Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 14.01.2009 - 6 Sa 347/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- LAG Schleswig-Holstein
Ruhepause, Dauer, Bemessung, Pausenregelung, Bereitschaftsdienst, Arbeitszeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mindestdauer von Ruhezeiten und ärztlicher Bereitschaftsdienst; Festlegung von Pausenzeiten durch die Arbeitgeberin; Abzug der Pausenzeit von der vergütungspflichtigen Bereitschaftsdienstzeit
- Judicialis
ArbZG § 2 Abs. 1; ; ArbZG § ... 3; ; ArbZG § 4; ; ArbZG § 4 Satz 1; ; ArbZG § 4 Abs. 1 Satz 1; ; ArbZG § 7 Abs. 1 Nr. 1 lit. a; ; ArbZG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; TV-Ärzte/VKA § 10 Abs. 1 Satz 2; ; TV-Ärzte/VKA § 12 Abs. 1; ; TV-Ärzte/VKA § 12 Abs. 2; ; BGB § 286; ; BGB § 288; ; BGB § 611
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mindestdauer von Ruhezeiten und ärztlicher Bereitschaftsdienst; Festlegung von Pausenzeiten durch die Arbeitgeberin; Abzug der Pausenzeit von der vergütungspflichtigen Bereitschaftsdienstzeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kiel, 30.07.2008 - 4 Ca 693b/08
- LAG Schleswig-Holstein, 14.01.2009 - 6 Sa 347/08
- BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 157/09
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 27.02.1992 - 6 AZR 478/90
Ruhepausen des Krankenpflegepersonals
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.01.2009 - 6 Sa 347/08
Nicht ordnungsgemäß festgelegte und eingehaltene Ruhepausen gelten als Arbeitszeit und sind als solche zu bezahlen (BAG 05.05.1988 - 6 AZR 658/85 -, AP Nr. 1 zu § 3 AzO Kr; 27.02.1992 - 6 AZR 478/90 -, AP Nr. 5 zu § 3 AzO Kr; 23.09.1992 - 6 AZR 478/90 -, AP Nr. 6 zu § 3 AzO Kr).Dass die Ruhepause im Voraus feststehen muss, ergibt sich nicht nur aus dem Wortlaut des § 4 ArbZG, sondern auch aus dem Begriff der Ruhepause, wonach der Arbeitnehmer sich auf die Pause einrichten können muss (vgl. BAG 05.05.1988 und 23.09.1992 a. a. O.).
Der begrifflich zur Ruhepause gehörenden Vorhersehbarkeit steht nicht entgegen, dass für die Pausen nur ein zeitlicher Rahmen festgelegt wird (BAG 23.09.1992 a. a. O.).
Der Arbeitgeber verletzt seine Pflicht zur Gewährung und Festlegung der Ruhepausen, wenn er sich darauf beschränkt, einer Gruppe von Arbeitnehmern zu überlassen, einvernehmlich die Ruhepausen zu regeln, die Arbeitnehmer aber eine Regelung, aus der sich für den Einzelnen eine im Voraus festliegende Unterbrechung der Arbeit ergibt, nicht getroffen haben oder eine von ihnen getroffene Regelung nicht durchführen (BAG 27.02.1992 - 6 AZR 478/90 -AP Nr. 5 zu § 3 AzO Kr).
- BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 114/02
Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit; Vergütungspflicht
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.01.2009 - 6 Sa 347/08
Davon geht auch der 6. Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 05.06.2003 aus (6 AZR 114/02 - BAGE 106, 252).Vielmehr muss er für die Dauer der gesetzlichen Ruhepause frei über die Nutzung dieses Zeitraums bestimmen können (BAG 05.06.2003 a. a. O.; 25.04.2007 - 6 AZR 299/06 - AP Nr. 2 zu § 124 SGB IX).
Während der Ruhepause im Sinne von § 4 ArbZG darf nämlich kein Bereitschaftsdienst geleistet werden (…BAG 25.04.2007 a. a. O.; 05.06.2003, a. a. O).
- BAG, 17.07.2008 - 6 AZR 602/07
Vergütung von Pausen- und Wendezeiten im öffentlichen Nahverkehr
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.01.2009 - 6 Sa 347/08
Er braucht sich auch nicht zur Arbeitsleistung bereitzuhalten (vgl. BAG 17.07.2008 - 6 AZR 602/07 - zit. nach JURIS), sondern muss freie Verfügung darüber haben, wie und wo er die Pause verbringen will.
- BAG, 31.05.2001 - 6 AZR 171/00
Bereitschatsdienstvergütung für "Facharzthintergrunddienste
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.01.2009 - 6 Sa 347/08
Bereitschaftsdienst meint die Zeitspanne, während der der Arbeitnehmer, ohne dass er unmittelbar am Arbeitsplatz anwesend sein müsste, sich für Zwecke des Betriebs an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle innerhalb oder außerhalb des Betriebs aufzuhalten hat, damit er erforderlichenfalls seine volle Arbeitstätigkeit sofort oder zeitnah aufnehmen kann (BAG 31.05.2001 - 6 AZR 171/00 - ZTR 2002, 173; 18.02.2003 - ABR 2/02 -AP BGB § 611 Arbeitsbereitschaft Nr. 12; 16.03.2004 - 9 AZR 93/03 -, AP ArbZG § 2 Nr. 2). - BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 93/03
Bereitschaftsdienst - Arbeitszeit - Kirchliche Regelung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.01.2009 - 6 Sa 347/08
Bereitschaftsdienst meint die Zeitspanne, während der der Arbeitnehmer, ohne dass er unmittelbar am Arbeitsplatz anwesend sein müsste, sich für Zwecke des Betriebs an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle innerhalb oder außerhalb des Betriebs aufzuhalten hat, damit er erforderlichenfalls seine volle Arbeitstätigkeit sofort oder zeitnah aufnehmen kann (BAG 31.05.2001 - 6 AZR 171/00 - ZTR 2002, 173; 18.02.2003 - ABR 2/02 -AP BGB § 611 Arbeitsbereitschaft Nr. 12; 16.03.2004 - 9 AZR 93/03 -, AP ArbZG § 2 Nr. 2). - BAG, 28.09.1972 - 5 AZR 198/72
Ruhepause - Kurzpause - Wechselschicht - Pausenregelung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.01.2009 - 6 Sa 347/08
Sei sind deshalb grundsätzlich nicht zu vergüten (BAG 28.09.1972 -5 AZR 198/72 - AP Nr. 6 zu § 12 AZO). - BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 2/02
Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.01.2009 - 6 Sa 347/08
Bereitschaftsdienst meint die Zeitspanne, während der der Arbeitnehmer, ohne dass er unmittelbar am Arbeitsplatz anwesend sein müsste, sich für Zwecke des Betriebs an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle innerhalb oder außerhalb des Betriebs aufzuhalten hat, damit er erforderlichenfalls seine volle Arbeitstätigkeit sofort oder zeitnah aufnehmen kann (BAG 31.05.2001 - 6 AZR 171/00 - ZTR 2002, 173; 18.02.2003 - ABR 2/02 -AP BGB § 611 Arbeitsbereitschaft Nr. 12; 16.03.2004 - 9 AZR 93/03 -, AP ArbZG § 2 Nr. 2). - BAG, 05.05.1988 - 6 AZR 658/85
Arbeitszeit: Begriff der Ruhepause, Krankenpflegepersonals im Nachtdienst
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.01.2009 - 6 Sa 347/08
Nicht ordnungsgemäß festgelegte und eingehaltene Ruhepausen gelten als Arbeitszeit und sind als solche zu bezahlen (BAG 05.05.1988 - 6 AZR 658/85 -, AP Nr. 1 zu § 3 AzO Kr; 27.02.1992 - 6 AZR 478/90 -, AP Nr. 5 zu § 3 AzO Kr; 23.09.1992 - 6 AZR 478/90 -, AP Nr. 6 zu § 3 AzO Kr).
- BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 157/09
Bereitschaftsdienst und Ruhepausen
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 14. Januar 2009 - 6 Sa 347/08 - wird zurückgewiesen. - ArbG Hamm, 30.01.2013 - 3 Ca 1634/11
Darlegungslast für Pausenzeiten, Kraftfahrer, Auslegung einer Vergütungsabrede
(…BAG Urt. v. 27.02.1992, 6 AZR 478/90, BB 93, 1086; dem folgend LAG Schleswig-Holstein, 14.01.09, 6 Sa 347/08, - juris - ) In diesem Fall seien aber Pausen nicht gewährt, weshalb die gesamte Zeit von Beginn bis Ende der Arbeit als Arbeitszeit zu werten wäre.Das LAG Schleswig-Holstein, (Urt. v. 14.01.09, 6 Sa 347/08, a.a.O.) habe hierzu in einem vergleichbaren Fall ausgeführt: "Nicht ordnungsgemäß festgelegte und eingehaltene Ruhepausen gelten als Arbeitszeit und sind als solche zu bezahlen (BAG 05.05.1988 - 6 AZR 658/85 -, AP Nr. 1 zu § 3 AzO Kr; 27.02.1992 - 6 AZR 478/90 -, AP Nr. 5 zu § 3 AzO Kr; 23.09.1992 - 6 AZR 478/90 -, AP Nr. 6 zu § 3 AzO Kr).
- LAG Hamm, 14.06.2012 - 5 Ta 4/12
Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussicht
(…BAG Urt. v. 27.02.1992, 6 AZR 478/90, BB 93, 1086; dem folgend LAG Schleswig-Holstein, 14.01.09, 6 Sa 347/08, - juris - ) In diesem Fall sind aber Pausen nicht gewährt, weshalb die gesamte zeit von Beginn bis Ende der Arbeit als Arbeitszeit zu werten wäre.Das LAG Schleswig-Holstein, (Urt. v. 14.01.09, 6 Sa 347/08, a.a.O.) hat hierzu in einem vergleichbaren Fall ausgeführt: " Nicht ordnungsgemäß festgelegte und eingehaltene Ruhepausen gelten als Arbeitszeit und sind als solche zu bezahlen (BAG 05.05.1988 - 6 AZR 658/85 -, AP Nr. 1 zu § 3 AzO Kr; 27.02.1992 - 6 AZR 478/90 -, AP Nr. 5 zu § 3 AzO Kr; 23.09.1992 - 6 AZR 478/90 -, AP Nr. 6 zu § 3 AzO Kr).