGE 62, 224 ff = SozR 2200 § 368a Nr. 19; BSGE 68, 190 ff = SozR 3-2500 § 95 Nr. 1).

  • BSG, 18.10.1995 - 6 RKa 52/94

    Erbringung chirotherapeutischer Leistungen durch Anästhesisten

    Der Senat hat bereits mehrfach ausgesprochen, daß der Tätigkeitsbereich eines Gebietsarztes durch die auf landesrechtlicher Grundlage beruhende Gebietsbezeichnung bestimmt und begrenzt wird und daß dagegen keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (zuletzt Urteil vom 27. Oktober 1987; BSGE 62, 224, 226 ff = SozR 2200 § 368a Nr. 19).

    Die Bindung des Arztes an die Grenzen seines Fachgebietes trifft ihn, wie der Senat ebenfalls im Urteil vom 27. Oktober 1987 (aaO) ausgeführt hat, auch in seiner Eigenschaft als Kassen- bzw Vertragsarzt, obwohl dies im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) und in der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) nicht ausdrücklich bestimmt ist.

    Die Gründe, die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Senats unter verfassungsrechtlichen Aspekten für die Aufgliederung der ärztlichen Tätigkeit in verschiedene Fachdisziplinen und die Notwendigkeit der Beschränkung des für ein Fachgebiet zugelassenen Arztes auf die Tätigkeit in diesem Fachgebiet angeführt worden sind, beanspruchen nach wie vor Gültigkeit (Urteil vom 27. Oktober 1987 aaO mit Nachweisen auch aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

    Von dieser Verpflichtung ist der Kläger nicht deshalb entbunden, weil der Senat im Urteil vom 27. Oktober 1987 (BSGE 62, 224, 226 = SozR 2200 § 368a Nr. 19 S 64) davon ausgegangen ist, daß die Definition des ärztlichen Fachgebietes der Anästhesiologie in der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns idF vom 1. Januar 1978 mit den Weiterbildungsordnungen anderer Länder übereingestimmt hat.

  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 38/98 R

    Keine Abrechnung und Erbringung von Leistungen mit minimal-invasiven Verfahren

    Auch das Bundessozialgericht (BSG) habe in seiner Entscheidung vom 27. Oktober 1987 - 6 RKa 34/86 - (BSGE 62, 224 = SozR 2200 § 368a Nr. 19) entgegen der Auffassung des Klägers Anästhesiologen nicht das Recht zugebilligt, für die anästhesiologische Tätigkeit erforderliche Laboruntersuchungen regelmäßig durchzuführen.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats wird der Tätigkeitsbereich eines Gebietsarztes durch die auf landesrechtlicher Grundlage beruhende Gebietsbezeichnung in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise bestimmt und begrenzt (s schon BVerfGE 33, 125, 167; zuletzt Urteile des Senats vom 18. Oktober 1995 - SozR 3-2500 § 95 Nr. 7, vom 20. März 1996 SozR 3-2500 § 95 Nr. 9 und vom 29. Januar 1997 - SozR 3-2500 § 72 Nr. 7; ferner Urteil vom 27. Oktober 1987 - BSGE 62, 224, 226 ff = SozR 2200 § 368a Nr. 19, jeweils mwN).

  • BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 15/02 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarberichtigung - fachfremde Leistung -

    Einschränkungen wegen der Fachgebietsgrenzen müssen sich an Art. 12 Abs. 1 GG messen lassen und können deshalb abgewehrt werden, wenn sie nicht auf einer sachgerechten Abgrenzung beruhen und/oder dem einzelnen Arzt keine ausreichende wirtschaftliche Lebensgrundlage belassen (vgl BVerfGE 33, 125, 167; daran anknüpfend BSGE 62, 224, 228 f = SozR 2200 § 368a Nr. 19 S 67 f; BSGE 68, 190, 192 f = SozR 3-2500 § 95 Nr. 1 S 3 f).
  • BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 84/95

    Anfechtung der Versagung der Genehmigung zur Beschäftigung eines angestellten

    Dieses - verfassungsrechtlich unbedenkliche - Beschränkungsgebot wird damit gerechtfertigt, daß durch die Aufgliederung der ärztlichen Tätigkeit in verschiedene Fachdisziplinen und die damit verbundene Spezialisierung innerhalb der Ärzteschaft die medizinische Versorgung der Bevölkerung verbessert und den versicherten Patienten eine qualifizierte und breitgefächerte ärztliche Behandlung und Betreuung zur Verfügung gestellt wird (BVerfGE 33, 125, 167; BSGE 62, 224, 225 = SozR 2200 § 368a Nr. 19).
  • BSG, 24.10.2018 - B 6 KA 9/18 B

    Vertragsärztliche Honorarberichtigung nach einem Berufsverbot

    In einer Entscheidung vom 27.10.1987 (6 RKa 34/86 - BSGE 62, 224 = SozR 2200 § 368a Nr. 19 = Juris RdNr 12) hat der Senat ergänzend dargelegt, dass diejenigen ärztlichen Pflichten, die bereits als generelle berufsrechtliche Pflichten den speziellen Erfordernissen kassenärztlicher Tätigkeit vorausgehen, zugleich auch Bestandteil des kassenärztlichen Pflichtenkatalogs sind.
  • BSG, 21.11.1991 - 3 RK 8/90

    Zweckmäßigkeit der Verordnung eines Arzneimittels bei nicht gesicherter

    Vielmehr gehe die berufsrechtliche Zuordnung zu Teilgebieten dem Leistungsanspruch vor, so daß die generellen berufsrechtlichen Pflichten Vorrang vor den speziellen Erfordernissen der kassenärztlichen Tätigkeit hätten, was auch das BSG mit Urteil vom 27. Oktober 1987 (BSGE 62, 224, 226) nochmals klargestellt habe.

    Diese Regelung, die in den jeweiligen Weiterbildungsordnungen der Kammern wiederholt wird, ist nach der Rechtspr des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) (vgl den sog Facharztbeschluß vom 9. Mai 1972 - 1 BvR 518/62 und 308/64 - = BVerfGE 33, 125, 167) und nach der ständigen Rechtspr des Senats verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl insbesondere Urteil vom 27. Oktober 1987 - BSGE 62, 224, 225 = SozR 2200 § 368a Nr. 19).

  • BSG, 24.10.2018 - B 6 KA 10/18 B

    Parallelentscheidung zu BSG B 6 KA 9/18 B v. 24.10.2018

    In einer Entscheidung vom 27.10.1987 ( 6 RKa 34/86 - BSGE 62, 224 = SozR 2200 § 368a Nr. 19 = Juris RdNr 12) hat der Senat ergänzend dargelegt, dass diejenigen ärztlichen Pflichten, die bereits als generelle berufsrechtliche Pflichten den speziellen Erfordernissen kassenärztlicher Tätigkeit vorausgehen, zugleich auch Bestandteil des kassenärztlichen Pflichtenkatalogs sind.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2016 - L 3 KA 7/13
  • BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 53/98 R

    Beschränkung der vertragsärztlichen Tätigkeit bei Zulassung für zwei Fachgebiete

  • BSG, 29.01.1997 - 6 RKa 81/95

    Überweisungsvorbehalt bei der Inanspruchnahme von Laborärzten verfassungsgemäß

  • BSG, 13.03.1991 - 6 RKa 20/89

    Fachgebietsbegrenzung des Anästhesiologen im Hinblick auf die Schmerztherapie

  • BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 78/97 R

    Vertragsarzt - Zulassung - zwei Fachgebiete - Festsetzung - einheitliche

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2004 - L 3 KA 103/02

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Berufung; Vornahme von Röntgenaufnahmen der

  • LSG Bayern, 08.05.2002 - L 12 KA 27/00

    Sachlich-rechnerische Richtigstellung einer Absetzung der Nr. 671,682 EBM von

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2005 - L 3 KA 373/03

    Prüfung der Berechtigung eines Dermatologen zur Abrechnung dermatohistologischer

  • LSG Bayern, 26.06.2002 - L 12 KA 99/00

    Absetzung von Leistungen von Honorarabrechnung; Für Orthopäden fachfremde

  • LSG Bayern, 14.03.2001 - L 12 KA 52/99

    Rechtmäßigkeit der sachlich-rechnerischen Richtigkeit einer Honorarabrechnung;

  • BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 77/97 R

    Festsetzung einer einheitlichen Fallpunktzahl für Basislaborleistungen

  • SG Schwerin, 19.02.2020 - S 3 KA 35/18

    Vertragszahnärztin - Leistungserbringung unter Verwendung in ihrer Praxis

  • LSG Bayern, 15.10.2003 - L 12 KA 115/03
  • BSG, 20.11.1995 - 6 BKa 20/95

    Verstoß gegen Amtsermittlungsgrundsatz - Begründung behaupteter Divergenz -

  • LG Regensburg, 27.02.2018 - 4 O 2233/16

    Abgrenzung der fachgebiete ärztlicher Berufe bei MRT

  • BSG, 13.11.1996 - 6 BKa 40/95
  • OLG Schleswig, 12.04.1994 - 6 U 68/93
  • BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 74/95

    Dritte; Angestellter Arzt; Arzt; Gebietsärztliche Qualifikation; Praxisinhaber;

  • BSG, 06.02.1991 - 6 BKa 41/90

    Begründung der Divergenzbeschwerde - Histologische Leistungen - Fachfremde

  • SG Hannover, 22.08.2007 - S 16 KA 52/04
  • BSG, 18.05.1989 - 6 BKa 8/89
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