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   LAG Berlin-Brandenburg, 06.11.2009 - 6 Sa 1121/09   

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https://dejure.org/2009,5573
LAG Berlin-Brandenburg, 06.11.2009 - 6 Sa 1121/09 (https://dejure.org/2009,5573)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.11.2009 - 6 Sa 1121/09 (https://dejure.org/2009,5573)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. November 2009 - 6 Sa 1121/09 (https://dejure.org/2009,5573)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eröffnung des Tatverdachts bei Anhörung des Arbeitnehmers zur beabsichtigten Kündigung; Unwirksame Verdachtskündigung bei unzureichender Anhörung des Arbeitnehmers

  • Betriebs-Berater

    Arbeitnehmeranhörung bei Verdachtskündigung

  • RA Kotz

    Verdachtskündigung - Arbeitnehmeranhörung

  • Judicialis

    BGB § 626 Abs. 1; ; KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 1
    Eröffnung des Tatverdachts bei Anhörung des Arbeitnehmers zu beabsichtigter Kündigung; unwirksame Verdachtskündigung bei unzureichender Anhörung des Arbeitnehmers

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anhörung des Arbeitnehmers zur Verdachtskündigung ? Erforderlich Verdeutlichung bestehenden Verdachts mit Kündigungsabsicht ? Gelegenheit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalt einzuräumen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verdachtskündigung - Arbeitnehmer muss sich über einen Anwalt äußern können!

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Bei Verdachtskündigung ist vorherige Anhörung erforderlich

  • loh.de (Kurzinformation)
  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung als Verdachtskündigung

Papierfundstellen

  • BB 2009, 2702
  • DB 2009, 2724
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 599/01

    Krankheitskündigung - Negativprognose - Beweiswürdigung - Anhörung des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.11.2009 - 6 Sa 1121/09
    Dabei war im Hinblick auf die Pflicht zur Unterrichtung des Betriebsrates gem. § 102 Abs. 1 Satz 1 BetrVG von der Darstellung der Beklagten gegenüber dem Betriebsrat auszugehen (zur Vortrag beschränkenden Wirkung des Anhörungsverfahrens BAG, Urteil vom 07.11.2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40 zu B I 1 a d.Gr.).
  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 961/06

    Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.11.2009 - 6 Sa 1121/09
    2.1.2 Die Anhörung vom 29. Januar 2009 entsprach deshalb nicht den Anforderungen, weil die Beklagte versäumt hat, kurzfristig einen neuen Anhörungstermin anzusetzen, um dem Kläger Gelegenheit zu geben, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen (zu diesem Erfordernis BAG, Urteil vom 13.03.2008 - 2 AZR 961/06 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 43 R 18) oder ihm eine Frist für die angebotene Stellungnahme durch einen Rechtsanwalt zu setzen, wodurch zugleich der Lauf der zweiwöchigen Ausspruchsfrist des § 626 Abs. 2 Satz 1 und 2 BGB gehemmt gewesen wäre.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - 10 Sa 2272/11

    Abmahnung - Anhörung - Arbeitszeitbetrug - Verdachtskündigung

    Die Erfüllung der Aufklärungspflicht ist Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Verdachtskündigung (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6.11.2009 - 6 Sa 1121/09).
  • LAG Hamm, 13.11.2014 - 15 Sa 979/14

    Präventionsverfahren; betriebliches Eingliederungsmanagement; Teilnahmerecht

    (b) Zwar wird im Zusammenhang mit der Anhörung des Arbeitnehmers im Rahmen einer Verdachtskündigung zunehmend die Auffassung vertreten, dem Arbeitnehmer sei bei der Anhörung die Zuziehung eines Rechtsanwalts zuzugestehen (BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 961/06, NZA 2008, 809 Rn. 18; LAG Berlin-Brandenburg, 06.11.2009 - 6 Sa 1121/09, LAGE § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8; LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - 10 Sa 2272/11, NZA-RR 2012, 353; vgl. auch LAG Hamm, 09.06.2011 - 15 Sa 410/11, juris).
  • ArbG Berlin, 30.01.2015 - 28 Ca 12971/14

    Verhaltensbedingte Kündigung - fristlose Kündigung - Aufhebungsvertrag -

    Bedacht zu nehmen ist aber auch darauf, dass gerade die Zielperson des Kollektivs eben persönlich "betroffen" und daher - im krassen Unterschied zu den übrigen Beteiligten - auf situativen Beistand gesteigert angewiesen ist 280Dies unterschätzt Wolf Hunold, Anm. LAG Berlin [6.11.2009] AuA 2010, 683: "Ein normal begabter Arbeitnehmer sollte die Anhörung allein, ohne anwaltliche Assistenz bewältigen können (...)", weil alle "Begabung" in Belastungssituationen ihren in Normallagen gegebenen Stellenwert einzubüßen pflegt.Dies unterschätzt Wolf Hunold, Anm. LAG Berlin [6.11.2009] AuA 2010, 683: "Ein normal begabter Arbeitnehmer sollte die Anhörung allein, ohne anwaltliche Assistenz bewältigen können (...)", weil alle "Begabung" in Belastungssituationen ihren in Normallagen gegebenen Stellenwert einzubüßen pflegt.

    LAG Berlin-Brandenburg 6.11.2009 - 6 Sa 1121/09 - LAGE § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8 [Leitsatz]: "Zur Anhörung des Arbeitnehmers als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Verdachtskündigung gehört, ihm deutlich zu machen, dass der Arbeitgeber aufgrund konkreter Verdachtsmomente einen entsprechenden Verdacht hegt und darauf ggf. eine Kündigung zu stützen beabsichtigt, und dem Arbeitnehmer Gelegenheit zu geben, entweder einen Rechtsanwalt hinzuziehen oder sich über einen Rechtsanwalt innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich zu äußern"; dass. 30.3.2012 (Fn. 278) [II.2.

    In diesem Zusammenhang ist dem Arbeitnehmer Gelegenheit zu geben, entweder einen Rechtsanwalt hinzuziehen oder sich über einen Rechtsanwalt innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich zu äußern (...)".S. LAG Berlin-Brandenburg 6.11.2009 - 6 Sa 1121/09 - LAGE § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8 [Leitsatz]: "Zur Anhörung des Arbeitnehmers als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Verdachtskündigung gehört, ihm deutlich zu machen, dass der Arbeitgeber aufgrund konkreter Verdachtsmomente einen entsprechenden Verdacht hegt und darauf ggf. eine Kündigung zu stützen beabsichtigt, und dem Arbeitnehmer Gelegenheit zu geben, entweder einen Rechtsanwalt hinzuziehen oder sich über einen Rechtsanwalt innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich zu äußern"; dass. 30.3.2012 (Fn. 278) [II.2.

    280) Dies unterschätzt Wolf Hunold, Anm. LAG Berlin [6.11.2009] AuA 2010, 683: "Ein normal begabter Arbeitnehmer sollte die Anhörung allein, ohne anwaltliche Assistenz bewältigen können (...)", weil alle "Begabung" in Belastungssituationen ihren in Normallagen gegebenen Stellenwert einzubüßen pflegt.

    281) S. LAG Berlin-Brandenburg 6.11.2009 - 6 Sa 1121/09 - LAGE § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8 [Leitsatz]: "Zur Anhörung des Arbeitnehmers als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Verdachtskündigung gehört, ihm deutlich zu machen, dass der Arbeitgeber aufgrund konkreter Verdachtsmomente einen entsprechenden Verdacht hegt und darauf ggf. eine Kündigung zu stützen beabsichtigt, und dem Arbeitnehmer Gelegenheit zu geben, entweder einen Rechtsanwalt hinzuziehen oder sich über einen Rechtsanwalt innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich zu äußern"; dass. 30.3.2012 (Fn. 278) [II.2.

  • ArbG Berlin, 12.07.2013 - 28 Ca 3420/13

    Unwirksame Verdachtskündigung einer Kassiererin - fehlerhafte vorherige Anhörung

    Ihr ist außerdem die Möglichkeit einzuräumen, sich zur fraglichen Konsultation von einer (auch anwaltlichen) Person ihres Vertrauens begleiten zu lassen (s. zu Rechtsanwalt schon LAG Berlin-Brandenburg 6.11.2009 - 6 Sa 1121/09 - LAGE § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8 [Leitsatz]; 16.12.2010 a.a.O.; 30.03.2012 a.a.O.; s. auch bereits BAG 13.03.2008 - 2 AZR 961/06 - NZA 2008, 809 [B.I.2 a. - Rn. 18]).(Rn.165).

    LAG Berlin-Brandenburg 6.11.2009 - 6 Sa 1121/09 - LAGE § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8 [Leitsatz]: "Zur Anhörung des Arbeitnehmers als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Verdachtskündigung gehört, ihm deutlich zu machen, dass der Arbeitgeber aufgrund konkreter Verdachtsmomente einen entsprechenden Verdacht hegt und darauf ggf. eine Kündigung zu stützen beabsichtigt, und dem Arbeitnehmer Gelegenheit zu geben, entweder einen Rechtsanwalt hinzuziehen oder sich über einen Rechtsanwalt innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich zu äußern"; ebenso schon Jochen Corts, Das Arbeitsrecht im BGB, 2. Auflage (2002), § 626 BGB Rn. 178; Ulrich Fischer, Die Anhörung des Arbeitnehmers vor der Verdachtskündigung, BB 2003, 522, 523 [IV.2.]: "Die bloße Aufforderung des Arbeitgebers, zu bestimmten Fragestellungen aus dem Arbeitsverhältnis, dem Verhalten des Arbeitnehmers innerhalb und außerhalb des Dienstes Stellung zu nehmen, ohne Hinweis auf eine bestehende Kündigungsabsicht, wird der Bedeutung der Anhörungsverpflichtung sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber nicht gerecht.

    Der Arbeitnehmer muss wissen, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Rede steht, weil er nur so sachgerecht entscheiden kann, ob er sich einlässt oder nicht".S. LAG Berlin-Brandenburg 6.11.2009 - 6 Sa 1121/09 - LAGE § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8 [Leitsatz]: "Zur Anhörung des Arbeitnehmers als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Verdachtskündigung gehört, ihm deutlich zu machen, dass der Arbeitgeber aufgrund konkreter Verdachtsmomente einen entsprechenden Verdacht hegt und darauf ggf. eine Kündigung zu stützen beabsichtigt, und dem Arbeitnehmer Gelegenheit zu geben, entweder einen Rechtsanwalt hinzuziehen oder sich über einen Rechtsanwalt innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich zu äußern"; ebenso schon Jochen Corts, Das Arbeitsrecht im BGB, 2. Auflage (2002), § 626 BGB Rn. 178; Ulrich Fischer, Die Anhörung des Arbeitnehmers vor der Verdachtskündigung, BB 2003, 522, 523 [IV.2.]: "Die bloße Aufforderung des Arbeitgebers, zu bestimmten Fragestellungen aus dem Arbeitsverhältnis, dem Verhalten des Arbeitnehmers innerhalb und außerhalb des Dienstes Stellung zu nehmen, ohne Hinweis auf eine bestehende Kündigungsabsicht, wird der Bedeutung der Anhörungsverpflichtung sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber nicht gerecht.

    Bedacht zu nehmen ist aber auch nicht zuletzt darauf, dass gerade die Zielperson des Kollektivs eben persönlich "betroffen" und damit - im signifikanten Unterschied zu allen übrigen Beteiligten - auf emotionalen und fachlichen Beistand gesteigert angewiesen ist 172Dies unterschätzt Wolf Hunold, Anm. LAG Berlin [6.11.2009] AuA 2010, 683: "Ein normal begabter Arbeitnehmer sollte die Anhörung allein, ohne anwaltliche Assistenz bewältigen können (...)", weil alle "Begabung" in Belastungssituationen ihren in Normallagen gegebenen Stellenwert einzubüßen pflegt.Dies unterschätzt Wolf Hunold, Anm. LAG Berlin [6.11.2009] AuA 2010, 683: "Ein normal begabter Arbeitnehmer sollte die Anhörung allein, ohne anwaltliche Assistenz bewältigen können (...)", weil alle "Begabung" in Belastungssituationen ihren in Normallagen gegebenen Stellenwert einzubüßen pflegt.

    170) S. LAG Berlin-Brandenburg 6.11.2009 - 6 Sa 1121/09 - LAGE § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8 [Leitsatz]: "Zur Anhörung des Arbeitnehmers als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Verdachtskündigung gehört, ihm deutlich zu machen, dass der Arbeitgeber aufgrund konkreter Verdachtsmomente einen entsprechenden Verdacht hegt und darauf ggf. eine Kündigung zu stützen beabsichtigt, und dem Arbeitnehmer Gelegenheit zu geben, entweder einen Rechtsanwalt hinzuziehen oder sich über einen Rechtsanwalt innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich zu äußern"; ebenso schon Jochen Corts, Das Arbeitsrecht im BGB, 2. Auflage (2002), § 626 BGB Rn. 178; Ulrich Fischer, Die Anhörung des Arbeitnehmers vor der Verdachtskündigung, BB 2003, 522, 523 [IV.2.]: "Die bloße Aufforderung des Arbeitgebers, zu bestimmten Fragestellungen aus dem Arbeitsverhältnis, dem Verhalten des Arbeitnehmers innerhalb und außerhalb des Dienstes Stellung zu nehmen, ohne Hinweis auf eine bestehende Kündigungsabsicht, wird der Bedeutung der Anhörungsverpflichtung sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber nicht gerecht.

    172) Dies unterschätzt Wolf Hunold, Anm. LAG Berlin [6.11.2009] AuA 2010, 683: "Ein normal begabter Arbeitnehmer sollte die Anhörung allein, ohne anwaltliche Assistenz bewältigen können (...)", weil alle "Begabung" in Belastungssituationen ihren in Normallagen gegebenen Stellenwert einzubüßen pflegt.

  • ArbG Berlin, 15.04.2016 - 28 Ca 1714/16

    Kündigung wegen Freizeitaktivitäten während einer Arbeitsunfähigkeit

    Deshalb wird in der instanzgerichtlichen Judikatur mit vollem Recht darauf bestanden, dass (auch) der Betroffene im Vorhinein damit bekannt gemacht wird, was für ihn selber auf dem Spiel stehe 122 S. LAG Berlin-Brandenburg 6.11.2009 - 6 Sa 1121/09 - LAGE § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8 [Leitsatz]: "Zur Anhörung des Arbeitnehmers als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Verdachtskündigung gehört, ihm deutlich zu machen, dass der Arbeitgeber aufgrund konkreter Verdachtsmomente einen entsprechenden Verdacht hegt und darauf ggf. eine Kündigung zu stützen beabsichtigt, und dem Arbeitnehmer Gelegenheit zu geben, entweder einen Rechtsanwalt hinzuziehen oder sich über einen Rechtsanwalt innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich zu äußern"; ebenso schon Jochen Corts , Das Arbeitsrecht im BGB, 2. Auflage (2002), § 626 BGB Rn. 178; Ulrich Fischer , Die Anhörung des Arbeitnehmers vor der Verdachtskündigung, BB 2003, 522, 523 [IV.2.]: "Die bloße Aufforderung des Arbeitgebers, zu bestimmten Fragestellungen aus dem Arbeitsverhältnis, dem Verhalten des Arbeitnehmers innerhalb und außerhalb des Dienstes Stellung zu nehmen, ohne Hinweis auf eine bestehende Kündigungsabsicht, wird der Bedeutung der Anhörungsverpflichtung sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber nicht gerecht.

    S. LAG Berlin-Brandenburg 6.11.2009 - 6 Sa 1121/09 - LAGE § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8 [Leitsatz]: "Zur Anhörung des Arbeitnehmers als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Verdachtskündigung gehört, ihm deutlich zu machen, dass der Arbeitgeber aufgrund konkreter Verdachtsmomente einen entsprechenden Verdacht hegt und darauf ggf. eine Kündigung zu stützen beabsichtigt, und dem Arbeitnehmer Gelegenheit zu geben, entweder einen Rechtsanwalt hinzuziehen oder sich über einen Rechtsanwalt innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich zu äußern"; ebenso schon Jochen Corts , Das Arbeitsrecht im BGB, 2. Auflage (2002), § 626 BGB Rn. 178; Ulrich Fischer , Die Anhörung des Arbeitnehmers vor der Verdachtskündigung, BB 2003, 522, 523 [IV.2.]: "Die bloße Aufforderung des Arbeitgebers, zu bestimmten Fragestellungen aus dem Arbeitsverhältnis, dem Verhalten des Arbeitnehmers innerhalb und außerhalb des Dienstes Stellung zu nehmen, ohne Hinweis auf eine bestehende Kündigungsabsicht, wird der Bedeutung der Anhörungsverpflichtung sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber nicht gerecht.

    122 ) S. LAG Berlin-Brandenburg 6.11.2009 - 6 Sa 1121/09 - LAGE § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8 [Leitsatz]: "Zur Anhörung des Arbeitnehmers als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Verdachtskündigung gehört, ihm deutlich zu machen, dass der Arbeitgeber aufgrund konkreter Verdachtsmomente einen entsprechenden Verdacht hegt und darauf ggf. eine Kündigung zu stützen beabsichtigt, und dem Arbeitnehmer Gelegenheit zu geben, entweder einen Rechtsanwalt hinzuziehen oder sich über einen Rechtsanwalt innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich zu äußern"; ebenso schon Jochen Corts , Das Arbeitsrecht im BGB, 2. Auflage (2002), § 626 BGB Rn. 178; Ulrich Fischer , Die Anhörung des Arbeitnehmers vor der Verdachtskündigung, BB 2003, 522, 523 [IV.2.]: "Die bloße Aufforderung des Arbeitgebers, zu bestimmten Fragestellungen aus dem Arbeitsverhältnis, dem Verhalten des Arbeitnehmers innerhalb und außerhalb des Dienstes Stellung zu nehmen, ohne Hinweis auf eine bestehende Kündigungsabsicht, wird der Bedeutung der Anhörungsverpflichtung sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber nicht gerecht.

  • BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 13.08

    Staatsgrenzen überschreitende Straßenplanung; Behördenzuständigkeit;

    Sie sind von der Nutzung konkreter Flächen entkoppelte Beihilfen zur Verbesserung der Einkommensverhältnisse des Betriebsinhabers (EuGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - Rs. C-470/08 - AUR 2010, 78 Rn. 27; BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2008 - BVerwG 9 C 1.08 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 89 Rn. 20 m.w.N.).
  • ArbG Berlin, 11.03.2016 - 28 Ca 4642/15

    Kündigung wegen Tätlichkeit an Pflegeheimbewohner - Beweiswürdigung

    Ihr ist außerdem die Möglichkeit einzuräumen, sich zur fraglichen Konsultation von einer (auch anwaltlichen) Person ihres Vertrauens begleiten zu lassen (s. zu Rechtsanwalt schon LAG Berlin-Brandenburg 6.11.2009 - 6 Sa 1121/09 - LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 8 [Leitsatz]; 16.12.010 a.a.O.; 30.03.2012 a.a.O.; s. auch bereits BAG 13.03.2008 - 2 AZR 961/06 - NZA 2008, 809 [B.I.2 a. - Rn. 18]".S. dazu bereits BAG 13.3.2008 (Fn. 168) [B.I.2 a. - "Juris"-Rn. 18], wonach man "dem Arbeitnehmer die Zuziehung eines Rechtsanwalts für die Anhörung zuzugestehen" habe; zum Stand der Judikatur insoweit etwa auch ArbG Berlin 12.7.2013 - 28 Ca 3420/13 - BB 2013, 2100 = AE 2013, 173 (Leitsätze; Volltext: "Juris") [Leitsatz 1.]: "Hegt der Arbeitgeber den Verdacht erheblicher Vertragsverstöße gegen eine Arbeitsperson und will er sich deshalb die prozeduralen Voraussetzungen sogenannter 'Verdachtskündigung' verschaffen, so hat er die betreffende Zielperson für die zur Aufklärung anberaumte Befragung im Interesse sachgerechter Vorbereitung regelmäßig bereits bei der Einladung auf die anstehende Thematik und die in Betracht kommenden Folgen hinzuweisen ( LAG Berlin-Brandenburg 30.02.2012 - 10 Sa 1171/11 - NZA-RR 2012, 353 [II.2.]; 2.11.2012 - 6 Sa 1280/12 - n.v. [2.2.2.]; 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10 - LAGE § 611 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 10 [2.2.4.]).

    Ihr ist außerdem die Möglichkeit einzuräumen, sich zur fraglichen Konsultation von einer (auch anwaltlichen) Person ihres Vertrauens begleiten zu lassen (s. zu Rechtsanwalt schon LAG Berlin-Brandenburg 6.11.2009 - 6 Sa 1121/09 - LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 8 [Leitsatz]; 16.12.010 a.a.O.; 30.03.2012 a.a.O.; s. auch bereits BAG 13.03.2008 - 2 AZR 961/06 - NZA 2008, 809 [B.I.2 a. - Rn. 18]".

    Ihr ist außerdem die Möglichkeit einzuräumen, sich zur fraglichen Konsultation von einer (auch anwaltlichen) Person ihres Vertrauens begleiten zu lassen (s. zu Rechtsanwalt schon LAG Berlin-Brandenburg 6.11.2009 - 6 Sa 1121/09 - LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 8 [Leitsatz]; 16.12.010 a.a.O.; 30.03.2012 a.a.O.; s. auch bereits BAG 13.03.2008 - 2 AZR 961/06 - NZA 2008, 809 [B.I.2 a. - Rn. 18]".

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.02.2011 - 25 Sa 2421/10

    Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers - Verdacht des Arbeitszeitbetrugs

    Allein die Befragung des Arbeitnehmers zu bestimmten, ihm im Gespräch vorgehalten Vorwürfen reicht für eine ordnungsgemäße Anhörung nicht aus (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06. November 2009 - 6 Sa 1121/09 - LAGE Nr. 8 zu § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlungen = ArbuR 2010, 78).

    In diesem Zusammenhang ist dem Arbeitnehmer auch Gelegenheit zu geben, entweder einen Rechtsanwalt hinzuziehen oder sich über einen Rechtsanwalt innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich zu äußern (BAG vom 13. März 2008 - 2 AZR 961/06 - a. a. O.; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Dezember 2010 - 2 Sa 2022/10 - DB 2011, 424 = ArbR 2011, 100; LAG Berlin-Brandenburg vom 06. November 2009 - 6 Sa 1121/09 - a. a. O.).

    Denn das Ergebnis einer Anhörung ist ohne Einfluss auf ihre Erforderlichkeit (LAG Berlin-Brandenburg vom 06. November 2009 - 6 Sa 1121/09 - a. a. O.).

  • OLG Brandenburg, 08.07.2010 - 5 U (Lw) 198/08

    Beendigung des Landpachtvertrags: Pflicht des Pächters zur Übertragung

    Es handelt sich vielmehr um Zahlungsansprüche, die gemäß ihrem nach Nr. 21 der Erwägungsgründe zur VO (EG) Nr. 1782/2003 verfolgten Zweck und ihrer Ausgestaltung in der Verordnung von der konkreten landwirtschaftlichen Nutzung der gepachteten Flächen entkoppelt sind (s. Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 21. Januar 2010 - Rs. C-470/08 - veröffentlicht unter AUR 2010, 78 - BGH NJW-RR 2007, 1279).

    Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 21. Januar 2010 (AUR 2010, 78) bestätigt, dass Zahlungsansprüche gemäß ihrem nach Nr. 21 der Erwägungsgründe zur VO (EG) Nr. 1782/2003 verfolgten Zweck und ihrer Ausgestaltung in der Verordnung selbst von der Nutzung der gepachteten Flächen entkoppelte Ansprüche auf eine Beihilfe zur Verbesserung der Einkommensverhältnisse des Betriebsinhabers sind.

    Die Erforderlichkeit einer Zuweisung von Zahlungsansprüchen aus der nationalen Reserve an Verpächter in besonderer Lage zeigt zudem, dass die Zahlungsansprüche auch nach dem Ende der Pachtzeit beim Pächter verbleiben (vgl. EuGH AUR 2010, 78).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10

    Verdachtskündigung - ordnungsgemäße Anhörung des Arbeitnehmers

    In diesem Zusammenhang ist dem Arbeitnehmer Gelegenheit zu geben, entweder einen Rechtsanwalt hinzuziehen oder sich über einen Rechtsanwalt innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich zu äußern (LAG Berlin-Brandenburg vom 06.11.2009 - 6 Sa 1121/09 - Der Betrieb 2009, 2724; für das Recht des Arbeitnehmers auf Zuziehung eines Rechtsanwalts auch BAG vom 13.03.2008 - 2 AZR 961/06 - NZA 2008, 809).
  • ArbG Berlin, 18.05.2012 - 28 Ca 3881/12

    Verdachtskündigung - Inhalt der Anhörung - Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

  • ArbG Berlin, 30.09.2016 - 28 Ca 6347/16

    Fehlverhalten - fristlose Kündigung - Schadensersatz

  • LAG Hamm, 09.06.2011 - 15 Sa 410/11

    Unbegründete Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen widerrechtlicher Drohung;

  • LAG Hessen, 01.08.2011 - 16 Sa 202/11

    Verstoß gegen Sachbezugsregelung - Anhörung bei Verdachtskündigung ohne erbetenen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2011 - 2 L 169/09

    Zuordnung einer beihilfefähigen Fläche iSd Art. 44 Abs. 2 EGV 1782/2003 zu einem

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2011 - 2 L 170/09

    Zuordnung beihilfefähiger Fläche iSd Art. 44 Abs. 2 EGV 1782/2003 zu einem

  • ArbG Paderborn, 16.02.2011 - 2 Ca 1818/10

    Aufhebungsvertrag, Gebot fairen Verhandelns

  • ArbG Bonn, 24.10.2012 - 5 Ca 2319/12

    Gestattung der Teilnahme des Rechtsanwalts des Arbeitnehmers bei einem i.R.e.

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