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Rechtsprechung
   LG Heilbronn, 19.01.2006 - 6 S 16/05 Ab   

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https://dejure.org/2006,3025
LG Heilbronn, 19.01.2006 - 6 S 16/05 Ab (https://dejure.org/2006,3025)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 19.01.2006 - 6 S 16/05 Ab (https://dejure.org/2006,3025)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - 6 S 16/05 Ab (https://dejure.org/2006,3025)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Gasversorgung: Gerichtliche Billigkeitskontrolle einer Gaspreiserhöhung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Gaspreiserhöhung durch eine entsprechende Klausel in den zugrundeliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Gerichtliche Überprüfungsmöglichkeit einer Gaspreiserhöhung; Ausschluss der Anwendbarkeit des § 315 Abs. 3 BGB durch die kartellrechtliche Regelung ...

  • Bund der Energieverbraucher
  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur Darlegungs- und Beweislast des Gasversorgungsunternehmens hinsichtlich Billigkeit einer Gaspreiserhöhung (§ 315 BGB).

  • ra.de
  • lgheilbronn.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • forumz.de (Kurzinformation)

    Offenlegung der Kalkulation von Gaspreisen

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2006, 369
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 05.02.2003 - VIII ZR 111/02

    Rückforderung von Leistungen an ein Energieversorgungsunternehmen

    Auszug aus LG Heilbronn, 19.01.2006 - 6 S 16/05
    Dies hat die Rechtsprechung bereits entschieden für Strompreise (BGH NJW-RR 1992, 183 und BGH NJW 2003, 1449), für Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten nach AVBGasV (BGH NJW 1987, 1828), für Wasserentgelte (BGH NJW 2003, 3131) und Abwasserentgelte (BGH NJW 1992, 183) und für Krankenhauspflegesätze (BGHZ 73, 114).

    Diese Rechtsprechung gilt nicht nur für sog. Zwischenlieferungsverträge, die überwiegend Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen waren, sondern auch für das Verhältnis zwischen Energieversorgungsunternehmen und (End-)Verbrauchern (vgl. auch BGH NJW 2003, 1449 zu den Strompreisen), wie das Amtsgericht zutreffend ausgeführt hat.

    Auch der VIII. Senat des Bundesgerichtshofs ist in seinem 2. Strompreis-Urteil vom 05.02.2003 (VIII ZR 111/02, abgedruckt in NJW 2003, 1449) bezüglich der Rückforderungsklage eines Kunden wegen angeblich überhöhter Strompreise nicht darauf eingegangen, dass § 315 Abs. 3 BGB durch die Regelungen des EnWG ausgeschlossen sein könnte.

  • BGH, 30.04.2003 - VIII ZR 279/02

    Zustandekommen eines Wasserversorgungsvertrages; Festsetzung des

    Auszug aus LG Heilbronn, 19.01.2006 - 6 S 16/05
    Diese Auffassung hat der VIII. Senat des Bundesgerichtshofs im Hinblick auf § 30 AVBWasserV in seinem Urteil VIII ZR 279/02 vom 30.04.2003 (NJW 2003, 3131) unter Bezugnahme auf die oben genannte, zu § 30 AVBEltV ergangene Entscheidung nochmals bestätigt.

    Denn das Urteil setzt sich lediglich mit denjenigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes intensiv auseinander, die zu Ausschlussklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergangen sind, nicht jedoch mit den Ausführungen des VIII. Senats des BGH in den oben bezeichneten Urteilen zu den Parallelvorschriften des § 30 AVBEltV (NJW 1983, 1777) und des § 30 AVBWasserV (NJW 2003, 3131).

    Dies hat die Rechtsprechung bereits entschieden für Strompreise (BGH NJW-RR 1992, 183 und BGH NJW 2003, 1449), für Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten nach AVBGasV (BGH NJW 1987, 1828), für Wasserentgelte (BGH NJW 2003, 3131) und Abwasserentgelte (BGH NJW 1992, 183) und für Krankenhauspflegesätze (BGHZ 73, 114).

  • BGH, 18.10.2005 - KZR 36/04

    Stromnetznutzungsentgelt

    Auszug aus LG Heilbronn, 19.01.2006 - 6 S 16/05
    Die jüngste einschlägige Entscheidung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs vom 18.10.2005 betreffend Stromnetznutzungsentgelte (KZR 36/04, auf der Internet-Seite des BGH abrufbar), bestätigt dies ebenfalls.

    Dass Feststellungen der Aufsichtsbehörden einen gewissen Anhalt für die Billigkeit von Tarifen liefern, ohne indes die Versorger von ihrer Darlegungslast zu entbinden, hat der Bundesgerichtshof auch in seiner aktuellen Entscheidung vom 18.10.2005 (Az.: KZR 36/04) betreffend Stromnetznutzungsentgelte (dort: Preisgenehmigung nach § 12 BTOElt) entschieden (Seite 11 Rn 20 des - auf der Internetseite des BGH abrufbaren - Urteilsumdrucks).

  • BGH, 02.10.1991 - VIII ZR 240/90

    Billigkeit der Preisbestimmung eines Stromlieferanten; Offenlegung der

    Auszug aus LG Heilbronn, 19.01.2006 - 6 S 16/05
    Dies hat die Rechtsprechung bereits entschieden für Strompreise (BGH NJW-RR 1992, 183 und BGH NJW 2003, 1449), für Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten nach AVBGasV (BGH NJW 1987, 1828), für Wasserentgelte (BGH NJW 2003, 3131) und Abwasserentgelte (BGH NJW 1992, 183) und für Krankenhauspflegesätze (BGHZ 73, 114).

    Während die kartellrechtlichen Regelungen allein diejenigen Nachteile ausgleichen wollen, die sich aus dem fehlenden Wettbewerb ergeben, will § 315 BGB im Unterschied dazu die der einen Vertragspartei übertragene Rechtsmacht, den Inhalt des Vertrages - hier die Höhe des Preises - einseitig festzusetzen, eingrenzen (so BGH NJW-RR 1992, 183, [185]).

  • BGH, 19.01.1983 - VIII ZR 81/82

    Bestimmung der Leistung - Stromversorgung - Sonderabnehmer - Bestehender

    Auszug aus LG Heilbronn, 19.01.2006 - 6 S 16/05
    Dort ist es dem Abnehmer zuzumuten, ohne Rücksicht auf seine Gegenrechte zunächst die Forderung des Versorgungsunternehmens zu erfüllen, weil diese als solche berechtigt ist (BGH VIII ZR 81/82 vom 19.01.1983 = NJW 1983, 1777 zur Parallelnorm des § 30 AVBEltV).

    Denn das Urteil setzt sich lediglich mit denjenigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes intensiv auseinander, die zu Ausschlussklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergangen sind, nicht jedoch mit den Ausführungen des VIII. Senats des BGH in den oben bezeichneten Urteilen zu den Parallelvorschriften des § 30 AVBEltV (NJW 1983, 1777) und des § 30 AVBWasserV (NJW 2003, 3131).

  • OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - U (Kart) 19/04

    Ausschluss von Einwendungen im Prozess gegen Fernwärmeunternehmen

    Auszug aus LG Heilbronn, 19.01.2006 - 6 S 16/05
    Auch das OLG Düsseldorf spricht sich in seinem Urteil vom 23.02.2005 (VI-U (Kart) 19/04; abgedruckt in RdE 2005, 169 ff.), das einen Fernwärmelieferungsvertrag betraf, für eine weite Abgrenzung aus:.
  • BGH, 27.09.1991 - V ZR 191/90

    Haftung des Grundstücksverkäufers für Verfehlung des von dem Käufer

    Auszug aus LG Heilbronn, 19.01.2006 - 6 S 16/05
    Im 1. Strompreisurteil von 1991 (NJW-RR 1992, 182), dem ein Streit über Entgeltansprüche für die Lieferung elektrischer Energie zwischen einem überörtlichen und einem regionalen Stromversorger zugrunde lag, hat sich der Bundesgerichtshof bezüglich der Strompreise dahingehend geäußert, dass Maßstab für die Billigkeit in erster Linie die (Strombezugs-)Kosten sein sollen, und hat dazu - auszugsweise - ausgeführt:.
  • BGH, 06.03.2001 - KZR 37/99

    Kabel-Hausverteilanlagen; Verstoß gegen das Preisbindungsverbot

    Auszug aus LG Heilbronn, 19.01.2006 - 6 S 16/05
    (3) Die Kammer sieht sich in ihrer Ansicht durch das Urteil des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs vom 06.03.2001 (KZR 37/99, abgedruckt in NJW 2001, 2541) betreffend Teilnehmerentgelte in Verträgen über Kabel-Hausverteilanlagen bestätigt.
  • OLG Brandenburg, 10.01.2001 - 7 U 16/99

    Aushandeln eines Vertrages über die Belieferung mit Erdgas; Angemessenheit der

    Auszug aus LG Heilbronn, 19.01.2006 - 6 S 16/05
    So hat etwa das OLG Brandenburg in seinem Urteil vom 10.01.2001 (7 U 16/99, abgedruckt in GWF/Recht und Steuern 2001, 17-20; Anlage BK 4) zur Zulässigkeit einer Mindestabnahmeregelung in einem Gassonderkundenvertrag obiter dictu ausgeführt:.
  • BGH, 02.04.1964 - KZR 10/62

    Ankauf von Rohprodukten zwecks Veredelung und nachfolgenden Weiterverkaufs;

    Auszug aus LG Heilbronn, 19.01.2006 - 6 S 16/05
    Denn nach Auffassung der Rechtsprechung führen die Prüfungen nach Kartellrecht und nach § 315 BGB ungeachtet ihrer unterschiedlichen Zielrichtungen dennoch oft zu dem gleichen Ergebnis (vgl. schon BGHZ 41, 271).
  • OLG Stuttgart, 17.02.2005 - 2 U 84/04

    Stromdurchleitung durch das Netz eines ehemaligen Gebietsmonopolisten: Ablehnung

  • BGH, 20.10.1980 - II ZR 190/79

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Sparkasse Sicherungsgrundschulden

  • BGH, 28.01.1987 - VIII ZR 37/86

    Rückwirkende Inkraftsetzung; Wirksamkeit von Altverträgen

  • BGH, 30.06.1969 - VII ZR 170/67

    Beweislast für die Billigkeit einer Leistungsbestimmung

  • BGH, 04.12.1986 - VII ZR 77/86

    Überprüfung der Anforderungen von Baukostenzuschüssen und Hausanschlußkosten

  • BGH, 21.10.1982 - VII ZR 369/80

    Beweislast - Ungerechtfertigte Bereicherung - Bankkonto - Gutschrift -

  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

  • BGH, 27.09.1991 - V ZR 55/90

    Feststellung schwerer Verfehlung des Beschenkten durch Revisionsgericht

  • BGH, 19.12.1978 - VI ZR 43/77

    Nachprüfung von Krankenhauspflegesätzen

  • AG Heilbronn, 15.04.2005 - 15 C 4394/04

    Erhöhung von Tarifgaspreisen: Selbständige Klage auf Feststellung der

  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 99/04

    Anspruch auf Entgelt für die Abfallentsorgung und Straßenreinigung gegenüber

  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 36/06

    Anwendung von § 315 BGB auf Gaspreise

    Das Berufungsgericht (LG Heilbronn, RdE 2006, 88) hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt: .
  • LG Rostock, 26.09.2007 - 1 S 21/06
    Der Kunde eines Energieversorgungsunternehmens kann auf Feststellung der Unbilligkeit einer Preiserhöhung klagen und ist nicht gehalten, den Mehrbetrag nach Abrechnung zunächst zu zahlen und sodann im Klagewege zurückzufordern, zumal die Rechtskraftwirkung des Feststellungsurteils weiter reicht und im Rückforderungsprozess unter Umständen abweichende Beweislastregelungen gelten (vgl. BGH, Urteil vom 13.06.2007 - VIII ZR 36/06 - Rn. 10; LG Bonn, Urteil vom 07.09.2006 - 8 S 146/05; LG Bremen, Urteil) vom 24.05.2006 - 8 O 1065/05; LG Dresden, Urteil vom 30.06.2006 - 10 0 3613/05; LG Hannover, Urteil vom 19.02.2007 - 21 O 88/06; LG Hellbronn, Urteil vom 19.01.2006 - 6 S 16/05; LG Oldenburg, WuM 2006, 162; LG Verden, Urteil vom 29.06.2006 - 5 O 118/06; AG Heilbronn, Urteil vom 15.04.2005 - 15 C 4394/04; BGH, NJW 2006, 684, 686 [Netznutzungsentgelt Strom]).

    Auch bieten die kartellrechtlichen Grundlagen einen deliktischen Anspruch, welcher anders als § 315 BGB keine Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet (vgl. BGH, Urteil vom 13.06.2007 - VIII ZR 36/06 - Rn. 18; OLG Karlsruhe, GE 2006, 1547; LG Bonn, Urt vom 07.09.2006 - 8 S 146/06; LG Hannover, Urteil vom 19.02.2007 - 21 O 88/06; LG Heilbronn, Urteil vom 19.01.2006 - 6 S 16/05; LG Magdeburg, Urteil vom 19.12.2006 - 2 S 265/06; LG Verden, Urteil vom 29.06.2006 - 5 O 118/06; AG Heilbronn, Urteil vom 15.04.2005 - 15 C 4394/04; Held, NZM 2004, 169, 171; für Strompreise BGH, NJW-RR 1992, 183, 185; NJW 2003, 1449, 1450; für Netznutzungsentgelte Strom unter Hinweis auf § 6 Abs. 1 Satz 6 EnWGa.F. BGH, NJW 2006, 684, 685, 686; a.A, LG Karlsruhe, Urteil vom 03.02.2006 - 9 S 300/05; Kunth/Tüngler, NJW 2005, 1313, 1315; LG Rostock, Urteil vom 12.03.2004 - 3 O 181/03 [Netznutzungsentgelt Strom], allerdings beschränkt auf die analoge Anwendung).

    Der ursprüngliche Preis sowie eventuelle vorangegangene Preiserhöhungen sind in die Prüfung auch nicht etwa deshalb einzubeziehen, weil bereits diese unbillig überhöht und dies bei der Bemessung der nunmehrigen Erhöhung zu berücksichtigen sein könnte (wie hier BGH, Urteil vom 13.06.2007 - VIII ZR 36/06 - Rn. 28 ff.; LG Bonn, Urteil vom 07.09.2006 - 8 S 146/05; LG Heilbronn, Urteil vom 19.01.2006 - 6 S 16/05; LG Verden, Urteil vom 29.06.2006 - 5 O 118/06; AG Euskirchen, Urteil vom 05.08.2005 - 17 C 260/05; AG Wittlich, Urteil vom 22.03.2006 - 4 C 741/05; Kunth/Tüngler, NJW 2005, 1313, 1315; a A LG Hannover, Urteil vom 19.02.2007 - 21 O 88/06; AG Heilbronn, Urteil vom 15.04.2005 - 15 C 4394/04 ).

  • LG Bonn, 07.09.2006 - 8 S 146/05

    Erhöhung der Gaspreise, Billigkeitskontrolle

    Dagegen will die Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB die einer Partei zustehende Befugnis beschränken, die Höhe der Bezugspreise einseitig zu verändern (vgl. BGH, Urteil v. 05.02.2003 - VIII ZR 111/02, NJW 2003, 1449; Urteil v. 02.10.1991 - VIII ZR 240/90, NJW-RR 1992, 183; OLG Karlsruhe, Urteil v. 28.06.2006 - 7 U 194/03, n.v.; LG Heilbronn, Urteil v. 19.01.2006 - 6 S 16/05, RdE 2006, 88; AG Ludwigsburg, Urteil v. 08.02.2006 - 5 C 1559/05, n.v.; Markert RdE 2006, 137; Ehricke JZ 2005, 599, 603).
  • LG Oldenburg, 29.11.2007 - 9 S 59/06

    Billigkeit einer einseitigen Preisbestimmung eines Gasanbieters bei sich im

    Die Grenzen allgemeiner kartellrechtlicher Ge- und Verbote fallen daher nicht mit den Grenzen der Billigkeitsentscheidung nach § 315 BGB zusammen (vgl. LG Heilbronn v. 19.01.06 Az.: 6 S 16/05 Ab).

    Es besteht keine Verpflichtung der Beklagten, ihre gesamten betriebswirtschaftlichen Unterlagen, insbesondere die Kalkulation des Gesamtpreises offen zu legen (vgl. LG Heilbronn v. 19.01.06 - 6 S 16/05 Ab), da zunächst einmal nur die Weitergabe der Bezugskostensteigerung maßgeblich für die Billigkeitskontrolle ist und nicht die Frage, ob auch der Grund-Sockelpreis billig ist.

  • LG Oldenburg, 22.11.2007 - 9 O 403/06

    Billigkeit und Wirksamkeit einer Erhöhung eines zur Berechnung von

    Die Grenzen allgemeiner kartellrechtlicher Ge- und Verbote fallen daher nicht mit den Grenzen der Billigkeitsentscheidung nach § 315 BGB zusammen (vgl. LG Heilbronn v. 19.01.06 Az.: 6 S 16/05 Ab, BGH v. 13.06.07 VIII ZR 36/06 Rn. 18).

    Es besteht keine Verpflichtung der Beklagten, ihre gesamten betriebswirtschaftlichen Unterlagen, insbesondere die Kalkulation des Gesamtpreises offen zu legen (vgl. LG Heilbronn v. 19.01.06 - 6 S 16/05 Ab), da zunächst einmal nur die Weitergabe der Bezugskostensteigerung maßgeblich für die Billigkeitskontrolle ist und nicht die Frage, ob auch der Grund-Sockelpreis billig ist.

  • AG Leer, 01.08.2006 - 7d C 416/06

    Voraussetzungen der Billigkeit von Gaspreiserhöhungen; Verhältnis zwischen § 315

    Diese Rechtsprechung gilt nicht nur für sog. Zwischenlieferungsverträge, die überwiegend Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen waren, sondern auch für das Verhältnis zwischen Energieversorgungsunternehmen und (End-)Verbrauchern (LG Heilbronn, RdE 2006, 88 [LG Heilbronn 19.01.2006 - 6 S 16/05] [90]; AG Heilbronn, WuM 2005, 449 [AG Heilbronn 15.04.2004 - 15 C 4394/04] ; vgl. auch BGH, NJW 2003, 1449 zu Strompreisen).

    Denn das Kartellgesetz und § 315 Abs. 3 BGB haben unterschiedliche Zielrichtungen (LG Heilbronn, RdE 2006, 88 [LG Heilbronn 19.01.2006 - 6 S 16/05] [90]; AG Leer, Urt. v. 19.01.2006, 7c C 1672/05, Seite 3).

    Zumindest indizielle Bedeutung (vgl. LG Heilbronn, RdE 2006, 88 [LG Heilbronn 19.01.2006 - 6 S 16/05] [93]) für die Richtigkeit des vom Gericht gewonnenen Ergebnisses hat insoweit auch die Stellungnahme des Bundeskartellamtes vom 17.12.2004 hinsichtlich der ersten Gaspreiserhöhung, wonach keine Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Erhöhung der Erdgaspreise durch die Beklagte vorliegen.

  • LG Oldenburg, 29.11.2007 - 9 S 770/06

    Weitere Klagen gegen Gaspreiserhöhungen in der Berufungsinstanz abgewiesen

    Die Grenzen allgemeiner kartellrechtlicher Ge- und Verbote fallen daher nicht mit den Grenzen der Billigkeitsentscheidung nach § 315 BGB zusammen (vgl. LG Heilbronn v. 19.01.06 Az.: 6 S 16/05 Ab).

    Es besteht keine Verpflichtung der Beklagten, ihre gesamten betriebswirtschaftlichen Unterlagen, insbesondere die Kalkulation des Gesamtpreises offen zu legen (vgl. LG Heilbronn v. 19.01.06 - 6 S 16/05 Ab), da zunächst einmal nur die Weitergabe der Bezugskostensteigerung maßgeblich für die Billigkeitskontrolle ist und nicht die Frage, ob auch der Grund- Sockelpreis billig ist.

  • LG Oldenburg, 29.11.2007 - 9 S 561/06

    Weitere Klagen gegen Gaspreiserhöhungen in der Berufungsinstanz abgewiesen

    Die Grenzen allgemeiner kartellrechtlicher Ge- und Verbote fallen daher nicht mit den Grenzen der Billigkeitsentscheidung nach § 315 BGB zusammen (vgl. LG Heilbronn v. 19.01.06 Az.: 6 S 16/05 Ab).

    Es besteht keine Verpflichtung der Beklagten, ihre gesamten betriebswirtschaftlichen Unterlagen, insbesondere die Kalkulation des Gesamtpreises offen zu legen (vgl. LG Heilbronn v. 19.01.06 - 6 S 16/05 Ab), da zunächst einmal nur die Weitergabe der Bezugskostensteigerung maßgeblich für die Billigkeitskontrolle ist und nicht die Frage, ob auch der Grund- Sockelpreis billig ist.

  • LG Oldenburg, 22.11.2007 - 9 O 656/06

    Klagen gegen die EWE AG abgewiesen - Gaspreiserhöhungen sind nicht unbillig

    Die Grenzen allgemeiner kartellrechtlicher Ge- und Verbote fallen daher nicht mit den Grenzen der Billigkeitsentscheidung nach § 315 BGB zusammen (vgl. LG Heilbronn v. 19.01.06 Az.: 6 S 16/05 Ab. BGH v. 13.06.2007 VIII ZR 36/06 ).

    Es besteht keine Verpflichtung der Beklagten, ihre gesamten betriebswirtschaftlichen Unterlagen, insbesondere die Kalkulation des Gesamtpreises offen zu legen (vgl. LG Heilbronn v. 19.01.06 - 6 S 16/05 Ab), da zunächst einmal nur die Weitergabe der Bezugskostensteigerung maßgeblich für die Billigkeitskontrolle ist und nicht die Frage, ob auch der Grund- Sockelpreis billig ist.

  • LG Oldenburg, 29.11.2007 - 9 S 574/06

    Weitere Klagen gegen Gaspreiserhöhungen in der Berufungsinstanz abgewiesen

    Es besteht keine Verpflichtung der Beklagten, ihre gesamten betriebswirtschaftlichen Unterlagen, insbesondere die Kalkulation des Gesamtpreises offen zu legen (vgl. LG Heilbronn v. 19.01.06 - 6 S 16/05 Ab), da zunächst einmal nur die Weitergabe der Bezugskostensteigerung maßgeblich für die Billigkeitskontrolle ist und nicht die Frage, ob auch der Grund- Sockelpreis billig ist (dazu siehe unten).
  • AG Erkelenz, 11.05.2006 - 8 C 136/06

    Einstellung der Versorgung mit Energie Umfang der Glaubhaftmachung

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   LG Dortmund, 28.04.2006 - 6 S 16/05   

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