Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 03.04.2001 - 6 Sa 114/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Kleinbetriebsklausel - Verfassungskonforme Auslegung - keine Herausnahme einer herrschenden Konzernmuttergesellschaft aus dem Kündigungsschutz
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 23 Abs. 1 S. 2 KSchG
Kleinbetriebsklausel - Verfassungskonforme Auslegung - keine Herausnahme einer herrschenden Konzernmuttergesellschaft aus dem Kündigungsschutz - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sozialwidrigkeit einer Kündigung; Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes; Kleinbetriebsklausel ; Verfassungskonforme Auslegung ; Herausnahme einer herrschenden Konzernmuttergesellschaft aus dem Kündigungsschutz; Abgrenzung der verhaltensbedingten - von der ...
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 23 Abs. 1 S. 2
Kleinbetriebsklausel - Verfassungskonforme Auslegung - keine Herausnahme einer herrschenden Konzernmuttergesellschaft aus dem Kündigungsschutz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 17.11.2000 - 1 Ca 6401/00
- LAG Düsseldorf, 03.04.2001 - 6 Sa 114/01
- BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 327/01
Papierfundstellen
- NZA-RR 2001, 476
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 29.04.1999 - 2 AZR 352/98
Anwendbarkeit der sog. Kleinbetriebsklausel des Kündigungsschutzgesetzes auf eine …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.04.2001 - 6 Sa 114/01
Unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgericht vom 29.04.1999 - 2 AZR 352/98 - macht sie geltend, dass sie als übergeordnetes Unternehmen lediglich Trägerin und Verwalterin von Gesellschaftsanteilen ihrer Tochtergesellschaften sei, woraus auch ihre konzernrechtliche Weisungsmacht resultiere. - BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87
Kleinbetriebsklausel I
Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.04.2001 - 6 Sa 114/01
Die vorliegend entscheidungserhebliche gesetzliche Eingrenzung des Kündigungsschutzes durch § 23 Abs. 1 S. 2 KSchG, die sogenannten Kleinbetriebsklausel, deren innere Rechtfertigung nach der Rechtsprechung des BVerfG nur aus den spezifischen und vom Gesetzgeber als besonders schutzwürdig angesehenen Interessen des Kleinunternehmers/-Betriebsinhabers abzuleiten ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.01.1998 - 1 BvL 15/87 - NZA 1998, 470), bedarf deshalb auch einer verfassungskonformen Auslegung, insbesondere hinsichtlich der Anknüpfung an den "Betriebsbegriff' - wie sie vom BVerfG a. a. O. vorgenommen worden ist - um die daraus resultierende Benachteiligung der in dem Kleinbetrieb beschäftigten Arbeitnehmer im Vergleich zu den Arbeitnehmern in größeren Betrieben zu rechtfertigen. - BAG, 21.11.1985 - 2 AZR 21/85
Kündigung wegen eines sogenannten Mischtatbestandes
Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.04.2001 - 6 Sa 114/01
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Zuordnung eines einheitlichen Lebenssachverhalts dem Bereich der Verhaltens- oder personenbedingten Gründe nach der Sphäre auszurichten, aus der die Störung des Arbeitsverhältnisses primär kommt (vgl. BAG Urteil vom 17.05.1984 - 2 AZR 109/83 - sowie BAG Urteil vom 21.11.1985-2 AZR 21/85-n. w. N.). - BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 109/83
Kündigungsschutz im Unternehmen bzw. Verwaltungszweig
Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.04.2001 - 6 Sa 114/01
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Zuordnung eines einheitlichen Lebenssachverhalts dem Bereich der Verhaltens- oder personenbedingten Gründe nach der Sphäre auszurichten, aus der die Störung des Arbeitsverhältnisses primär kommt (vgl. BAG Urteil vom 17.05.1984 - 2 AZR 109/83 - sowie BAG Urteil vom 21.11.1985-2 AZR 21/85-n. w. N.).
- BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 327/01
Kündigungsschutz - Konzernholding
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 3. April 2001 - 6 Sa 114/01 - aufgehoben.