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   LG Köln, 23.04.2015 - 6 S 199/14   

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https://dejure.org/2015,48954
LG Köln, 23.04.2015 - 6 S 199/14 (https://dejure.org/2015,48954)
LG Köln, Entscheidung vom 23.04.2015 - 6 S 199/14 (https://dejure.org/2015,48954)
LG Köln, Entscheidung vom 23. April 2015 - 6 S 199/14 (https://dejure.org/2015,48954)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Sachverständigenhonorar aus abgetretenem Recht des Geschädigten; Abtretung einer Forderungsmehrheit; Aufschlüsselung des Umfangs der von der Abtretung erfassten Forderungen der Höhe und der Reihenfolge nach

  • ra.de
  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    LG Köln entscheidet mit Urteil vom 23.4.2015 - 6 S 199/14 - zu der Wirksamkeit einer Abtretungsvereinbarung und verurteilt zur Zahlung restlicher abgetretener Sachverständigenkosten.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus LG Köln, 23.04.2015 - 6 S 199/14
    Dabei darf sich ein Geschädigter regelmäßig damit begnügen, den ihm in seiner Lage ohne weiteres erreichbaren Sachverständigen zu beauftragen, ohne dass er vorher eine Marktforschung nach dem honorargünstigsten Sachverständigen betreiben muss (vergleiche BGH, Urteil vom 11.2.2014, VI ZR 225/13).
  • BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fehlende Bestimmbarkeit der Abtretung der

    Auszug aus LG Köln, 23.04.2015 - 6 S 199/14
    Bei der Abtretung einer Forderungsmehrheit ist erforderlich, dass der Umfang der von der Abtretung erfassten Forderungen der Höhe und der Reihenfolge nach aufgeschlüsselt wird (BGH, Urteil vom 7.6.2011, VI ZR 260/10).
  • BVerfG, 04.07.2017 - 2 BvR 2157/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Nichtzulassung der Berufung durch

    Die Beschwerdeführerin trägt vor, dass sich das Amtsgericht zu Entscheidungen des Landgerichts Köln (Urteil vom 23. April 2015 - 6 S 199/14 -, juris) und anderer Amtsgerichte des Landgerichtsbezirks Essen (Urteil des Amtsgerichts Essen vom 23. Juli 2015 - 20 C 123/15 - Urteil des Amtsgerichts Essen-Borbeck vom 7. August 2015 - 14 C 116/15 -) in Widerspruch setze.

    Sie standen jedoch im Widerspruch zu Entscheidungen anderer Gerichte (vgl. LG Köln, Urteil vom 23. April 2015 - 6 S 199/14 -, juris; AG Essen, Urteil vom 23. Juli 2015 - 20 C 123/15 - AG Essen-Borbeck, Urteil vom 7. August 2015 - 14 C 116/15 -).

    Das Amtsgericht ist mit dem angegriffenen Urteil von dem des Landgerichts Köln (Urteil vom 23. April 2015 - 6 S 199/14 -, juris) und damit von der Entscheidung eines höherrangigen Gerichts abgewichen.

  • BVerfG, 27.05.2016 - 1 BvR 345/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung durch das Amtsgericht

    Die entgegenstehende Rechtsprechung einer Berufungskammer des Landgerichts Köln (Urteil vom 23. April 2015 - 6 S 199/14 -), wonach die (gleichlautende) Abtretungserklärung "hinreichend" bestimmbar und folglich wirksam sei, überzeuge nicht.

    Das Amtsgericht hat bei seiner Entscheidung, dem Ansinnen der Beschwerdeführerin nicht zu entsprechen, diesen Zulassungsgrund mit der nicht haltbaren Begründung verneint, schon das - in anderer Sache zu einer insoweit gleichlautenden Abtretungserklärung mit gegenläufiger Würdigung ergangene - Berufungsurteil des übergeordneten Landgerichts Köln (Urteil vom 23. April 2015 - 6 S 199/14 -) sei geeignet , eine einheitliche Rechtsprechung herbeizuführen, sodass weitere Entscheidungen des Berufungsgerichts nicht "erfordert" im Sinne des § 511 ZPO seien.

  • AG Leverkusen, 15.01.2016 - 21 C 392/15
    Bei der Abtretung einer Forderungsmehrheit ist es ausreichend, wenn eine Reihenfolge festgelegt wird (vgl. LG Köln v. 23.04.2015 - 6 S 199/14 m.w.N.).

    Nicht vergleichbar ist der zu entscheidende Fall mit der Konstellation, dass der Sachverständige selbst die Honorarforderung geltend macht (vgl. LG Köln vom 22.01.2015 - 6 S 199/14).

    Insbesondere im Hinblick auf das Grundhonorar ist es nach Auffassung des Gerichts in Übereinstimmung mit dem LG Köln (vgl. insoweit dessen Entscheidung vom 23.04.2015 - 6 S 199/14) zulässig, bei Bestehen einer bestimmten Bandbreite für die übliche Vergütung von dem Mittelwert als angemessener Vergütung auszugehen.

  • LG Bonn, 29.07.2015 - 5 S 20/15

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Ersatz restlicher Sachverständigenkosten aus

    Die dem Anspruch zu Grunde liegende Abtretungsvereinbarung ist nicht hinreichend bestimmt oder bestimmbar und daher unwirksam (anders mit abweichender Begründung etwa LG Oldenburg, Urt. v. 31.07.2014, 4 S 108/14; LG Hannover, Urt. v. 16.03.2015, 19 S 44/14; LG Köln, Urt. v. 23.04.2015, 6 S 199/14).

    Die von der Klägerin vorgelegten Urteile anderer Gerichte, insbesondere des Landgerichts Köln vom 23.04.2015, 6 S 199/14, veranlassen keine anderweitige Beurteilung der Rechtslage.

  • LG Bonn, 29.07.2015 - 5 S 23/15

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Ersatz restlicher Sachverständigenkosten aus

    Die dem Anspruch zu Grunde liegende Abtretungsvereinbarung ist nicht hinreichend bestimmt oder bestimmbar und daher unwirksam (anders mit abweichender Begründung etwa LG Oldenburg, Urt. v. 31.07.2014, 4 S 108/14; LG Hannover, Urt. v. 16.03.2015, 19 S 44/14; LG Köln, Urt. v. 23.04.2015, 6 S 199/14).

    Die von der Klägerin vorgelegten Urteile anderer Gerichte, insbesondere des Landgerichts Köln vom 23.04.2015, 6 S 199/14, veranlassen keine anderweitige Beurteilung der Rechtslage.

  • LG Bonn, 29.07.2015 - 5 S 19/15

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Ersatz restlicher Sachverständigenkosten aus

    Die dem Anspruch zu Grunde liegende Abtretungsvereinbarung ist nicht hinreichend bestimmt oder bestimmbar und daher unwirksam (anders mit abweichender Begründung etwa LG Oldenburg, Urt. v. 31.07.2014, 4 S 108/14; LG Hannover, Urt. v. 16.03.2015, 19 S 44/14; LG Köln, Urt. v. 23.04.2015, 6 S 199/14).

    Die von der Klägerin vorgelegten Urteile anderer Gerichte, insbesondere des Landgerichts Köln vom 23.04.2015, 6 S 199/14, veranlassen keine anderweitige Beurteilung der Rechtslage.

  • AG Köln, 30.11.2015 - 207 C 207/14

    Erstattung von Sachverständigenkosten hinsichtlich Bestimmbarkeit der

    Das Gericht verbleibt insoweit auch in Kenntnis der Entscheidung des Landgerichts Köln vom 23.04.2015 (6 S 199/14) bei seiner Rechtsauffassung.
  • LG Aachen, 27.11.2015 - 6 S 109/15

    Sachverständigenkosten Erstattungsfähigkeit

    Der Zedent kann die Ungewissheit beenden, indem er die Rechnung begleicht oder seine Ansprüche in Höhe der Rechnung des Sachverständigen reduziert (vgl. zum vorstehenden: LG Köln, Urteil v. 23.04.2015, 6 S 199/14).
  • AG Aachen, 21.08.2015 - 101 C 195/15

    Erstattung der Sachverständigenkosten i.R.e. Schadensersatzanspruchs eines

    Die Berufung ist auf Antrag der Klägerin gemäß § 511 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 ZPO zuzulassen, da die in dem vorliegenden Rechtsstreit aufgeworfenen Rechtsragen in einer Vielzahl von Fällen auftreten und vor dem Hintergrund der vorgelegten Urteile des Landgerichts Köln vom 23.04.2015 - Az. 6 S 199/14 - und des Beschlusses des OLG München vom 12.03.2015 - Az. 10 U 579/15 - klärungsbedürftig erscheinen.
  • AG Leverkusen, 28.10.2015 - 24 C 378/15
    Bei der Frage der Erforderlichkeit der Kosten ist stets auf die Person des Zedenten abzustellen (Landgericht Köln Urteil vom 23 April 2015, Az. 6 S 199/14).
  • AG Iserlohn, 15.09.2015 - 40 C 155/15
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