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   OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2015 - 6 S 24.15   

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https://dejure.org/2015,28269
OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2015 - 6 S 24.15 (https://dejure.org/2015,28269)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.10.2015 - 6 S 24.15 (https://dejure.org/2015,28269)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Oktober 2015 - 6 S 24.15 (https://dejure.org/2015,28269)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    EGV 216/2008, EGV 300/2008, EUV 1178/2011, § 123 VwGO, § 7 Abs 1 LuftSiG
    Vereinbarkeit der Zuverlässigkeitsüberprüfung von Piloten mit dem Unionsrecht

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    EGV 216/2008, EGV 300/2008, EUV 1178/2011, § 123 VwGO, § 7 Abs 1 LuftSiG, § 7 Abs 6 LuftSiG, § 4 LuftVG
    Luftsicherheit; Zuverlässigkeitsüberprüfung; Pilot; Steuerhinterziehung; Strafurteil; Würdigung der Gesamtumstände; fehlende Zuverlässigkeit; Widerruf der Lizenz; Vereinbarkeit mit Unionsrecht; Inländerdiskriminierung; Anwendungsbereich der Verträge

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Angst fliegt mit: Steuerhinterziehung, Scheinselbstständigkeit und andere Probleme bei Ryanair

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Wer wegen Steuerhinterziehung rechtskräftig verurteilt wurde, dem kann die Verwaltungsbehörde die Zuverlässigkeitsbescheinigung gemäß § 7 LuftSiG versagen

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 13.03.2007 - C-432/05

    Unibet - Grundsatz des gerichtlichen Rechtsschutzes - Nationale

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2015 - 6 S 24.15
    Durchgreifende Bedenken an der Vereinbarkeit der nationalen Bestimmungen, wonach für deutsche Piloten eine Zuverlässigkeit im Sinne des Luftsicherheitsgesetzes verlangt wird, ergeben sich für den Senat im Rahmen des Verfahrens auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Übrigen nicht (zum Maßstab EuGH, Urteil vom 13. März 2007 - C-432/05 - NJW 2007, 3555).
  • BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 20.10

    Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs; Luftverkehr; Luftsicherheit;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2015 - 6 S 24.15
    Soweit der Antragsteller meint, als Pilot unterfalle er (auch oder nur) § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 LuftSiG, weshalb sich die Konsequenz für seine Pilotenlizenz nicht aus § 7 Abs. 6 LuftSiG, sondern aus den Regelungen über deren Widerruf im Luftverkehrsrecht ergebe, trifft dies bezogen auf seine Lizenz zwar zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 2011 - BVerwG 3 C 20.10 - BVerwGE 139, 323 Rn. 18), nicht aber bezogen auf die bei der Antragsgegnerin beantragte Zuverlässigkeitsfeststellung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LuftSiG.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2010 - 12 N 71.10

    Luftverkehr; Privatpilot; luftsicherheitsrechtliche und luftverkehrsrechtliche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2015 - 6 S 24.15
    Vielmehr ist eine umfassende Würdigung aller Umstände erforderlich (OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 12. November 2010 - 12 N 71.10 -, juris).
  • BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 1726/09

    Zur Vereinbarkeit der Erfordernis der Zuverlässigkeit gem § 7 LuftSiG mit Art 12

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2015 - 6 S 24.15
    Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 2009 zu einem ähnlichen Einwand ausgeführt (Beschluss vom 4. August 2009 - 1 BvR 1726/09 - juris):.
  • BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 20.90

    Vermutung der Unzuverlässigkeit eines Berufsluftfahrzeugführer bei erheblicher

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2015 - 6 S 24.15
    Wegen des gerade beim Luftverkehr hohen Gefährdungspotentials und der Hochrangigkeit der zu schützenden Rechtsgüter begegnet es deshalb keinen Bedenken, an die Zuverlässigkeit von Flugzeugführern strenge Anforderungen zu stellen und schon bei begründeten Zweifeln zu Lasten des Überprüften zu entscheiden (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990 - 7 C 20.90 -, NVwZ 1991, S. 889 ; BVerwGE 121, 257 ).".
  • BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 33.03

    Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; luftverkehrsrechtliche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2015 - 6 S 24.15
    Wegen des gerade beim Luftverkehr hohen Gefährdungspotentials und der Hochrangigkeit der zu schützenden Rechtsgüter begegnet es deshalb keinen Bedenken, an die Zuverlässigkeit von Flugzeugführern strenge Anforderungen zu stellen und schon bei begründeten Zweifeln zu Lasten des Überprüften zu entscheiden (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990 - 7 C 20.90 -, NVwZ 1991, S. 889 ; BVerwGE 121, 257 ).".
  • BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04

    Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2015 - 6 S 24.15
    Für den Bereich der Gefahrenabwehr gilt: Je gewichtiger das gefährdete Rechtsgut ist und je weitreichender es durch die jeweiligen Handlungen beeinträchtigt würde, desto geringere Anforderungen dürfen an den Grad der Wahrscheinlichkeit gestellt werden, mit der auf eine drohende Verletzung geschlossen werden kann, und desto weniger fundierend dürfen gegebenenfalls die Tatsachen sein, die auf die Gefährdung des Rechtsguts schließen lassen (vgl. BVerfGE 113, 348 m.w.N.).
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2015 - 6 S 24.15
    Die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe ist verfassungsrechtlich nicht schlechthin bedenklich (vgl. BVerfGE 21, 73 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2015 - 6 S 24.15
    Entscheidend ist vielmehr, dass der Begriff der Zuverlässigkeit vom Gesetzgeber seit jeher verwendet wird und aufgrund einer langen Tradition von Gesetzgebung, Verwaltungshandhabung und Rechtsprechung so ausgefüllt worden ist, dass sich an seiner rechtsstaatlich hinreichenden Bestimmtheit im Grundsatz nicht zweifeln lässt, mögen auch für jeden neuen Sachbereich neue Konkretisierungen erforderlich sein (vgl. BVerfGE 49, 89 ).
  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2015 - 6 S 24.15
    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass dem Gesetzgeber bei der Beurteilung der Eignung und Erforderlichkeit des gewählten Mittels sowie bei der in diesem Zusammenhang vorzunehmenden Einschätzung und Prognose der dem Einzelnen oder der Allgemeinheit drohenden Gefahren ein Beurteilungsspielraum zusteht, der vom Bundesverfassungsgericht je nach der Eigenart des in Rede stehenden Sachbereichs, den Möglichkeiten, sich ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden, und der auf dem Spiel stehenden Rechtsgüter nur in begrenztem Umfang überprüft werden kann (vgl. BVerfGE 77, 84 ).
  • VG Düsseldorf, 18.05.2017 - 6 K 7615/16

    Verurteilter Steuerhinterzieher als Privatpilot ungeeignet

    OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Oktober 2015 - 6 S 24.15 Rn. 5 (juris); VG München, Urteil vom 16. Juni 2016 - M 24 K 16.1381, Rn. 48 (juris).

    vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015 - 1 StR 373/15, BGHSt 61, 28; vgl. ferner die jeweils im Zusammenhang mit Steuerstraftaten verneinte luftverkehrsrechtliche Zuverlässigkeit bei VG München, Urteil vom 16. Juni 2016 - M 24 K 16.1381 (Steuerhinterziehung i.H.v. 135.000 Euro; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Oktober 2015 - OVG 6 S 24.15 (Steuerhinterziehung i.H.v. 60.000 Euro); BayVGH, Beschluss vom 26. Januar 2016 - 8 ZB 15.470 (Mittelbare Falschbeurkundung im Zusammenhang mit der Rückerstattung von 418, 00 Euro Umsatzsteuer).

  • VGH Bayern, 29.07.2021 - 8 ZB 21.812

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem luftsicherheitsrechtlichen

    Bei der Vorschrift des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 LuftSiG handelt es sich damit um eine strengere nationale Maßnahme zur Verhinderung unrechtmäßiger Eingriffe in die Zivilluftfahrt, die von Art. 6 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt (ABl L 355 S. 1) abgedeckt ist (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 12.10.2015 - OVG 6 S 24.15 - juris Rn. 11; Meyer/Stucke in Grabherr/Reidt/Wysk, Luftverkehrsgesetz, Stand Januar 2021, § 7 LuftSiG Rn. 23a ff.; vgl. zu Art. 6 Satz 1 der Verordnung [EG] Nr. 2320/2002 auch bereits BVerwG, U.v. 14.4.2011 - 3 C 20.10 - BVerwGE 139, 323 = juris Rn. 31 sowie BayVGH, B.v. 26.1.2016 - 8 ZB 15.470 - juris Rn. 27).

    Er war auch nicht gehalten, als milderes Mittel zur Verwehrung des Zugangs zu Sicherheitsbereichen des Flugplatzgeländes eine Begleitung betroffener Luftfahrer zu ermöglichen (vgl. auch OVG Berlin-Bbg, B.v. 12.10.2015 - OVG 6 S 24.15 - juris Rn. 11 a.E.).

  • VG München, 16.06.2016 - M 24 K 16.1381

    Luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeit eines Piloten bei Verurteilung wegen

    Auch das OVG Berlin-Brandenburg hat in einem ähnlich gelagerten Fall einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu einer Gesamtstrafe von 300 Tagessätzen zu je 100, 00 Euro ebenfalls Zweifel an der Zuverlässigkeit des dortigen Antragstellers gehabt (OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 12.10.2015 - OVG 6 S 24.15 - juris Rn. 3).
  • VG Ansbach, 16.09.2021 - AN 10 K 20.00900

    Zuverlässigkeit nach dem Luftsicherheitsgesetz bei Verurteilung wegen

    Zudem offenbart die Tat eine hohe kriminelle Energie (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 12.10.2015 - OVG 6 S 24.15 - juris Rn. 5).
  • VG Berlin, 21.07.2016 - 33 K 261.15

    Widerruf eines erteilten Visums

    Es handelt sich insoweit letztlich um Gefahrenabwehrrecht, in dem gilt: Je gewichtiger das gefährdete Rechtsgut ist und je weitreichender es durch die jeweiligen Handlungen beeinträchtigt würde, desto geringere Anforderungen dürfen an den Grad der Wahrscheinlichkeit gestellt werden, mit der auf eine drohende Verletzung geschlossen werden kann, und desto weniger fundiert dürfen gegebenenfalls die Tatsachen sein, die auf die Gefährdung des Rechtsguts schließen lassen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Oktober 2015 - OVG 6 S 24.15, BeckRS 2015, 53227).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2022 - 6 N 109.22

    Luftverkehrsrechtliche Zuverlässigkeit bei Zweifeln an Verfassungstreue

    Das entspricht im Übrigen dem in der Rechtsprechung allgemein anerkannten Maßstab, wonach mit Blick auf die in Rede stehenden Rechtsgüter ein strenger Maßstab anzulegen und die Zuverlässigkeit schon bei geringen Zweifeln zu verneinen sei (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 22. Juni 2021 - 8 S 3419/20 -, VBlBW 2022, S. 123 ff., juris Rn. 38; VGH München Beschluss vom 10. Januar 2019, 8 CS 18.2529, ZLW 2019, S. 295 ff., juris Rn. 11; OVG Münster, Beschluss vom 1. März 2018 - 20 B 1340/17 -, juris Rn. 10; OVG Bremen, Beschluss vom 29. Januar 2016 - 1 B 253/15 -, NVwZ-RR 2016, S. 383, juris Rn. 13; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Oktober 2015 - OVG 6 S 24.15 -, juris Rn. 2; Meyer/Stucke, in Grabherr/Reidt/Wysk, LuftSiG, Januar 2021 EL 22, § 7 Rn. 34; ferner: BVerwG, Urteile vom 15. Juli 2004 - 3 C 33.03 -, NVwZ 2005, S. 453, juris Rn. 21, und vom 11. November 2004 - 3 C 8.04 -, BVerwGE 122, 182 ff., juris Rn. 32, zur früheren, durch § 7 LuftSiG ersetzten Regelung des § 29d LuftVG).
  • VG Berlin, 01.10.2021 - 13 L 270.21
    Nach der zuerst genannten Vorschrift setzt die Zuverlässigkeit von Personen, denen zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit nicht nur gelegentlich Zugang zum Sicherheitsbereich des Geländes eines Flugplatzes oder zu einem überlassenen Bereich eines Luftfahrtunternehmens gewährt werden soll, voraus, dass der Betroffene die Gewähr dafür bietet, die ihm obliegenden Pflichten zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs jederzeit in vollem Umfang zu erfüllen (Kammer, Beschluss vom 12. Mai 2015 - VG 13 L 90.15 - mit weiteren Nachweis auf Seite 4 des amtlichen Abdrucks; bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Oktober 2015 - OVG 6 S 24.15).
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