Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2009 - 6 Sa 361/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klage auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei Arbeitsunwilligkeit
- RA Kotz
Arbeitsunwillig? Trotz AU-Bescheinigung keine Entgeltfortzahlung
- hensche.de
Krankheit, Entgeltfortzahlung
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EFZG § 3 S. 1; BGB § 294
Unbegründete Klage auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei Arbeitsunwilligkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Arbeitsunfähig und arbeitsunwillig - keine Vergütung!
- haerting.de (Kurzinformation)
Ohne Arbeitswillen keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- channelpartner.de (Kurzinformation)
Schlechte Karten für arbeitsunwillige Arbeitnehmer
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Nicht immer Lohnfortzahlung bei Krankheit
- wordpress.com (Kurzinformation)
Krank ist nicht gleich krank? Keine Lohnfortzahlung bei "Null-Bock-Einstellung"!
Besprechungen u.ä.
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Vergütungsanspruch bei Krankheit und gleichzeitiger Arbeitsverweigerung
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 24.04.2008 - 6 Ca 157/08
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2009 - 6 Sa 361/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 01.10.1991 - 1 AZR 147/91
Gehalt bei Arbeitsunfähigkeit während eines Streiks
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2009 - 6 Sa 361/08
Vielmehr muss es sich um reale Ursachen handeln, die im konkreten Fall für den Ausfall der Arbeit auch wirksam geworden sind (vgl. BAG Urteil vom 25.05.1983 - 5 AZR 230/08 - = BAGE 43, 1, 2 f.; Urteil vom 20.03.1985 - 5 AZR 229/83 = EzA LohnFG § 1 Nr. 77; Urteil vom 17.10.1999 - 5 AZR 10/90 = BAGE 66, 126, 132 f und Urteil vom 01.10.1991 - 1 AZR 147/91 = BAGE 68, 299, 300 f.). - BAG, 20.03.1985 - 5 AZR 229/83
Lohnfortzahlungsanspruch bei weiterer unabhängiger Erkrankung nach einem …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2009 - 6 Sa 361/08
Vielmehr muss es sich um reale Ursachen handeln, die im konkreten Fall für den Ausfall der Arbeit auch wirksam geworden sind (vgl. BAG Urteil vom 25.05.1983 - 5 AZR 230/08 - = BAGE 43, 1, 2 f.; Urteil vom 20.03.1985 - 5 AZR 229/83 = EzA LohnFG § 1 Nr. 77; Urteil vom 17.10.1999 - 5 AZR 10/90 = BAGE 66, 126, 132 f und Urteil vom 01.10.1991 - 1 AZR 147/91 = BAGE 68, 299, 300 f.). - BAG, 17.10.1990 - 5 AZR 10/90
Erziehungsurlaub und Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2009 - 6 Sa 361/08
Vielmehr muss es sich um reale Ursachen handeln, die im konkreten Fall für den Ausfall der Arbeit auch wirksam geworden sind (vgl. BAG Urteil vom 25.05.1983 - 5 AZR 230/08 - = BAGE 43, 1, 2 f.; Urteil vom 20.03.1985 - 5 AZR 229/83 = EzA LohnFG § 1 Nr. 77; Urteil vom 17.10.1999 - 5 AZR 10/90 = BAGE 66, 126, 132 f und Urteil vom 01.10.1991 - 1 AZR 147/91 = BAGE 68, 299, 300 f.).
- BAG, 25.05.1983 - 5 AZR 236/80
Sonderurlaub - Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2009 - 6 Sa 361/08
Vielmehr muss es sich um reale Ursachen handeln, die im konkreten Fall für den Ausfall der Arbeit auch wirksam geworden sind (vgl. BAG Urteil vom 25.05.1983 - 5 AZR 230/08 - = BAGE 43, 1, 2 f.; Urteil vom 20.03.1985 - 5 AZR 229/83 = EzA LohnFG § 1 Nr. 77; Urteil vom 17.10.1999 - 5 AZR 10/90 = BAGE 66, 126, 132 f und Urteil vom 01.10.1991 - 1 AZR 147/91 = BAGE 68, 299, 300 f.). - BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 494/01
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Arbeitswille
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2009 - 6 Sa 361/08
Ein Arbeitnehmer, der nicht bereit ist zu arbeiten, erhält danach auch im Falle einer mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Erkrankung keine Vergütung (vgl. BAG Urteil vom 04.12.2002 - 5 AZR 494/01 -). - BAG, 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06
Pflicht zur Parteivernehmung oder Parteianhörung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2009 - 6 Sa 361/08
Daher bedarf es keiner Befassung mit der Frage, ob auch angesichts der Tatsache, dass mindestens drei Personen bei der Auseinandersetzung am 18.09.2007 beteiligt waren, eine Pflicht zur Parteivernehmung oder Parteianhörung entsprechend den Grundsätzen des BAG in der Entscheidung vom 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06 bestanden hat.