Rechtsprechung
LG Wuppertal, 14.06.2012 - 6 T 276/12 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Ersatzbetreuer bei Verhinderung
Verfahrensgang
- AG Remscheid - 4 XVII 7/08
- LG Wuppertal, 13.06.2012 - 6 T 276/12
- LG Wuppertal, 14.06.2012 - 6 T 276/12
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 1355
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.05.2011 - XII ZB 283/10
Betreuung: Statthaftigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde in Verfahren …
Auszug aus LG Wuppertal, 14.06.2012 - 6 T 276/12
Sie unterfällt nicht der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde (BGH, FamRZ 2011, 1219 f). - BayObLG, 12.07.2004 - 3Z BR 95/04
Voraussetzungen für die Bestellung eines Ersatzbetreuers
Auszug aus LG Wuppertal, 14.06.2012 - 6 T 276/12
Nach herrschender und zutreffender Ansicht umfasst diese gesetzliche Bestimmung auch die Verhinderung in tatsächlicher Hinsicht (vergleiche Nachweise bei BayObLG, FamRZ 2004, 1993 f). - LG Frankfurt/Oder, 26.06.1999 - 6 (b) T 21/99
Bestellung eines Vertretungsbetreuers; Notwendigkeit der Fortführung einer …
Auszug aus LG Wuppertal, 14.06.2012 - 6 T 276/12
In der Rechtsprechung hat bisher - soweit ersichtlich - lediglich das Landgericht Frankfurt/Oder eine solche Zulässigkeit verneint mit dem Bemerken, eine solche Handhabung diene vornehmlich der Aufrechterhaltung des Unternehmensbetriebes des betroffenen Betreuungsbüros (FamRZ 1999, 1221 ff), wobei im konkreten Fall indessen die beabsichtigte Übernahme einer Vielzahl von Ersatzbetreuungen durch die Inhaberin eines Betreuungsbüros zugrunde lag.
Rechtsprechung
LG Wuppertal, 13.06.2012 - 6 T 276/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Betroffenen auf Bestellung eines Vereinsbetreuers des Caritasverbandes als Dauerersatzbetreuer für den tatsächlichen Verhinderungsfall eines Betreuers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1896 Abs. 2; BGB § 1897; BGB § 1899 Abs. 4
Anspruch eines Betroffenen auf Bestellung eines Vereinsbetreuers des Caritasverbandes als Dauerersatzbetreuer für den tatsächlichen Verhinderungsfall eines Betreuers
Verfahrensgang
- AG Remscheid - 4 XVII 7/08
- LG Wuppertal, 13.06.2012 - 6 T 276/12
- LG Wuppertal, 14.06.2012 - 6 T 276/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 12.07.2004 - 3Z BR 95/04
Voraussetzungen für die Bestellung eines Ersatzbetreuers
Auszug aus LG Wuppertal, 13.06.2012 - 6 T 276/12
Nach herrschender und zutreffender Ansicht umfasst diese gesetzliche Bestimmung auch die Verhinderung in tatsächlicher Hinsicht (vergleiche Nachweise bei BayObLG, FamRZ 2004, 1993 f). - BGH, 25.05.2011 - XII ZB 283/10
Betreuung: Statthaftigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde in Verfahren …
Auszug aus LG Wuppertal, 13.06.2012 - 6 T 276/12
Sie unterfällt nicht der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde (BGH, FamRZ 2011, 1219 f). - LG Frankfurt/Oder, 26.06.1999 - 6 (b) T 21/99
Bestellung eines Vertretungsbetreuers; Notwendigkeit der Fortführung einer …
Auszug aus LG Wuppertal, 13.06.2012 - 6 T 276/12
In der Rechtsprechung hat bisher - soweit ersichtlich - lediglich das Landgericht Frankfurt/Oder eine solche Zulässigkeit verneint mit dem Bemerken, eine solche Handhabung diene vornehmlich der Aufrechterhaltung des Unternehmensbetriebes des betroffenen Betreuungsbüros (FamRZ 1999, 1221 ff), wobei im konkreten Fall indessen die beabsichtigte Übernahme einer Vielzahl von Ersatzbetreuungen durch die Inhaberin eines Betreuungsbüros zugrunde lag.