Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2010 - 6 Sa 640/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4506
LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2010 - 6 Sa 640/09 (https://dejure.org/2010,4506)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.02.2010 - 6 Sa 640/09 (https://dejure.org/2010,4506)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Februar 2010 - 6 Sa 640/09 (https://dejure.org/2010,4506)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,4506) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 626 Abs 1 BGB, § 241 Abs 2 BGB, § 611 Abs 1 BGB, § 1 Abs 1 KSchG, § 34 Abs 4 S 1 TVöD
    Außerordentliche Kündigung - Erwerbsunfähigkeit - Verweigerung der Begutachtung - Verzögerung der Stellung eines Rentenantrags

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist wegen schuldhafter Verweigerung einer Begutachtung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist bei schuldhafter Verweigerung ärztlicher Begutachtung

  • hensche.de

    Kündigung: Außerordentlich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist bei schuldhafter Verweigerung ärztlicher Begutachtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kündigung wegen verweigerter Begutachtung durch Amtsarzt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wer eine amtsärztliche Untersuchung verweigert kann seinen Job riskieren!

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Amtsarzt verweigert, Kündigung ist zulässig

  • auw.de (Kurzinformation)

    Wann Praxisinhaber Angestellte zum Arztbesuch auffordern können

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darf der Arbeitgeber eine ärztliche Untersuchung anordnen?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitnehmer verweigerte Gang zum Amtsarzt - Arbeitgeber durfte fristlos kündigen - Außerordentliche Kündigung wegen schuldhafter Verweigerung einer Begutachtung

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitgeber darf ärztliche Untersuchung bei vermuteter Arbeitsunfähigkeit anordnen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 475/01

    Zugang eines Kündigungsschreibens

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2010 - 6 Sa 640/09
    Die in Frage stehende ärztliche Untersuchung sei auch und gerade zur Feststellung geschuldet, ob Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vorläge - so die Rechtsprechung des BAG im Urteil vom 07.11.2002 - 2 AZR 475/01 -.

    Angesichts dieser in das Verfahren eingeführten Sachlage stellt sich das erstinstanzlich bewertete Verhalten der Klägerin, das sich insbesondere in der Nichtwahrnehmung mehrfach angeordneter Arzttermine ausdrückt, als glatte Verletzung ihrer aus §§ 7 Abs. 2, 59 Abs. 1 Unterabs. 2 BAT - nunmehr §§ 3 Abs. 4, 33 Abs. 4 TVöD-AT - resultierenden Mitwirkungspflicht dar, die grundsätzlich geeignet ist, eine Kündigung, auch eine außerordentliche Kündigung eines tariflich ordentlich nicht mehr kündbaren Arbeitnehmers zu rechtfertigen (vgl. BAG Urteil vom 07.11.2002 - 2 AZR 475/01 -, m. w. N., BAG Urteil vom 06.11.1997 - 2 AZR 801/96 - = AP Nr. 142 zu § 626 BGB).

  • BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 801/96

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2010 - 6 Sa 640/09
    Angesichts dieser in das Verfahren eingeführten Sachlage stellt sich das erstinstanzlich bewertete Verhalten der Klägerin, das sich insbesondere in der Nichtwahrnehmung mehrfach angeordneter Arzttermine ausdrückt, als glatte Verletzung ihrer aus §§ 7 Abs. 2, 59 Abs. 1 Unterabs. 2 BAT - nunmehr §§ 3 Abs. 4, 33 Abs. 4 TVöD-AT - resultierenden Mitwirkungspflicht dar, die grundsätzlich geeignet ist, eine Kündigung, auch eine außerordentliche Kündigung eines tariflich ordentlich nicht mehr kündbaren Arbeitnehmers zu rechtfertigen (vgl. BAG Urteil vom 07.11.2002 - 2 AZR 475/01 -, m. w. N., BAG Urteil vom 06.11.1997 - 2 AZR 801/96 - = AP Nr. 142 zu § 626 BGB).
  • BAG, 10.07.1991 - 5 AZR 383/90

    Vergütungsansprüche eines Schwerbehinderten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2010 - 6 Sa 640/09
    Das ergäbe sich aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 10.07.1991 - 5 AZR 383/90 -.
  • BAG, 28.06.1995 - 7 AZR 555/94

    Befristung; auflösende Bedingung; erweiterter Beendigungsschutz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2010 - 6 Sa 640/09
    Auf der anderen Seite will die Tarifnorm berechtigte Interessen des Arbeitgebers schützen und ihm unter erleichterten Voraussetzungen die Trennung von einem Arbeitnehmer ermöglichen, wenn dieser nicht mehr in der Lage ist, seine nach dem Arbeitsvertrag geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen (vgl. BAG Urteil vom 28.06.1995 - 7 AZR 555/94 - = EzBAT § 59 BAT Nr. 9).
  • LAG München, 23.02.2023 - 3 Sa 419/22

    Verhaltensbedingte Kündigung, Nichtvorlage einer betriebsärztlichen Bescheinigung

    (1) Die Verletzung einer tarif- oder einzelvertraglich geregelten Nebenpflicht des Arbeitnehmers, bei gegebener Veranlassung auf Wunsch des Arbeitgebers an einer ärztlichen Untersuchung zur Feststellung seiner Arbeitsfähigkeit mitzuwirken, ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und Landesarbeitsgerichte und der Literatur "an sich" geeignet, einen wichtigen Grund i. S. v. § 626 Abs. 1 BGB darzustellen (vgl. BAG, Urteil vom 25.01.2018 - 2 AZR 382/17 - Rn. 27 m. w. Nachw.; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.02.2010 - 6 Sa 640/09 - unter III. 1 der Gründe; LAG Hamm, Urteil vom 09.06.2016 - 15 Sa 131/16 - Rn. 49; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.09.2018 - 4 Sa 129 öD/18 Rn. 55 (zit. nach juris); LAG Nürnberg 19.5.2020 - 7 Sa 304/19 - Rn. 31; Gerretz in Bredemeier/Neffke, TVöD/TV-L, 6. Auflage 2022, § 3 TVöD Rn. 54; Stier in BeckOK TVöD, Rinck/Böhle/Pieper/Geyer, 63. Edition Stand: 01.06.2020, § 3 TVöD-AT, Rn. 46; Wolfgang Howald in: Burger, TVöD - TV-L, 4. Auflage 2020, § 3 TVöD AT, Rn. 47).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht