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   LAG Düsseldorf, 20.05.2011 - 6 Sa 393/11   

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LAG Düsseldorf, 20.05.2011 - 6 Sa 393/11 (https://dejure.org/2011,9042)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.05.2011 - 6 Sa 393/11 (https://dejure.org/2011,9042)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Mai 2011 - 6 Sa 393/11 (https://dejure.org/2011,9042)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (36)

  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 539/02

    Ausschlussfrist - Geltendmachung eines Anspruchs

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.05.2011 - 6 Sa 393/11
    Auch der Sechste und der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts halten eine Geltendmachung von Ansprüchen zur Wahrung von Ausschlussfristen schon vor der Fälligkeit des Anspruchs grundsätzlich für möglich (BAG v. 11.12.2003 - 6 AZR 539/02 - AP Nr. 1 zu § 63 BMT-G II; BAG v. 06.05.2009 - 10 AZR 390/08 - AP Nr. 44 zu § 307 BGB; BAG v. 28.04.2004 - 10 AZR 481/03 - AP Nr. 175 zu § 4 TVG Ausschlussfristen; BAG v. 27.03.1996 - 10 AZR 668/95 - AP Nr. 134 zu § 4 TVG Ausschlussfristen).

    Der Rechtsbegriff der Fälligkeit bezeichnet den Zeitpunkt, von dem ab der Gläubiger die Leistung fordern kann (BAG v. 11.12.2003 - 6 AZR 539/02 - AP Nr. 1 zu § 63 BMT-G II).

    Ein Wille der Tarifvertragsparteien, nach dem die Anmeldung eines zwar entstandenen, jedoch noch nicht fälligen Anspruchs zur Wahrung der Ausschlussfrist unzureichend sein soll, hat im Wortlaut der Tarifbestimmung keinen Niederschlag gefunden (ebenso für § 63 BMT-G II: BAG v. 11.12.2003 a. a. O.).

    Eine verspätete Anmeldung zweifelhafter oder rückwirkend schwer feststellbarer Ansprüche soll vermieden werden (BAG v. 11.12.2003 - 6 AZR 539/02 - AP Nr. 1 zu § 63 BMT-G II.).

    Die Ausschlussfristen stellen sicher, dass sich der Anspruchsgegner auf die aus Sicht des Anspruchsstellers noch offenen Forderungen rechtzeitig einstellt, Beweise sichert oder vorsorglich Rücklagen bilden kann (BAG v. 11.12.2003 a. a. O. und BAG v. 26.02.2003 - 5 AZR 223/02 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Nettolohn).

    Eine andere Auslegung würde zudem zu Wertungswidersprüchen zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen führen ((BAG v. 11.12.2003 - 6 AZR 539/02 - AP Nr. 1 zu § 63 BMT-G II.).

    Ein solches Ergebnis kann vernünftigerweise von den Tarifvertragsparteien nicht gewollt sein (vgl. wiederum BAG v. 11.12.2003 a.a.O.).

  • ArbG Essen, 23.03.2010 - 2 Ca 3933/09
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.05.2011 - 6 Sa 393/11
    Mit einer beim Arbeitsgericht Essen erhobenen Klage vom 02.11.2009 (AZ: 2 Ca 3933/09) begehrte der Kläger die Feststellung, dass zwischen den Parteien auch in der Zeit vom 21.01.1985 bis zum 14.05.1987 ein Arbeitsverhältnis bestanden hat.

    Das Arbeitsgericht Essen hat der Klage mit einem Urteil vom 23.03.2010 - AZ: 2 Ca 3933/09 - stattgegeben.

    aa)Die Frist zur sechsmonatigen gerichtlichen Geltendmachung begann spätestens am 25.01.2010 - dem Datum des Zugangs des im Verfahren vor dem Arbeitsgericht Essen mit dem Aktenzeichen 2 Ca 3933/09 eingereichten Schriftsatzes der Beklagten vom 22.01.2010 - zu laufen.

    Bereits die Feststellungsklage in dem vorangegangenen Verfahren vor dem Arbeitsgericht Essen mit dem Aktenzeichen 2 Ca 3933/09 war jedoch geeignet, die zweite Stufe der Ausschlussfrist zu wahren.

    (7)Damit hat der Kläger die zweite Stufe der Ausschlussfrist durch die Feststellungsklage im Verfahren vor dem Arbeitsgericht Essen mit dem Aktenzeichen 2 Ca 3933/09 gewahrt.

  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 253/09

    Geschäftsführer-Anstellungsvertrag als Verbrauchervertrag - zweistufige

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.05.2011 - 6 Sa 393/11
    Es entspricht aber ständiger Rechtsprechung, dass die erste Stufe einer tariflichen Verfallfrist - die außergerichtliche Geltendmachung - auch dann gewahrt wird, wenn Ansprüche vom Fortbestehen eines Arbeitsverhältnisses abhängen und der Arbeitnehmer fristgerecht eine gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtete Klage erhebt (vgl. BAG v. 19.05.2010 - 5 AZR 253/09 - NZA 2010, 939 ff., Rn. 18; BAG v. 19.03.2008 - 5 AZR 429/07 - AP Nr. 11 zu § 305 BGB, Rn. 21; BAG v. 28.11.2007 - 5 AZR 992/06 - AP Nr. 33 zu § 307 BGB, Rn. 19).

    Auch die Wahrung von Ausschlussfristen durch die vorzeitige Geltendmachung noch nicht entstandener Ansprüche ist in der Rechtsprechung weitgehend anerkannt (so ausdrücklich für eine Jubiläumszuwendung: BAG v. 28.04.2004 - 10 AZR 481/03 - AP Nr. 175 zu § 4 TVG Ausschlussfristen, unter II. 3. b) bb) der Entscheidungsgründe; ständige Rspr. für regelmäßig fällig werdende Ansprüche: BAG v. 19.05.2010 - 5 AZR 253/09 - NZA 2010, 939 ff., Rn. 18; BAG v. 26.04.2006 - 5 AZR 403/05 - AP Nr. 188 zu § 4 TVG Ausschlussfristen).

    (4)Doppelte Ausschlussfristen in vorformulierten einzelvertraglichen Vertragsbedingungen legt das Bundesarbeitsgericht dahin aus, dass mit der Erhebung einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung zugleich auch die hiervon abhängigen Zahlungsansprüche "gerichtlich geltend gemacht" würden (BAG v. 19.05.2010 - 5 AZR 253/09 - NZA 2010, 939; BAG v. 19.03.2008 - 5 AZR 429/07 - 5 AZR 429/07 - AP Nr. 11 zu § 305 BGB).

    Denn schon mit der Erhebung einer auf das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses gerichteten Klage kann sich der Arbeitgeber auf die von deren Ausgang abhängigen Ansprüche einstellen (ebenso für eine Kündigungsschutzklage bei der Auslegung einzelvertraglicher Ausschlussfristen: BAG v. 19.05.2010 - 5 AZR 253/09 - NZA 2010, 939 Rn. 31; BAG v. 19.03.2008 - 5 AZR 429/07 - 5 AZR 429/07 - AP Nr. 11 zu § 305 BGB).

  • BAG, 08.08.2000 - 9 AZR 418/99

    Ausschlußfristen bei Bestandsstreitigkeiten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.05.2011 - 6 Sa 393/11
    (1)Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht bislang in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass die in einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist geforderte gerichtliche Geltendmachung von Vergütungsansprüchen die Einreichung einer Klage voraussetzt, deren Streitgegenstand diese Ansprüche sind (BAG v. 26.04.2006 - 5 AZÄR 403/05 - AP Nr. 188 zu § 4 TVG Ausschlussfristen; BAG v. 08.08.2000 - 9 AZR 418/99 - AP Nr. 151 zu § 4 TVG Ausschlussfristen; BAG v. 21.03.1991 - 2 AZR 577/90 - AP Nr. 49 zu § 615 BGB; BAG v. 08.08.1985 - 2 AZR 459/84 - AP Nr. 94 zu § 4 TVG Ausschlussfristen).

    Dem kann nicht entgegen gehalten werden, dass Streitgegenstand einer Bestandsstreitigkeit der Bestand des Arbeitsverhältnisses ist, nicht aber die hiervon abhängigen Lohnansprüche (so für die Kündigungsschutzklage BAG v. 26.04.2006 - 5 AZR 403/05 - AP Nr. 188 zu § 4 TVG Ausschlussfristen; BAG v. 08.08.2000 - 9 AZR 418/99 - AP Nr. 151 zu § 4 TVG Ausschlussfristen).

    Entsprechendes gilt, wenn ein Arbeitgeber objektiv den Eindruck erweckt hat, ein Arbeitnehmer könne darauf vertrauen, dass der Anspruch erfüllt werde (BAG v. 08.08.2000 - 9 AZR 418/99 - AP Nr. 151 zu § 4 TVG Ausschlussfristen m.w.N.; BAG v. 10.10.2002 - 8 AZR 8/02 - NZA 2003, 331).

  • BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 403/05

    Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.05.2011 - 6 Sa 393/11
    Auch die Wahrung von Ausschlussfristen durch die vorzeitige Geltendmachung noch nicht entstandener Ansprüche ist in der Rechtsprechung weitgehend anerkannt (so ausdrücklich für eine Jubiläumszuwendung: BAG v. 28.04.2004 - 10 AZR 481/03 - AP Nr. 175 zu § 4 TVG Ausschlussfristen, unter II. 3. b) bb) der Entscheidungsgründe; ständige Rspr. für regelmäßig fällig werdende Ansprüche: BAG v. 19.05.2010 - 5 AZR 253/09 - NZA 2010, 939 ff., Rn. 18; BAG v. 26.04.2006 - 5 AZR 403/05 - AP Nr. 188 zu § 4 TVG Ausschlussfristen).

    Da Gegenstand einer Kündigungsschutzklage nur die Wirksamkeit der Kündigung sei, könne diese nicht die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen umfassen (BAG v. 26.04.2006 a.a.O.).

    Dem kann nicht entgegen gehalten werden, dass Streitgegenstand einer Bestandsstreitigkeit der Bestand des Arbeitsverhältnisses ist, nicht aber die hiervon abhängigen Lohnansprüche (so für die Kündigungsschutzklage BAG v. 26.04.2006 - 5 AZR 403/05 - AP Nr. 188 zu § 4 TVG Ausschlussfristen; BAG v. 08.08.2000 - 9 AZR 418/99 - AP Nr. 151 zu § 4 TVG Ausschlussfristen).

  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 429/07

    Zweistufige Ausschlussfrist in AGB

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.05.2011 - 6 Sa 393/11
    Es entspricht aber ständiger Rechtsprechung, dass die erste Stufe einer tariflichen Verfallfrist - die außergerichtliche Geltendmachung - auch dann gewahrt wird, wenn Ansprüche vom Fortbestehen eines Arbeitsverhältnisses abhängen und der Arbeitnehmer fristgerecht eine gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtete Klage erhebt (vgl. BAG v. 19.05.2010 - 5 AZR 253/09 - NZA 2010, 939 ff., Rn. 18; BAG v. 19.03.2008 - 5 AZR 429/07 - AP Nr. 11 zu § 305 BGB, Rn. 21; BAG v. 28.11.2007 - 5 AZR 992/06 - AP Nr. 33 zu § 307 BGB, Rn. 19).

    (4)Doppelte Ausschlussfristen in vorformulierten einzelvertraglichen Vertragsbedingungen legt das Bundesarbeitsgericht dahin aus, dass mit der Erhebung einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung zugleich auch die hiervon abhängigen Zahlungsansprüche "gerichtlich geltend gemacht" würden (BAG v. 19.05.2010 - 5 AZR 253/09 - NZA 2010, 939; BAG v. 19.03.2008 - 5 AZR 429/07 - 5 AZR 429/07 - AP Nr. 11 zu § 305 BGB).

    Denn schon mit der Erhebung einer auf das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses gerichteten Klage kann sich der Arbeitgeber auf die von deren Ausgang abhängigen Ansprüche einstellen (ebenso für eine Kündigungsschutzklage bei der Auslegung einzelvertraglicher Ausschlussfristen: BAG v. 19.05.2010 - 5 AZR 253/09 - NZA 2010, 939 Rn. 31; BAG v. 19.03.2008 - 5 AZR 429/07 - 5 AZR 429/07 - AP Nr. 11 zu § 305 BGB).

  • BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 236/02

    Ausschlußfrist und Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.05.2011 - 6 Sa 393/11
    Diese Ansicht hat der Achte Senat jedoch ausdrücklich aufgegeben (BAG v. 13.02.2003 - 8 AZR 236/02 - AP Nr. 244 zu § 613a BGB).

    Weder der Neunte noch der Achte Senat sind dieser Auffassung für den vergleichbaren Fall, dass ein Betriebsübernehmer seine Schuldnerstellung leugne, gefolgt (vgl. BAG v. 12.12.2000 - 9 AZR 1/00 - AP Nr. 154 zu § 4 TVG Ausschlussfristen; BAG v. 13.02.2003 - 8 AZR 236/02 - AP Nr. 244 zu § 613a BGB).

    (1)Es ist anerkannt, dass ein Verstoß gegen Treu und Glauben einer Berufung auf Ausschlussfristen entgegenstehen kann (vgl. etwa BAG v. 15.07.2009 - 5 AZR 867/08 - AP Nr. 10 zu § 6 ArbZG, Rn. 30; BAG v. 18.11.2004 - 6 AZR 651/03 - AP Nr. 36 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; BAG 13.02.2003 - 8 AZR 236/02 - AP Nr. 244 zu § 613a BGB; BAG v. 10.10.2002 - 8 AZR 8/02 - n.v.; BAG v. 05.02.1987 - 2 AZR 46/86 - n.v.).

  • BAG, 12.12.2006 - 1 AZR 96/06

    Regelungskompetenz der Betriebsparteien

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.05.2011 - 6 Sa 393/11
    (3)Bereits zuvor hatte das Bundesarbeitsgericht entschieden, im Rahmen einer Betriebsvereinbarung könne nicht durch Bezugnahme auf tarifliche Ausschlussfristen verlangt werden, dass bereits während eines laufenden Kündigungsschutzprozesses die gerichtliche Geltendmachung auch von solchen Annahmeverzugsansprüchen erfolgen müsse, die allein vom Ausgang dieses Kündigungsschutzprozesses abhängen (BAG v. 12.12.2006 - 1 AZR 96/06 - AP Nr. 94 zu § 77 BetrVG 1972).

    Die Ausschlussfristen könnten dann sogar dazu führen, dass der Arbeitnehmer mit der entsprechenden Kostenbelastung Ansprüche einklagen müsse, die er nach rechtskräftigem Obsiegen wegen eines späteren anderweitigen Mehrverdienstes gemäß § 812 BGB wieder zurückzuzahlen habe (BAG v. 12.12.2006 a. a. O.).

  • BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1682/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im Zivilprozess (Art 2 Abs 1

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.05.2011 - 6 Sa 393/11
    (2)Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch für den Fall, dass Annahmeverzugsansprüche von dem Ergebnis einer Bestandsstreitigkeit abhingen, entschieden, einem Arbeitnehmer dürfe nicht auferlegt werden, bereits vor Abschluss einer Bestandsstreitigkeit Lohnansprüche einzuklagen, die vom Ausgang desselben abhängen (BVerfG v. 01.12.2010 - 1 BvR 1682/07 - NZA 2011, 354).

    Da eine Regelung, die bereits während eines laufenden Kündigungsschutzverfahrens das Einklagen hiervon abhängiger Lohnansprüche verlangen würde, bei Zugrundelegung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 01.12.2010 - 1 BvR 1682/07 - grundrechtswidrig wäre, kann ein dahingehender Wille der Tarifvertragsparteien nicht unterstellt werden (ähnlich Nägele NZA 2011, 442, 445).

  • BAG, 10.10.2002 - 8 AZR 8/02

    Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.05.2011 - 6 Sa 393/11
    (1)Es ist anerkannt, dass ein Verstoß gegen Treu und Glauben einer Berufung auf Ausschlussfristen entgegenstehen kann (vgl. etwa BAG v. 15.07.2009 - 5 AZR 867/08 - AP Nr. 10 zu § 6 ArbZG, Rn. 30; BAG v. 18.11.2004 - 6 AZR 651/03 - AP Nr. 36 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; BAG 13.02.2003 - 8 AZR 236/02 - AP Nr. 244 zu § 613a BGB; BAG v. 10.10.2002 - 8 AZR 8/02 - n.v.; BAG v. 05.02.1987 - 2 AZR 46/86 - n.v.).

    Entsprechendes gilt, wenn ein Arbeitgeber objektiv den Eindruck erweckt hat, ein Arbeitnehmer könne darauf vertrauen, dass der Anspruch erfüllt werde (BAG v. 08.08.2000 - 9 AZR 418/99 - AP Nr. 151 zu § 4 TVG Ausschlussfristen m.w.N.; BAG v. 10.10.2002 - 8 AZR 8/02 - NZA 2003, 331).

  • BAG, 28.04.2004 - 10 AZR 481/03

    Jubiläumszuwendung - Ausschlussfrist

  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 644/00

    Mehrarbeitsvergütung - tarifliche Ausschlußfrist

  • BAG, 07.09.1982 - 3 AZR 1252/79

    Ersatz der Kosten für Umzug

  • BAG, 30.05.2001 - 4 AZR 269/00

    Fallgruppenbewährungsaufstieg - Anzurechnende Zeiten

  • BAG, 05.02.1987 - 2 AZR 46/86

    Frist zur schriftlichen Geltendmachung von Lohnansprüchen innerhalb einer

  • BGH, 16.07.2004 - V ZR 222/03

    Zulässigkeit der Berufung auf die Formunwirksamkeit eines längere Zeit als

  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.05.2006 - 8 Sa 856/05

    Treuwidrige Berufung auf tarifliche Ausschlussfrist bei fehlerhafter Berechnung

  • BGH, 20.12.2001 - IX ZR 401/99

    Anspruch auf Zahlung von Nutzungsersatz aufgrund eines formnichtigen

  • BAG, 27.07.1983 - 5 AZR 194/81

    Arbeitnehmerüberlassung - Lohnforderung - Fälligkeit

  • BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 222/07

    Tarifliche Ausschlussfrist - Treu und Glauben

  • BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 867/08

    Freizeitausgleich für nächtlichen Bereitschaftsdienst

  • BAG, 18.11.2004 - 6 AZR 651/03

    Ausbildungskosten - zweistufige Ausschlussfrist

  • BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 1/00

    Tarifliche Ausschlußfrist bei Betriebsübergang

  • BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 459/84

    Tarifvertragliche Ausschlussfristen: Voraussetzungen für den Beginn des

  • BGH, 24.04.1998 - V ZR 197/97

    Form einer freiwilligen Grundstücksversteigerung mit Vertragsschluß

  • BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 577/90

    Annahmeverzug und Betriebsübergang

  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 670/06

    Protokollnotiz und Tarifvertrag

  • BAG, 22.02.2001 - 6 AZR 603/99

    Arbeitspausen bei Wechselschichten

  • BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 390/08

    Ausschlussfrist - Versicherungsgewerbe

  • BAG, 28.11.2007 - 5 AZR 992/06

    Vertragliche Ausschlussfrist - AGB-Kontrolle bei Altfall

  • BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 366/00

    Ausschlußfrist - Geltendmachung des Anspruchs

  • BAG, 07.07.2004 - 4 AZR 433/03

    Tariflicher Mehrarbeitszuschlag

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08

    Anspruch auf Strukturausgleich

  • BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 223/02

    Nettolohnklage, Ausschlußfrist

  • BAG, 27.03.1996 - 10 AZR 668/95

    Sozialplananspruch - tarifliche Ausschlußfrist

  • BAG, 21.07.1988 - 2 AZR 527/87

    Anspruch auf Vorruhestandsgeld - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses bis zum

  • LAG Niedersachsen, 30.11.2012 - 6 Sa 513/12

    Fristwahrende Geltendmachung von Annahmeverzugsansprüchen durch Klage auf

    Diese Zwecke werden gewahrt, wenn die Ansprüche bereits vor ihrer Fälligkeit geltend gemacht werden (vgl. hierzu auch LAG Düsseldorf, 20.05.2011 - 6 Sa 393/11 - nicht veröffentlicht, siehe daher Juris).

    Es wird nicht etwa eine Klageerhebung im Sinne von § 253 ZPO, sondern lediglich eine gerichtliche Geltendmachung verlangt (vgl. LAG Düsseldorf, 20.5.2011 - 6 Sa 393/11 - a.a.O.).

  • LAG Niedersachsen, 18.11.2011 - 12 Sa 379/11

    Wahrung der doppelten Ausschlussfrist des § 17 Ziff. 2 MTV durch die Erhebung

    Mit dieser Rechtsprechung schließt sich die 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen sowohl einer im Vordringen befindlichen Meinung in der Literatur (Nägele/Gertler: Tarifliche Ausschlussfristen auf den Prüfstand des Verfassungsrechts, NZA 2011, 442 - 445 m.w.Nw. in Fußnote 11; Ganz: Ein Damoklesschwert wandert ins Museum - Betrachtungen zur Bedeutung zweistufiger Ausschlussfristen im Kündigungsschutzprozess, ArbRAktuell 2011, 557 - 559) als auch der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte Hamm ( Urteil vom 11.03.2011, 18 Sa 1170/10 , zitiert nach [...]) Köln ( Urteil vom 05.05.2011, 13 Sa 954/06 , zitiert nach [...]) und Düsseldorf (Urteil vom 20.05.2011, 6 Sa 393/11, zitiert nach [...]) an.
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