Weitere Entscheidung unten: BSG, 07.01.1998

Rechtsprechung
   BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 84/95, 6 RKa 74/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1239
BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 84/95, 6 RKa 74/95 (https://dejure.org/1996,1239)
BSG, Entscheidung vom 19.06.1996 - 6 RKa 84/95, 6 RKa 74/95 (https://dejure.org/1996,1239)
BSG, Entscheidung vom 19. Juni 1996 - 6 RKa 84/95, 6 RKa 74/95 (https://dejure.org/1996,1239)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vertragsarzt - Angestellter Arzt - Genehmigung - Anfechtungsklage - Vetragsärztliche Praxis - Weiterbildung - Fachgebiet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung der Versagung der Genehmigung zur Beschäftigung eines angestellten Arztes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 78, 291
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 37/94

    Keine rückwirkende Genehmigung zur Anstellung eines Zahnarztes

    Auszug aus BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 84/95
    Wie der Senat im Urteil vom 20. September 1995 (SozR 3-5525 § 32b Nr. 1 S 2 f) näher ausgeführt hat, steht dem zur Anstellung vorgesehenen Arzt aufgrund der Regelung in § 95 Abs. 9 SGB V iVm § 32b Zulassungsverordnung f. Kassenärzte (Ärzte-ZV) kein vom Willen des Vertragsarztes ablösbares Recht auf Anstellung zu; er wird durch die im Genehmigungsverfahren ergehende Entscheidung möglicherweise in seinen persönlichen oder beruflichen Interessen berührt, aber nicht im Rechtssinne beschwert.

    Die Regelungen über das Antrags- und Genehmigungserfordernis (§ 32b Abs. 2 S 1 und 2 Ärzte-ZV), die Zuständigkeit des Zulassungsausschusses für die Genehmigung (§ 32b Abs. 2 S 1 Ärzte-ZV), die Eignungsvoraussetzungen (§ 32b Abs. 2 S 4 iVm § 21 Ärzte-ZV), die Einbeziehung in die Bedarfsplanung (§ 101 S 5 SGB V; § 32b Abs. 1 S 2 Ärzte-ZV) und die Geltung von Altersgrenzen (§ 95 Abs. 9 S 2 SGB V; § 32b Abs. 1 S 2 Ärzte-ZV) zeigen, daß er nach den Vorstellungen des Gesetzgebers bei der Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit dem Vertragsarzt gleichgestellt ist (so schon Senatsurteil vom 20. September 1995 - SozR 3-5525 § 32b Nr. 1 S 5 f).

  • BSG, 27.10.1987 - 6 RKa 34/86

    Laborleistungen - Abrechnungsfähigkeit - Anästhesiologe

    Auszug aus BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 84/95
    Dieses - verfassungsrechtlich unbedenkliche - Beschränkungsgebot wird damit gerechtfertigt, daß durch die Aufgliederung der ärztlichen Tätigkeit in verschiedene Fachdisziplinen und die damit verbundene Spezialisierung innerhalb der Ärzteschaft die medizinische Versorgung der Bevölkerung verbessert und den versicherten Patienten eine qualifizierte und breitgefächerte ärztliche Behandlung und Betreuung zur Verfügung gestellt wird (BVerfGE 33, 125, 167; BSGE 62, 224, 225 = SozR 2200 § 368a Nr. 19).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.01.1995 - L 11 Ka 84/94

    Genehmigung; Vertragsarzt; Angestellter; Arztgruppe; Genehmigung; Zulassung;

    Auszug aus BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 84/95
    Ebenso vertrauen, worauf das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in einem Urteil vom 11. Januar 1995 - L 11 Ka 84/94 -(MedR 1995, 212) hingewiesen hat, die überweisenden Ärzte darauf, daß die mit der Überweisung angeforderte fachärztliche Leistung von einem qualifizierten Gebietsarzt nach den Regeln der gebietsärztlichen Kunst persönlich erbracht wird.
  • BSG, 18.10.1995 - 6 RKa 52/94

    Erbringung chirotherapeutischer Leistungen durch Anästhesisten

    Auszug aus BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 84/95
    Der Senat geht deshalb in stRspr davon aus, daß der die Gebietsbezeichnung führende Arzt sich auch in seiner Eigenschaft als Kassen- bzw Vertragsarzt grundsätzlich auf das gewählte Gebiet zu beschränken hat (zuletzt eingehend: Urteil vom 18. Oktober 1995 - SozR 3-2500 § 95 Nr. 7; ferner Urteil vom 20. März 1996 - SozR 3-2500 § 95 Nr. 9).
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 84/95
    Dieses - verfassungsrechtlich unbedenkliche - Beschränkungsgebot wird damit gerechtfertigt, daß durch die Aufgliederung der ärztlichen Tätigkeit in verschiedene Fachdisziplinen und die damit verbundene Spezialisierung innerhalb der Ärzteschaft die medizinische Versorgung der Bevölkerung verbessert und den versicherten Patienten eine qualifizierte und breitgefächerte ärztliche Behandlung und Betreuung zur Verfügung gestellt wird (BVerfGE 33, 125, 167; BSGE 62, 224, 225 = SozR 2200 § 368a Nr. 19).
  • BSG, 06.02.1992 - 12 RK 15/90

    Schwerbeschädigter - Rentner - Krankenversicherung - Kriegsopferversorgung -

    Auszug aus BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 84/95
    Hat die als verletzt angesehene Rechtsnorm keinen drittschützenden Charakter in dem Sinne, daß sie zumindest auch der Verwirklichung individueller Interessen des Klägers zu dienen bestimmt ist, so ist nach der stRspr des BSG das Rechtsschutzbegehren unzulässig (vgl mwN Urteile des 12. Senats vom 6. Februar 1992 - BSGE 70, 99, 101 = SozR 3-1500 § 54 Nr. 15 S 38 - und des 3. Senats vom 29. November 1995 - SozR 3-2500 § 124 Nr. 2 S 15).
  • BSG, 29.11.1995 - 3 RK 36/94

    Zulassung von Heilmittelerbringern

    Auszug aus BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 84/95
    Hat die als verletzt angesehene Rechtsnorm keinen drittschützenden Charakter in dem Sinne, daß sie zumindest auch der Verwirklichung individueller Interessen des Klägers zu dienen bestimmt ist, so ist nach der stRspr des BSG das Rechtsschutzbegehren unzulässig (vgl mwN Urteile des 12. Senats vom 6. Februar 1992 - BSGE 70, 99, 101 = SozR 3-1500 § 54 Nr. 15 S 38 - und des 3. Senats vom 29. November 1995 - SozR 3-2500 § 124 Nr. 2 S 15).
  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 34/95

    Abrechenbarkeit von Schilddrüsenhormonbestimmungen

    Auszug aus BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 84/95
    Der Senat geht deshalb in stRspr davon aus, daß der die Gebietsbezeichnung führende Arzt sich auch in seiner Eigenschaft als Kassen- bzw Vertragsarzt grundsätzlich auf das gewählte Gebiet zu beschränken hat (zuletzt eingehend: Urteil vom 18. Oktober 1995 - SozR 3-2500 § 95 Nr. 7; ferner Urteil vom 20. März 1996 - SozR 3-2500 § 95 Nr. 9).
  • BSG, 04.05.2016 - B 6 KA 21/15 R

    Nachbesetzung einer Viertel-Arztstelle: Sitzeinbringung in MVZ wird schwieriger

    Der Arzt, dessen Anstellung genehmigt wird, verliert seine Zulassung durch den erklärten Verzicht, und die Anstellungsgenehmigung wird nicht ihm, sondern dem MVZ erteilt (vgl BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 27 RdNr 21; BSG Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 39/11 R - Juris RdNr 22; BSG SozR 4-2500 § 75 Nr. 14 RdNr 16; entsprechend bezogen auf das Verhältnis von anstellendem Vertragsarzt und angestelltem Arzt: BSGE 78, 291, 292 f = SozR 3-5520 § 32b Nr. 2 S 3 mwN) , das damit die Möglichkeit erhält, die Stelle im Falle seines Ausscheidens nachzubesetzen, auch wenn Zulassungsbeschränkungen angeordnet worden sind (§ 103 Abs. 4a Satz 5 SGB V aF entsprechend § 103 Abs. 4a Satz 3 SGB V idF des GKV-VStG) .
  • BSG, 26.01.2022 - B 6 KA 2/21 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung der Anstellung eines Arztes in einem

    Auch wenn angestellte Ärzte in ihrer medizinischen Entscheidung unabhängig sind (und insofern einen freien Beruf ausüben, vgl etwa Ladurner, Walter, Jochimsen, Rechtsgutachten - Stand und Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen zu medizinischen Versorgungszentren - erstattet dem BMG , Stand November 2020, C III, S 10; Bäune in Bäune/Meschke/Rothfuß, Ärzte-ZV, Zahnärzte-ZV, 2008, § 32b RdNr 3; Bördner, KrV 2019, 193, 198 f; Quaas in Quaas/Zuck/Clemens, Medizinrecht, 4. Aufl 2018, § 13 RdNr 9 ff) , sind diese in die Praxisorganisation des anstellenden Arztes eingebunden (vgl Wigge/Frehse, AusR 2001, 130, 132) und damit zweifellos Arbeitnehmer in einer abhängigen Beschäftigung (vgl auch beispielhaft BSG Urteil vom 19.6.1996 - 6 RKa 84/95 - BSGE 78, 291, 295 = SozR 3-5520 § 32b Nr. 2 S 6 = juris RdNr 17; BSG Urteil vom 11.12.2013 - B 6 KA 39/12 R - SozR 4-2500 § 75 Nr. 14 RdNr 15 f mwN; Clemens in Schallen, Zulassungsverordnung, 9. Aufl 2018, § 32b RdNr 1; Fritz, Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein 2008, 721, 723; Möller, GesR 2004, 456, 457 und 459; Pawlita in jurisPK-SGB V, 4. Aufl 2020, § 95 RdNr 1279; vgl auch Muschallik, ZM 1995, 384, 386 zum angestellten Zahnarzt; aA wohl Steinhilper, NZS 1994, 347, 350, der einen Honorarvertrag für möglich hält).
  • BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 25/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs 3 Ärzte-ZV -

    Die Anstellungsmöglichkeit ist nicht als Recht des anzustellenden Arztes, sondern als ausschließliches Recht des MVZ bzw des zugelassenen Praxisinhabers ausgestaltet (zur Anstellung bei einem Vertragsarzt vgl BSGE 78, 291, 293 = SozR 3-5520 § 32b Nr. 2 S 3).

    Adressat der Anstellungsgenehmigung ist also das MVZ, das durch diese zur Anstellung eines Arztes in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis berechtigt wird - nicht der angestellte Arzt (BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 27 RdNr 21; BSG Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 39/11 R - Juris RdNr 22; BSG SozR 4-2500 § 75 Nr. 14 RdNr 16; entsprechend bezogen auf die Anstellung bei einem Vertragsarzt: BSGE 78, 291, 292 f = SozR 3-5520 § 32b Nr. 2 S 3 mwN).

  • BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 31/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Bindung der Ärzte einer fachgebiets- und

    Das somit für alle als Vertreter tätigen Ärzte bestehende Erfordernis einer abgeschlossenen Weiterbildung ist bei sachorientierter Auslegung dahingehend zu interpretieren, dass ein prinzipiell gleicher Qualifikationsstandard von Vertragsarzt und Vertreter gefordert wird (vgl BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 6 S 34 f) , also keine Weiterbildung in einem beliebigen Fachgebiet genügt, sondern der Vertreter (wie der angestellte Arzt) derselben oder zumindest einer unmittelbar verwandten Gebietsgruppe angehören muss wie der Vertretene (vgl BSGE 78, 291, 296 = SozR 3-5520 § 32b Nr. 2 S 6; in diesem Sinne auch Schallen aaO § 32 RdNr 25, 28; Bäune aaO, § 32 RdNr 12; Pawlita aaO, § 95 RdNr 324).

    Bezüglich der Anstellung von Ärzten hat der Senat zu der bis zum 31.12.2006 geltenden Rechtslage bereits entschieden, dass eine Beschäftigung bei einem für ein bestimmtes Fachgebiet zugelassenen Vertragsarzt unabhängig von sonstigen Voraussetzungen nur dann zulässig ist, wenn auch der zur Anstellung vorgesehene Arzt die für dieses Fachgebiet vorgeschriebene Weiterbildung durchlaufen hat und die betreffende Gebietsbezeichnung führen darf (BSGE 78, 291, 294 = SozR 3-5520 § 32b Nr. 2 S 4) .

  • BSG, 19.10.2011 - B 6 KA 23/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum - Nachbesetzung -

    Das von ihr zunächst noch mit ihrem Widerspruch verfolgte Aufhebungsbegehren hat sich durch die Genehmigung der Anstellung der Beigeladenen zu 7. auf einer ¼-Arztstelle - nach dem Ausscheiden der Frau Dr. J. zum 31.3.2008 - erledigt (zur Ausrichtung der Anstellung auf die anzustellende Person - und nicht auf die dafür anvisierte Stelle - siehe BSG SozR 3-5525 § 32b Nr. 1 S 2 f; BSGE 78, 291, 292 f = SozR 3-5520 § 32b Nr. 2 S 3; BSG SozR 3-5520 § 32b Nr. 3 S 12; BSG SozR 4-2500 § 103 Nr. 7 RdNr 13) .
  • BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 39/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Notdienst - keine Heranziehung angestellter Ärzte

    Ungeachtet seiner arbeitsrechtlichen Stellung und seiner Weisungsgebundenheit erfüllt der angestellte Arzt in fachlich-medizinischer Hinsicht dieselbe Funktion wie der zugelassene Arzt (BSGE 78, 291, 295 = SozR 3-5520 § 32b Nr. 2 S 6).

    Die Anstellungsmöglichkeit ist jedoch nicht als Recht des anzustellenden Arztes, sondern als ausschließliches Recht des MVZ bzw des zugelassenen Praxisinhabers ausgestaltet (BSGE 78, 291, 293 = SozR 3-5520 § 32b Nr. 2 S 3).

    Adressat der Anstellungsgenehmigung ist also das MVZ, das durch diese zur Anstellung eines Arztes in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis berechtigt wird - nicht der angestellte Arzt (BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 27 RdNr 21; BSG Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 39/11 R - Juris RdNr 22; entsprechend bezogen auf das Verhältnis von anstellendem Vertragsarzt und angestelltem Arzt: BSGE 78, 291, 292 f = SozR 3-5520 § 32b Nr. 2 S 3 mwN).

  • BSG, 12.02.2020 - B 6 KA 1/19 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - zahnärztliches Medizinisches

    In fachlich-medizinischer Hinsicht erfüllt er dieselbe Funktion wie der zugelassene Zahnarzt (vgl BSG Urteil vom 19.6.1996 - 6 RKa 84/95 - BSGE 78, 291, 295 = SozR 3-5520 § 32b Nr. 2 S 6; BSG Urteil vom 11.12.2013 - B 6 KA 39/12 R - SozR 4-2500 § 75 Nr. 14 RdNr 15) .
  • BSG, 11.10.2017 - B 6 KA 27/16 R

    Streitverfahren zwischen Insolvenzverwalter einer MVZ-Betreibergesellschaft und

    Die Anstellungsmöglichkeit ist nicht als Recht des anzustellenden Arztes, sondern als ausschließliches Recht des MVZ bzw des zugelassenen Praxisinhabers ausgestaltet (zur Anstellung bei einem Vertragsarzt vgl BSGE 78, 291, 293 = SozR 3-5520 § 32b Nr. 2 S 3).
  • BSG, 13.05.2020 - B 6 KA 11/19 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Bewerbung von Berufsausübungsgemeinschaften,

    In fachlich-medizinischer Hinsicht erfüllen angestellte Ärzte dieselbe Funktion wie niedergelassene Ärzte (vgl BSG Urteil vom 19.6.1996 - 6 RKa 84/95 - BSGE 78, 291, 295 = SozR 3-5520 § 32b Nr. 2 S 6; BSG Urteil vom 11.12.2013 - B 6 KA 39/12 R - SozR 4-2500 § 75 Nr. 14 RdNr 15; BSG Urteil vom 12.2.2020 - B 6 KA 1/19 R - juris RdNr 33, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) .

    Die zwischen dem in eigener Praxis tätigen Vertragsarzt und einem angestellten Arzt bestehenden Unterschiede etwa bezogen auf die Pflichten zur Abhaltung von Sprechstunden oder zur Teilnahme am Notdienst (vgl BSG Urteil vom 11.12.2013 - B 6 KA 39/12 R - SozR 4-2500 § 75 Nr. 14) , der Umstand, dass ein Angestellter nicht das wirtschaftliche Risiko der Praxis mitträgt (vgl dazu BSG Urteil vom 29.11.2017 - B 6 KA 31/16 R - BSGE 124, 266 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 33, RdNr 35) und dass die Anstellungsmöglichkeit nicht als Recht des anzustellenden Arztes, sondern als Recht des Anstellenden (Arzt, BAG oder MVZ) ausgestaltet ist (stRspr, vgl BSG Urteil vom 13.5.2015 - B 6 KA 25/14 R - BSGE 119, 79 = SozR 4-5520 § 19 Nr. 3, RdNr 15; BSG Urteil vom 19.6.1996 - 6 RKa 84/95 - BSGE 78, 291, 293 = SozR 3-5520 § 32b Nr. 2 S 3) , sind für die Frage, auf wen im Rahmen der Auswahlentscheidung abzustellen ist, nicht von ausschlaggebender Bedeutung.

  • BGH, 29.06.1999 - VI ZR 24/98

    Haftung des behandelnden Arztes für Pflichtverletzungen eines Laborarztes

    Er hat sich demzufolge nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auch in seiner Eigenschaft als Kassen- bzw. Vertragsarzt grundsätzlich auf das Gebiet zu beschränken, für das er zugelassen ist (BSGE 62, 224, 226 ff.; 78, 291 = MedR 1997, 136, 137; Urteil vom 19. Juni 1996 - 6 RKa 84/95 - MedR 1997, 132, 133).
  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 30/98 R

    Keine Anfechtungsbefugnis von niedergelassenen Vertragsärzten gegen

  • BSG, 19.02.2014 - B 6 KA 38/12 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss - Richtlinie zu Untersuchungs- und

  • BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 8/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - keine "Verlegung" einer Anstellung eines Arztes

  • LSG Bayern, 22.01.2020 - L 12 KA 8/19

    Aufhebung einer Anstellungsgenehmigung wegen fehlender Weiterbildung

  • BSG, 05.11.1997 - 6 RKa 52/97

    Gegenstandswert bei vertragsärztlichen Zulassungsverfahren

  • LSG Sachsen, 03.06.2010 - L 1 KR 94/10

    Vertragsärzte können gerichtlich gegen Krankenhäuser vorgehen

  • BSG, 30.06.2004 - B 6 KA 11/04 R

    Vertrags- (zahn-) ärztliche Versorgung - Vertretung durch Vertrags (zahn) arzt -

  • BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 58/96

    Gliederung - Hausarzt - Facharzt - Versorgungsbereich

  • BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 91/95
  • BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 93/96 R

    Abrechnung - ärztliche Leistung - Qualifikationsnachweis - Vertreter des

  • BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 13/97

    Genehmigung der gleichzeitigen Teilnahme an der hausärztlichen und fachärztlichen

  • LSG Sachsen, 15.11.2000 - L 1 KA 3/98

    Zulassungssperre wegen Überversorgung; Zulassung als Vertragsarzt; Kirchliche

  • BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 10/99 R

    Klagebefugnis der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung bei Beanstandung einer

  • BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 37/95

    Klagebefugnis eines niedergelassenen Zahnarztes

  • BSG, 30.11.2016 - B 6 KA 35/16 B

    Vertragsärztliche Versorgung - Beurteilung des Auslastungsgrades einer

  • BSG, 02.10.1996 - 6 RKa 82/95

    Anträge von Vertragsärzten auf Genehmigung der Anstellung eines Arztes

  • BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 36/95

    Schriftformerfordernis des § 161 Abs. 1 S. 3 SGG

  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 29/98 R

    Keine Anfechtungsbefugnis von niedergelassenen Vertragsärzten gegen

  • LSG Sachsen, 14.12.2011 - L 1 KA 25/10

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung angestellter Ärzte eines Medizinischen

  • BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 63/96

    Genehmigung zur gleichzeitigen Teilnahme an der hausärztlichen und fachärztlichen

  • SG Berlin, 11.10.2017 - S 83 KA 1155/16

    Vertragsärztliche Versorgung - angestellter Arzt - keine Anfechtungsbefugnis

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Rechtsprechung
   BSG, 07.01.1998 - B 6 RKa 84/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7428
BSG, 07.01.1998 - B 6 RKa 84/95 (https://dejure.org/1998,7428)
BSG, Entscheidung vom 07.01.1998 - B 6 RKa 84/95 (https://dejure.org/1998,7428)
BSG, Entscheidung vom 07. Januar 1998 - B 6 RKa 84/95 (https://dejure.org/1998,7428)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Gegenstandswertes nach billigem Ermessen - Prozess um eine Genehmigung der Anstellung in einer vertragsärztlichen Praxis

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 116 Abs. 2, § 8 Abs. 2 S. 2; GKG § 13
    Rechtsstreit über Anstellung eines Arztes, Gegenstandswertfestsetzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.1996 - L 5 Ka 540/96

    Gegenstandswert; Arztanstellung; Genehmigung; Arzt

    Auszug aus BSG, 07.01.1998 - B 6 RKa 84/95
    Der Senat hält daher die Annahme eines Zeitraums von zwei Jahren für angemessen (ebenso LSG Baden-Württemberg, MedR 1996, 379).
  • BSG, 14.11.1977 - 6 BKa 7/76

    Kassenarztrecht - Gebühren der Rechtsanwälte - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BSG, 07.01.1998 - B 6 RKa 84/95
    In Anlehnung an § 13 des Gerichtskostengesetzes ist dabei auf die sich aus dem Antrag des Rechtsmittelführers für ihn ergebende Bedeutung der Sache, in der Regel also auf sein wirtschaftliches Interesse an der erstrebten Entscheidung des Revisionsgerichts und deren Auswirkungen, abzustellen (vgl dazu BSG SozR 1930 § 8 Nr. 2).
  • BSG, 17.03.2021 - B 6 KA 2/20 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Bedarfsplanung der spezialisierten fachärztlichen

    Soweit der Senat dabei in der Vergangenheit bei einem Rechtsstreit über die Anstellung eines Arztes auch das für den angestellten Arzt zu zahlende Gehalt in Abzug gebracht hat (BSG Beschluss vom 7.1.1998 - 6 RKa 84/95 - MedR 1998, 186 = juris RdNr 2; vgl auch BSG Beschluss vom 27.11.2006 - B 6 KA 38/06 B - MedR 2007, 202 = juris RdNr 2) , hält er hieran nicht mehr fest.
  • BSG, 12.10.2005 - B 6 KA 47/04 B

    Festsetzung des Streitwerts in vertragsärztlichen Zulassungsangelegenheiten

    Dabei ist in Anlehnung an § 42 Abs. 3 GKG - falls es nicht konkrete Gesichtspunkte für die Zugrundelegung eines kürzeren Zeitraums gibt - pauschal ein Drei-Jahres-Zeitraum zu Grunde zu legen (Beschlüsse vom 1. September 2005 aaO und vom 26. September 2005 - B 6 KA 69/04 B - abweichend früher: Fünf-Jahres-Zeitraum, vgl zB BSG SozR 1930 § 8 Nr. 2 S 3 f; BSG MedR 1998, 186).

    Ist eine Arztgruppe betroffen, für die keine Daten vorliegen, so kann es in Betracht kommen, entweder auf die durchschnittliche Kostenquote aller Arztgruppen oder auf einen pauschal gegriffenen Kostensatz von zB 50 % abzustellen (zu letzterem s den Hinweis auf die frühere Rspr in BSG, MedR 1998, 186, 187; zur durchschnittlichen Kostenquote s BSG, Beschluss vom 11. Dezember 1998 - 6 RKa 52/97 - juris).

  • BSG, 16.07.2008 - B 6 KA 38/07 R

    Regelungen über erweiterte Honorarverteilung in Hessen - Vorlage an das

    Vergleichbare Erwägungen haben den Senat Ende der 90iger Jahre veranlasst, im Rahmen der Festsetzung von Gegenstands- und Streitwerten nicht mehr - wie Jahrzehnte zuvor - schematisch einen Praxiskostensatz von 50 % der Einnahmen anzusetzen, sondern nach Arztgruppen zu differenzieren (BSG MedR 1998, 186; Wenner/Bernard, NZS 2001, 57, 59).
  • BSG, 16.07.2008 - B 6 KA 39/07 R

    Kürzung der Altersversorgung ehemaliger Vertragsärzte in Hessen ist rechtmäßig

    Vergleichbare Erwägungen haben den Senat Ende der 90iger Jahre veranlasst, im Rahmen der Festsetzung von Gegenstands- und Streitwerten nicht mehr - wie Jahrzehnte zuvor - schematisch einen Praxiskostensatz von 50 % der Einnahmen anzusetzen, sondern nach Arztgruppen zu differenzieren (BSG MedR 1998, 186; Wenner/Bernard, NZS 2001, 57, 59).
  • BSG, 27.11.2006 - B 6 KA 38/06 B

    Festsetzung des Streitwertes im sozialgerichtlichen Verfahren, Rechtsstreit über

    An dem im Beschluss vom 7. Januar 1998 (MedR 1998, 186) aufgestellten Grundsatz, im Streit um die Genehmigung zur Anstellung eines Assistenten sei pauschal ein Zeitraum von zwei Jahren heranzuziehen (damals noch auf der Basis eines in Zulassungssachen regelmäßig anzusetzenden Fünf-Jahres-Zeitraums), hält der Senat nicht mehr fest.

    Von den auf diese Weise zu ermittelnden potenziellen Einnahmen, die der Kläger und das Sozialgericht auf 88.247 EUR pro Jahr bezifferten (wobei es sich tatsächlich um die von der bereits genehmigten Halbtags-Vorbereitungsassistentin C. im Jahr 2004 zusätzlich erwirtschafteten Einnahmen aus vertragszahnärztlicher Tätigkeit handeln dürfte), sind zunächst die durchschnittlichen Praxiskosten und sodann das für die Assistentin zu zahlende Gehalt in Abzug zu bringen (vgl BSG MedR 1998, 186 f).

  • BSG, 17.06.2003 - B 6 KA 33/02 B

    Bemessung des wirtschaftlichen Interesses bei vertragsärztlichen Zulassungssachen

    Die Bedeutung der Sache für den Kläger ergibt sich dabei in der Regel aus seinem wirtschaftlichen Interesse an der erstrebten Entscheidung und ihren Auswirkungen (vgl BSG SozR 1930 § 8 Nr. 2 S 2 f; SozR 3-1930 § 8 Nr. 1 S 2 und Nr. 2 S 8; MedR 1998, 186).

    Für den Umsatz wird der durchschnittliche Umsatz der Fachgruppe zu Grunde gelegt, der Praxiskostenanteil wird pauschal nach dem durchschnittlichen Anteil in der Fachgruppe bemessen, und der sich so ergebende Überschuss wird - falls es nicht Gesichtspunkte für die Zugrundelegung eines kürzeren Zeitraums gibt - pauschal auf einen 5-Jahres-Zeitraum hochgerechnet (vgl BSG SozR 1930 § 8 Nr. 2 S 3 f; MedR 1998, 186; Wenner/Bernard, NZS 2001, 57, 58 f).

  • BSG, 28.01.2000 - B 6 KA 22/99 R

    Gegenstandswert - Erstzulassung zur vertragsärztlichen Versorgung als praktischer

    Nach der Praxis des Senats ist in vertragsärztlichen Zulassungsverfahren der Gegenstandswert in der Regel in Höhe der Einnahmen anzusetzen, die der Arzt im Falle der Zulassung innerhalb der nächsten fünf Jahre hätte erzielen können (vgl nur Beschluß vom 7. Februar 1984, MedR 1986, 85; Beschluß vom 11. Dezember 1998 - 6 RKa 52/97 -), wobei die erzielbaren Einkünfte wegen der in den einzelnen Arztgruppen stark differierenden Kosten um die durchschnittlichen Praxiskosten in der jeweiligen Arztgruppe zu vermindern sind (Senatsbeschluß vom 7. Januar 1998, MedR 1998, 186).
  • BSG, 11.12.1998 - B 6 RKa 52/97

    Ermittlung des Gegenstandswertes im vertragsärztlichen Zulassungsverfahren

    Nach der Praxis des Senats ist in vertragsärztlichen Zulassungsverfahren der Gegenstandswert in der Regel in Höhe der Einnahmen anzusetzen, die der Arzt im Falle der Zulassung innerhalb der nächsten fünf Jahre hätte erzielen können (vgl nur Beschluß vom 7. Februar 1984, MedR 1986, 85), wobei die erzielbaren Einkünfte wegen der in den einzelnen Arztgruppen stark differierenden Kosten um die durchschnittlichen Praxiskosten in der jeweiligen Arztgruppe zu vermindern sind (Senatsbeschluß vom 7. Januar 1998, MedR 1998, 186).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2016 - L 3 KA 119/15
    Dabei ist in einem ersten Schritt nicht das Durchschnittshonorar der Fachgruppe der Chirurgen, sondern der konkret vom Antragsteller erzielte Umsatz zugrunde zu legen (vgl Bundessozialgericht (BSG), Beschluss vom 7. Januar 1998 - 6 RKa 84/95, juris Rn 3 - MedR 1998, 186).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.12.1998 - L 11 B 49/98
    Die dem Beschluss des Bundessozialgericht vom 07.01.1998 - 6 RKa 84/95 - MedR 1998, 186 ff [BSG 07.01.1998 - B 6 RKa 84/95] zugrundeliegende Fallgestaltung ist nicht vergleichbar, denn dort ging es um die Festsetzung des Gegenstandswertes des Hauptsacheverfahrens auf Genehmigung der Anstellung eines sogenannten Dauerassistenten.
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