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   LAG Sachsen, 30.11.2006 - 6 Sa 963/05   

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LAG Sachsen, 30.11.2006 - 6 Sa 963/05 (https://dejure.org/2006,27662)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 30.11.2006 - 6 Sa 963/05 (https://dejure.org/2006,27662)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 30. November 2006 - 6 Sa 963/05 (https://dejure.org/2006,27662)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bedeutung der inhaltlichen Wahrheit eines Arbeitszeugnisses im Rahmen der Arbeitsplatzsuche; Verpflichtung des Arbeitgebers zur Beurteilung des Arbeitnehmers auf Grundlage von Tatsachen; Rechtliche Vorgabe einzelner Formulierungen eines Arbeitszeugnisses im Rahmen der ...

  • RA Hensche
  • hensche.de

    Zeugnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 44/00

    Arbeitszeugnis - Schlußsätze

    Auszug aus LAG Sachsen, 30.11.2006 - 6 Sa 963/05
    Aufgrund der Bedeutung eines Arbeitszeugnisses im Rahmen der Arbeitsplatzsuche muss ein erteiltes Zeugnis inhaltlich wahr und zugleich vom verständigen Wohlwollen gegenüber dem Arbeitnehmer getragen sein; es darf dessen weiteres Fortkommen nicht ungerechtfertigt erschweren (BAG, Urteil vom 20.02.2001 - 9 AZR 44/00 - BAGE 97, 57 bis 63; BAG, Urteil vom 03. März 1993 - 5 AZR 182/92 - AP Nr. 20 zu § 630 BGB).

    In diesem Rahmen ist der Arbeitgeber grundsätzlich frei in der Formulierung, solange das Zeugnis nichts Falsches enthält (BAG, Urteil vom 20.02.2001 - 9 AZR 44/00 - a. a. O.; BAG, Urteil vom 29. Juli 1971 - 2 AZR 250/70 - AP Nr. 6 zu § 630 BGB).

    male enthält, die den Zweck haben, den Arbeitnehmer in einer aus dem Wortlaut des Zeugnisses nicht ersichtlichen Weise zu kennzeichnen und denen entnommen werden muss, der Arbeitgeber distanziere sich vom buchstäblichen Wortlaut seiner Erklärungen; der Arbeitnehmer werde vielmehr ungünstiger als im Zeugnis bescheinigt, beurteilt (BAG, Urteil vom 20.02.2001 - 9 AZR 44/00 -, a. a. O.; BAG, Urteil vom 21. September 1999 - 9 AZR 893/98 - AP Nr. 23 zu § 630 BGB).

    Ein unzulässiges Geheimzeichen kann demnach auch im Auslassen eines an sich erwarteten Zeugnisinhaltes bestehen (BAG, Urteil vom 20.02.2001 - 9 AZR 44/00 - a. a. O. unter Hinweis auf: BAG, Urteil vom 29. Juli 1971 - 2 AZR 250/70 -, a. a. O.).

    Hat der Arbeitgeber in diesem Sinn kein ordnungsgemäßes Zeugnis erteilt, kann der Arbeitnehmer die Erfüllung seines Anspruches verlangen (BAG, Urteil vom 20.02.2001 - 9 AZR 44/00 -, a. a. O.; BAG, Urteil vom 17. Februar 1988 - 5 AZR 638/86 - BAGE 57, 329).

    Dem Arbeitgeber ist jedoch rechtlich nicht vorgegeben, welche Formulierung er im Einzelnen verwendet (BAG, Urteil vom 14.10.2003 - 9 AZR 12/03 - BAGE 108, 86 bis 94, Rn. 25; BAG, Urteil vom 20. Februar 2001 - 9 AZR 44/00 - BAGE 97, 57 - 63 Rn. 18).

    Zutreffend ist die Auffassung des Klägers, dass Schlusssätze vielfach verwendet werden und für Zeugnisinhalte "üblich' sind (BAG, Urteil vom 20.02.2001 - 9 AZR 44/00 - a. a. O., Rz. 23).

    Zutreffend geht daher der Kläger davon aus, dass derartige Redewendungen mit dem übrigen Zeugnisinhalt in Einklang stehen müssen (BAG, Urteil vom 20.02.2001 - 9 AZR 44/00 -, a. a. O. m. w. N.).

    Auch insoweit gilt, dass es dem Arbeitgeber obliegt, die Formulierungsgestaltung des Zeugnisses vorzunehmen (BAG, Urteil vom 20.02.2001 - 9 AZR 44/00 -, a. a. O.; BAG, Urteil vom 29.07.1971 - 2 AZR 250/70, a. a. O.).

    dass gute Wünsche für die Zukunft des Arbeitnehmers persönliche Empfindungen des Arbeitgebers darstellen, zu deren Bescheinigung dieser mangels gesetzlicher Grundlage nicht verpflichtet werden kann (BAG, Urteil vom 20.02.2001 - 9 AZR 44/00 -, a. a. O.).

    Die Auslassung stellt auch nicht die voranstehende "gute' Leistungsbewertung des Klägers in Frage, da zu deren Bestätigung keine formelhafte Wiederholung im Schlusssatz erforderlich erscheint (vgl. insoweit: BAG, Urteil vom 20.02.2001 - 9 AZR 44/00 -, a. a. O. in Auseinandersetzung mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

  • BAG, 29.07.1971 - 2 AZR 250/70

    Arbeitszeugnis - Verpflichtung des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Sachsen, 30.11.2006 - 6 Sa 963/05
    In diesem Rahmen ist der Arbeitgeber grundsätzlich frei in der Formulierung, solange das Zeugnis nichts Falsches enthält (BAG, Urteil vom 20.02.2001 - 9 AZR 44/00 - a. a. O.; BAG, Urteil vom 29. Juli 1971 - 2 AZR 250/70 - AP Nr. 6 zu § 630 BGB).

    Ein unzulässiges Geheimzeichen kann demnach auch im Auslassen eines an sich erwarteten Zeugnisinhaltes bestehen (BAG, Urteil vom 20.02.2001 - 9 AZR 44/00 - a. a. O. unter Hinweis auf: BAG, Urteil vom 29. Juli 1971 - 2 AZR 250/70 -, a. a. O.).

    Auch insoweit gilt, dass es dem Arbeitgeber obliegt, die Formulierungsgestaltung des Zeugnisses vorzunehmen (BAG, Urteil vom 20.02.2001 - 9 AZR 44/00 -, a. a. O.; BAG, Urteil vom 29.07.1971 - 2 AZR 250/70, a. a. O.).

  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 12/03

    Qualifiziertes Zeugnis - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LAG Sachsen, 30.11.2006 - 6 Sa 963/05
    Dem Arbeitgeber ist jedoch rechtlich nicht vorgegeben, welche Formulierung er im Einzelnen verwendet (BAG, Urteil vom 14.10.2003 - 9 AZR 12/03 - BAGE 108, 86 bis 94, Rn. 25; BAG, Urteil vom 20. Februar 2001 - 9 AZR 44/00 - BAGE 97, 57 - 63 Rn. 18).
  • BAG, 03.03.1993 - 5 AZR 182/92

    Äußere Form eines Zeugnisses

    Auszug aus LAG Sachsen, 30.11.2006 - 6 Sa 963/05
    Aufgrund der Bedeutung eines Arbeitszeugnisses im Rahmen der Arbeitsplatzsuche muss ein erteiltes Zeugnis inhaltlich wahr und zugleich vom verständigen Wohlwollen gegenüber dem Arbeitnehmer getragen sein; es darf dessen weiteres Fortkommen nicht ungerechtfertigt erschweren (BAG, Urteil vom 20.02.2001 - 9 AZR 44/00 - BAGE 97, 57 bis 63; BAG, Urteil vom 03. März 1993 - 5 AZR 182/92 - AP Nr. 20 zu § 630 BGB).
  • BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 893/98

    Das "geknickte" Zeugnis

    Auszug aus LAG Sachsen, 30.11.2006 - 6 Sa 963/05
    male enthält, die den Zweck haben, den Arbeitnehmer in einer aus dem Wortlaut des Zeugnisses nicht ersichtlichen Weise zu kennzeichnen und denen entnommen werden muss, der Arbeitgeber distanziere sich vom buchstäblichen Wortlaut seiner Erklärungen; der Arbeitnehmer werde vielmehr ungünstiger als im Zeugnis bescheinigt, beurteilt (BAG, Urteil vom 20.02.2001 - 9 AZR 44/00 -, a. a. O.; BAG, Urteil vom 21. September 1999 - 9 AZR 893/98 - AP Nr. 23 zu § 630 BGB).
  • BAG, 17.02.1988 - 5 AZR 638/86

    Qualifiziertes Zeugnis: Ergänzungs- oder Berichtigungsverlangen als

    Auszug aus LAG Sachsen, 30.11.2006 - 6 Sa 963/05
    Hat der Arbeitgeber in diesem Sinn kein ordnungsgemäßes Zeugnis erteilt, kann der Arbeitnehmer die Erfüllung seines Anspruches verlangen (BAG, Urteil vom 20.02.2001 - 9 AZR 44/00 -, a. a. O.; BAG, Urteil vom 17. Februar 1988 - 5 AZR 638/86 - BAGE 57, 329).
  • BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 632/07

    Zeugnis - Tageszeitungsredakteur - Stressbelastbarkeit

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 30. November 2006 - 6 Sa 963/05 - aufgehoben.
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