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   LAG Baden-Württemberg, 20.01.2015 - 6 Sa 49/14   

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https://dejure.org/2015,6428
LAG Baden-Württemberg, 20.01.2015 - 6 Sa 49/14 (https://dejure.org/2015,6428)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.01.2015 - 6 Sa 49/14 (https://dejure.org/2015,6428)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Januar 2015 - 6 Sa 49/14 (https://dejure.org/2015,6428)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Elternzeitantrag: Schriftform notwendig?

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07

    Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.01.2015 - 6 Sa 49/14
    Auf die in der Berufung nicht angegriffene Darstellung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unter II 1. der Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils zum Anspruch auf Schadensersatz wegen unterbliebener Zielvereinbarung wird Bezug genommen (BAG 12.12.2007 10 AZR 97/07, 10.12.2008 10 AZR 889/07 und 12.05.2010 10 AZR 390/09).

    Allerdings muss die Zielvereinbarung dem Transparenzgebot (§ 307 Abs. 3 Satz 2 iVm. 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) entsprechen (BAG 12.12.2007 10 AZR 97/07 Rn. 16 der Gründe).

  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 23/07

    Kündigung während der Elternzeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.01.2015 - 6 Sa 49/14
    In der Entscheidung vom 26.06.2008 (2 AZR 23/07 Rn. 25 der Gründe) hat das Bundesarbeitsgericht ausgeführt, das Schriftformerfordernis des § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG diene der Rechtsklarheit.
  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 889/07

    Sonderzahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.01.2015 - 6 Sa 49/14
    Auf die in der Berufung nicht angegriffene Darstellung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unter II 1. der Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils zum Anspruch auf Schadensersatz wegen unterbliebener Zielvereinbarung wird Bezug genommen (BAG 12.12.2007 10 AZR 97/07, 10.12.2008 10 AZR 889/07 und 12.05.2010 10 AZR 390/09).
  • BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 79/07

    Zustimmungsverweigerung durch Schreiben ohne Unterschrift

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.01.2015 - 6 Sa 49/14
    Als rechtsgeschäftsähnliche Erklärung hat das Bundesarbeitsgericht die Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen iSv. § 99 Abs. 3 BetrVG (BAG 09.12.2008 1 ABR 79/07 Rn. 32 der Gründe) und die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen wegen Diskriminierung gemäß § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG (BAG 19.08.2010 8 AZR 530/09 Rn. 43 und 44 der Gründe)  angesehen, als Rechtsgeschäft das Weiterbeschäftigungsverlangen eines Jugend- und Auszubildendenvertreters iSv. § 78a Abs. 2 Satz 1 BetrVG (BAG 15.12.2011 7 ABR 40/10 Rn. 32 und 33 der Gründe).
  • BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 40/10

    Weiterbeschäftigung eines Auszubildendenvertreters in einem Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.01.2015 - 6 Sa 49/14
    Als rechtsgeschäftsähnliche Erklärung hat das Bundesarbeitsgericht die Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen iSv. § 99 Abs. 3 BetrVG (BAG 09.12.2008 1 ABR 79/07 Rn. 32 der Gründe) und die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen wegen Diskriminierung gemäß § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG (BAG 19.08.2010 8 AZR 530/09 Rn. 43 und 44 der Gründe)  angesehen, als Rechtsgeschäft das Weiterbeschäftigungsverlangen eines Jugend- und Auszubildendenvertreters iSv. § 78a Abs. 2 Satz 1 BetrVG (BAG 15.12.2011 7 ABR 40/10 Rn. 32 und 33 der Gründe).
  • BAG, 12.05.2010 - 10 AZR 390/09

    Schadensersatzanspruch - unterbliebene Zielvereinbarung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.01.2015 - 6 Sa 49/14
    Auf die in der Berufung nicht angegriffene Darstellung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unter II 1. der Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils zum Anspruch auf Schadensersatz wegen unterbliebener Zielvereinbarung wird Bezug genommen (BAG 12.12.2007 10 AZR 97/07, 10.12.2008 10 AZR 889/07 und 12.05.2010 10 AZR 390/09).
  • BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 21/04

    Teilzeitarbeit neben Elternzeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.01.2015 - 6 Sa 49/14
    Rechtsfolge des Verlangens ist, dass das Arbeitsverhältnis mit Beginn der begehrten Elternzeit ruht, ohne dass es einer Zustimmung des Arbeitgebers bedarf (BAG 27.04.2004 9 AZR 21/04 Rn. 29 der Gründe mwN.).
  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 530/09

    Entschädigung - Schadensersatz - Bewerbung - altersbedingte Benachteiligung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.01.2015 - 6 Sa 49/14
    Als rechtsgeschäftsähnliche Erklärung hat das Bundesarbeitsgericht die Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen iSv. § 99 Abs. 3 BetrVG (BAG 09.12.2008 1 ABR 79/07 Rn. 32 der Gründe) und die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen wegen Diskriminierung gemäß § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG (BAG 19.08.2010 8 AZR 530/09 Rn. 43 und 44 der Gründe)  angesehen, als Rechtsgeschäft das Weiterbeschäftigungsverlangen eines Jugend- und Auszubildendenvertreters iSv. § 78a Abs. 2 Satz 1 BetrVG (BAG 15.12.2011 7 ABR 40/10 Rn. 32 und 33 der Gründe).
  • BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 149/15

    Elternzeitverlangen - Schriftform

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 20. Januar 2015 - 6 Sa 49/14 - wird zurückgewiesen.
  • VG Göttingen, 26.08.2016 - 7 A 3/15

    JAV; Jugend- und Auszubildendenvertretung; Weiterbeschäftigungsverlangen

    Das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 18.08.2010 - 6 P 15.09 -, juris Rn. 24 bis 27; vgl. auch LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 20.01.2015 - 6 Sa 49/14 -, juris Rn. 54) hat zur Anwendbarkeit dieser Bestimmung im Zusammenhang mit § 9 Abs. 2 Bundespersonalvertretungsgesetz (im Wortlaut insoweit identisch: § 58 Abs. 2 NPersVG) ausgeführt:.
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