Weitere Entscheidung unten: LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2007

Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 07.08.2007 - 6 Sa 315/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13793
LAG Düsseldorf, 07.08.2007 - 6 Sa 315/07 (https://dejure.org/2007,13793)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.08.2007 - 6 Sa 315/07 (https://dejure.org/2007,13793)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. August 2007 - 6 Sa 315/07 (https://dejure.org/2007,13793)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Ermittlung des Gesamtversorgungseinkommens aufgrund einer Gesamtbetriebsvereinbarung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 5 Abs. 2 Satz 2 BetrAVG
    Ermittlung des Gesamtversorgungseinkommens aufgrund einer Gesamtbetriebsvereinbarung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit des Anrechnung der eigenen Altersrente einer Witwe bei der Berechnung des Gesamtversorgungseinkommens für ihre Witwenrente; Beachtung von § 5 Abs. 2 S. 2 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) als Voraussetzung für eine ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 5 Abs. 2 Satz 2 BetrAVG
    Ermittlung des Gesamtversorgungseinkommens aufgrund einer Gesamtbetriebsvereinbarung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 5 Abs. 2 Satz 2
    Anrechnung der Witwenrente bei Ermittlung des Gesamtversorgungseinkommens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • ArbG Essen, 25.01.2007 - 3 Ca 5521/06

    Ermittlung des Gesamtversorgungsbedarfs einer Witwe

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.08.2007 - 6 Sa 315/07
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 25.01.2007 - 3 Ca 5521/06 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 25.01.2007 zum Az. 3 Ca 5521/06 dahin zu ändern, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin rückständige Witwenrente in Höhe von EUR 4.119,40 für den Zeitraum 01.12.2006 bis 30.04.2007 zu zahlen zzgl.

  • BAG, 19.10.2005 - 7 AZR 32/05

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 07.08.2007 - 6 Sa 315/07
    Im Zweifel gebührt der Auslegung der Vorzug, die zu einer gesetzeskonformen sachgerechten und praktisch handhabbaren Regelung führt (vgl. zuletzt BAG vom 19.10.2005 - 7 AZR 32/05 - NZA 2006, 394 m. w. N.).
  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 97/08

    Betriebsrente - wirtschaftliche Auszehrung anderer Ansprüche

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 7. August 2007 - 6 Sa 315/07 - teilweise aufgehoben.
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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2007 - 6 Sa 315/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7727
LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2007 - 6 Sa 315/07 (https://dejure.org/2007,7727)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.07.2007 - 6 Sa 315/07 (https://dejure.org/2007,7727)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Juli 2007 - 6 Sa 315/07 (https://dejure.org/2007,7727)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers im Falle eines vollständigen Verlustes seines Anspruches auf Sonderzahlung von Weinhnachtsgeld; Ausschluss von betriebsbedingt gekündigten Arbeitnehmern von einer Gratifikationszahlung; Verstoß der Berufung des Arbeitgebers ...

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    ArbGG § 64 Abs. 2 lit. b; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; ZPO § 524; ; BGB §§ 305 ff.; ; BGB § 307 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 310 Abs. 4 Satz 2, 1. Halbsatz; ; BGB § 611

  • RA Kotz

    Kündigung (betriebsbedingte) - Weihnachtsgeld bleibt erhalten

  • rechtsportal.de

    BGB § 307 Abs. 1 Satz 1, BGB § 611 Abs. 1
    Unangemessene Benachteiligung durch undifferenzierte Rückzahlungsklausel für Gratifikation

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rückzahlungspflicht von Weihnachtsgeld kann entfallen

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 25.04.1991 - 6 AZR 183/90

    Gratifikation; Stichtagsregelung; Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2007 - 6 Sa 315/07
    Das Bundesarbeitsgericht habe in verschiedenen Entscheidungen, BAG vom 04. September 1985 = AP Nr. 123, § 611 BGB Gratifikation, vom 25. April 1991 - 6 AZR 183/90 - und vom 19. November 1992 - 10 AZR 264/91 - die Rückzahlung einer Gratifikation zu einem bestimmten Stichtag auch für den Fall einer betriebsbedingten Arbeitgeberkündigung zugelassen.

    Die von der Berufung angeführte Entscheidung des BAG vom 25. April 1991 - 6 AZR 183/90 - bezieht sich auf eine Betriebsvereinbarung, die Mitarbeiter von einer Gratifikationszahlung ausschließt, die - wegen einer betriebsbedingten Kündigung - am Stichtag 30. November des Jahres in einem gekündigten Arbeitsverhältnis stehen.

  • BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 249/02

    Tarifliche Ausschlußfrist - Verstoß gegen Treu und Glauben

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2007 - 6 Sa 315/07
    Die Berufung des Arbeitgebers auf eine Ausschlussfrist verstößt dann gegen das Gebot von Treu und Glauben, wenn er durch ein positives Tun oder durch pflichtwidriges Unterlassen den Arbeitnehmer die Geltendmachung des Anspruchs erschwert oder unmöglich gemacht hat oder den Arbeitnehmer von der Einhaltung der Frist abgehalten oder es pflichtwidrig unterlassen hat, dem Gläubiger die Umstände mitzuteilen, die ihn zur Einhaltung der Ausschlussfrist veranlasst hätten (vgl, BAG, Urteil vom 22. Januar 1997 = AP BAT § 70 Nr. 27, vom 05. Juni 2003 = NZA 2004, 400 und vom 18. November 2004 = NZA 2005, 516).
  • BAG, 18.11.2004 - 6 AZR 651/03

    Ausbildungskosten - zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2007 - 6 Sa 315/07
    Die Berufung des Arbeitgebers auf eine Ausschlussfrist verstößt dann gegen das Gebot von Treu und Glauben, wenn er durch ein positives Tun oder durch pflichtwidriges Unterlassen den Arbeitnehmer die Geltendmachung des Anspruchs erschwert oder unmöglich gemacht hat oder den Arbeitnehmer von der Einhaltung der Frist abgehalten oder es pflichtwidrig unterlassen hat, dem Gläubiger die Umstände mitzuteilen, die ihn zur Einhaltung der Ausschlussfrist veranlasst hätten (vgl, BAG, Urteil vom 22. Januar 1997 = AP BAT § 70 Nr. 27, vom 05. Juni 2003 = NZA 2004, 400 und vom 18. November 2004 = NZA 2005, 516).
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2007 - 6 Sa 315/07
    Dass es sich bei dem § 6 Abs. 3 Satz 2 des Arbeitsvertrages um allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, wird wegen seiner Verwendung in einem Formulararbeitsvertrag vom Arbeitsgericht unter Bezugnahme auf die zwischenzeitliche Rechtsprechung des BAG (vgl. Urteil vom 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - = NZA 2005, 1111) zutreffend festgestellt und von den Parteien im übrigen auch nicht in Zweifel gezogen.
  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 196/03

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2007 - 6 Sa 315/07
    Nach dem Urteil des BAG vom 04. März 2004 - 8 AZR 196/03 - seien bei der Überprüfung arbeitsvertraglicher Regelungen gemäß § 310 Abs. 4 Satz 2, 1. Halbsatz BGB die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen.
  • BAG, 19.11.1992 - 10 AZR 264/91

    Freiwillige Sonderzahlung - Ausschluß betriebsbedingt gekündigter Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2007 - 6 Sa 315/07
    Das Bundesarbeitsgericht habe in verschiedenen Entscheidungen, BAG vom 04. September 1985 = AP Nr. 123, § 611 BGB Gratifikation, vom 25. April 1991 - 6 AZR 183/90 - und vom 19. November 1992 - 10 AZR 264/91 - die Rückzahlung einer Gratifikation zu einem bestimmten Stichtag auch für den Fall einer betriebsbedingten Arbeitgeberkündigung zugelassen.
  • LAG München, 19.01.2017 - 3 Sa 492/16

    Benachteiligende Rückzahlungsklausel, Weihnachtsgratifikation

    c) Nach der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte zu § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB muss eine Rückzahlungsverpflichtung von Weihnachtsgratifikation danach unterscheiden, ob die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in den Verantwortungsbereich des Arbeitnehmers fällt (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.07.2011 - 16 Sa 607/11 - NZA-RR 2011, 630; LAG München, Urteil vom 26.05.2009 - 6 Sa 1135/08 - BeckRS 2009, 67470; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.07.2007 - 6 Sa 315/07 - BeckRS 2007, 47223).

    Sei aber eine objektive Fallgestaltung denkbar, die zur Unangemessenheit führe, sei eine auf die undifferenzierte "Beendigung des Arbeitsverhältnisses" abstellende Klausel unwirksam (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.07.2007, a.a.O.; LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.07.2011, a.a.O.).

  • LAG Düsseldorf, 19.07.2011 - 16 Sa 607/11

    Unwirksame Arbeitsvertragsklausel zur Rückzahlung des Weihnachtsgeldes bei

    Insoweit erscheint es zum einen bereits fraglich, ob diese zur Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung vertretene Auffassung auf den Fall der Prüfung einer Individualabrede überhaupt übertragbar ist (verneinend: LAG Rheinland-Pfalz v. 13.07.2007 - 6 Sa 315/07 - n.v., juris).

    Vielmehr ist es erforderlich, nach dem Anlass des vorzeitigen Ausscheidens zu differenzieren (LAG München v. 26.05.2009 - 6 Sa 1135/08 - a.a.O.; LAG Rheinland-Pfalz v. 13.07.2007 - 6 Sa 315/07 - a.a.O.) und eine Rückzahlungsklausel nur dann zuzulassen, wenn der Arbeitnehmer es selber in der Hand hat, der Rückzahlungsverpflichtung durch eigene Betriebstreue zu entgehen.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.04.2018 - 2 Sa 392/17

    Weihnachtsgratifikation - Rückzahlungsklausel - Verzugspauschale

    Das ist nach der Rechtsprechung bei einer im Formulararbeitsvertrag enthaltenen Rückzahlungsklausel der Fall, wenn diese - wie hier in § 4 Abs. 3 des Arbeitsvertrages - eine Verpflichtung zur Rückzahlung der Weihnachtsgratifikation auch bei einer nicht in den Verantwortungsbereich des Arbeitnehmers fallenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorsieht ( vgl. LAG München 19. Januar 2017 - 3 Sa 492/16 - Rn. 28, juris; LAG Rheinland-Pfalz 13. Juli 2007 - 6 Sa 315/07 - Rn. 32 f., juris ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2009 - 3 Sa 537/08

    Rückzahlung einer Weihnachtsgratifikation

    In den Entscheidungsgründen bezieht sich das Arbeitsgericht u.a. auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 13.07.2007 - 6 Sa 315/07 -.
  • LAG München, 31.05.2011 - 9 Sa 80/11

    Unangemessene Benachteiligung, Stichtagsklausel, Sonderzahlung

    Die Stichtagsklausel enthält auch keine unangemessene Benachteiligung i.S.d. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB, weil der Arbeitnehmer einen vollständigen Verlust seines Anspruchs auf Sonderzahlung erleiden kann, ohne dass die Ursache in seiner Sphäre liegt (a.A. LAG Hamm, Urteil vom 16.09.2010 - 15 Sa 812/10, Rn. 47; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.07.2007 - 6 Sa 315/07 zur Rückzahlungsklausel).
  • ArbG Wuppertal, 29.02.2012 - 5 Ca 3223/11

    Zahlung von Urlaubsgeld; unangemessene Klausel im Arbeitsvertag

    Eine unangemessene Benachteiligung gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB ist aber gerade dann anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer einen vollständigen Verlust seines Anspruchs auf Sonderleistungen erleiden kann, ohne dass die Ursache in seiner Sphäre liegt (vgl. LAG Hamm vom 16.09.2010 - 15 Sa 812/10; LAG Rheinland-Pfalz vom 13.07.2007 - 6 Sa 315/07).
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