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   LAG Berlin-Brandenburg, 23.02.2007 - 6 Sa 2152/06   

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https://dejure.org/2007,5213
LAG Berlin-Brandenburg, 23.02.2007 - 6 Sa 2152/06 (https://dejure.org/2007,5213)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.02.2007 - 6 Sa 2152/06 (https://dejure.org/2007,5213)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Februar 2007 - 6 Sa 2152/06 (https://dejure.org/2007,5213)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Beginn einer Kündigungsfrist bei Massenentlassungsanzeigen; Notwendigkeit eines Abwartens des Ablaufs der einmonatigen Regelsperrfrist für den Ausspruch der Kündigungen im Zusammenhang mit einer Massenentlassungsanzeige; Möglichkeit des Ausspruchs von Kündigungen vor ...

  • Judicialis

    KSchG § 18 Abs. 1 Ts. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 17 Abs. 1 Satz 1 § 18 Abs. 1 Halbs. 1
    Zeitpunkt der Kündigungserklärung bei Massenentlassungsanzeige - Beginn der Kündigungsfrist mit Ablauf der Sperrfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 17 Abs. 1, 18 Abs. 1 KSchG
    Massenentlassungsanzeige und Kündigungsfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2007, 336
  • BB 2007, 2296
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 565/00

    Gesetzlicher Richter bei kammerübergreifender Verbindung durch das LArbG

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.02.2007 - 6 Sa 2152/06
    Es war auch nicht ersichtlich, dass sich die Bundesagentur für Arbeit durch falsche Angaben zur Person des Klägers in ihrer Entscheidung hat beeinflussen lassen (zu diesem Aspekt BAG, Urteil vom 22.03.2001 - 8 AZR 565/00 - AP GG Art. 101 Nr. 59 zu B II 10 b der Gründe).
  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 343/05

    Anzeigepflicht bei einer Massenentlassung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.02.2007 - 6 Sa 2152/06
    Selbst wenn eine richtlinienkonforme Auslegung gebieten mag, Entlassung i.S.v. § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG als Kündigung zu verstehen (so BAG, Urteil vom 23.03.2006 - 2 AZR 343/05 - NZA 2006, 971 zu B II 2 a, cc der Gründe), obwohl der EuGH in seinem Urteil vom 27. Januar 2005 (Rs C-188/03 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 18 - J., R 31-38) die Bereichsausnahme für Befristungen in Art. 1 Abs. 2 lit. a RiL 98/59/EG (sog. Massenentlassungs-Richtlinie, MERL) außer Acht gelassen hat, die bei diesem Verständnis überflüssig wäre, folgt daraus nicht, dass damit auch der Ausspruch von Kündigungen vor Ablauf der Sperrfrist untersagt ist.
  • BAG, 13.07.2006 - 6 AZR 198/06

    Kündigung vor Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.02.2007 - 6 Sa 2152/06
    Deshalb wird man § 18 Abs. 1 Ts. 1 KSchG die Regelung einer aufschiebenden Rechtsbedingung für die Kündigung zu entnehmen haben (Ferme/Lipinski NZA 2006, 937, 939; dahingehend auch BAG, Urteil vom 13. Juli 2006 - 6 AZR 198/06 - NZA 2007, 25 zu II 1 d, bb a.E. der Gründe).
  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.02.2007 - 6 Sa 2152/06
    Selbst wenn eine richtlinienkonforme Auslegung gebieten mag, Entlassung i.S.v. § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG als Kündigung zu verstehen (so BAG, Urteil vom 23.03.2006 - 2 AZR 343/05 - NZA 2006, 971 zu B II 2 a, cc der Gründe), obwohl der EuGH in seinem Urteil vom 27. Januar 2005 (Rs C-188/03 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 18 - J., R 31-38) die Bereichsausnahme für Befristungen in Art. 1 Abs. 2 lit. a RiL 98/59/EG (sog. Massenentlassungs-Richtlinie, MERL) außer Acht gelassen hat, die bei diesem Verständnis überflüssig wäre, folgt daraus nicht, dass damit auch der Ausspruch von Kündigungen vor Ablauf der Sperrfrist untersagt ist.
  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 935/07

    Kündigung und Entlassungssperre

    Die Gesetzesfassung verbietet den Ausspruch der Kündigung vor dem Ablauf der Sperrfrist nicht, auch wenn man unter "Entlassung" im Sinne der Norm die Kündigung versteht (vgl. BAG 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - BAGE 117, 281; siehe auch 1. Februar 2007 - 2 AZR 15/06 - 21. September 2006 - 2 AZR 284/06 - ; 20. September 2006 - 6 AZR 219/06 - zum Begriff der Entlassung, AP KSchG 1969 § 17 Nr. 24 sowie auch EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] EuGHE I 2005, 885; vgl. weiter v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 18 Rn. 18; Stahlhacke/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 1589; KFA-ArbR/Leschnig § 18 KSchG Rn. 4; Lembke/Oberwinter NJW 2007, 721, 726; LAG Berlin-Brandenburg 23. Februar 2007 - 6 Sa 2152/06 - BB 2007, 2296).

    Den Rechtsauffassungen, die in § 18 KSchG eine "aufschiebende Rechtsbedingung" sehen oder eine "schwebende Unwirksamkeit der Kündigung" mit der Folge annehmen, dass die Kündigungsfrist erst mit Ablauf der Sperrfrist in Gang gesetzt wird (vgl. bspw. Ferme/Lipinski NZA 2006, 937, 939; Wolter AuR 2005, 135, 138; LAG Berlin-Brandenburg 23. Februar 2007 - 6 Sa 2152/06 - BB 2007, 2296), folgt der Senat nicht.

  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 924/07

    Kündigung und Entlassungssperre

    Die Gesetzesfassung verbietet den Ausspruch der Kündigung vor dem Ablauf der Sperrfrist nicht, auch wenn man unter "Entlassung" im Sinne der Norm die Kündigung versteht (vgl. BAG 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - BAGE 117, 281; siehe auch 1. Februar 2007 - 2 AZR 15/06 - 21. September 2006 - 2 AZR 284/06 - ; 20. September 2006 - 6 AZR 219/06 - zum Begriff der Entlassung, AP KSchG 1969 § 17 Nr. 24 sowie auch EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] EuGHE I 2005, 885; vgl. weiter v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 18 Rn. 18; Stahlhacke/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 1589; KFA-ArbR/Leschnig § 18 KSchG Rn. 4; Lembke/Oberwinter NJW 2007, 721, 726; LAG Berlin-Brandenburg 23. Februar 2007 - 6 Sa 2152/06 - BB 2007, 2296).

    Den Rechtsauffassungen, die in § 18 KSchG eine "aufschiebende Rechtsbedingung" sehen oder eine "schwebende Unwirksamkeit der Kündigung" mit der Folge annehmen, dass die Kündigungsfrist erst mit Ablauf der Sperrfrist in Gang gesetzt wird (vgl. bspw. Ferme/Lipinski NZA 2006, 937, 939; Wolter AuR 2005, 135, 138; LAG Berlin-Brandenburg 23. Februar 2007 - 6 Sa 2152/06 - BB 2007, 2296), folgt der Senat nicht.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.2008 - 3 Sa 634/07

    Betriebsstilllegung - Massenentlassungsanzeige - Höhe des Nachteilsausgleichs

    Weiter verweist der Kläger, soweit es um den Beginn des Laufs der Kündigungsfrist geht, auf LAG Berlin, 23.02.2007 - 6 Sa 2152/06 -.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.12.2007 - 6 Sa 1846/07

    Kündigungsfrist bei Massenentlassungsanzeige

    Dem steht nicht entgegen, dass ein solches Verständnis für sich allein möglicherweise nicht aufgrund richtlinienkonformer Auslegung geboten wäre, weil die Sperrfristregelung primär arbeitsmarktpolitische Ziele verfolgt, weshalb die Sperrfrist auch als bloße Mindestkündigungsfrist verstanden wird (so Dornbusch BB 2007, 2296, 2297).
  • ArbG Düsseldorf, 22.06.2018 - 14 Ca 1099/18
    bb) Auch nach der Rechtsprechung des LAG Berlin-Brandenburg (23.02.2007 - 6 Sa 2152/06) muss nach Erstattung einer Massenentlassungsanzeige gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG mit dem Ausspruch der Kündigungen nicht bis zum Ablauf der einmonatigen Regelsperrfrist des § 18 Abs. 1 KSchG abgewartet werden.
  • ArbG Düsseldorf, 22.06.2018 - 14 Ca 2401/18
    bb) Auch nach der Rechtsprechung des LAG Berlin-Brandenburg (23.02.2007 - 6 Sa 2152/06) muss nach Erstattung einer Massenentlassungsanzeige gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG mit dem Ausspruch der Kündigungen nicht bis zum Ablauf der einmonatigen Regelsperrfrist des § 18 Abs. 1 KSchG abgewartet werden.
  • ArbG Düsseldorf, 22.06.2019 - 14 Ca 1098/18
    bb) Auch nach der Rechtsprechung des LAG Berlin-Brandenburg (23.02.2007 - 6 Sa 2152/06) muss nach Erstattung einer Massenentlassungsanzeige gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG mit dem Ausspruch der Kündigungen nicht bis zum Ablauf der einmonatigen Regelsperrfrist des § 18 Abs. 1 KSchG abgewartet werden.
  • ArbG Düsseldorf, 22.06.2018 - 14 Ca 1101/18
    bb) Auch nach der Rechtsprechung des LAG Berlin-Brandenburg (23.02.2007 - 6 Sa 2152/06) muss nach Erstattung einer Massenentlassungsanzeige gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG mit dem Ausspruch der Kündigungen nicht bis zum Ablauf der einmonatigen Regelsperrfrist des § 18 Abs. 1 KSchG abgewartet werden.
  • ArbG Düsseldorf, 22.06.2018 - 14 Ca 1284/18
    bb) Auch nach der Rechtsprechung des LAG Berlin-Brandenburg (23.02.2007 - 6 Sa 2152/06) muss nach Erstattung einer Massenentlassungsanzeige gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG mit dem Ausspruch der Kündigungen nicht bis zum Ablauf der einmonatigen Regelsperrfrist des § 18 Abs. 1 KSchG abgewartet werden.
  • ArbG Düsseldorf, 22.06.2018 - 14 Ca 1150/18
    bb)               Auch nach der Rechtsprechung des LAG Berlin-Brandenburg (23.02.2007 - 6 Sa 2152/06) muss nach Erstattung einer Massenentlassungsanzeige gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG mit dem Ausspruch der Kündigungen nicht bis zum Ablauf der einmonatigen Regelsperrfrist des § 18 Abs. 1 KSchG abgewartet werden.
  • ArbG Düsseldorf, 22.06.2018 - 14 Ca 1227/18
  • ArbG Düsseldorf, 22.06.2018 - 14 Ca 1228/18
  • LAG Niedersachsen, 05.06.2008 - 7 Sa 1500/07

    Anhörungsverfahren; betriebsbedingte Kündigung; Betriebsratsanhörung;

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