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   VGH Baden-Württemberg, 25.04.2007 - 6 S 46/05   

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VGH Baden-Württemberg, 25.04.2007 - 6 S 46/05 (https://dejure.org/2007,7838)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.04.2007 - 6 S 46/05 (https://dejure.org/2007,7838)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. April 2007 - 6 S 46/05 (https://dejure.org/2007,7838)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rechtscharakter von Werbeprospekten - Grundpreisangabe in der Werbung

  • webshoprecht.de

    Zur notwendigen Angabe des Grundpreises bei Lebensmitteln

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verteilung von Werbeprospekten als "Werbung unter Angabe von Preisen"; Übereinstimmung der Grundpreisangaben in Werbeprospekten mit den Vorgaben der Preisangabenverordnung (PAngV); Rechnerisches Beziehen des Grundpreises auf das auf der Fertigpackung angegebene ...

  • Judicialis

    EGRl 98/6; ; VwGO § 43 Abs. 1; ; FPackV § 11 Abs. 1 Satz 1; ; FPackV § 11 Abs. ... 2; ; PAngV § 1 Abs. 1 Satz 1; ; PAngV § 1 Abs. 6 Satz 1; ; PAngV § 1 Abs. 6 Satz 2; ; PAngV § 2 Abs. 1 Satz 1; ; PAngV § 2 Abs. 1 Satz 2; ; PAngV § 2 Abs. 3 Satz 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonstiges Gewerberecht, sonstiges Wirtschaftsrecht, (wie Außenhandel, Währung, Sparkassen, Energiewirtschaft, Preise): Abtropfgewicht, Angebot, Bußgeldverfahren, Endpreis, Fertigpackung, Feststellungsinteresse, Grundpreis, Margenpreise, Preisklarheit, Preismarge, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 57, 246
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.2007 - 6 S 46/05
    Ein solches Interesse besteht jedenfalls im Hinblick auf das beim Oberlandesgericht Karlsruhe noch anhängige Rechtsbeschwerdeverfahren, dem das vom Landratsamt Ortenaukreis bereits im Juni 2003 eingeleitete Bußgeldverfahren zugrunde liegt, welches die Klägerin seinerzeit - nicht zuletzt im Hinblick auf ihre arbeitsrechtliche Fürsorgepflicht - zum Anlass für ein weitergehendes vorbeugendes Rechtsschutzbegehren genommen hatte (vgl. zur Zulässigkeit einer vorbeugenden Feststellungsklage im Preisangabenrecht bereits VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.03.1981 - 6 S 652/80 - im Lebensmittelrecht insbes. BVerwG, Urt. 07.05.1987, BVerwGE 77, 207, Urt. v. 23.01.1992, BVerwGE 89, 327).

    Die Klägerin hat nach wie vor ein Interesse daran, dass im Hinblick auf die weiterhin streitigen verwaltungsrechtlichen Vorfragen im Zusammenhang mit ihrer Pflicht zur Grundpreisangabe zunächst eine (rechtskräftige) verwaltungsgerichtliche Entscheidung ergeht (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 24.02.1994, NJW 1994, 3162), welche auf die Erfolgsaussichten des mit Rücksicht auf das vorliegende Verfahren ausgesetzten Rechtsbeschwerdeverfahrens - jedenfalls hinsichtlich der Beurteilung der strafrechtlichen Schuldfrage - Einfluss haben kann; dass eine solche Entscheidung das Oberlandesgericht nicht bindet, ändert daran nichts (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.01.1969, BVerwGE 31, 177; HessVGH, Urt. v. 17.12.1985, NVwZ 1988, 445; Clausing in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO , § 121 Rn. 41; auch Lässig, NVwZ 1988, 410 , der von einer Bindungswirkung ausgeht).

    So zielt die Feststellungsklage nicht etwa - was in der Tat unzulässig wäre (vgl. Lässig, NVwZ 1988, 410 >) - auf die Feststellung, dass das beklagte Land wegen Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung nicht zum Erlass eines Bußgeldbescheides berechtigt (gewesen) sei, sondern allein auf die Klärung verwaltungsrechtlicher Vorfragen ab (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.05.1987, a.a.O. sowie BGH, Urt. v. 24.02.1994, a.a.O.).

  • BGH, 07.07.1983 - I ZR 113/81

    Preisangaben in der Werbung von Liegenschaften - Pflicht zur Angabe des zu

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.2007 - 6 S 46/05
    An einer fehlenden - bestimmten - Grundpreisangabe änderte auch nichts, sollte diese ohne Schwierigkeiten errechenbar bzw. interpolierbar sein (vgl. BGH, Urt. v. 07.07.1983, NJW 1983, 2707, Urt. v. Urt. v. 05.07.2001, a.a.O.).

    Auch darauf, ob entsprechende Grundpreismargen einem Handelsbrauch entsprechen, kommt es - anders als bei Anwendung des § 1 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 u. Abs. 6 Satz 1 1. Alt. PAngV - nicht an (vgl. BGH, Urt. v. 07.07.1983, a.a.O., Urt. v. 05.07.2001, a.a.O.).

  • BGH, 04.03.1982 - I ZR 30/80

    Preisangaben - Immobilien - Preisangabenverordnung - Eigentumswohnung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.2007 - 6 S 46/05
    Der Begriff des "Anbietens" i. S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV umfasst dabei nicht nur förmliche Angebote i. S. des § 145 BGB, sondern schließt - entsprechend dem üblichen Sprachgebrauch - auch solche Erklärungen ein, durch die der Kunde, wenn auch rechtlich noch unverbindlich, tatsächlich schon gezielt auf den Kauf einer Ware angesprochen wird (vgl. BGH, Urt. v. 16.01.1980, NJW 1980, 1388, Urt. v. 04.03.1982, NJW 1982, 1877, Urt. v. 23.06.1983, NJW 1983, 2703).

    Von bloßer "Werbung" ist insbesondere dann auszugehen, wenn der Ankündigung der Verkaufsbereitschaft noch wesentliche, für den Entschluss zum Abschluss des Geschäfts jedoch notwendige Angaben fehlen und sie deshalb noch zu unbestimmt ist, um von den angesprochenen Verkehrskreisen bereits als "Angebot" verstanden zu werden (vgl. BGH, Urt. v. 04.03.1982, a.a.O.).

  • BGH, 16.01.1980 - I ZR 25/78
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.2007 - 6 S 46/05
    Der Begriff des "Anbietens" i. S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV umfasst dabei nicht nur förmliche Angebote i. S. des § 145 BGB, sondern schließt - entsprechend dem üblichen Sprachgebrauch - auch solche Erklärungen ein, durch die der Kunde, wenn auch rechtlich noch unverbindlich, tatsächlich schon gezielt auf den Kauf einer Ware angesprochen wird (vgl. BGH, Urt. v. 16.01.1980, NJW 1980, 1388, Urt. v. 04.03.1982, NJW 1982, 1877, Urt. v. 23.06.1983, NJW 1983, 2703).

    Danach ist hier - ungeachtet dessen, dass in den Werbeprospekten Lebensmittel, mithin gängige Konsumwaren beworben wurden, bei denen es für einen Vertragsabschluss regelmäßig keiner weiteren als den darin aufgeführten Angaben bedarf (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 14.12.2004 - 2 Ss 170/03 - KG, Urt. v. 08.05.1990, GewArch 1990, 371, Urt. v. 09.09.1988, GewArch 1990, 32 f.; OLG Koblenz, Urt. v. 29.12.1986, GewArch 1987, 166 ) - noch von "Werbung unter Angabe von Preisen" - auszugehen, weil der Kunde bei an alle Haushalte verteilten Werbeprospekten - anders als in den Fällen, in denen ihm - etwa durch einen beigefügten Bestellzettel - die Möglichkeit gegeben wird, mit Hilfe eines Katalogs (vgl. § 4 Abs. 4 PAngV) ohne Weiteres Ware zu bestellen (vgl. BGH, Urt. v. 16.01.1980, a.a.O.; Völker, a.a.O., § 4 Rz. 33; Gelberg, a.a.O., PAngV § 4 Rn. 22) - noch nicht "gezielt" auf einen Kauf angesprochen wird (vgl. BGH, Urt. v. 16.01.1980, a.a.O.; Völker, a.a.O., § 1 Rn. 25 f.).

  • VG Freiburg, 24.11.2004 - 2 K 1825/04

    Negative vorbeugende Feststellungsklage; zur Angabe des Grundpreises in der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.2007 - 6 S 46/05
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 24. November 2004 - 2 K 1825/04 - geändert, soweit festgestellt worden ist, dass die Angabe der Klägerin "Grundpreis von ... bis ..." in ihrer Werbung bei Produkten gleichen Endpreises, aber unterschiedlichen Gewichts zulässig ist.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 24.11.2004 - 2 K 1825/04 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 24.02.1994 - III ZR 76/92

    Beurteilung von Maßnahmen der Verfolgungsbehörde im Bußgeldverfahren im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.2007 - 6 S 46/05
    Die Klägerin hat nach wie vor ein Interesse daran, dass im Hinblick auf die weiterhin streitigen verwaltungsrechtlichen Vorfragen im Zusammenhang mit ihrer Pflicht zur Grundpreisangabe zunächst eine (rechtskräftige) verwaltungsgerichtliche Entscheidung ergeht (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 24.02.1994, NJW 1994, 3162), welche auf die Erfolgsaussichten des mit Rücksicht auf das vorliegende Verfahren ausgesetzten Rechtsbeschwerdeverfahrens - jedenfalls hinsichtlich der Beurteilung der strafrechtlichen Schuldfrage - Einfluss haben kann; dass eine solche Entscheidung das Oberlandesgericht nicht bindet, ändert daran nichts (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.01.1969, BVerwGE 31, 177; HessVGH, Urt. v. 17.12.1985, NVwZ 1988, 445; Clausing in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO , § 121 Rn. 41; auch Lässig, NVwZ 1988, 410 , der von einer Bindungswirkung ausgeht).

    So zielt die Feststellungsklage nicht etwa - was in der Tat unzulässig wäre (vgl. Lässig, NVwZ 1988, 410 >) - auf die Feststellung, dass das beklagte Land wegen Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung nicht zum Erlass eines Bußgeldbescheides berechtigt (gewesen) sei, sondern allein auf die Klärung verwaltungsrechtlicher Vorfragen ab (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.05.1987, a.a.O. sowie BGH, Urt. v. 24.02.1994, a.a.O.).

  • BGH, 23.06.1983 - I ZR 109/81

    Sie sparen 4000,- DM

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.2007 - 6 S 46/05
    Der Begriff des "Anbietens" i. S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV umfasst dabei nicht nur förmliche Angebote i. S. des § 145 BGB, sondern schließt - entsprechend dem üblichen Sprachgebrauch - auch solche Erklärungen ein, durch die der Kunde, wenn auch rechtlich noch unverbindlich, tatsächlich schon gezielt auf den Kauf einer Ware angesprochen wird (vgl. BGH, Urt. v. 16.01.1980, NJW 1980, 1388, Urt. v. 04.03.1982, NJW 1982, 1877, Urt. v. 23.06.1983, NJW 1983, 2703).
  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 50.89

    Anforderungen an das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.2007 - 6 S 46/05
    Ein solches Interesse besteht jedenfalls im Hinblick auf das beim Oberlandesgericht Karlsruhe noch anhängige Rechtsbeschwerdeverfahren, dem das vom Landratsamt Ortenaukreis bereits im Juni 2003 eingeleitete Bußgeldverfahren zugrunde liegt, welches die Klägerin seinerzeit - nicht zuletzt im Hinblick auf ihre arbeitsrechtliche Fürsorgepflicht - zum Anlass für ein weitergehendes vorbeugendes Rechtsschutzbegehren genommen hatte (vgl. zur Zulässigkeit einer vorbeugenden Feststellungsklage im Preisangabenrecht bereits VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.03.1981 - 6 S 652/80 - im Lebensmittelrecht insbes. BVerwG, Urt. 07.05.1987, BVerwGE 77, 207, Urt. v. 23.01.1992, BVerwGE 89, 327).
  • KG, 08.05.1990 - 5 U 6098/88

    Werbung; Supermarkt; Zeitung; Abgabe; Preis; Endpreis; Gewinnspiel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.2007 - 6 S 46/05
    Danach ist hier - ungeachtet dessen, dass in den Werbeprospekten Lebensmittel, mithin gängige Konsumwaren beworben wurden, bei denen es für einen Vertragsabschluss regelmäßig keiner weiteren als den darin aufgeführten Angaben bedarf (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 14.12.2004 - 2 Ss 170/03 - KG, Urt. v. 08.05.1990, GewArch 1990, 371, Urt. v. 09.09.1988, GewArch 1990, 32 f.; OLG Koblenz, Urt. v. 29.12.1986, GewArch 1987, 166 ) - noch von "Werbung unter Angabe von Preisen" - auszugehen, weil der Kunde bei an alle Haushalte verteilten Werbeprospekten - anders als in den Fällen, in denen ihm - etwa durch einen beigefügten Bestellzettel - die Möglichkeit gegeben wird, mit Hilfe eines Katalogs (vgl. § 4 Abs. 4 PAngV) ohne Weiteres Ware zu bestellen (vgl. BGH, Urt. v. 16.01.1980, a.a.O.; Völker, a.a.O., § 4 Rz. 33; Gelberg, a.a.O., PAngV § 4 Rn. 22) - noch nicht "gezielt" auf einen Kauf angesprochen wird (vgl. BGH, Urt. v. 16.01.1980, a.a.O.; Völker, a.a.O., § 1 Rn. 25 f.).
  • BVerwG, 13.01.1969 - I C 86.64

    Voraussetzungen eines öffentlichen Rechtsverhältnisses im Sinne des § 43

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.04.2007 - 6 S 46/05
    Die Klägerin hat nach wie vor ein Interesse daran, dass im Hinblick auf die weiterhin streitigen verwaltungsrechtlichen Vorfragen im Zusammenhang mit ihrer Pflicht zur Grundpreisangabe zunächst eine (rechtskräftige) verwaltungsgerichtliche Entscheidung ergeht (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 24.02.1994, NJW 1994, 3162), welche auf die Erfolgsaussichten des mit Rücksicht auf das vorliegende Verfahren ausgesetzten Rechtsbeschwerdeverfahrens - jedenfalls hinsichtlich der Beurteilung der strafrechtlichen Schuldfrage - Einfluss haben kann; dass eine solche Entscheidung das Oberlandesgericht nicht bindet, ändert daran nichts (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.01.1969, BVerwGE 31, 177; HessVGH, Urt. v. 17.12.1985, NVwZ 1988, 445; Clausing in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO , § 121 Rn. 41; auch Lässig, NVwZ 1988, 410 , der von einer Bindungswirkung ausgeht).
  • OLG Stuttgart, 08.10.1982 - 2 U 92/82
  • VGH Hessen, 17.12.1985 - 9 UE 2162/85

    Zur Konkretisierung eines Rechtsverhältnisses im Sinne von VwGO § 43 Abs 1:

  • BGH, 23.05.1991 - I ZR 265/89

    Kilopreise II - Vorsprung durch Rechtsbruch; Endpreis

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1981 - 6 S 652/80

    Preisangabe; effektiver Jahreszins bei Kreditwerbung

  • VG Freiburg, 10.12.2019 - 8 K 6149/18

    Irreführung bei Kennzeichnung eines Fruchtgummiprodukts

    Allein diese Möglichkeit eines positiven Einflusses rechtfertigt die Feststellungsklage (VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 25.04.2007 - 6 S 46/05 - juris, Rn. 24; und vom 11.02.2010 - 9 S 1130/08 - juris, Rn. 17; Hohmann, in: Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht, Loseblattslg., B. Einführung, Rn. 328 [Stand: März 2019]).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2010 - 9 S 1130/08

    Feststellungsklage zur Klärung von Zweifelsfragen bei drohenden Straf- oder

    Dort ist vielmehr ausdrücklich entschieden, dass zur Klärung streitiger verwaltungsrechtlicher Vorfragen die Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO grundsätzlich eröffnet ist (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.04.2007 - 6 S 46/05 -).
  • VG Freiburg, 02.04.2008 - 2 K 2080/07

    Lebensmittelkennzeichnung; Surimi als Bestandteil einer "Frutti di Mare"-Mischung

    In der Rechtsprechung wird ganz überwiegend nicht nur ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis, sondern auch ein berechtigtes Interesse bejaht, wenn die Behörde wegen eines von ihr als rechtswidrig angesehenen Verhaltens nicht mit dem Erlass verwaltungsspezifischer Maßnahmen, sondern mit der Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren oder der Erstattung von Strafanzeigen droht (vgl. zum Folgenden BVerfG, Beschl. v. 7.4.2003 - 1 BvR 2129/02 -, in Juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.4.2007 - 6 S 46/05 -, in Juris; OVG Lüneburg, Urt. v. 15.12.1998 - 11 L 3196/98 -, in Juris; VGH Kassel, Urt. v. 17.12.1985 - 9 UE 2162/85 -, NVwZ 1988, 445; VG Koblenz, Urt. v. 30.6.2005 - 6 K 2503/04.

    Bestätigt dagegen das Verwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit eines Verhaltens, kann dem Betroffenen im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren jedenfalls kein Verschuldensvorwurf gemacht werden, wenn er sich an dem Urteil orientiert hat (vgl. Kopp/Schenke, a.a.O., § 43 Rd.-Nr. 24); schon der Einfluss, den eine dem Betroffenen günstige Entscheidung auf die Beurteilung der strafrechtlichen Schuldfrage ausüben kann, rechtfertigt das Feststellungsbegehren (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.4.2007 - 6 S 46/05 -, in Juris; BVerwG, Urt. v. 13.1.1969 - I C 86.64 -, Buchholz § 43 VwGO Nr. 31; VGH Kassel, Urt. v. 17.12.1985 - 9 UE 2162/85 -, NVwZ 1988, 445).

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