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LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2005 - 6 Sa 940/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einwände gegen eine betriebsbedingte Kündigung; Wirksamkeit einer Regelung im Interessensausgleich mit Namensliste; Folgen einer getrennten Erstellung der Namensliste und des Interessensausgleichs ; Überprüfbarkeit der Fehlerhaftigkeit einer Sozialauswahl; Abweichung vom ...
- Judicialis
KSchG § 1 Abs. 5; ; KSchG § 1 Abs. 5 Satz 1; ; KSchG § 1 Abs. 5 Satz 2; ; KSchG § 5 Abs. 1; ; BetrVG § 75 Abs. 1 Satz 2; ; BetrVG § 111
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1 Abs. 5 Satz 1, 2; BetrVG § 111
Betriebsbedingte Kündigung bei Interessenausgleich mit Namensliste - keine grob fehlerhafte Sozialauswahl - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 29.07.2004 - 6 Ca 126/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2005 - 6 Sa 940/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 489/91
Anspruch eines Außendienstmitarbeiters auf Abfindung aus einem Sozialplan - …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2005 - 6 Sa 940/04
Das Bundesarbeitsgericht hat erneut in der Entscheidung vom 28.10.1992 (AZ: 10 AZR 489/91) darauf hingewiesen, dass eine derartige Regelung nicht nach § 75 Abs. 1 Satz 2 BetrVG verstößt, sondern an Differenzierung Raum lässt.