Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2009 - 6 S 16.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,17474
OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2009 - 6 S 16.08 (https://dejure.org/2009,17474)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.02.2009 - 6 S 16.08 (https://dejure.org/2009,17474)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Februar 2009 - 6 S 16.08 (https://dejure.org/2009,17474)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,17474) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung einer Erwerbstätigkeit als Berater eines Rüstungsunternehmens für einen nunmehr in Pension befindlichen früheren Generalinspekteur der Bundeswehr; Besorgnis der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen aufgrund einer früheren Tätigkeit als Generalinspekteur; ...

  • Judicialis

    SG § 20a; ; SG § 44 Abs. 1; ; SG § 45 Abs. 1; ; BBG § 69a; ; VwGO § 80 Abs. 3; ; VwGO § 80 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Soldatenrecht - Zur Rechtmäßigkeit der Untersagung einer Erwerbstätigkeit für Berufssoldaten im Ruhestand (hier: früherer Generalinspekteur der Bundeswehr, Beratung eines Rüstungsunternehmens): Berufssoldat; Generalinspekteur; Bundeswehr; NATO-Militärausschuss; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Harald Kujat

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 52.87

    Beamtenrecht - Teilzeitbeschäftigung - Mangelnde Wahlmöglichkeit

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2009 - 6 S 16.08
    Im Übrigen kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dem Zweck der Untersagung, die Integrität des öffentlichen Dienstes in den Streitkräften zu wahren und diesbezügliche Vertrauenseinbußen in der Bevölkerung und bei den noch aktiven Soldaten abzuwehren, eine so überragende Bedeutung zu, dass im Rahmen der Prüfung der materiellen Voraussetzungen des § 20a SG das Interesse an der Vermeidung eines solchen Anscheins bei der Abwägung der widerstreitenden Belange stets überwiegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1989 - 2 C 52.87 -, BVerwGE 84, 194 [201]).

    Abgesehen davon ist eine unmittelbare Beteiligung des Antragstellers an einer konkreten Auftragsvergabe zur Deckung des Sachbedarfs der Streitkräfte nicht erforderlich; denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 6. Dezember 1989, a.a.O., und 14. Februar 1990 - 6 C 54.88 -, NVwZ-RR 1990, 430) würde auch eine maßgebliche Einwirkungsmöglichkeit auf die Bedarfsanforderungen der Streitkräfte ausreichen, da die in diesen Entscheidungen betroffenen Offiziere ebenfalls nicht mit der unmittelbaren Auftragsvergabe befasst waren.

    Ein sachlich denkender Bürger könnte rein objektiv Anlass zur Vermutung haben, dass Entscheidungsspielräume in den Streitkräften von verantwortlich handelnden Berufssoldaten vorauseilend zugunsten bestimmter Industrieunternehmen genutzt worden sein könnten, um sich für die Zeit nach der Zurruhesetzung nicht der Chance einer hoch bezahlten Tätigkeit für diese Unternehmen zu begeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1989, a.a.O., 204).

    Nur wenn die Beeinträchtigung dienstlicher Interessen für eine kürzere Zeit zu besorgen ist, ist die Untersagung der Tätigkeit für diese Zeit auszusprechen (st.Rspr. des BVerwG, vgl. u.a. Urteil vom 6. Dezember 1989, a.a.O., 205).

  • BVerwG, 14.02.1990 - 6 C 54.88

    Voraussetzungen für die Untersagung einer Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2009 - 6 S 16.08
    Abgesehen davon ist eine unmittelbare Beteiligung des Antragstellers an einer konkreten Auftragsvergabe zur Deckung des Sachbedarfs der Streitkräfte nicht erforderlich; denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 6. Dezember 1989, a.a.O., und 14. Februar 1990 - 6 C 54.88 -, NVwZ-RR 1990, 430) würde auch eine maßgebliche Einwirkungsmöglichkeit auf die Bedarfsanforderungen der Streitkräfte ausreichen, da die in diesen Entscheidungen betroffenen Offiziere ebenfalls nicht mit der unmittelbaren Auftragsvergabe befasst waren.

    Die Antragsgegnerin hat die zu besorgende Beeinträchtigung dienstlicher Interessen beanstandungsfrei auf beide vom Gesetz verfolgte Zwecke gestützt (vgl. zum Schutzzweck von § 20a SG BVerwG, Urteile vom 6. Dezember 1989 und 14. Februar 1990, a.a.O, sowie die Neufassung des Erlasses des BMVg über die Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes nach Beendigung des Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisses vom 2. September 2002, VMBl. 2002, 354, veröffentlicht auch in: GKÖD, Band 1, Teil 5a, Yd 180 zu A.3.).

  • OVG Niedersachsen, 11.12.1996 - 2 L 4798/95

    Tätigkeitsverbot für ausgeschiedenen Soldaten;; Abhängigkeit, wirtschaftliche;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2009 - 6 S 16.08
    Demgegenüber sprechen verfassungsrechtliche Erwägungen eher dafür, dass eine Verkürzung der Untersagungsdauer auch in anderen Fällen in Betracht kommen könnte, in denen der Gesetzeszweck bereits früher erfüllt ist (in diesem Sinne wohl auch das - vom BVerwG mit Urteil vom 12. Dezember 1996 - 2 C 37.95 -, BVerwGE 102, 326 bestätigte - Urteil des OVG Schleswig-Holstein vom 7. April 1995 - 3 L 735/94 -, juris Rn. 29, wonach eine Beurlaubung während der Frist des § 20a Abs. 1 SG jedoch nicht ausreichen soll, den erforderlichen Zusammenhang zu unterbrechen; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 11. Dezember 1996 - 2 L 4798/95 -, juris Rn. 8, sowie Erlass des BMVg, a.a.O., zu A.2, wonach auch eine Änderung der Firmenkonstellation, die den in § 20a SG geforderten Zusammenhang zur früheren dienstlichen Tätigkeit beseitigt, Auswirkung auf die Dauer der Untersagung haben soll).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.04.1995 - 3 L 735/94

    Ausländische Streitigkeit; Soldat; Ruhestand; Militärattache; Dienstliche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2009 - 6 S 16.08
    Demgegenüber sprechen verfassungsrechtliche Erwägungen eher dafür, dass eine Verkürzung der Untersagungsdauer auch in anderen Fällen in Betracht kommen könnte, in denen der Gesetzeszweck bereits früher erfüllt ist (in diesem Sinne wohl auch das - vom BVerwG mit Urteil vom 12. Dezember 1996 - 2 C 37.95 -, BVerwGE 102, 326 bestätigte - Urteil des OVG Schleswig-Holstein vom 7. April 1995 - 3 L 735/94 -, juris Rn. 29, wonach eine Beurlaubung während der Frist des § 20a Abs. 1 SG jedoch nicht ausreichen soll, den erforderlichen Zusammenhang zu unterbrechen; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 11. Dezember 1996 - 2 L 4798/95 -, juris Rn. 8, sowie Erlass des BMVg, a.a.O., zu A.2, wonach auch eine Änderung der Firmenkonstellation, die den in § 20a SG geforderten Zusammenhang zur früheren dienstlichen Tätigkeit beseitigt, Auswirkung auf die Dauer der Untersagung haben soll).
  • BVerwG, 29.07.1992 - 2 B 129.92

    Soldatengesetz - Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand - Auffangstreitwert bei

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2009 - 6 S 16.08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Beschluss vom 29. Juli 1992 - 2 B 129.92 -, DVBl 1993, 389) ist der Wert des Streitgegenstandes in Fällen der vorliegenden Art mit dem Auffangstreitwert festzusetzen.
  • BVerwG, 12.12.1996 - 2 C 37.95

    Recht der Soldaten - Untersagung der Erwerbstätigkeit nach Ausscheiden aus dem

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2009 - 6 S 16.08
    Demgegenüber sprechen verfassungsrechtliche Erwägungen eher dafür, dass eine Verkürzung der Untersagungsdauer auch in anderen Fällen in Betracht kommen könnte, in denen der Gesetzeszweck bereits früher erfüllt ist (in diesem Sinne wohl auch das - vom BVerwG mit Urteil vom 12. Dezember 1996 - 2 C 37.95 -, BVerwGE 102, 326 bestätigte - Urteil des OVG Schleswig-Holstein vom 7. April 1995 - 3 L 735/94 -, juris Rn. 29, wonach eine Beurlaubung während der Frist des § 20a Abs. 1 SG jedoch nicht ausreichen soll, den erforderlichen Zusammenhang zu unterbrechen; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 11. Dezember 1996 - 2 L 4798/95 -, juris Rn. 8, sowie Erlass des BMVg, a.a.O., zu A.2, wonach auch eine Änderung der Firmenkonstellation, die den in § 20a SG geforderten Zusammenhang zur früheren dienstlichen Tätigkeit beseitigt, Auswirkung auf die Dauer der Untersagung haben soll).
  • BVerwG, 06.12.1989 - 6 C 52.87

    Soldatengesetz - Beschäftigungsuntersagung - Erwerbstätigkeit von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2009 - 6 S 16.08
    Im Übrigen kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dem Zweck der Untersagung, die Integrität des öffentlichen Dienstes in den Streitkräften zu wahren und diesbezügliche Vertrauenseinbußen in der Bevölkerung und bei den noch aktiven Soldaten abzuwehren, eine so überragende Bedeutung zu, dass im Rahmen der Prüfung der materiellen Voraussetzungen des § 20a SG das Interesse an der Vermeidung eines solchen Anscheins bei der Abwägung der widerstreitenden Belange stets überwiegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1989 - 2 C 52.87 -, BVerwGE 84, 194 [201]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.1991 - 1 B 3117/90

    Öffentliches Interesse; Sofortige Vollziehung einer Verfügung; Untersagung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2009 - 6 S 16.08
    Das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Verfügung, mit der einem Soldaten im Ruhestand eine Erwerbstätigkeit wegen des Besorgnisses der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen gemäß § 20a Abs. 2 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG) untersagt wird, deckt sich regelmäßig mit dem die Grundverfügung selbst rechtfertigenden Interesse (vgl. ausführlich OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. Februar 1991 - 1 B 3117/90 -, NWVBl. 1991, 278).
  • VG Stuttgart, 15.03.2019 - 10 K 11252/18

    Nebentätigkeit eines dienstunfähigen Ruhestandbeamten - juristische Tätigkeit

    Zudem deckt sich das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Verfügung, durch die einem früheren Beamten eine Erwerbstätigkeit wegen Besorgnis der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen untersagt wird, regelmäßig mit dem die Verfügung selbst rechtfertigenden Interesse (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg v. 13.2.2009 - OVG 6 S 16.08 -, juris Rn. 3; OVG Niedersachsen, Beschluss v. 11.06.2010 - 5 ME 78/10 -, juris Rn. 10; BayVGH v. 15.12.2010 - 6 CS 10.2697 -, juris Rn. 13 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 11.06.2010 - 5 ME 78/10

    Untersagung der Ausübung steuerberatender Tätigkeit eines in den Ruhestand

    Diesem Gesetzeszweck kommt eine so überragende Bedeutung zu, dass das öffentliche Interesse an der Vermeidung eines solchen Anscheins bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen stets überwiegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 6.12.1989, a. a. O.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.2.2009 - OVG 6 S 16.08 -, juris; OVG Münster, Beschluss vom 8.2.1991 - 1 B 3117/90 -, RiA 1992, 47 = juris).

    Der von der Antragsgegnerin befürchtete Ansehensverlust für den öffentlichen Dienst würde eintreten können, ohne dass diese Wirkung durch eine Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung vom 22. Dezember 2009 im Klageverfahren rückgängig gemacht werden könnte (vgl. in diesem Sinne auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.2.2009, a. a. O.; OVG Münster, Beschluss vom 8.2.1991, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 20.08.2013 - 3 CS 13.1110

    Ehemaliger Vorsitzender einer Kammer für Patentstreitigkeiten am Landgericht

    Das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Verfügung, durch die einem früheren Beamten, Soldaten oder Richter im Ruhestand eine Erwerbstätigkeit wegen Besorgnis der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen untersagt wird, deckt sich dabei regelmäßig mit dem die Verfügung selbst rechtfertigendem Interesse (BayVGH v. 15.12.2010 - 6 CS 10.2697 - juris; OVG Koblenz v. 26.10.1990 - 2 B 12027/90 - NVwZ-RR 1991, 307; OVG Münster v. 8.2.1991 - 1 B 3117/90 - RiA 1992, 47; OVG Berlin-Brandenburg v. 13.2.2009 - OVG 6 S 16.08 - juris; OVG Lüneburg v. 11.6.2010 - 5 ME 78/10 - ZBR 2011, 51).

    Der Wahrung der Integrität der Verwaltung bzw. der Gerichtsbarkeit sowie der Verhinderung diesbezüglicher Vertrauenseinbußen kommt dabei eine so überragende Bedeutung zu, dass das Interesse an der Abwehr eines solchen Anscheins bei der erforderlichen Abwägung der widerstreitenden Belange stets (BVerwG v. 6.12.1989 a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg v. 13.2.2009 a.a.O.; OVG Lüneburg v. 11.6.2010 a.a.O.) bzw. jedenfalls im Regelfall (OVG Münster v. 8.2.1991 a.a.O.) die Belange des Ruhestandsbeamten an der vorläufig unbeschränkten Ausübung der Erwerbstätigkeit überwiegt.

  • VG Magdeburg, 11.03.2010 - 5 A 100/09

    Soldatenrecht - Untersagung nachdienstlicher Tätigkeit

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung sowie die des Bundesverwaltungsgerichts stellt dabei maßgeblich auf einen sachlich denkenden Bürger ab, und nimmt einen durch das Verbot vorzubeugenden Interessenkonflikt an, wenn der betreffende Soldat mit Angelegenheiten, wie z. B. die wirtschaftlichten Interessen des Unternehmens berührt haben, für das er tätig zu werden beabsichtigt, dienstlich nicht unerheblich befasst gewesen ist (vgl. nur: BVerwG, Urt. v. 06.12.1989, 6 C 52.87; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 13.02.2009, 6 S 16.08; Bay. Verwaltungsgerichtshof, Beschl. v. 06.07.2009, 15 ZB 08.1377; VG Bremen, Urt. v. 14.07.2009, 6 K 1967/07; alle juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht