Rechtsprechung
LAG Köln, 05.07.2012 - 6 Sa 71/12 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- openjur.de
Wichtiger Grund; Whistleblowing; Jugendamt
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 626 BGB, Art. 2 GG
Wichtiger Grund; Whistleblowing; Jugendamt - IWW
- aufrecht.de
LAG Köln zur Kündigung wegen einer Anzeige des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Außerordentliche Kündigung (Whistleblowing); Vorschnelle Anzeige des Arbeitgebers
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Anzeige gegen Arbeitgeber - fristlose Kündigung
- Betriebs-Berater
Anzeige gegen Arbeitgeber als Kündigungsgrund
- arbeitsrecht-hessen.de
Anzeige gegen Arbeitgeber - fristlose Kündigung
- hensche.de
Verhaltensbedingte Kündigung, Whistleblowing
- opinioiuris.de
Whistleblowing: Anzeige gegen Arbeitgeber als Kündigungsgrund
- Techniker Krankenkasse
- rewis.io
- hensche.de
Verhaltensbedingte Kündigung, Whistleblowing
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1
Außerordentliche Kündigung (Whistleblowing); Vorschnelle Anzeige des Arbeitgebers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (21)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Whistleblowing: Fristlose Kündigung wenn kein interner Klärungsversuch
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Whistleblowing: Fristloser Kündigungsgrund bei Fehlen eines internen Klärungsversuchs
- beck-blog (Kurzinformation)
Zur Kündigung wegen Whistleblowing
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
"Whistleblowing": Wann darf ein Arbeitnehmer Anzeige gegen seinen Arbeitgeber erstatten?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Anzeige des Arbeitgebers beim Jugendamt
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Anzeige gegen Arbeitgeber - ein Kündigungsgrund?
- lto.de (Kurzinformation)
LAG Köln weist Klage einer Haushälterin ab - Anzeige der Eltern beim Jugendamt ist Kündigungsgrund
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Anzeige gegen Arbeitgeber - Kündigung?
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Entlassenes Kindermädchen zeigt die Arbeitgeber beim Jugendamt wegen Verwahrlosung der Kinder an
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
"Whistleblowing": Anzeige gegen Arbeitgeber erst nach Klärungsversuch - Sonst droht eine fristlose Kündigung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Strafanzeige gegen eigenen Arbeitgeber ist Kündigungsgrund
- channelpartner.de (Kurzinformation)
Mitarbeiter risikiert den Job - Arbeitgeber angezeigt - Rauswurf rechtens
- arbrb.de (Kurzinformation)
Whistleblowing - Risiko einer Kündigung?
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung wegen Anzeige gegen Arbeitgeber
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Anzeige gegen Arbeitgeber als Kündigungsgrund?
- anwalt24.de (Pressemitteilung)
Anzeige des Arbeitgebers wegen Kindesvernachlässigung als Kündigungsgrund
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Arbeitgeber durfte Whistleblower kündigen wegen Anzeige
- anwalt.de (Kurzinformation)
Anzeige des Arbeitgebers beim Jugendamt als Kündigungsgrund
- anwalt.de (Kurzinformation)
Whistleblowing: Außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers wegen Anzeige beim Jugendamt wirksam
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Anzeige gegen Arbeitgeber kann Kündigungsgrund rechtfertigen - Arbeitnehmer muss trotz eigenem Recht auf freie Meinungsäußerung grundsätzlich den Ruf des Arbeitgebers schützen
- 123recht.net (Kurzinformation)
Whistleblowing // Anzeigen gegen den Arbeitgeber erst nach Klärungsversuch- sonst droht eine fristlose Kündigung
Besprechungen u.ä. (3)
- vdkp.de (Entscheidungsbesprechung)
"Whistleblowing": Wann darf ein Arbeitnehmer Anzeige gegen seinen Arbeitgeber erstatten?
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Fristlose Kündigung einer Hauswirtschafterin wegen unberechtigter Anzeige gegen den Arbeitgeber rechtens
- arbrb.de (Entscheidungsbesprechung)
Grenzen des Whistleblowing
Verfahrensgang
- ArbG Aachen, 13.12.2011 - 5 Ca 2681/11
- ArbG Aachen, 13.12.2011 - 5 Ca 62681/11
- LAG Köln, 05.07.2012 - 6 Sa 71/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- ArbG Aachen, 13.12.2011 - 5 Ca 2681/11
Außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen Anzeige des …
Auszug aus LAG Köln, 05.07.2012 - 6 Sa 71/12
Die Berufung der Klägerin gegen das am 13.12.2011 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Aachen - 5 Ca 2681/11 d - wird zurückgewiesen.Die Klägerin beantragt, unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Aachen vom 13.12.2011 - 5 Ca 2681/11 d - 1. festzustellen, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die fristlose Kündigung vom 18.07.2011, sondern erst zum 31.07.2011 aufgelöst ist;.
- EGMR, 21.07.2011 - 28274/08
Heinisch ./. Deutschland - Verletzung der Meinungsfreiheit bei Kündigung eines …
Auszug aus LAG Köln, 05.07.2012 - 6 Sa 71/12
In seiner Entscheidung vom 21.07.2011 (28274/08, juris) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) klargestellt, dass Strafanzeigen von Arbeitnehmern gegen ihren Arbeitgeber mit dem Ziel, Missstände in ihrem Unternehmen offenzulegen, dem Geltungsbereich des Artikel 10 EMRK unterliegen und mittels der Strafanzeige vom Recht auf freie Meinungsäußerung im Sinne des Artikel 10 Abs. 1 Satz 1 EMRK Gebrauch gemacht wird.Wesentlich sei außerdem, ob die Person die Offenlegung in gutem Glauben und in der Überzeugung vorgenommen habe, dass die Information wahr sei, dass sie im öffentlichen Interesse liege, und dass keine anderen, diskreteren Mittel existierten, um gegen den angeprangerten Missstand vorzugehen (vgl. EGMR vom 21.07.2010 - 28274/08, juris).
- BAG, 05.02.1959 - 2 AZR 60/56
Anzeige gegen Arbeitgeber als außerordentlicher Kündigungsgrund
Auszug aus LAG Köln, 05.07.2012 - 6 Sa 71/12
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann eine vom Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber erstattete Anzeige bei einer staatlichen Behörde einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB darstellen (vgl. BAG vom 05.02.1959 - 2 AZR 60/56 - juris; BAG vom 04.07.1991 - 2 AZR 80/91 - juris; BAG vom 03.07.2001 - 2 AZR 2353/02 - juris).
- BAG, 04.07.1991 - 2 AZR 80/91
Außerordentliche Kündigung - Anzeige des Arbeitnehmers
Auszug aus LAG Köln, 05.07.2012 - 6 Sa 71/12
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann eine vom Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber erstattete Anzeige bei einer staatlichen Behörde einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB darstellen (vgl. BAG vom 05.02.1959 - 2 AZR 60/56 - juris; BAG vom 04.07.1991 - 2 AZR 80/91 - juris; BAG vom 03.07.2001 - 2 AZR 2353/02 - juris). - BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02
Kündigung wegen Strafanzeige
Auszug aus LAG Köln, 05.07.2012 - 6 Sa 71/12
Es kommt maßgeblich darauf an, ob die (Straf-)Anzeige des Arbeitnehmers nicht auf wissentlich unwahrem Vortrag beruht oder leichtfertig erfolgt, weil im Rahmen des Interessenausgleichs zwischen den Grundrechten der Vertragsparteien die Berufsfreiheit des Arbeitgebers sein Interesse schützt, nur mit solchen Arbeitnehmern zusammenzuarbeiten, die die Ziele des Unternehmens fördern und es vor Schäden bewahren (vgl. BAG vom 03.07.2003 - 2 AZR 235/02 -, juris). - BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 400/05
Verhaltensbedingte Kündigung - Strafanzeige gegen Arbeitgeber
Auszug aus LAG Köln, 05.07.2012 - 6 Sa 71/12
Die (Straf-)Anzeige darf zudem nicht als unverhältnismäßige Reaktion des Arbeitnehmers zu qualifizieren sein (vgl. BAG vom 07.12.2006 - 2 AZR 400/05 -, juris). - LAG Köln, 02.02.2012 - 6 Sa 304/11
Außerordentliche Kündigung bei whistle-blowing
Auszug aus LAG Köln, 05.07.2012 - 6 Sa 71/12
Letztlich entscheidend ist eine durch die Grundrechte der Beteiligten geprägte umfassende Interessenabwägung unter besonderer Berücksichtigung von Interessen der Allgemeinheit (vgl. bereits LAG Köln vom 02.02.2012 - 6 Sa 304/11 -, juris, m. w. N.).
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2014 - 6 Sa 292/14
Außerordentliche Kündigung - Erstattung einer Anzeige gegen den Arbeitgeber bei …
Es kommt maßgeblich darauf an, ob die (Straf-)Anzeige des Arbeitnehmers nicht auf wissentlich unwahrem Vortrag beruht oder leichtfertig erfolgt, weil im Rahmen des Interessenausgleichs zwischen den Grundrechten der Vertragsparteien die Berufsfreiheit des Arbeitgebers sein Interesse schützt, nur mit solchen Arbeitnehmern zusammenzuarbeiten, die die Ziele des Unternehmens fördern und es vor Schäden bewahren (LAG Köln 05. Juli 2012 - 6 Sa 71/12 - Rn. 16 mwN, zitiert nach juris).
Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 17.01.2013 - 6 Sa 71/12 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)