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   LG Schwerin, 09.11.2011 - 6 S 69/10   

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LG Schwerin, 09.11.2011 - 6 S 69/10 (https://dejure.org/2011,79033)
LG Schwerin, Entscheidung vom 09.11.2011 - 6 S 69/10 (https://dejure.org/2011,79033)
LG Schwerin, Entscheidung vom 09. November 2011 - 6 S 69/10 (https://dejure.org/2011,79033)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • reise-recht-wiki.de

    Internationale Zuständigkeit bei Klagen aus Ferienhausvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 27.01.2000 - C-8/98

    Dansommer

    Auszug aus LG Schwerin, 09.11.2011 - 6 S 69/10
    Sie ist insbesondere nicht weiter auszulegen, als dies ihr Ziel erforderlich macht (vgl. zur Vorgänger-Regelung in Artikel 16 Nr. 1 EuGVÜ: EuGH, Urteil vom 27.01.2000, C-8/98, Rdn. 21, zit. n. juris; BGH, NJW 1992, 3158, 3159).

    Die Entscheidung des EuGH vom 27. Januar 2000 (Rechtssache D. ./. G., Az.: C-8/98), auf die sich die Beklagte berufen möchte, gebietet keine andere Betrachtung.

  • AG Schwerin, 04.06.2010 - 14 C 636/07
    Auszug aus LG Schwerin, 09.11.2011 - 6 S 69/10
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichtes Schwerin vom ... 2010 (14 C 636/07) wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Amtsgerichtes Schwerin, Az.: 14 C 636/07, vom 04.06.2010 aufzuheben und die Klage als unzulässig abzuweisen.

  • BGH, 09.07.1992 - VII ZR 7/92

    Internationale Zuständigkeit bei Verbandsklage gegen Bereitsteller ausländischer

    Auszug aus LG Schwerin, 09.11.2011 - 6 S 69/10
    Diesem Reisevertragsrecht liegt auch die Annahme zugrunde, dass der Vermieter eines Ferienhauses im Ergebnis "wie" ein Reiseveranstalter hafte (vgl. BGH, NJW 1992, 3158, 3160).

    Sie ist insbesondere nicht weiter auszulegen, als dies ihr Ziel erforderlich macht (vgl. zur Vorgänger-Regelung in Artikel 16 Nr. 1 EuGVÜ: EuGH, Urteil vom 27.01.2000, C-8/98, Rdn. 21, zit. n. juris; BGH, NJW 1992, 3158, 3159).

  • EuGH, 15.01.1985 - 241/83

    Rösler / Rottwinkel

    Auszug aus LG Schwerin, 09.11.2011 - 6 S 69/10
    Der EuGH hat die dieser Entscheidung zugrundeliegende Vorlagefrage dahingehend begründet, dass die Regelung in Artikel 16 Nr. 1 EuGVÜ ihren Grund in der engen Verknüpfung von Miete und Pacht mit der rechtlichen Regelung des Eigentums an unbeweglichen Sachen und mit den im allgemeinen zwingenden Vorschriften, die seine Nutzung regeln, habe (vgl. NJW 1985, 905, 906).
  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

    Auszug aus LG Schwerin, 09.11.2011 - 6 S 69/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gilt dies jedoch nicht für die internationale Zuständigkeit, deren Fehlen mit der Berufung auch dann gerügt werden könne, wenn das Erstgericht sie unzutreffend angenommen hat (vgl. lediglich BGH, NJW 2003, 426).
  • EuGH, 26.02.1992 - C-280/90

    Hacker / Euro-Relais

    Auszug aus LG Schwerin, 09.11.2011 - 6 S 69/10
    So hat der Europäische Gerichtshof und ihm folgend der Bundesgerichtshof entschieden, die Vorgänger-Regelung des Artikel 16 Nr. 1 EuGVÜ sei nicht anzuwenden auf einen in einem Vertragsstaat geschlossenen Vertrag, durch den sich ein gewerblicher Reiseveranstalter mit Sitz in diesem Staat gegenüber einem Kunden mit Wohnsitz in dem selben Staat verpflichte, diesen für einige Wochen den Gebrauch einer in einem anderen Vertragsstaat belegenen, nicht in seinem Eigentum stehende Ferienwohnung zu überlassen und die Reservierung der Reise zu übernehmen (EuGH, Urteil vom 26.02.1992 - C-280/90, zit. n. juris; BGH, a.a.O.).
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   LG Schwerin, 16.11.2011 - 6 S 69/10   

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LG Schwerin, Entscheidung vom 16.11.2011 - 6 S 69/10 (https://dejure.org/2011,70368)
LG Schwerin, Entscheidung vom 16. November 2011 - 6 S 69/10 (https://dejure.org/2011,70368)
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