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   OLG München, 09.09.2013 - 6 St 3/12, 6 St (K) 1/13   

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https://dejure.org/2013,57808
OLG München, 09.09.2013 - 6 St 3/12, 6 St (K) 1/13 (https://dejure.org/2013,57808)
OLG München, Entscheidung vom 09.09.2013 - 6 St 3/12, 6 St (K) 1/13 (https://dejure.org/2013,57808)
OLG München, Entscheidung vom 09. September 2013 - 6 St 3/12, 6 St (K) 1/13 (https://dejure.org/2013,57808)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Pauschgebühr, Vorverfahren, NSU-Verfahren

  • Burhoff online

    Pauschgebühr, Vorverfahren, NSU-Verfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des beigeordneten Pflichtverteidigers auf Zuerkennung eines Vorschusses auf die Pauschgebühr in einem besonders umfangreichen und schwierigen Verfahren (hier: NSU-Prozess vor dem OLG München)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuerkennung eines Vorschusses auf die Pauschgebühr des beigeordneten Pflichtverteidigers in einem besonders schwierigen und umfangreichen Verfahren (hier: NSU-Prozess vor dem OLG München)

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Entscheidungsbesprechung)

    Das Sonderopfer des Pflichtverteidigers - bei 6,49 €/Stunde nicht?

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 51/07

    Berufsfreiheit (verhältnismäßige Eingriffe; Sonderopfer und Erfordernis der

    Auszug aus OLG München, 09.09.2013 - 6 St 3/12
    Bei der Bestellung zum Pflichtverteidiger handelt es sich nämlich um eine besondere Form der Indienstnahme Privater zu öffentlichen Zwecken, deren Sinn nicht darin besteht, dem Anwalt zu seinem eigenen Nutzen und Vorteil eine zusätzliche Gelegenheit beruflicher Tätigkeit zu verschaffen, Zweck ist vielmehr allein, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, dass der Angeklagte in schwerwiegenden Fällen rechtskundigen Beistand erhält (BVerfG NJW 2007, 3420 ).
  • KG, 05.01.2012 - 1 ARs 26/11

    Vergütung des beigeordneten Zeugenbeistands im Strafverfahren: Gebühr bei einer

    Auszug aus OLG München, 09.09.2013 - 6 St 3/12
    Es ist deshalb in der Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, anerkannt, dass die pauschalierte Vergütung nicht nach einem fiktiven Stundenlohn festzusetzen ist (KG NStZ-RR 2013, 232; OLG Schleswig, Beschluss vom 1. Februar 2013, 1 StR 25/12 zit. nach www.burhoff.de).
  • OLG Schleswig, 01.02.2013 - 1 StR 25/12

    Pauschgebühr; Höhe, Wahlanwaltshöchstgebühr; Grenze

    Auszug aus OLG München, 09.09.2013 - 6 St 3/12
    Es ist deshalb in der Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, anerkannt, dass die pauschalierte Vergütung nicht nach einem fiktiven Stundenlohn festzusetzen ist (KG NStZ-RR 2013, 232; OLG Schleswig, Beschluss vom 1. Februar 2013, 1 StR 25/12 zit. nach www.burhoff.de).
  • OLG Jena, 26.08.2005 - 1 AR (S) 51/05

    Anforderungen an die Vergütung eines Rechtsanwalts; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG München, 09.09.2013 - 6 St 3/12
    Beide Regelungen unterschieden sich zudem darin, dass bei einer Pauschvergütung nach § 42 RVG die Gesichtspunkte des § 14 RVG - und damit auch die Bedeutung der Sache und die Einkommens-/Vermögensverhältnisse des Auftraggebers - zum Tragen kommen, Gesichtspunkte, die bei der Bemessung der Pauschvergütung nach § 51 RVG keine Rolle spielen (OLG Jena NJW 2006, 933 ).
  • OLG Hamm, 30.09.2002 - 2 (s) Sbd VII-188/02

    besonderer Umfang, besondere Schwierigkeit, Schwurgerichtsverfahren, Nebenkläger,

    Auszug aus OLG München, 09.09.2013 - 6 St 3/12
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine Überschreitung der Wahlverteidigerhöchstgebühren in Ausnahmefällen möglich ist, wenn sie auch in den Höchstgebühren keine angemessene Entschädigung mehr darstellt (vgl. OLG Hamm NStZ 2000, 555; OLG Köln JurBüro 2003, 81; OLG Nürnberg Anw.Bl. 2000, 56).
  • OLG Stuttgart, 24.04.2008 - 2 ARs 21/08

    Pauschgebühr: Begrenzung auf das Doppelte der Höchstgebühr eines Wahlverteidigers

    Auszug aus OLG München, 09.09.2013 - 6 St 3/12
    Die Höhe des Pauschvergütungsanspruchs eines bestellten Verteidigers nach § 51 RVG ist nicht in analoger Anwendung des § 42 Abs. 1 Satz 4 RVG auf das Doppelte der Höchstgebühr eines Wahlverteidigers beschränkt (OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.4.2008, 2 ARs 21/08, zit. nach [...], Rdn. 8; OLG Jena, BeckRS 2009 Nr. 86298; Burhoff in Gerold/Schmidt, RVG , 22. Aufl., § 51 Rdn. 40; a.A ohne Begründung Hartmann, Kostengesetze, 42 Aufl., § 51 RVG , Rdn. 33).
  • OLG Hamm, 19.05.2000 - 2 (s) Sbd 6-40/00

    Tätigkeit im Wiederaufnahmeverfahren; Besondere Schwierigkeit;

    Auszug aus OLG München, 09.09.2013 - 6 St 3/12
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine Überschreitung der Wahlverteidigerhöchstgebühren in Ausnahmefällen möglich ist, wenn sie auch in den Höchstgebühren keine angemessene Entschädigung mehr darstellt (vgl. OLG Hamm NStZ 2000, 555; OLG Köln JurBüro 2003, 81; OLG Nürnberg Anw.Bl. 2000, 56).
  • OLG Nürnberg, 30.12.2014 - 2 AR 36/14

    Festsetzung der Pflichtverteidigergebühren im Übergangsfall: Voraussetzungen für

    Demgemäß kann die pauschalierte Vergütung auch nicht auf der Grundlage eines fiktiven Stundenlohns festgesetzt werden (KG NStZ-RR 2013, 232 Rdn. 6 nach juris; OLG München, Beschluss vom 09.09.2013 - 6 St (K) 1/13, [Volltext in www.burhoff.de]; OLG Stuttgart Rpfleger 2014, 692 Rdn. 14 nach juris).

    Diese für die Pauschgebühr des Wahlverteidigers geltende Beschränkung auf das Doppelte der Höchstgebühr eines Wahlverteidigers gilt nicht entsprechend für die Pauschgebühr des Pflichtverteidigers (vgl. OLG München Beschluss vom 09.09.2013 - 6 St (K) 1/13 [Volltext in www.burhoff.de]; OLG Stuttgart Rpfleger 2008, 441, Rdn. 8 nach juris; Thüringer OLG BeckRS 2009 Nr. 86298; Burhoff, RVG, aaO., § 51 Rdn. 40; Schneider, in: Schneider/Wolf RVG aaO., § 51 Rdn. 115; Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG aaO. § 51 Rdn. 40; aA - ohne Begründung - Hartmann, Kostengesetze aaO. § 51 RVG, Rdn. 33).

    Das OLG München setzte im NSU-Prozess einen Vorschuss für die zu erwartende Pauschgebühr für das Vorverfahren fest, der die gesetzlichen Höchstgebühren des Wahlverteidigers um das 7, 3-fache übersteigt [Beschluss vom 09.09.2013 - 6 St (K) 1/13, Volltext in www.burhof.de].

  • OLG Karlsruhe, 09.12.2014 - 2 AR 32/14

    Bemessung der Pauschgebühr für den Pflichtverteidiger in einer Umfangsache:

    Soweit der Verteidiger auf einen - nach seinen Berechnungen - völlig unzureichenden Stundensatz abstellt, ist darauf hinzuweisen, dass nach ganz herrschender Rechtsprechung die Höhe einer Pauschgebühr gerade nicht auf der Grundlage eines fiktiven Stundensatzes festzusetzen ist (KG Berlin NStZ-RR 2013, 232; JurBüro 2013, 362; OLG Celle JurBüro 2013, 301; OLG München JurionRS 2013, 45501; OLG Schleswig JurionRS 2013, 31807; OLG Stuttgart Rpfleger 2014, 692).
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