Rechtsprechung
LG Braunschweig, 16.09.2009 - 6 S 301/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Eigenbedarfskündigung: Nutzungsbedarf für berufliche Zwecke?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Wohnungskündigung wegen beruflichen Eigenbedarf
- diewohnungseigentuemer.de (Kurzinformation)
Berechtigter Eigenbedarf bei beabsichtigter gewerblicher Nutzung der Mietwohnung?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Eigenbedarfskündigung bei Wohnungsnutzung für berufliche Zwecke berechtigt
- 123recht.net (Kurzinformation)
Eigenbedarfskündigung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wohnung soll für berufliche Zwecke genutzt werden: Kündigung zulässig? (IMR 2010, 178)
Verfahrensgang
- AG Braunschweig, 03.07.2009 - 119 C 128/09
- LG Braunschweig, 28.08.2009 - 6 S 301/09
- LG Braunschweig, 16.09.2009 - 6 S 301/09
Rechtsprechung
LG Braunschweig, 28.08.2009 - 6 S 301/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online
Eigenbedarfskündigung: Nutzungsbedarf für berufliche Zwecke?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Braunschweig, 03.07.2009 - 119 C 128/09
- LG Braunschweig, 28.08.2009 - 6 S 301/09
- LG Braunschweig, 16.09.2009 - 6 S 301/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 1131/87
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine sog. Verwertungskündigung
Auszug aus LG Braunschweig, 28.08.2009 - 6 S 301/09
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14.02.1989 (WuM 1989, S. 118 ff.) steht dem nicht entgegen. - BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90
Abwicklung von DDR-Einrichtungen
Auszug aus LG Braunschweig, 28.08.2009 - 6 S 301/09
Der Begriff des Arbeitsplatzes i.S.d. Art. 12 Abs. 1 GG ist dem des Berufs nachgeordnet (BVerfGE 84, 133, 146 = NJW 1991, 1667). - BGH, 05.10.2005 - VIII ZR 127/05
Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung bei Zulassung der Revision; …
Auszug aus LG Braunschweig, 28.08.2009 - 6 S 301/09
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH NJW 2005, 3782) stellt der Wunsch eines Vermieters, die zu Wohnzwecken vermietete Wohnung überwiegend für eigene berufliche Zwecke zu nutzen, ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 573 Abs. 1 BGB dar.
- BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 45/16
Kündigung einer Mietwohnung zwecks Nutzung als Büroraum durch den Ehegatten des …
(1) Entgegen der oben angeführten Auffassung des Amtsgerichts Charlottenburg, die auch vereinzelt in der Literatur vertreten wird (…Staudinger/Rolfs, BGB, aaO Rn. 177), ist dem typisierten Regeltatbestand des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB nicht im Wege des Umkehrschlusses zu entnehmen, dass der Gesetzgeber einen (frei-)beruflichen oder gewerblichen Bedarf gerade nicht als Kündigungsgrund anerkennen wollte, so dass insoweit ein Rückgriff auf die Generalklausel des § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB ausgeschlossen wäre (so auch LG Braunschweig, Beschluss vom 28. August 2009 - 6 S 301/09, juris Rn. 6;… Lützenkirchen, Mietrecht, 2. Aufl., § 573 Rn. 40a;… MünchKommBGB/Häublein, aaO Rn. 34 mwN;… Herrlein in Herrlein/Kandelhard, Mietrecht, 4. Aufl., § 573 BGB Rn. 8).Der persönliche Bezug bleibt aber, da die Wohnräume nicht (überwiegend) zu Wohnzwecken, sondern für eine gewerbliche oder (frei-)berufliche Tätigkeit genutzt werden sollen, hinter dem personalen Bezug des Kündigungstatbestands des Eigenbedarfs (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB) zurück (vgl. auch LG Braunschweig, Beschluss vom 28. August 2009 - 6 S 301/09, aaO).