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   LAG Baden-Württemberg, 21.02.2008 - 6 Sa 46/07   

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LAG Baden-Württemberg, 21.02.2008 - 6 Sa 46/07 (https://dejure.org/2008,10628)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.02.2008 - 6 Sa 46/07 (https://dejure.org/2008,10628)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Februar 2008 - 6 Sa 46/07 (https://dejure.org/2008,10628)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Begriff des Verbrauchermarkts (hier: Einrichtungshaus)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Differenzlohnansprüchen aus einer begehrten höheren tariflichen Eingruppierung in die Gehaltsgruppe III Tarifvertrag über Gehälter, Löhne, Ausbildungsvergütungen und Sozialzulagen für Arbeitnehmer/innen und Auszubildende des Einzelhandels in ...

  • Judicialis

    MTV § 11; ; MTV § 11 Ziff. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütungsklage einer Kassiererin in Verbrauchermarkt bei Erfüllung beispielhaft genannter Tätigkeit der Vergütungsgruppe - Begriff des Verbrauchermarktes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 17.04.2003 - 8 AZR 482/01

    Eingruppierung einer Kassiererin in einem Verbrauchermarkt

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.02.2008 - 6 Sa 46/07
    Nach der Rechtsprechung des BAG (für alle BAG vom 17.04.2003 - 8 AZR 482/01 -) sei ein Verbrauchermarkt ein Ladengeschäft des Einzelhandels, das eine Verkaufsfläche von mindestens 1.000 m² aufweise, sowohl Nahrungs- und Genussmittel als auch andere Waren des kurz- und mittelfristigen Bedarfs anbiete, vorwiegend als Selbstbedienungsladen geführt werde und verkehrsgünstig mit guter Parkmöglichkeit gelegen sei.

    Nach der Rechtsprechung des BAG (BAG vom 08.02.1984 - 4 AZR 158/83, BAG vom 15.11.2001 - 8 AZR 271/01, BAG vom 17.04.2003 - 8 AZR 482/01) ist der tarifliche Begriff des Verbrauchermarkts der Auslegung zugänglich und damit justiziabel.

    (BAG vom 17.04.2003 - 8 AZR 482/01).

    Auf das Vorliegen der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale der Beschäftigungsgruppe III wie "Tätigkeiten, die selbständig im Rahmen allgemeiner Anweisungen ausgeübt werden" kommt es beim Vorliegen eines Tätigkeitsbeispiels nicht mehr an (s. BAG vom 17.04.2003 a.a.O.).

  • BAG, 07.07.1999 - 10 AZR 725/98

    Eingruppierung der Tätigkeit einer Packerin in Lohngruppen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.02.2008 - 6 Sa 46/07
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass bei Vergütungsgruppen, in denen allgemein gefassten Tätigkeitsmerkmalen konkrete Beispiele beigefügt sind, die Erfordernisse der Tätigkeitsmerkmale regelmäßig dann erfüllt sind, wenn der Arbeitnehmer eine den Beispielen entsprechende Tätigkeit ausübt (BAG vom 07.07.1999 - 10 AZR 725/98).
  • BAG, 09.12.1987 - 4 AZR 461/87

    Beschäftigung an der Sammelkasse eines Verbrauchermarktes als Voraussetzung der

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.02.2008 - 6 Sa 46/07
    Allerdings kann dem Arbeitsgericht nicht darin gefolgt werden, dass die zentrale Kasse im Ausgangsbereich der Beklagten auch dem von den Tarifvertragsparteien verwendeten Begriff der "Etagenkasse" zuzuordnen ist, denn wie die Beklagte zutreffend ausführt, versteht das BAG in seiner Entscheidung vom 09.12.1987 (4 AZR 461/87) unter einer Etagenkasse im Sinn der tariflichen Vorschriften eine Kasse, die wie die Bereichs- und Regionalkassen eine sonstigen Kassen übergeordnete Funktion wahrzunehmen hat.
  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 465/81
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.02.2008 - 6 Sa 46/07
    Dies ergibt sich zwar nicht aus den Ausführungen des BAG in seiner Entscheidung vom 08.02.1984 (4 AZR 465/81), wonach als Kriterium für eine Etagenkasse lediglich anzusehen ist, dass der Betrieb mehrere Etagen besitzt und die betreffende Kasse für eine dieser Etagen insgesamt allein zuständig ist.
  • BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 41/00

    Eingruppierung - Verkaufshilfe im Einzelhandel

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.02.2008 - 6 Sa 46/07
    Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und damit der von ihnen beabsichtigte Sinn und Zweck der Tarifnorm sind mit zu berücksichtigen, soweit sie in den tariflichen Normen ihren Niederschlag gefunden haben (BAG vom 21.03.2001 - 10 AZR 41/00).
  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 158/83

    Vergütungsmerkmale: Beispiele - Kassierer an Verbrauchermarktkassen im

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.02.2008 - 6 Sa 46/07
    Nach der Rechtsprechung des BAG (BAG vom 08.02.1984 - 4 AZR 158/83, BAG vom 15.11.2001 - 8 AZR 271/01, BAG vom 17.04.2003 - 8 AZR 482/01) ist der tarifliche Begriff des Verbrauchermarkts der Auslegung zugänglich und damit justiziabel.
  • BAG, 15.11.2001 - 8 AZR 271/01

    Eingruppierung einer Kassiererin im Einzelhandel

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.02.2008 - 6 Sa 46/07
    Nach der Rechtsprechung des BAG (BAG vom 08.02.1984 - 4 AZR 158/83, BAG vom 15.11.2001 - 8 AZR 271/01, BAG vom 17.04.2003 - 8 AZR 482/01) ist der tarifliche Begriff des Verbrauchermarkts der Auslegung zugänglich und damit justiziabel.
  • BAG, 16.05.1995 - 3 AZR 395/94

    Prämienberechnung bei Tariflohnerhöhungen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.02.2008 - 6 Sa 46/07
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG vom 16.05.1995 - 3 AZR 395/94).
  • ArbG Mannheim, 08.04.2008 - 8 BV 27/07

    Tarifauslegung - Zur Einordnung eines Einrichtungshauses als Verbrauchermarkt

    bb) Diese Definition des tarifvertraglichen Verbrauchermarktes wurde auch in den nachfolgenden Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (vergl. insoweit vom 15.11.2001, Az.:8 AZR 113/01; vom 17.04.2003, Az.: 8 AZR 482/01; siehe auch jüngst LAG Baden-Württemberg vom 21.02.2008, Az.: 6 Sa 46/07) übernommen und entspricht somit einer gefestigten Rechtsprechung, der allgemeine rechtliche Bedeutung beizumessen ist.

    Hintergrund des Richtbeispiels für die Gruppe III des GTV ist nämlich nach der Rechtsprechung des BAG ( vergl. 17.04.2005, Az. 8 AZR 482/01, juris, Rz. 48, siehe auch LAG Baden-Württemberg vom 21.02.2008, Az. 6 Sa 46/07 )die mit der Größe des Marktes und dem breit gefächerten Warensortiment einhergehende Leistungsverdichtung für die Kassierer/innen, nicht die tatbestandliche Festschreibung einzelner Warensegmente bzw. deren Mindestanteil am erzielten Gesamtumsatz.

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 334/08

    Eingruppierung einer Kassiererin

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 21. Februar 2008 - 6 Sa 46/07 - aufgehoben.
  • LAG Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 16 TaBV 5/08

    Eingruppierung einer Kassiererin - Auslegung des Begriffs Verbrauchermarkt

    Welche Qualität den Waren zukommt, ist dabei nur von untergeordneter Bedeutung (so zu Recht: LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.02.2008, 6 Sa 46/07).
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