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   LAG München, 28.10.2003 - 6 Sa 47/03   

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https://dejure.org/2003,11685
LAG München, 28.10.2003 - 6 Sa 47/03 (https://dejure.org/2003,11685)
LAG München, Entscheidung vom 28.10.2003 - 6 Sa 47/03 (https://dejure.org/2003,11685)
LAG München, Entscheidung vom 28. Oktober 2003 - 6 Sa 47/03 (https://dejure.org/2003,11685)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    KSchG § 1 KSchG § 1 Abs. 1 BGB § 709 BGB § 747 Satz 2
    EKSchG, BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn des Arbeitsverhältnisses und die Berechnung der Wartezeit des § 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

  • Judicialis

    KSchG § 1; ; KSchG § 1 Abs. 1; ; BGB § 709; ; BGB § 747 Satz 2

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.10.1994 - IX ZR 25/94

    Darlegungs- und Beweislast bei Berufung auf Unternehmensbezogenheit einer

    Auszug aus LAG München, 28.10.2003 - 6 Sa 47/03
    Die Unterzeichner des Kündigungsschreibens haben in diesem Zusammenhang aber auch das Offenkuntligkeitsprinzip, eine Auslegungsregel, die voraussetzt, dass der Handelnde sein Auftreten für ein Unternehmen hinreichend deutlich macht (BGH Urteil vom 28. Januar 1992 - XI ZR 149/91, WM 1992, 267, 269; BGH, Urteil vom 13. Oktober 1994 - EK ZR 25/94, WM 1994, 2233, 2234, jew. m.w. Nachw.), nicht verletzt, diese Kündigung vielmehr erkennbar namens der Gemeinschaftspraxis ausgesprochen.
  • BGH, 28.01.1992 - XI ZR 149/91

    Scheckrechtliche Verpflichtung einer Gesellschaft bei Ausstellung eines auf das

    Auszug aus LAG München, 28.10.2003 - 6 Sa 47/03
    Die Unterzeichner des Kündigungsschreibens haben in diesem Zusammenhang aber auch das Offenkuntligkeitsprinzip, eine Auslegungsregel, die voraussetzt, dass der Handelnde sein Auftreten für ein Unternehmen hinreichend deutlich macht (BGH Urteil vom 28. Januar 1992 - XI ZR 149/91, WM 1992, 267, 269; BGH, Urteil vom 13. Oktober 1994 - EK ZR 25/94, WM 1994, 2233, 2234, jew. m.w. Nachw.), nicht verletzt, diese Kündigung vielmehr erkennbar namens der Gemeinschaftspraxis ausgesprochen.
  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 162/04

    Schriftform

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 28. Oktober 2003 - 6 Sa 47/03 - aufgehoben.
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