Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2013 - 6 S 27.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,21101
OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2013 - 6 S 27.13 (https://dejure.org/2013,21101)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.08.2013 - 6 S 27.13 (https://dejure.org/2013,21101)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. August 2013 - 6 S 27.13 (https://dejure.org/2013,21101)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,21101) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 146 Abs 4 S 6 VwGO
    Buch "Neukölln ist überall"; Bezirksbürgermeister als Autor; Mitarbeit von Bediensteten im Rahmen einer Nebentätigkeit; presserechtlicher Auskunftsanspruch

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 146 Abs 4 S 6 VwGO, § 4 Abs 1 PrG Bln, § 4 Abs 2 Nr 4 PrG Bln, § 4 Abs 2 Nr 1 PrG Bln, § 88 Abs 2 S 1 LBG Berlin
    Einstweilige Anordnung; Beschwerde; presserechtlicher Auskunftsanspruch; Mitarbeit an dem Buch "Neukölln ist überall"; Nebentätigkeiten der Bezirksamtsmitarbeiter; Zeitpunkt der Anzeige der Nebentätigkeit; Status der Mitarbeiter; Informationsinteresse der Öffentlichkeit; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Auskunftspflicht einer Behörde gegenüber einem presserechtlichen Auskunftsbegehren

  • fragdenstaat.de

    Bezirksbürgermeister - Nebentätigkeit von Beamten und Angstellten

  • schertz-bergmann.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Auskunftspflicht einer Behörde gegenüber einem presserechtlichen Auskunftsbegehren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 3386
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2013 - 6 S 4.13

    Bezirksamt muss der Presse Auskunft über Mitwirkung von Bediensteten an dem Buch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2013 - 6 S 27.13
    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 13. März 2013 im Verfahren OVG 6 S 4.13 ausgeführt hat, handelt es sich vielmehr um Informationen, die dienstliche Vorgänge des Bezirksamtes erfassen und die der Bezirksbürgermeister zumindest auch in seiner amtlichen Funktion erhalten hat, denn er hat die betreffenden, ihm dienstlich unterstellten Mitarbeiter zu einer anzeige- oder genehmigungspflichtigen Nebentätigkeit, also zu einem dienstlich relevanten Handeln veranlasst.

    Wie der Antragsgegner im Verfahren OVG 6 S 4.13 mitgeteilt hat, verfügt das Bezirksamt Neukölln über ca. 1.500 Beschäftigte, in dem Dienstbereich, für den der Bürgermeister tätig ist, sind allein 400 Mitarbeiter tätig.

  • BVerfG, 27.07.2015 - 1 BvR 1452/13

    Verfassungsbeschwerde zum Auskunftsanspruch der Presse gegen Bundesbehörden nicht

    Weder § 4 BlnPrG noch Art. 4 BayPrG, auf die sich der Beschwerdeführer ausgehend vom Dienstsitz des Bundesnachrichtendienstes in Berlin und Pullach stützt und gegen die er insoweit keine verfassungsrechtlichen Bedenken vorträgt, beinhalten einen Anspruch auf Generierung und Verschaffung von Informationen und sonstigem Material, sondern gewähren lediglich Zugang zu den bei der jeweiligen Stelle vorhandenen amtlichen Informationen, also solchen Tatsachen, über die die Behörde tatsächlich verfügt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. März 2013 - OVG 6 S 4.13 -, ZD 2013, S. 634 ; Beschluss vom 8. August 2013 - OVG 6 S 27.13 -, NJW 2013, S. 3386 ; allg. Soehring, in: ders./Hoene, Presserecht, 5. Aufl. 2013, § 4 Rn. 40).
  • VG Berlin, 13.11.2020 - 27 K 34.17

    Bundeskanzleramt muss Auskunft zu Hintergrundgesprächen geben

    "Vorhanden" sind nicht nur solche Informationen, über die besagte Stelle zu jenem Zeitpunkt in Form von (z.B. papiernen oder elektronischen) Aufzeichnungen verfügt, sondern auch nicht verschriftlichte Informationen, über die das Personal der Stelle verfügt, soweit die betreffenden Personen (z.B. Amtsträger) verpflichtet sind, ihr persönliches Wissen der Stelle zu offenbaren (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 30. Oktober 2019 - 1 LB 118/19 -, juris, Rn. 89 ff., NordÖR 2020, 182; OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 8. August 2013 - OVG 6 S 27.13 -, juris, Rn. 5 und vom 5. März 2013 - OVG 6 S 4.13 -, juris, Rn. 14; VG Berlin, Beschlüsse vom 28. Oktober 2020 - VG 27 L 190/20 -, amtl.
  • VG Berlin, 13.03.2017 - 27 L 502.16

    Bundeskanzleramt muss in Sachen Böhmermann Auskunft geben

    Dabei handelt es sich nicht um die Beschaffung nicht vorhandener Informationen, sondern lediglich um die davon zu unterscheidende Aufbereitung von Informationen, die als solche bei der Behörde bereits vorliegen (Beschluss der Kammer vom 22. Dezember 2016 - VG 27 L 369.16 -, BA S. 14; Löffler/Burkhardt, a.a.O., Rn. 86; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 8. August 2013 - OVG 6 S 27.13 -, juris Rn. 5 und vom 13. März 2013 - OVG 6 S 4.13 -, juris Rn. 13 ff.; siehe ferner zum Informationsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 20.12 -, juris Rn. 37).
  • VG Berlin, 01.02.2019 - 27 L 370.18

    Auskunftsanspruch gegen Bundesminister

    Dazu zählen auch Informationen, über die das Personal der Stelle verfügt, soweit die betreffenden Personen (z.B. Amtsträger) verpflichtet sind, ihre Informationen der Stelle zu offenbaren (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 8. August 2013 - OVG 6 S 27.13 - juris Rn. 5 und vom 13. März 2013 - OVG 6 S 4.13 - juris Rn. 14; VG Berlin, Beschluss vom 27. März 2017 - VG 27 L 9.17 - juris Rn. 63).
  • VG Berlin, 23.09.2019 - 27 L 98.19

    Anspruch eines hauptberuflichen Journalisten auf Erteilung von Auskünften

    Dazu zählen auch Informationen, über die das Personal der Stelle verfügt, soweit die betreffenden Personen (z.B. Amtsträger) verpflichtet sind, ihre Informationen der Stelle zu offenbaren (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 8. August 2013 - OVG 6 S 27.13 - juris Rn. 5 und vom 13. März 2013 - OVG 6 S 4.13 - juris Rn. 14; VG Berlin, Beschlüsse vom 1. Februar 2019 a.a.O. Rn. 116 und vom 27. März 2017 - VG 27 L 9.17 - juris Rn. 63).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2022 - 6 B 1.21

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch - Bundeskanzleramt - Hintergrundgespräche -

    Mangels Pflicht zur Informationsbeschaffung besteht eine solche Abfragepflicht jedoch nur dann, wenn davon auszugehen ist, dass bei einer bestimmten Person dienstliches Wissen zu dem abgefragten Sachverhalt vorhanden ist (vgl. im Fall eines Bürgermeisters, der Kenntnis von den Namen seiner Mitarbeiter haben musste, die für ihn eine Nebentätigkeit ausübten: Senatsbeschluss vom 8. August 2013 - OVG 6 S 27/13 - juris Rn. 5).
  • VG Berlin, 21.05.2019 - 27 K 93.16

    Maßnahmen gegen einen Betreiber einer Facebook- Seite wegen jugendgefährdendem

    Im Übrigen hatten die Mitglieder des 49. Prüfausschuss Telemedien (3. Amtsperiode) nach eigener Erklärung die bescheidgegenständlichen Verhaltensweisen in Form der Mitschnitte und Aufzeichnungen selbst gesichtet und deshalb auch aufgrund ausreichender Kenntnisgrundlage entschieden (vgl. hierzu VG Berlin, Urteil vom 13. März 2018 - VG 27 K 512.14 -, juris, Rn. 58 unter Verweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 8. August 2013 - OVG 6 S 27.13 -, juris, Rn. 5 und vom 13. März 2013 - OVG 6 S 4.13 -, juris, Rn. 15 f.).
  • VG Berlin, 18.05.2018 - 27 K 512.14

    Einwände der Kommission für Jugendmedienschutz gegen die Ausstrahlung des

    Die vorherige Sichtung des Beitrags hat zu den dienstlichen Pflichten dieser KJM-Mitglieder gehört, da die Kenntnis des Beitrags Voraussetzung für die sachverständige Beurteilung der Wirkung desselben auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 8. August 2013 - OVG 6 S 27.13 -, juris Rn. 5, und vom 13. März 2013 - OVG 6 S 4.13 -, juris Rn. 15 f.).
  • VG Berlin, 02.11.2021 - 27 L 298.21

    Einstweiliger Rechtschutz bei Auskunftsanspruch der Presse

    Denn die Antragsgegnerin genügt ihrer Fürsorgepflicht schon dadurch, dass sie die Beschäftigten gleichzeitig mit der Befragung darauf hinweist, dass es ihnen freisteht, sich zu Fragen zu äußern, durch deren Beantwortung sie sich selbst einer Straftat - oder eines Dienstvergehens - bezichtigen würden (vgl. § 20 Abs. 1 Satz 3 Bundesdisziplinargesetz; s.a. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. August 2013 - OVG 6 S 27.13 -, juris Rn. 5).
  • VG Berlin, 27.03.2017 - 27 L 9.17

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen das Bundeskanzleramt

    Dazu zählen auch Informationen, über die das Personal der Stelle verfügt, soweit die betreffenden Personen (z.B. Amtsträger) verpflichtet sind, ihre Informationen der Stelle zu offenbaren (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 8. August 2013 - OVG 6 S 27.13 -, juris Rn. 5, und vom 13. März 2013 - OVG 6 S 4.13 -, juris Rn. 14).
  • VG Berlin, 13.03.2018 - 27 K 258.14

    Beanstandung der Ausstrahlung einer Sendung zu einer bestimmten Tageszeit wegen

  • VG Koblenz, 24.07.2020 - 4 L 602/20

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch; behördlich vorhandene Informationen;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht