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   LG Braunschweig, 13.12.2016 - 6 T 691/16   

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https://dejure.org/2016,60858
LG Braunschweig, 13.12.2016 - 6 T 691/16 (https://dejure.org/2016,60858)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 13.12.2016 - 6 T 691/16 (https://dejure.org/2016,60858)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 13. Dezember 2016 - 6 T 691/16 (https://dejure.org/2016,60858)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Heilbronn, 28.11.2011 - 1 T 327/11
    Auszug aus LG Braunschweig, 13.12.2016 - 6 T 691/16
    Zum Teil wird die Auffassung vertreten, dies sei nicht der Fall, weil mit den "Personen, denen er Unterhalt zu gewähren hat", nur gesetzliche Unterhaltspflichten im Sinne von § 850c ZPO gemeint seien (zum Beispiel LG Heilbronn, Beschluss vom 28.11.2011, Az. 1 T 327/11, juris; Zöller, § 850f ZPO Rn. 2a).

    Der Wert bemisst sich nach dem Jahresbetrag des Erhöhungsbetrags (vergleiche LG Heilbronn, Beschluss vom 28. November 2011 - 1 T 327/11 -, Rn. 8, juris).

  • LG Essen, 04.09.2014 - 7 T 285/14

    Antrag des Schuldners auf Erhöhung des unpfändbaren Betrages zur Sicherung des

    Auszug aus LG Braunschweig, 13.12.2016 - 6 T 691/16
    Nur mit einer solchen entsprechenden Anwendung des § 850 f ZPO könne seinem offensichtlichen gesetzgeberischen Zweck Rechnung getragen werden und eine systemwidrige Ungleichbehandlung vermieden werden (OLG Frankfurt, Urteil vom 04. Juli 2008 - 24 U 146/07 -, juris; LG Essen, Beschluss vom 04. September 2014 - 7 T 285/14 -, juris).
  • LG Mosbach, 23.03.2012 - 5 T 31/12

    Beschränkung der gesetzlichen Unterhaltspflicht auf die leiblichen Kinder nach

    Auszug aus LG Braunschweig, 13.12.2016 - 6 T 691/16
    Eine faktische Unterhaltspflicht sei nicht wie eine gesetzlichen Unterhaltspflicht zu behandeln, weil in § 850 f Abs. 1 Buchstabe a ZPO ausdrücklich auf § 850 c ZPO Bezug genommen werde und in § 850 c Abs. 2 ZPO explizit nur von gesetzlichen Unterhaltspflichten die Rede sei (siehe auch LG Mosbach, Beschluss vom 23. März 2012 - 5 T 31/12 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 04.07.2008 - 24 U 146/07

    Zwangsvollstreckung: Schuldnerschutz bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Auszug aus LG Braunschweig, 13.12.2016 - 6 T 691/16
    Nur mit einer solchen entsprechenden Anwendung des § 850 f ZPO könne seinem offensichtlichen gesetzgeberischen Zweck Rechnung getragen werden und eine systemwidrige Ungleichbehandlung vermieden werden (OLG Frankfurt, Urteil vom 04. Juli 2008 - 24 U 146/07 -, juris; LG Essen, Beschluss vom 04. September 2014 - 7 T 285/14 -, juris).
  • LG Hamburg, 22.12.2017 - 330 T 71/17

    Zwangsvollstreckung: Berücksichtigung fiktiver Unterhaltspflicht bei Berechnung

    Nur mit einer solchen entsprechenden Anwendung kann dem offensichtlichen gesetzgeberischen Zweck Rechnung getragen werden und eine systemwidrige Ungleichbehandlung vermieden werden (so auch OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 04.07.2008 - 24 U 146/07 - juris; LG Essen, Beschluss vom 04.09.2014 - 7 T 285/14 - juris; LG Braunschweig, Beschluss vom 13.12.2016, 6 T 691/16 - juris).
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