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BSG, 19.11.1985 - 6 RKa 38/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Arbeitsgemeinschaft - Chefarzt - Kreiskrankenhaus - Ambulante vertragsärztliche Versorgung
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Main, 13.07.1983 - S 5 Ka 33/82
- BSG, 19.11.1985 - 6 RKa 38/83
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 22.03.1984 - 6 RKa 18/82
Nachrangigkeit beteiligungsärztlicher Tätigkeit - Narkosevoruntersuchung - Arzt - …
Auszug aus BSG, 19.11.1985 - 6 RKa 38/83
der Beteiligung gegenüber der Leistungspflicht des Krankenhauses: BSGE 56, 228 : SozR 2200 % 368a RVO Nr. 9).
- BSG, 11.09.2019 - B 6 KA 6/18 R
Vertragsärztliche Versorgung - Abrechnungsprüfung - Behandlung in Notfallambulanz …
Bereits mit Urteil vom 19.11.1985 (6 RKa 38/83 - SozR 5550 § 9 Nr. 1) hat der Senat entschieden, dass Leistungen, die zunächst ambulant ausgeführt worden sind, Teil einer sich unmittelbar daran anschließenden stationären Behandlung sein können mit der Folge, dass ein Anspruch auf Vergütung als vertragsärztliche Leistung ausgeschlossen ist.Die zur Vergütung von Leistungen ermächtigter Krankenhausärzte ergangene Rechtsprechung des Senats (BSG Urteil vom 19.11.1985 - 6 RKa 38/83 - SozR 5550 § 9 Nr. 1;… BSG Urteil vom 17.7.2013 - B 6 KA 14/12 R - SozR 4-2500 § 116 Nr. 9) kann im Wesentlichen auf das Verhältnis von ambulanter Notfallbehandlung zur stationären Krankenhausbehandlung übertragen werden: Wenn ein Versicherter im Anschluss an die Behandlung in einer Notfallambulanz wegen derselben Erkrankung in die stationäre Behandlung des Krankenhauses aufgenommen wird, das auch die Notfallambulanz betreibt, liegt ein einheitlicher stationärer Behandlungsfall vor.
Die Leistung war dann einheitlich der stationären Versorgung zuzuordnen (BSG Urteil vom 19.11.1985 - 6 RKa 38/83 - SozR 5550 § 9 Nr. 1) .
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2020 - L 24 KA 40/16
Behandlung in Notfallambulanz eines Krankenhauses - stationäre Aufnahme am …
Das betrifft nach dem BSG aber Fälle, in denen ein Versicherter an demselben Tag wegen derselben Erkrankung in die stationäre Behandlung desselben Krankenhauses aufgenommen worden ist (BSG v. 11. September 2019 - B 6 KA 6/18 R - juris Rn 23 unter Hinweis auf BSG v. 19. November 1985 - 6 RKa 38/83).