Weitere Entscheidung unten: LG Lüneburg, 23.01.2009

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   LG Ravensburg, 09.03.2009 - 6 T 7/09   

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https://dejure.org/2009,38736
LG Ravensburg, 09.03.2009 - 6 T 7/09 (https://dejure.org/2009,38736)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 09.03.2009 - 6 T 7/09 (https://dejure.org/2009,38736)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 09. März 2009 - 6 T 7/09 (https://dejure.org/2009,38736)
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 27.08.2009 - III ZB 62/09

    Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine

    Der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Ravensburg vom 9. März 2009 - 6 T 7/09 - wird abgelehnt.
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Rechtsprechung
   LG Lüneburg, 23.01.2009 - 6 T 7/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,96147
LG Lüneburg, 23.01.2009 - 6 T 7/09 (https://dejure.org/2009,96147)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 23.01.2009 - 6 T 7/09 (https://dejure.org/2009,96147)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 23. Januar 2009 - 6 T 7/09 (https://dejure.org/2009,96147)
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Wird zitiert von ...

  • AG Hannover, 09.03.2012 - 705 M 55127/12

    Zwangsvollstreckungsverfahren - Nachweis der Bevollmächtigung eines

    Eine weitere Bearbeitung ist jedoch auch nach Einführung des RDG zum 01.07.2008 und trotz des § 79 Abs. 2 Nr. 4 ZPO i. V. m. § 1 Abs. 3 RDGEG (i. V. m. § 3 Abs. 1 Ziffer 1 und Abs. 2 RDGEG) bei der Vertretung durch Nichtanwälte, zu denen zweifellos auch nichtverkammerte Rechtsbeistände und Inkassounternehmen gehören, gemäß § 88 Abs. 2 ZPO erst möglich, wenn binnen 6 Wochen eine Vollmacht des Gläubigers oder der Gläubigerin hier in Urschrift - oder ersatzweise in öffentlich beglaubigter Form - vorgelegt wird (vgl. auch Stöber - Forderungspfändung - 15. Auflage Rn. 470; Musielak/Becker ZPO 8. Aufl. § 829 Rn. 8 und Musielak/Lackmann ZPO 8. Aufl. § 753 Rn. 8; AG Celle DGVZ 2009, 113 nachgehend LG Lüneburg Beschluss vom 23.01.2009 - 6 T 7/09 - LG Berlin ZVI 2005, 200; LG Bielefeld DGVZ 1993, 28; AG Nürtingen Beschluss vom 09.06.2009 - 1 M 1611/09 - veröffentlicht in juris; AG Hannover Beschluss vom 31.03.2009 - 712 M 125227/09 - = BeckRS 2009 11533 und nachgehend LG Hannover Beschluss vom 23.06.2009 - 55 T 47/09 - AG Hannover NJW 2010, 3313; AG Hannover Beschluss vom 16.05.2011 - 705 M 55434/11 - nachgehend LG Hannover Beschluss vom 06.06.2011 - 52 T 39/11 -), die Vorlage einer einfachen Kopie reicht also grundsätzlich gerade nicht aus.
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