Weitere Entscheidungen unten: LG Köln, 28.10.2004 | LG Karlsruhe, 10.03.2006

Rechtsprechung
   LG Köln, 04.08.2005 - 6 S 26/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,22473
LG Köln, 04.08.2005 - 6 S 26/05 (https://dejure.org/2005,22473)
LG Köln, Entscheidung vom 04.08.2005 - 6 S 26/05 (https://dejure.org/2005,22473)
LG Köln, Entscheidung vom 04. August 2005 - 6 S 26/05 (https://dejure.org/2005,22473)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung eines Verkündungstermins im schriftlichen Verfahren; Förmliche Zustellung eines Urteils zum Zwecke der Verlautbarung; Anspruch auf Nachzahlungen aus einer Nebenkostenabrechnung; Fälligkeit einer Nebenkostenabrechnung; Voraussetzung für die Bezeichung mehrerer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 37/03

    Erlass eines Anerkenntnisurteils im schriftlichen Verfahren vor dem anberaumten

    Auszug aus LG Köln, 04.08.2005 - 6 S 26/05
    Wird ein Urteil entgegen § 310 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht verkündet, den Parteien aber zum Zwecke der Verlautbarung förmlich zugestellt, so liegt nämlich eine bloß fehlerhafte Verlautbarung vor, die die Wirksamkeit der Entscheidung nicht berührt (BGH NJW 2004, 2019-2022).
  • LG Braunschweig, 22.12.1998 - 6 S 163/98

    Wasserzähler: Größere Meßdifferenzen zahlt der Vermieter

    Auszug aus LG Köln, 04.08.2005 - 6 S 26/05
    Eine Abweichung von 20 % führt aber dazu, daß lediglich der tatsächliche Kubikmeterpreis zu Grunde gelegt werden darf ( LG Braunschweig WuM 1999, 294 ).
  • OLG Koblenz, 27.02.1990 - 4 W REMiet 32/88

    Nebenkostenabrechnung; Abrechnungsmodus; Bestimmungsrecht

    Auszug aus LG Köln, 04.08.2005 - 6 S 26/05
    Der Vermieter ist nur dann berechtigt, auf mehrere Gebäude entfallende Nebenkosten zusammenzufassen und die Summe auf die einzelnen Mieter umzulegen, wenn diese Gebäude eine Wirtschafts- bzw. Verwaltungseinheit i.S. des § 2 Abs. 2 II. BV bilden (OLG Koblenz, WuM 1990, 268; Sternel a.a.O.; Voelskow in Münchener Kommentar, 3. Aufl., §§ 535, 536, Rn. 91; Bub/ Treier, 3. Aufl., III A. Rn. 49; ständige Rechtsprechung der Kammer ).
  • LG Lübeck, 17.11.2017 - 14 S 107/17

    Mietminderungsansprüche wegen Mangelhaftigkeit der Mietwohnung

    Der Umstand, dass die Wohnung den zur Zeit ihrer Errichtung geltenden DIN-Vorschriften entsprach und dass bei der Erstellung die Regeln der Baukunst eingehalten worden sind, steht der Annahme eines Mangels nicht entgegen (OLG Celle, Urteil vom 19. Juli 1984, 2 UH 1/84, WuM 1985, 9; LG Köln, Urteil vom 04. August 2005, 6 S 26/05, WuM 1990, 547; LG Flensburg, WuM 1991, 582 AG Wedding, Urteil vom 01. Juli 2011, 15a C 58/10, GE 2011, 1488; Blank/Börstinghaus a.a.O.).
  • AG Stuttgart, 08.11.2011 - 32 C 2842/11

    Recht zur Verweigerung der Ausbesserung eines Mangels durch einen Mieter bei

    Zwar wird ist bei vergleichbaren Fällen optischer aber nicht funktioneller Beeinträchtigung teilweise keine Minderung zugesprochen worden, vgl. LG Köln, 4. August 2005, 6 S 26/05 (Verschmutzung des Balkongeländers); LG Berlin, 4. Juni 1984, 61 S 204/83 (Abgetretene Türschwellen innerhalb der Wohnung); KG Berlin, 16. August 2004, 12 U 310/03 (Schäden am Fußbodenbelag ohne Verschulden des Vermieters); AG Hamburg, 23. Juli 1974, 40 C 305/73 (Farbspritzer im Bad); AG Hamburg, 23. Juli 1974, 40 C 305/73 (Türangel ist nicht lackiert ); AG Münster, 20. Juli 1982, 3 C 20/82 (Unansehnliche Hausfassade und Treppenhaus); doch ist im hiesigen Fall gerade noch eine Minderung von 3 % erreicht.
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Rechtsprechung
   LG Köln, 28.10.2004 - 6 S 26/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,28971
LG Köln, 28.10.2004 - 6 S 26/05 (https://dejure.org/2004,28971)
LG Köln, Entscheidung vom 28.10.2004 - 6 S 26/05 (https://dejure.org/2004,28971)
LG Köln, Entscheidung vom 28. Oktober 2004 - 6 S 26/05 (https://dejure.org/2004,28971)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 10.03.2006 - 6 S 26/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,29661
LG Karlsruhe, 10.03.2006 - 6 S 26/05 (https://dejure.org/2006,29661)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.03.2006 - 6 S 26/05 (https://dejure.org/2006,29661)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. März 2006 - 6 S 26/05 (https://dejure.org/2006,29661)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Reichweite der Rechtskraft von Betriebsrenten betreffenden Feststellungsurteilen

  • Wolters Kluwer

    Reichweite der Rechtskraft von Betriebsrenten betreffenden Feststellungsurteilen im System der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst; Anspruch auf Fortzahlung einer Versorgungsrente über den 01.07.2002 hinaus und damit auch nach dem Systemwechsel in der ...

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Lüneburg, 18.02.2003 - 6 S 10/03
    Auszug aus LG Karlsruhe, 10.03.2006 - 6 S 26/05
    Die Beklagte war nicht befugt, unter Missachtung der Urteile des Amtsgerichts Karlsruhe vom 14.3.2003 - 2 C 24/02 - und des Landgerichts Karlsruhe vom 30.01.2004 - 6 S 10/03 - einseitig zu Lasten des Klägers die Versorgungsrente ab dem 01.07.2002 neu zu berechnen und den ausgeurteilten Schadensersatz zu streichen.

    Fehlerhaft gewährt die Beklagte jedoch seit dem 01.07.2002 über die Versorgungsrente hinaus nicht mehr den in den Urteilen des Amtsgerichts Karlsruhe vom 14.3.2003 - 2 C 24/02 - und des Landgerichts Karlsruhe vom 30.01.2004 - 6 S 10/03 - ausgeurteilten Schadensersatz von weiteren EUR 107, 25 brutto monatlich im Voraus.

    Die Berufung der Beklagten wurde durch Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 30.01.2004 - 6 S 10/03 - zurückgewiesen.

  • BGH, 18.01.1985 - V ZR 233/83

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung bei wiederkehrenden Leistungen;

    Auszug aus LG Karlsruhe, 10.03.2006 - 6 S 26/05
    Setzt sich die Beklagte durch ihre Mitteilung vom 17.03.2002 über eine Bindung der Feststellungsurteile hinweg, wie sie das Amtsgericht (befristet) bis zum 30.06.2004 annimmt, so besteht ein berechtigtes Interesse des Klägers an einer nochmaligen Tenorierung auch für den Zeitraum ab dem 01.07.2002 (vgl. für den Streit über die Tragweite einer zu Zweifeln Anlass gebenden Urteilsformel BGHZ 36, 11, 14; NJW 1972, 2268; NJW 1985, 1711; Zöller/Vollkommer aaO, Rn 20 a vor § 322).
  • BGH, 25.09.1972 - VIII ZR 81/71

    Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Feststellung des Inhalts eines nicht

    Auszug aus LG Karlsruhe, 10.03.2006 - 6 S 26/05
    Setzt sich die Beklagte durch ihre Mitteilung vom 17.03.2002 über eine Bindung der Feststellungsurteile hinweg, wie sie das Amtsgericht (befristet) bis zum 30.06.2004 annimmt, so besteht ein berechtigtes Interesse des Klägers an einer nochmaligen Tenorierung auch für den Zeitraum ab dem 01.07.2002 (vgl. für den Streit über die Tragweite einer zu Zweifeln Anlass gebenden Urteilsformel BGHZ 36, 11, 14; NJW 1972, 2268; NJW 1985, 1711; Zöller/Vollkommer aaO, Rn 20 a vor § 322).
  • BGH, 29.09.1961 - IV ZR 59/61

    Zahlung von DM-West oder DM-Ost nach sowjetzonalem Gerichtsurteil

    Auszug aus LG Karlsruhe, 10.03.2006 - 6 S 26/05
    Setzt sich die Beklagte durch ihre Mitteilung vom 17.03.2002 über eine Bindung der Feststellungsurteile hinweg, wie sie das Amtsgericht (befristet) bis zum 30.06.2004 annimmt, so besteht ein berechtigtes Interesse des Klägers an einer nochmaligen Tenorierung auch für den Zeitraum ab dem 01.07.2002 (vgl. für den Streit über die Tragweite einer zu Zweifeln Anlass gebenden Urteilsformel BGHZ 36, 11, 14; NJW 1972, 2268; NJW 1985, 1711; Zöller/Vollkommer aaO, Rn 20 a vor § 322).
  • BGH, 24.06.1993 - III ZR 43/92

    Rechtskraft der Abweisung einer Schadensersatzklage wegen Amtspflichtverletzung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 10.03.2006 - 6 S 26/05
    Bei der erneuten Prüfung von Rentenmiteilungen der Beklagten ist das erkennende Gericht wegen der Rechtskraft der vorangegangenen Gerichtsurteile hinsichtlich der jeweils maßgeblich mit zu entscheidenden Vorfrage - der Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung von Schadensersatz wegen fehlerhafter Auskunft - gebunden (vgl. zur Bindung einer rechtskräftig entschiedenen Vorfrage BGH NJW 1993, 3204, 3205; BGH NJW-RR 1987, 642; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Auflage, Rn 24 und 28 vor § 322 m.w.N.).
  • BGH, 28.01.1987 - IVb ZR 12/86

    Unterhalt - Abänderungsklage - Mehrforderung - Regelung von Trennungsunterhalt in

    Auszug aus LG Karlsruhe, 10.03.2006 - 6 S 26/05
    Bei der erneuten Prüfung von Rentenmiteilungen der Beklagten ist das erkennende Gericht wegen der Rechtskraft der vorangegangenen Gerichtsurteile hinsichtlich der jeweils maßgeblich mit zu entscheidenden Vorfrage - der Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung von Schadensersatz wegen fehlerhafter Auskunft - gebunden (vgl. zur Bindung einer rechtskräftig entschiedenen Vorfrage BGH NJW 1993, 3204, 3205; BGH NJW-RR 1987, 642; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Auflage, Rn 24 und 28 vor § 322 m.w.N.).
  • BAG, 08.05.1984 - 3 AZR 68/82

    Altersversorgung - Insolvenzschutz - Zeitwert - Vordienstzeiten

    Auszug aus LG Karlsruhe, 10.03.2006 - 6 S 26/05
    Es wäre prozesswirtschaftlich nicht sinnvoll, bei schwierigen Rentenberechnungen den Rechtsstreit mit einem zusätzlichen Zahlenwerk zu belasten, an dessen gerichtlicher Klärung die Parteien nicht interessiert sind (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom, 16. Dezember 2004, Az.: 12 U 134/04 unter Hinweis auf BAG DB 1984, 2518 unter I ).
  • LG Karlsruhe, 12.12.2008 - 6 S 52/08

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Streitgegenstand von Startgutschrift und

    Der Streitgegenstand bestimmt sich nämlich nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung "zweigliedrig" nach Antrag und Lebenssachverhalt (vgl. zum Streitgegenstand bei Mitteilungen der VBL: BGH, Urteil v. 17. September 2008 - IV ZR 191/05 -, VersR 2008, 1524 f.; LG Karlsruhe, Urteil v. 12. April 2002 - 6 S 17/01 - (nicht veröffentlicht), Urteil vom 10.03.2006 - 6 S 26/05 - und Urteil vom 24.10.2008 - 6 S 17/08 -, die beiden letzteren veröffentlicht bei juris, beck-online BeckRS und http://lrbw.juris.de; Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., Einleitung Rn 68 ff., insbesondere Rn 83).

    Allerdings bestimmen nicht die Mitteilungen der Beklagten allein den Streitgegenstand einer Klage (s.a. Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 10.03.2006, Az. 6 S 26/05, juris-Rz. 32).

    Etwas anderes könnte nur in den Fällen gelten, in denen die Beklagte - im Einzelfall oder generell - nach festgestellter oder selbst eingeräumter Unverbindlichkeit der Startgutschrift die Auffassung vertreten würde, die Betriebsrentenmitteilung sei auch hinsichtlich der Elemente der Startgutschrift mangels Widerspruchs gegen die Betriebsrentenmitteilung insgesamt rechtsverbindlich geworden (vgl. zur Hinwegsetzung über rechtskräftige Feststellungsurteile: LG Karlsruhe, Urt. v. 10.03.2006 - 6 S 26/05, veröffentlicht bei juris, beck-online BeckRS und http://lrbw.juris.de).

  • LG Karlsruhe, 22.05.2020 - 6 O 85/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der

    Streitgegenstand eines Rechtsstreits ist nicht ein bestimmter materiell-rechtlicher Anspruch, sondern er bestimmt sich "zweigliedrig" nach Antrag und Lebenssachverhalt (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 2003, aaO.; zum Streitgegenstand bei Mitteilungen der VBL: BGH, Urteil vom 17. September 2008 - IV ZR 191/05 -, VersR 2008, 1524 f.; so auch die Kammerurteile, LG Karlsruhe vom 12. Februar 2002 - 6 S 17/01 - (nicht veröffentlicht), vom 10. März 2006 - 6 S 26/05 - und vom 24.Oktober 2008 - 6 S 17/08 -, die beiden letzteren veröffentlicht bei juris).
  • LG Karlsruhe, 21.08.2009 - 6 O 130/04

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Nichtberücksichtigung von

    Der Streitgegenstand bestimmt sich nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung "zweigliedrig" nach Antrag und Lebenssachverhalt (vgl. zum Streitgegenstand bei Mitteilungen der VBL: BGH, Urteil v. 17. September 2008 - IV ZR 191/05 -, VersR 2008, 1524 f.; LG Karlsruhe, Urteil v. 12. April 2002 - 6 S 17/01 - (nicht veröffentlicht), Urteil vom 10. März 2006 - 6 S 26/05 - und Urteil vom 24. Oktober 2008 - 6 S 17/08 -, die beiden letzteren veröffentlicht bei juris, beck-online BeckRS und http://lrbw.juris.de; Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., Einleitung Rn 68 ff., insbesondere Rn 83).

    Die Mitteilungen der Beklagten allein bestimmen nicht den Streitgegenstand einer Klage (s.a. Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 12. Dezember 2008, 6 S 52/08 und Urteil vom 10. März 2006, Az. 6 S 26/05, juris-Rz. 32).

  • LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 184/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der

    Streitgegenstand eines Rechtsstreits ist nicht ein bestimmter materiell-rechtlicher Anspruch, sondern er bestimmt sich "zweigliedrig" nach Antrag und Lebenssachverhalt (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 2003, aaO.; zum Streitgegenstand bei Mitteilungen der VBL: BGH, Urteil vom 17. September 2008 - IV ZR 191/05 -, VersR 2008, 1524 f.; so auch die Kammerurteile, LG Karlsruhe vom 12. Februar 2002 - 6 S 17/01 - (nicht veröffentlicht), vom 10. März 2006 - 6 S 26/05 - und vom 24.Oktober 2008 - 6 S 17/08 -, die beiden letzteren veröffentlicht bei juris).
  • LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 144/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der

    Streitgegenstand eines Rechtsstreits ist nicht ein bestimmter materiell-rechtlicher Anspruch, sondern er bestimmt sich "zweigliedrig" nach Antrag und Lebenssachverhalt (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 2003, aaO.; zum Streitgegenstand bei Mitteilungen der VBL: BGH, Urteil vom 17. September 2008 - IV ZR 191/05 -, VersR 2008, 1524 f.; so auch die Kammerurteile, LG Karlsruhe vom 12. Februar 2002 - 6 S 17/01 - (nicht veröffentlicht), vom 10. März 2006 - 6 S 26/05 - und vom 24.Oktober 2008 - 6 S 17/08 -, die beiden letzteren veröffentlicht bei juris).
  • LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 376/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der

    Streitgegenstand eines Rechtsstreits ist nicht ein bestimmter materiell-rechtlicher Anspruch, sondern er bestimmt sich "zweigliedrig" nach Antrag und Lebenssachverhalt (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 2003, aaO.; zum Streitgegenstand bei Mitteilungen der VBL: BGH, Urteil vom 17. September 2008 - IV ZR 191/05 -, VersR 2008, 1524 f.; so auch die Kammerurteile, LG Karlsruhe vom 12. Februar 2002 - 6 S 17/01 - (nicht veröffentlicht), vom 10. März 2006 - 6 S 26/05 - und vom 24.Oktober 2008 - 6 S 17/08 -, die beiden letzteren veröffentlicht bei juris).
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