Rechtsprechung
BSG, 18.10.1995 - 6 RKa 66/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Kassenarztes auf Befreiung vom Notfalldienst ; Durchführung des vertragsärztlichen Notfalldienstes ; Gewährleistung einer qualifizierten Nachsorge und Nachbetreuung im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (43) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 15.09.1977 - 6 RKa 8/77
Radiologie - Kassenärztlicher Notfalldienst
Auszug aus BSG, 18.10.1995 - 6 RKa 66/94
Indessen hat der Senat stets betont, daß es sich bei der Sicherstellung eines ausreichenden Not- und Bereitschaftsdienstes um eine gemeinsame Aufgabe der Vertragsärzte handelt, die nur erfüllt werden kann, wenn alle zugelassenen Ärzte unabhängig von der Fachgruppenzugehörigkeit und sonstigen individuellen Besonderheiten und ohne Bevorzugung oder Benachteiligung einzelner Personen oder Gruppen gleichmäßig herangezogen werden (…vgl BSGE 33, 165, 166 = SozR Nr. 3 zu BMV-Ärzte Allg; BSGE 44, 252, 257 f = SozR 2200 § 368n Nr. 12 S 35). - BSG, 19.10.1971 - 6 RKa 24/70
Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst - Geeignete Ärzte - Praxisbezogene Sachkunde …
Auszug aus BSG, 18.10.1995 - 6 RKa 66/94
Indessen hat der Senat stets betont, daß es sich bei der Sicherstellung eines ausreichenden Not- und Bereitschaftsdienstes um eine gemeinsame Aufgabe der Vertragsärzte handelt, die nur erfüllt werden kann, wenn alle zugelassenen Ärzte unabhängig von der Fachgruppenzugehörigkeit und sonstigen individuellen Besonderheiten und ohne Bevorzugung oder Benachteiligung einzelner Personen oder Gruppen gleichmäßig herangezogen werden (vgl BSGE 33, 165, 166 = SozR Nr. 3 zu BMV-Ärzte Allg;… BSGE 44, 252, 257 f = SozR 2200 § 368n Nr. 12 S 35).
- BSG, 23.03.2016 - B 6 KA 7/15 R
Vertragsärztliche Versorgung - Bereitschaftsdienst - Zulässigkeit der …
Nicht beanstandet hat der Senat eine Regelung, die eine Befreiung vom Bereitschaftsdienst ermöglichte, wenn "der Arzt wegen belegärztlicher Tätigkeit für sein Gebiet im Krankenhaus nur einmal vertreten ist und ein Assistent für eine Vertretung nicht zur Verfügung steht" oder wenn "dem Arzt aus anderen von ihm darzulegenden schwerwiegenden Gründen eine Teilnahme nicht zugemutet werden kann" (Urteil vom 18.10.1995 - 6 RKa 66/94 - Juris RdNr 13) . - LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2011 - L 11 KA 40/11
Vertragsarztangelegenheiten
Erst beim Vorliegen schwerwiegender Gründe kann die Grenze der Zumutbarkeit überschritten und eine Befreiung des Betroffenen geboten sein (BSG, Urteil vom 18.10.1995 - 6 RKa 66/94 -).Im Übrigen hat das BSG im Urteil vom 18.10.1995 - 6 RKa 66/94 - zutreffend ausgeführt:.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2004 - L 10 KA 5/04
Freistellung eines Vertragsarztes von der Teilnahme am ärztlichen Notfalldienst; …
Bei der Sicherstellung eines ausreichenden Not- und Bereitschaftsdienstes handelt es sich um eine gemeinsame Aufgabe der Vertragsärzte, die nur erfüllt werden kann, wenn alle zugelassenen Ärzte unabhängig von Fachgruppenzugehörigkeit und sonstigen individuellen Besonderheiten und ohne Bevorzugung oder Benachteiligung einzelner Personen oder Gruppen gleichmäßig herangezogen werden (BSG, Urteile vom 19.10.1971 - 6 RKa 24/70 -, BSGE 33, 165 ff.; vom 15.09.1977 - 6 RKa 8/77 -, BSGE 44, 252 ff.; vom 18.10.1995 - 6 RKa 66/94 -).Der in der Notfalldienstverpflichtung liegende Eingriff in die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz - GG -) ist deshalb auch dann hinzunehmen, wenn er für den einzelnen Vertragsarzt besondere, über das übliche Maß hinausgehende Unannehmlichkeiten und Erschwernisse mit sich bringt (BSG, Urteil vom 18.10.1995 - 6 RKa 66/94 -).
Das gebietet der Sicherstellungsauftrag (§ 72 Abs. 1 SGB V) sowie der Grundsatz, dass alle Ärzte gleichmäßig zum gemeinsamen ärztlichen Notfalldienst heranzuziehen sind (BSG, Urteile vom 19.10.1971 - 6 RKA 24/90 - und 15.09.1977 - 6 RKA 8/77 - sowie vom 18.10.1995 - 6 Rka 66/94 -).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2011 - L 11 KA 55/11
Vertragsarztangelegenheiten
Erst beim Vorliegen schwerwiegender Gründe kann die Grenze der Zumutbarkeit überschritten und eine Befreiung des Betroffenen geboten sein (BSG, Urteil vom 18.10.1995 - 6 RKa 66/94 -).Im Übrigen hat das BSG im Urteil vom 18.10.1995 - 6 RKa 66/94 - zutreffend ausgeführt:.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2011 - L 11 KA 42/11
Vertragsarztangelegenheiten
Erst beim Vorliegen schwerwiegender Gründe kann die Grenze der Zumutbarkeit überschritten und eine Befreiung des Betroffenen geboten sein (BSG, Urteil vom 18.10.1995 - 6 RKa 66/94 -).Im Übrigen hat das BSG im Urteil vom 18.10.1995 - 6 RKa 66/94 - zutreffend ausgeführt:.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2011 - L 11 KA 44/11
Vertragsarztangelegenheiten
Erst beim Vorliegen schwerwiegender Gründe kann die Grenze der Zumutbarkeit überschritten und eine Befreiung des Betroffenen geboten sein (BSG, Urteil vom 18.10.1995 - 6 RKa 66/94 -).Im Übrigen hat das BSG im Urteil vom 18.10.1995 - 6 RKa 66/94 - zutreffend ausgeführt:.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2011 - L 11 KA 75/11
Vertragsarztangelegenheiten
Erst beim Vorliegen schwerwiegender Gründe kann die Grenze der Zumutbarkeit überschritten und eine Befreiung des Betroffenen geboten sein (BSG, Urteil vom 18.10.1995 - 6 RKa 66/94 -).Im Übrigen hat das BSG im Urteil vom 18.10.1995 - 6 RKa 66/94 - zutreffend ausgeführt:.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2011 - L 11 KA 43/11
Vertragsarztangelegenheiten
Erst beim Vorliegen schwerwiegender Gründe kann die Grenze der Zumutbarkeit überschritten und eine Befreiung des Betroffenen geboten sein (BSG, Urteil vom 18.10.1995 - 6 RKa 66/94 -).Im Übrigen hat das BSG im Urteil vom 18.10.1995 - 6 RKa 66/94 - zutreffend ausgeführt:.
- LSG Hessen, 14.12.2016 - L 4 KA 18/15
Ermächtigter Krankenhausarzt; Teilnahmeverpflichtung am ärztlichen …
Die Sicherstellung des Bereitschaftsdienstes sei eine gemeinsame Aufgabe aller zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung verpflichteten Ärzte, die nur erfüllt werden könne, wenn grundsätzlich alle teilnehmenden Ärzte unabhängig von der Fachgruppenzugehörigkeit und sonstigen individuellen Besonderheiten - vorbehaltlich der in der Bereitschaftsdienstordnung geregelten Ausnahmetatbestände - herangezogen würden (Hinweis auf: BSG, Urteil vom 06.09.2006 - B 6 KA 43/05 R; Urteil vom 18. Oktober 1995 - 6 RKa 66/94). - LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2011 - L 11 KA 41/11
Vertragsarztangelegenheiten
Erst beim Vorliegen schwerwiegender Gründe kann die Grenze der Zumutbarkeit überschritten und eine Befreiung des Betroffenen geboten sein (BSG, Urteil vom 18.10.1995 - 6 RKa 66/94 -).Im Übrigen hat das BSG im Urteil vom 18.10.1995 - 6 RKa 66/94 - zutreffend ausgeführt:.
- SG Marburg, 15.02.2022 - S 12 KA 136/21
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2011 - L 11 KA 57/11
Belegärzte können zum gesetzlichen Notfalldienst herangezogen werden
- LSG Sachsen, 14.12.2011 - L 1 KA 25/10
Rechtmäßigkeit der Heranziehung angestellter Ärzte eines Medizinischen …
- SG Marburg, 26.10.2016 - S 12 KA 387/15
Vertragsarztrecht
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.07.2012 - L 3 KA 77/11
Beteiligung eines belegärztlich tätigen Nephrologen am vertragsärztlichen …
- SG Marburg, 06.06.2013 - S 12 KA 7/13
Vertragsärztliche Versorgung - Teilnahme am ärztlichen Notdienst - belastende …
- SG Marburg, 07.03.2007 - S 12 KA 927/06
Vertragsärztliche Versorgung - Freistellung von der Teilnahme am organisierten …
- SG Marburg, 18.01.2006 - S 12 KA 49/05
Vertragsarzt - Freistellung von der Teilnahme am organisierten …
- SG Marburg, 25.02.2015 - S 11 KA 11/15
Eine Satzungsbestimmung, wonach ermächtigte Krankenhausärzte zu 0,25 eines …
- SG Marburg, 17.09.2014 - S 12 KA 466/13
Rechtmäßigkeit einer Befreiung vom ärztlichen Bereitschaftsdienst aus …
- SG Marburg, 29.01.2014 - S 12 KA 12/13
Anspruch auf Befreiung von der Verpflichtung zur Teilnahme am ärztlichen …
- SG Marburg, 30.08.2006 - S 12 KA 944/05
Vertragsarzt - Freistellung von der Teilnahme am organisierten …
- SG Marburg, 15.01.2014 - S 12 KA 307/13
Entbindung von der Verpflichtung zur Teilnahme am gebietsärztlichen …
- SG Marburg, 06.10.2010 - S 12 KA 186/10
Bereitschaftsdienst - keine Befreiung für Vertragsarzt wegen Tätigkeit als …
- SG Landshut, 03.03.2023 - S 1 BA 25/22
Statusfeststellungsverfahren bei vertretungsweiser Übernahme von Bereitschafts- …
- SG Stuttgart, 19.05.2011 - S 10 KA 3195/09
Vertragsärztliche Versorgung - Teilnahmepflicht von Vertragsärzten mit Zulassung …
- SG Marburg, 08.05.2013 - S 12 KA 7/13
Anspruch eines Facharztes für Allgemeinmedizin auf Befreiung vom ärztlichen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2005 - L 11 KA 42/04
Ausschluss vom Notfalldienst wegen Ungeeignetheit zur Teilnahme am ärztlichen …
- LSG Bayern, 24.07.2015 - L 12 KA 55/15
Teilnahme am Bereitschaftsdienst
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2021 - L 11 KA 54/19
Rechtmäßigkeit des Ausschlusses vom ärztlichen Notfalldienst in der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2014 - L 11 KA 20/14
Ausschluss eines Arztes vom Notfalldienst wegen fachlicher und persönlicher …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2011 - L 11 KA 13/11
Vertragsarztangelegenheiten
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2005 - L 7 B 1035/05
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Heranziehung eines Vertragsarztes zum …
- BSG, 17.03.2021 - B 6 KA 15/20 B
Verpflichtung zur Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst Grundsatzrüge im …
- LSG Rheinland-Pfalz, 23.08.2022 - L 5 KA 1/21
- SG Marburg, 11.07.2007 - S 12 KA 881/06
Vertragsärztliche Versorgung - keine Erforderlichkeit der Einrichtung eines …
- LSG Baden-Württemberg, 27.02.2013 - L 5 KA 2942/12
- LSG Sachsen, 31.01.2008 - L 1 B 151/07 KA-ER
Anspruch eines Hals-, Nasen-, Ohren-(HNO-)Arztes auf Befreiung von der Teilnahme …
- SG Düsseldorf, 05.04.2006 - S 2 KA 156/05
Vertragsarztangelegenheiten
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2016 - L 3 KA 10/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2018 - L 3 KA 148/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2018 - L 3 KA 150/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2018 - L 3 KA 149/16