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   LAG Berlin, 11.02.2000 - 6 Sa 2306/99   

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LAG Berlin, 11.02.2000 - 6 Sa 2306/99 (https://dejure.org/2000,5061)
LAG Berlin, Entscheidung vom 11.02.2000 - 6 Sa 2306/99 (https://dejure.org/2000,5061)
LAG Berlin, Entscheidung vom 11. Februar 2000 - 6 Sa 2306/99 (https://dejure.org/2000,5061)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übergang eines Arbeitsverhältnisses durch Betriebsübergang; Feststellungsinteresse des ursprünglichen Arbeitgebers; Prozessverwirkung; Frist zur Geltendmachung der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses; Anwendbarkeit des § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf einen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsübergang im Gesamtvollstreckungsverfahren - prozessuale Verwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 58 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB; Art. 232 § 5 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB
    Betriebsübergang im Gesamtvollstreckungsverfahren/Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses/prozessuale Verwirkung

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 58 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB; Art. 232 § 5 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB
    Betriebsübergang im Gesamtvollstreckungsverfahren/Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses/prozessuale Verwirkung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 608
  • NZI 2001, 78
  • NJ 2000, 445
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 265/97

    Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Berlin, 11.02.2000 - 6 Sa 2306/99
    Der Arbeitnehmer ist anders als im Falle eines Betriebsübergangs nach zunächst wirksam erklärter Kündigung (dazu BAG, Urteil vom 12.11.1998 - 8 AZR 265/97 - NZA 1999, 311 zu C III 1 der Gründe) nicht gehalten, vom Betriebserwerber binnen drei Wochen ab Betriebsübergang und Kenntnis hiervon Fortsetzung seines bei Betriebsübergang ungekündigten Arbeitsverhältnisses zu verlangen (a.A. LAG Berlin, Urteil vom 08.10.1999 - 2 Sa 1352/99).

    Soweit mit Rücksicht auf europarechtliche Vorgaben ein Fortsetzungsverlangen nach wirksamer betriebsbedingter Kündigung und anschließend doch noch vollzogenem Betriebsübergang aus Gründen der Rechtssicherheit unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Wochen, gestellt werden muß (BAG, Urteil vom 12.11.1998 -- 8 AZR 265/97 -- NZA 1999, 311 zu C III 1 der Gründe), läßt sich dies auf den vorliegenden Fall nicht übertragen (a.A. LAG Berlin, Urteil vom 08.10.1999 -- 2 Sa 1352/99 -- zu II 2 der Gründe).

  • LAG Berlin, 08.10.1999 - 2 Sa 1352/99

    Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers - Verwirkung

    Auszug aus LAG Berlin, 11.02.2000 - 6 Sa 2306/99
    Der Arbeitnehmer ist anders als im Falle eines Betriebsübergangs nach zunächst wirksam erklärter Kündigung (dazu BAG, Urteil vom 12.11.1998 - 8 AZR 265/97 - NZA 1999, 311 zu C III 1 der Gründe) nicht gehalten, vom Betriebserwerber binnen drei Wochen ab Betriebsübergang und Kenntnis hiervon Fortsetzung seines bei Betriebsübergang ungekündigten Arbeitsverhältnisses zu verlangen (a.A. LAG Berlin, Urteil vom 08.10.1999 - 2 Sa 1352/99).

    Soweit mit Rücksicht auf europarechtliche Vorgaben ein Fortsetzungsverlangen nach wirksamer betriebsbedingter Kündigung und anschließend doch noch vollzogenem Betriebsübergang aus Gründen der Rechtssicherheit unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Wochen, gestellt werden muß (BAG, Urteil vom 12.11.1998 -- 8 AZR 265/97 -- NZA 1999, 311 zu C III 1 der Gründe), läßt sich dies auf den vorliegenden Fall nicht übertragen (a.A. LAG Berlin, Urteil vom 08.10.1999 -- 2 Sa 1352/99 -- zu II 2 der Gründe).

  • BGH, 20.03.1996 - X ARZ 90/96

    Zuständigkeit des Gesamtvollstreckungsgerichts in den neuen Bundesländern;

    Auszug aus LAG Berlin, 11.02.2000 - 6 Sa 2306/99
    Dass die Beklagte zu 2 bereits zur damaligen Zeit insolvent oder überschuldet war, was die Annahme einer Erschleichung des Gerichtsstands gestattet hätte, konnte mangels dahingehender Anhaltspunkte allein schon im Hinblick auf die Strafbarkeit eines Verstoßes gegen § 64 Abs. 1 S. 1 u. 2 GmbHG nicht angenommen werden, der den Geschäftsführer verpflichtet, spätestens binnen drei Wochen nach Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Eröffnung eines gerichtlichen Verwertungsverfahrens zu beantragen (vgl. BGH, Beschluß vom 20.03.1996 -- X ARZ 90/96 -- BGHZ 132, 195 = LM KO § 71 Nr. 2 zu II 3b der Gründe).
  • BAG, 24.03.1993 - 4 AZN 5/93

    Wortgleiche Regelungen in Parallel-Tarifverträgen

    Auszug aus LAG Berlin, 11.02.2000 - 6 Sa 2306/99
    Zum anderen erschien auch die Frage, ob sich der Ausschluß der Anwendbarkeit des § 613a BGB im Gesamtvollstreckungsverfahren auch auf außerhalb des Beitrittsgebiets gelegene Betriebsteile erstreckt, wegen der Vielzahl der allein im Zusammenhang mit der Insolvenz der hiesigen Gemeinschuldnerin noch anhängigen Verfahren höchstrichterlich klärungsbedürftig, obwohl Art. 232 § 5 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB bereits am 31.12.98 außer Kraft getreten ist (vgl. BAG, Beschluß vom 24.03.1993 -- 4 AZN 5 /93 -- BAGE 73, 4 = AP ArbGG 1979 § 72 Nr. 21 zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 25.09.1997 - 8 AZR 493/96

    Betriebsveräußerung im Gesamtvollstreckungsverfahren

    Auszug aus LAG Berlin, 11.02.2000 - 6 Sa 2306/99
    Dementsprechend hat auch das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 25.09.1997 -- 8 AZR 493/96 -- BAGE 86, 336 = AP KSchG 1969 § 15 Nr. 39 zu B I 2b der Gründe) allein darauf abgestellt, dass der Betriebsübergang im Gesamtvollstreckungsverfahren erfolgt war.
  • BayObLG, 08.03.1982 - BReg. 1 Z 71/81
    Auszug aus LAG Berlin, 11.02.2000 - 6 Sa 2306/99
    Ein nachträgliches Auseinanderfallen von statutarischem und tatsächlichem Geschäftssitz läßt die Wirksamkeit der im Gesellschaftsvertrag getroffenen Bestimmung unberührt (BayObLG, Beschluß vom 08.03.1982 -- BReg 1 Z 71/81 -- DB 1982, 895 ).
  • OLG Frankfurt, 13.01.1982 - 17 U 12/81

    Kaufmann; Nichtkaufmann; Gründung einer BGB-Gesellschaft; Bebauung eines

    Auszug aus LAG Berlin, 11.02.2000 - 6 Sa 2306/99
    Ein nachträgliches Auseinanderfallen von statutarischem und tatsächlichem Geschäftssitz läßt die Wirksamkeit der im Gesellschaftsvertrag getroffenen Bestimmung unberührt (BayObLG, Beschluß vom 08.03.1982 -- BReg 1 Z 71/81 -- DB 1982, 895 ).
  • LAG Berlin, 26.10.1999 - 3 Sa 1353/99

    Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers - Verwirkung

    Auszug aus LAG Berlin, 11.02.2000 - 6 Sa 2306/99
    Für eine Verwirkung des Rechts, einen Übergang des Arbeitsverhältnisses des Klägers zur Gemeinschuldnerin auf die Beklagte zu 1 geltend zu machen, sprach, dass der Kläger erst mehr als ein halbes Jahr nach dem Betriebsübergang die Beklagte zu 2 als Erwerber in Anspruch genommen hat, obwohl er bereits mit seiner gegen die Beklagte zu 1 gerichteten, am 21.08.98 eingereichten Kündigungsschutzklage einen Betriebsübergang auf die Beklagte zu 2 geltend gemacht hatte (so in einer Parallelsache LAG Berlin, Urteil vom 26.10.1999 -- 3 Sa 1353/99 -- zu § 11 2c, bb der Gründe).
  • BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 507/92

    Betriebsübergang; französische Streitkräfte in Berlin

    Auszug aus LAG Berlin, 11.02.2000 - 6 Sa 2306/99
    Dass es für die Entscheidung beider Feststellungsbegehren erheblich war, ob das Arbeitsverhältnis des Klägers zur Gemeinschuldnerin am 14.07.98 auf die Beklagte zu 2 übergegangen ist, betraf lediglich dieselbe Vorfrage (vgl. BAG, Urteil vom 04.03.1993 -- 2 AZR 507/92 -- AP BGB § 613a Nr. 101 zu A 1b, bb der Gründe).
  • BGH, 14.07.1981 - VI ZR 35/79

    Schadensersatz und Feststellung der Ersatzpflicht für Zukunftsschäden - Vorliegen

    Auszug aus LAG Berlin, 11.02.2000 - 6 Sa 2306/99
    Auch die gemäß § 308 Abs. 2 ZPO von Amts wegen vorgenommene Änderung der Kostenentscheidung erforderte keine Beteiligung der Beklagten zu 1), weil diese Änderung zu ihren Gunsten ausgefallen ist (vgl. BGH, Urteil vom 14.07.1981 -- VI ZR 35/79 -- VersR 1981, 1033 zu III der Gründe).
  • BAG, 10.12.1992 - 8 AZR 134/92

    Mutterschutz für Alleinerziehende - AGB-DDR 1990

  • BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 139/97

    Widerspruch bei Betriebsübergang

  • BGH, 25.01.1990 - IX ZB 89/89

    Umfang der Rechtsmittelbegründung bei mehreren voneinander unabhängigen,

  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 711/87

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung und über den Übergang

  • LAG Berlin, 20.07.2000 - 10 Sa 258/00

    Betriebsübergang: Widerspruch - Verwirkung

    Es ist umstritten, ob diese Grundsätze der Befristung eines Fortsetzungsanspruches auch auf Fallkonstellationen zu übertragen sind, in denen das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers noch ungekündigt ist (vgl. LAG Berlin vom 08.10.1999 -- 2 Sa 1352/99 --, LAG Berlin vom 10.11.1999 -- 17 Sa 1350/99 -- einerseits und LAG Berlin vom 12.10.1999 -- 3 Sa 1353/99 --, LAG Berlin vom 11.02.2000 -- 6 Sa 2306/99 -- andererseits).

    Die Kammer 6 des Landesarbeitsgerichts Berlin (LAG Berlin vom 11.02.2000 -- 6 Sa 2306/99 --) verweist im Rahmen von Erwägungen zur Frage der Verwirkung des Rechts, einen Übergang des Arbeitsverhältnisses geltend zu machen, auf die Sechs-Monats-Frist des § 5 Abs. 3 Satz 2 KSchG , nach deren Ablauf selbst bei unverschuldeter Versäumung der dreiwöchigen Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage eine nachträgliche Klagezulassung nicht mehr erreicht werden könne.

    Dies verneinen die Kammern 6 und 12 des Landesarbeitsgerichts Berlin (LAG Berlin vom 11.02.2000 -- 6 Sa 2306/99 --, LAG Berlin vom 11.04.2000 -- 12 Sa 244/00 --) mit beachtlichen Argumenten auf der Grundlage des Art. 232 § 5 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB .

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