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   LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2013 - 6 Sa 468/12   

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https://dejure.org/2013,4959
LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2013 - 6 Sa 468/12 (https://dejure.org/2013,4959)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.02.2013 - 6 Sa 468/12 (https://dejure.org/2013,4959)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Februar 2013 - 6 Sa 468/12 (https://dejure.org/2013,4959)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berichtigung einer Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitszeugnis eines Maurerpoliers

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Tätigkeitsumschreibung im Arbeitszeugnis - "Illustrativ" muss es sein

  • rabüro.de

    Zur Beschreibung der Tätigkeit des Arbeitnehmers in einem qualifizierten Arbeitszeugnis

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Tätigkeitsumschreibung im Arbeitszeugnis - "Illustrativ" muss es sein

  • ra.de
  • RA Kotz

    Zeugnisberichtigung - Berichtigungsanspruch bei unzutreffender Aufgabenbeschreibung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 Abs. 1; GewO § 109
    Berichtigung einer Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitszeugnis eines Maurerpoliers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis hat die Tätigkeit eines Poliers genau zu beschreiben

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • LAG Hessen, 22.01.2007 - 5 Sa 384/06

    Zu den Voraussetzungen der Verwirkung eines Zeugnisberichtigungsanspruchs

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2013 - 6 Sa 468/12
    Es müssen zu dem Zeitablauf besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen eines Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen (Hessisches LAG 22.7.2007 - 19/5 Sa 384/06 - zu B II 1 der Gründe, juris).

    bb) Selbst wenn man vorliegend die bei einer Zeugnisberichtigung kürzest diskutierte Verwirkungsgrenze von drei Monaten heranzieht, ist das Begehren des Klägers noch rechtzeitig angebracht gewesen (vgl. Hessisches LAG 22.7.2007 - 19/5 Sa 384/06 - zu B II 1 der Gründe, a.a.O.).

    Umstände, die ihr die Berichtigung binnen so kurzer Frist unmöglich gemacht haben sollten (mangelnde Erinnerung, aus dem Unternehmen ausgeschiedene Verantwortliche o.ä.), waren weder vorgetragen noch irgendwie ersichtlich (vgl. BAG 17.2.1988 - 5 AZR 638/86 - zu 4 der Gründe, NZA 1988, 427; Hessisches LAG 22.7.2007 - 19/5 Sa 384/06 - zu B II 1 der Gründe, a.a.O.).

  • BAG, 09.09.2011 - 3 AZB 35/11

    Zwangsvollstreckung - Zeugnis - Prozessvergleich

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2013 - 6 Sa 468/12
    Hieraus ergeben sich die Gebote der Zeugniswahrheit und Zeugnisklarheit, die sich auf alle wesentlichen Tatsachen, die für die Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers von Bedeutung sind und an deren Kenntnis ein künftiger Arbeitgeber ein berechtigtes und verständiges Interesse haben kann, erstrecken (BAG 9, 9.2011 - 3 AZB 35/11 - Rn. 16, NZA 2012, 1244).

    Wären Zugeständnisse zu einzelnen Tätigkeitsinhalten gewollt gewesen, hätte es sich angeboten (und dessen bedurft), diese entweder einzeln zu vereinbaren oder dem Kläger vorzubehalten, bindende Vorschläge zu unterbreiten (vgl. hierzu etwa BAG 9, 9.2011 - 3 AZB 35/11 - Rn. 9 ff., NZA 2012, 1244).

  • LAG Hamm, 04.09.1997 - 4 Sa 391/97

    Streitigkeit über die Berichtigung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses eines

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2013 - 6 Sa 468/12
    Zwar war darin - wie geboten (LAG Hamm 4.9.1997 - 4 Sa 391/97 - zu 2.2.2.2. der Gründe, juris) - die Berufsbezeichnung des Klägers mit einzelnen Arbeiten näher bezeichnet ("Maurer/ Maurerpolier ... Maurerarbeiten auf Bauvorhaben ... handwerkliche Aufgaben und Tätigkeiten ... im Rahmen von Bauvorhaben ... in handwerklichen Bereichen").

    Es muss sich auf diese Weise eine gewisse Spiegelbildlichkeit des Aufgabengebiets mit der berufsgemäß auszuführenden Arbeit geben (LAG Hamm 4.9.1997 - 4 Sa 391/97 - zu 2.2.2., 2.2.2.2., 2.2.2.3. der Gründe, juris).

  • BAG, 08.02.1984 - 5 AZR 58/82
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2013 - 6 Sa 468/12
    Eine Ausschlussfrist setzt erst mit Erhalt des Zeugnisses ein (BAG 8, 2.1984 - 5 AZR 58/82 - zu I 3 b der Gründe, juris).

    Wenn der Arbeitgeber die Erfüllung behauptet, ist er hierüber darlegungs- und beweispflichtig und hat zu belegen, dass er den Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses mit den von ihm gewählten Formulierungen auch erfüllen konnte (BAG 8, 2.1984 - 5 AZR 58/82 - zu II 2 der Gründe, juris).

  • BAG, 12.08.1976 - 3 AZR 720/75

    Zeugnis - Notwendiger Inhalt - Vollständige Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2013 - 6 Sa 468/12
    Unwesentliches darf deshalb verschwiegen werden, nicht aber Aufgaben und Tätigkeiten, die ein Urteil über Kenntnisse und Leistungsfähigkeiten des Arbeitnehmers erlauben (BAG 12.8.1976 - 3 AZR 720/75 - zu I 2 b der Gründe, AP BGB § 630 BGB Nr. 11).
  • BAG, 16.03.1983 - 7 AZR 660/79
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2013 - 6 Sa 468/12
    Gerade für eine begehrte Aufnahme von bestimmten Stellenbezeichnungen im Zeugnis setzt das einen entsprechend schlüssigen Vortrag voraus (BAG 16.3.1983 - 7 AZR 660/79 - zu I 2 b der Gründe, juris).
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 12/03

    Qualifiziertes Zeugnis - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2013 - 6 Sa 468/12
    aa) Im Zeugnisberichtigungsprozess, mit dem der Arbeitnehmer eine überdurchschnittliche Beurteilung erstrebt, gilt die allgemeinen Regel, dass der Arbeitnehmer als derjenige, der einen Anspruch auf konkrete Zeugnisformulierungen geltend macht, die hierfür erforderlichen Tatsachen vorzutragen hat (BAG 14.10.2003 - 9 AZR 12/03 - zu IV 2 b cc der Gründe, NZA 2004, 843).
  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 352/04

    Zeugnisberichtigung - Bindung an Erfüllungsversuche

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2013 - 6 Sa 468/12
    Die Beklagte war indes an ihre berufsbildgemäße Grundeinstufung gebunden (BAG 21.6.2005 - 9 AZR 352/04 - zu I 2 der Gründe, NZA 2006, 104).
  • BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 386/10

    Zeugnis - Geheimcode - Zeugnisklarheit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2013 - 6 Sa 468/12
    Fehlt es hieran, kann der Arbeitnehmer die Berichtigung oder Ergänzung verlangen (BAG 15.11.2011 - 9 AZR 386/10 - Rn. 9, NZA 2012, 448).
  • BAG, 17.02.1988 - 5 AZR 638/86

    Qualifiziertes Zeugnis: Ergänzungs- oder Berichtigungsverlangen als

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2013 - 6 Sa 468/12
    Umstände, die ihr die Berichtigung binnen so kurzer Frist unmöglich gemacht haben sollten (mangelnde Erinnerung, aus dem Unternehmen ausgeschiedene Verantwortliche o.ä.), waren weder vorgetragen noch irgendwie ersichtlich (vgl. BAG 17.2.1988 - 5 AZR 638/86 - zu 4 der Gründe, NZA 1988, 427; Hessisches LAG 22.7.2007 - 19/5 Sa 384/06 - zu B II 1 der Gründe, a.a.O.).
  • BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 246/99

    Arbeitszeugnis - Klageantrag

  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 44/00

    Arbeitszeugnis - Schlußsätze

  • LAG Düsseldorf, 11.06.2003 - 12 Sa 354/03

    Zeugnis, Berichtigungsanspruch, Leistungsbeurteilung (Notenskala), Darlegungs-

  • LAG Hamburg, 06.12.2007 - 8 Sa 51/07

    Verurteilung zu vorgegebener Formulierung im Zeugnis verstößt nicht gegen Art. 5

  • LAG Niedersachsen, 13.03.2007 - 9 Sa 1835/06

    Anspruch des Arbeitsnehmers auf ein schriftliches Zeugnis bei Beendigung des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.07.2012 - 5 Sa 186/12

    Arbeitszeugnis - Berichtigungsanspruch

  • LAG Hessen, 08.09.2016 - 10 Ta 337/16

    1. Die Regelung in einem gerichtlichen Vergleich, in der sich der Schuldner zur

    Gleichwohl werden sie nach wohl überwiegender Meinung für zu unbestimmt gehalten (vgl. LAG Hessen 19. Februar 2004 -16 Ta 515/03 - Juris; LAG Nürnberg 3. Mai 2016-2 Ta 50/16 -Rn. 9, Juris; LAG Köln 4. Juli 2013 - 4 Ta 155/13 - NZA-RR 2013, 490; ErfK/Müller-Glöge 16. Aufl. § 109 GewO Rn. 76a; Hamacher Antragslexikon Arbeitsrecht "Zeugnis" S. 211; von Muellern ArbR Aktuell 2016, 264, 265; nach LAG Rheinland-Pfalz soll es sich bei dem Hinweis auf die Note "gut" nur um eine Verpflichtung zur Erteilung einer bestimmten Abschlussformulierung handeln, LAG Rheinland-Pfalz 15. Februar 2013-6 Sa 468/12 - Rn. 63, Juris; a.A. wohl LAG München 06. August 2009 - 2 Sa 124/09 - Juris; dort hat das Gericht einen Vergleich im schriftlichen Verfahren protokolliert mit der Klausel, das Zeugnis solle der "Notenstufe 1 - 2" entsprechen).
  • LAG Köln, 26.01.2018 - 4 Sa 489/17

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Zahlung der Verzugspauschale

                  Ein Arbeitgeber erfüllt den Zeugnisanspruch dann, wenn das von ihm erteilte Zeugnis nach Form und Inhalt den gesetzlichen Anforderungen aus § 109 GewO entspricht (BAG, Urteil vom 15.11.2011 - 9 AZR 386/10 - Rdnr. 9, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.02.2013 - 6 Sa 468/12 -, BeckRS 2013, 67662).
  • ArbG Koblenz, 24.04.2014 - 2 Ca 3399/13

    Korrektur eines Zwischenzeugnisses und Entfernung zweier Abmahnungen aus der

    Greifen nicht alle Wunschformulierungen durch, drohen aber durch Einzelkorrekturen Sinnentstellungen, sind die Gerichte für Arbeitssachen befugt ein Zeugnis neu zu formulieren (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 15.2.2013 - 6 Sa 468/12 - zu A II 1 b der Gründe, juris).
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