Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2011 - 6 Sa 490/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Wirksamkeit einer außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung - Verdacht der Manipulation von Glaubensübertrittsurkunden - Nachschieben von Kündigungsgründen
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626; ZPO § 286
Tatkündigung; Verdachtskündigung - Außerordentliche Kündigung aufgrund von Indizien - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 19.07.2010 - 1 Ca 760/09
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2011 - 6 Sa 490/10
- BAG, 09.08.2011 - 9 AZN 673/11
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2012 - 6 Sa 511/11
- BAG, 30.04.2013 - 6 AZN 2519/12
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 82/06
Zurückweisung einer Kündigung wegen Nichtvorlage einer Vollmacht
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2011 - 6 Sa 490/10
Er soll es dem Geschäftsgegner nämlich ermöglichen, die Ungewissheit, ob das ihm gegenüber vorgenommene einseitige Rechtsgeschäft wegen fehlender Vertretungsmacht nach § 180 BGB unzulässig ist, zu beseitigen und klare Verhältnisse schaffen (BAG Urteil vom 20. September 2006 - 6 AZR 82/06; BAG Urteil vom 9. Mai 1985 - 2 AZR 355/94). - LAG Sachsen, 29.10.2009 - 6 Sa 334/09
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel; Teilbetriebsübergang bei …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2011 - 6 Sa 490/10
Im Verfahren 6 Sa 334/09 sei das Landesarbeitsgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass die nachgeschobenen Kündigungsgründe zivilprozessual nicht ausreichend seien, um zu einer anderen Bewertung des Falles zu gelangen - auch nicht unter Verdachtsgesichtspunkten. - BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 355/94
Wirksamkeit einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung - Kündigung wegen …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2011 - 6 Sa 490/10
Er soll es dem Geschäftsgegner nämlich ermöglichen, die Ungewissheit, ob das ihm gegenüber vorgenommene einseitige Rechtsgeschäft wegen fehlender Vertretungsmacht nach § 180 BGB unzulässig ist, zu beseitigen und klare Verhältnisse schaffen (BAG Urteil vom 20. September 2006 - 6 AZR 82/06; BAG Urteil vom 9. Mai 1985 - 2 AZR 355/94).
- BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 283/86
Beteiligung an einem schweren Diebstahl in einem Mineralöllager als wichtiger …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2011 - 6 Sa 490/10
Selbst wenn man dieser Ansicht nicht folgte, wäre die für die Wirksamkeit einer Verdachtskündigung nötige Anhörung (vgl. BAG Urteil vom 30. April 1987 - 2 AZR 283/86 = AP BGB § 626 Verdacht strafbare Handlung Nr. 19 und Urteil vom 13. September 1995 - 2 AZR 587/94 = AP BGB § 626 Verdacht strafbare Handlung Nr. 25;… sowie ErfK/Müller-Glöge, 9. Auflage BGB 230 § 626 Rz 178 m. w. N.) gegeben, denn die Arbeitsvertragsparteien waren in der Kammerverhandlung vom 5. Mai 2010 präsent, in welcher der zulässigerweise nachgeschobene Kündigungssachverhalt (vgl. BAG Urteil vom 11. April 1985 - 2 AZR 239/84) erörtert wurde. - BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84
Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2011 - 6 Sa 490/10
Selbst wenn man dieser Ansicht nicht folgte, wäre die für die Wirksamkeit einer Verdachtskündigung nötige Anhörung (vgl. BAG Urteil vom 30. April 1987 - 2 AZR 283/86 = AP BGB § 626 Verdacht strafbare Handlung Nr. 19 und Urteil vom 13. September 1995 - 2 AZR 587/94 = AP BGB § 626 Verdacht strafbare Handlung Nr. 25;… sowie ErfK/Müller-Glöge, 9. Auflage BGB 230 § 626 Rz 178 m. w. N.) gegeben, denn die Arbeitsvertragsparteien waren in der Kammerverhandlung vom 5. Mai 2010 präsent, in welcher der zulässigerweise nachgeschobene Kündigungssachverhalt (vgl. BAG Urteil vom 11. April 1985 - 2 AZR 239/84) erörtert wurde. - BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 587/94
Anforderungen an die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers vor einer …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2011 - 6 Sa 490/10
Selbst wenn man dieser Ansicht nicht folgte, wäre die für die Wirksamkeit einer Verdachtskündigung nötige Anhörung (vgl. BAG Urteil vom 30. April 1987 - 2 AZR 283/86 = AP BGB § 626 Verdacht strafbare Handlung Nr. 19 und Urteil vom 13. September 1995 - 2 AZR 587/94 = AP BGB § 626 Verdacht strafbare Handlung Nr. 25;… sowie ErfK/Müller-Glöge, 9. Auflage BGB 230 § 626 Rz 178 m. w. N.) gegeben, denn die Arbeitsvertragsparteien waren in der Kammerverhandlung vom 5. Mai 2010 präsent, in welcher der zulässigerweise nachgeschobene Kündigungssachverhalt (vgl. BAG Urteil vom 11. April 1985 - 2 AZR 239/84) erörtert wurde. - BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02
Kündigung wegen Strafanzeige
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2011 - 6 Sa 490/10
Schließlich lässt sich auch vertreten, dass der Kläger durch das Anhörschreiben des Prozessbevollmächtigten der Beklagten vom 18.03.2009 konkludent über dessen Kompetenz zur Kündigung in Kenntnis gesetzt war (vgl. BAG Urteil v. 3. Juli 2003 - 2 AZR 235/02). - BGH, 27.10.2000 - V ZR 172/99
Rücktritt des Käufers von einem Grundstückskaufvertrag
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2011 - 6 Sa 490/10
Die Darlegungslast für die von der Beklagten beanstandete Rechtzeitigkeit der Zurückweisung obliegt demjenigen, der sich auf diese Voraussetzung des § 174 BGB beruft (vgl. PWW-Frensch, BGB-Kommentar, 2. Auflage, § 174 Rz 7 m. w. N. auf BGH NJW 01, 220, 221).
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2011 - 6 Sa 550/10
Restvergütungsansprüche nach außerordentlicher Kündigung - Verdacht der …
Zugleich wurde auf die Ausführungen zur Berufung gegen die Klageabweisung im Verfahren 1 Ca 760/09 bzw. 6 Sa 490/10 Bezug genommen.Auf den Vortrag der ersten Instanz sowie auf den im Verfahren 6 Sa 490/10 würde Bezug genommen.
Auf Tatbestand und Entscheidungsgründe dieses Urteils (6 Sa 490/10) wird Bezug genommen.
Das Landesarbeitsgericht hat sich der Auffassung des Arbeitsgerichts angeschlossen und die Berufung durch Urteil vom 25.3.2011 (6 Sa 490/10) zurückgewiesen.
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2012 - 6 Sa 511/11
Außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung - Verdacht der Manipulation von …
Die Kammer befand am 25. März 2011 - 6 Sa 490/10 -, dass die Berufung des Klägers aufgrund der zutreffenden Würdigung des Arbeitsgerichts unbegründet sei (Bl. 365-376 d.A.).(aa) Das Bundesarbeitsgericht hat den Klägereinwand für beachtlich und entscheidungserheblich gehalten, er habe den Antrag in Übereinstimmung mit der Beklagten wie auch seiner Ehefrau ausgefüllt und mit dem verabfolgten Schriftzug unterzeichnet, und deswegen das erstmalige Berufungsurteil vom 25. März 2011 - 6 Sa 490/10 - aufgehoben.