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   BGH, 02.06.2021 - 6 StR 60/21   

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https://dejure.org/2021,17844
BGH, 02.06.2021 - 6 StR 60/21 (https://dejure.org/2021,17844)
BGH, Entscheidung vom 02.06.2021 - 6 StR 60/21 (https://dejure.org/2021,17844)
BGH, Entscheidung vom 02. Juni 2021 - 6 StR 60/21 (https://dejure.org/2021,17844)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 260 StPO, § 261 StPO, § 267 StPO, § 249 Abs 1 StGB, § 250 Abs 2 Nr 1 StGB
    Strafverfahren wegen besonders schweren Raubes: Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei Verwertung einer DNA-Mischspur zur Feststellung der Täterschaft

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Lückenhaftigkeit der dem Freispruch des Angeklagten zugrundeliegende Beweiswürdigung; Unzureichende Mitteilung der Ergebnisse des molekulargenetischen Gutachtens zu der an einem Schubladengriff gesicherten DNA-Mischspur durch das Gericht

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lückenhaftigkeit der dem Freispruch des Angeklagten zugrundeliegende Beweiswürdigung; Unzureichende Mitteilung der Ergebnisse des molekulargenetischen Gutachtens zu der an einem Schubladengriff gesicherten DNA-Mischspur durch das Gericht

  • rechtsportal.de

    Lückenhaftigkeit der dem Freispruch des Angeklagten zugrundeliegende Beweiswürdigung; Unzureichende Mitteilung der Ergebnisse des molekulargenetischen Gutachtens zu der an einem Schubladengriff gesicherten DNA-Mischspur durch das Gericht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 292
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.07.2020 - 6 StR 183/20

    Strafverfahren: Darstellung der DNA-Analyse der Hauptkomponente einer Mischspur

    Auszug aus BGH, 02.06.2021 - 6 StR 60/21
    Bei Mischspuren, in denen eine Hauptkomponente erkennbar ist, deren Peakhöhen bei allen heterozygoten Systemen im Verhältnis von 4:1 zu denjenigen der Nebenkomponente stehen, genügt ausnahmsweise die Mitteilung des Ergebnisses der biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnung in numerischer Form (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Juli 2020 - 6 StR 183/20 und 6 StR 211/20).
  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06

    El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen

    Auszug aus BGH, 02.06.2021 - 6 StR 60/21
    Die dem Freispruch des Angeklagten zugrundeliegende Beweiswürdigung ist lückenhaft und hält deshalb auch eingedenk des insoweit beschränkten Prüfungsmaßstabs (vgl. etwa BGH, Urteil vom 16. November 2006 - 3 StR 139/06, NJW 2007, 384, 387; Beschluss vom 14. März 2012 - 5 StR 8/12, NStZ-RR 2013, 21, 22) rechtlicher Überprüfung nicht stand.
  • BGH, 29.07.2020 - 6 StR 211/20

    Anforderungen an die Darstellung von DNA-Gutachten eines Sachverständigen bei

    Auszug aus BGH, 02.06.2021 - 6 StR 60/21
    Bei Mischspuren, in denen eine Hauptkomponente erkennbar ist, deren Peakhöhen bei allen heterozygoten Systemen im Verhältnis von 4:1 zu denjenigen der Nebenkomponente stehen, genügt ausnahmsweise die Mitteilung des Ergebnisses der biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnung in numerischer Form (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Juli 2020 - 6 StR 183/20 und 6 StR 211/20).
  • BGH, 27.06.2017 - 2 StR 572/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: molekulargenetische

    Auszug aus BGH, 02.06.2021 - 6 StR 60/21
    Bei DNA-Mischspuren muss grundsätzlich mitgeteilt werden, wie viele DNA-Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen mit den DNA-Merkmalen des Angeklagten ergaben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination bei einer weiteren Person zu erwarten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 2 StR 572/16).
  • BGH, 14.03.2012 - 5 StR 8/12

    Beweiswürdigung (Widerspruchsfreiheit; Lückenhaftigkeit); Urteilsgründe

    Auszug aus BGH, 02.06.2021 - 6 StR 60/21
    Die dem Freispruch des Angeklagten zugrundeliegende Beweiswürdigung ist lückenhaft und hält deshalb auch eingedenk des insoweit beschränkten Prüfungsmaßstabs (vgl. etwa BGH, Urteil vom 16. November 2006 - 3 StR 139/06, NJW 2007, 384, 387; Beschluss vom 14. März 2012 - 5 StR 8/12, NStZ-RR 2013, 21, 22) rechtlicher Überprüfung nicht stand.
  • BGH, 12.08.2021 - 2 StR 325/20

    Darstellungsmangel bei einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung

    Deshalb muss das Tatgericht in den Urteilsgründen unter Angabe der Spurenart grundsätzlich mitteilen, wieviele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergaben, mit welcher - numerischen - Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination bei einer weiteren Person zu erwarten ist (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 2 StR 572/16, juris Rn. 12 f.; BGH, Urteile vom 2. Juni 2021 - 6 StR 60/21, juris Rn. 9; vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 2 Beweisergebnis 6; Beschlüsse vom 26. Mai 2021 - 5 StR 529/20, juris Rn. 3; vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187, 188 mwN) und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2015 - 4 StR 555/14, NJW 2015, 2594 mwN).

    Lediglich in Fällen, in denen Mischspuren eine eindeutige Hauptkomponente aufweisen (sog. Typ B, vgl. Schneider/Fimmers/Schneider/Brinkmann, NStZ 2007, 447), gelten für die Darstellung der DNA-Vergleichsuntersuchung die für Einzelspuren entwickelten Grundsätze (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juni 2021 - 6 StR 60/21, juris Rn. 9; Beschlüsse vom 3. November 2020 - 4 StR 408/20; vom 29. Juli 2020 - 6 StR 183/20 und 6 StR 211/20).

  • BGH, 22.02.2022 - 6 StR 553/21

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Tateinheit:

    Wenn sich das Tatgericht bei seiner Überzeugungsbildung auf das Gutachten eines Sachverständigen stützt, hat es im Urteil dessen wesentliche Anknüpfungstatsachen und Ausführungen so darzulegen, dass das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und die Schlussfolgerungen nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 2. Juni 2021 - 6 StR 60/21, Rn. 9).
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