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   LAG Nürnberg, 14.07.2004 - 6 Ta 2/04   

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https://dejure.org/2004,5059
LAG Nürnberg, 14.07.2004 - 6 Ta 2/04 (https://dejure.org/2004,5059)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 14.07.2004 - 6 Ta 2/04 (https://dejure.org/2004,5059)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 14. Juli 2004 - 6 Ta 2/04 (https://dejure.org/2004,5059)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Ermessensentscheidung des Arbeitsgerichts zur Festsetzung des Wertes eines Kündigungsrechtsstreits; Zulässigkeit der Verringerung des Streitwertes bei bereits erfolgtem Angriff der Kündigung in einem vorhergehenden eigenständigen Verfahren; ...

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG; § 10 BRAGO
    Vergleichswert für vereinbarte Freistellung - Streitwert mehrerer Kündigungen in verschiedenen Verfahren

  • Judicialis

    ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1; ; BRAGO § 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1; BRAGO § 10
    Vergleichswert für vereinbarte Freistellung; Streitwert mehrerer Kündigungen in verschiedenen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 223
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Nürnberg, 23.06.1987 - 4 Ta 10/87

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in mehreren Verfahren

    Auszug aus LAG Nürnberg, 14.07.2004 - 6 Ta 2/04
    Mit Recht führt zudem die 4. Kammer des LAG Nürnberg im Beschluss vom 23.06.1987 aus (Az. 4 Ta 10/87, LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 71), dass eigentlich der Wert der ersten Kündigung geringer angesetzt werden müsste, weil auch bei einer positiven Entscheidung über diese Klage das Bestehen des Arbeitsverhältnisses nur für einen geringeren Zeitraum - nämlich bis zum eventuellen Wirksamwerden der zweiten Kündigung - festgestellt wäre.
  • LAG Köln, 29.01.2002 - 7 Ta 285/01

    Streitwert; Freistellung; Kündigungsfrist; Vergleich

    Auszug aus LAG Nürnberg, 14.07.2004 - 6 Ta 2/04
    Falls dies nicht der Fall gewesen wäre, wäre es angemessen, den Wert - es handelt sich dann lediglich um die Abwicklung des Arbeitsverhältnisses - überhaupt nicht gesondert anzusetzen (so auch LAG Nürnberg vom 27.11.2003, Az. 9 Ta 154/03, NZA-RR 2004, 261; LAG Köln vom 29.01.2002, 7 Ta 285/01, LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 127; Wenzel in Anm. zu LAG Sachsen-Anhalt vom 20.09.1995, 1(3)Ta 93/95, LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 104).
  • BAG, 30.11.1984 - 2 AZN 572/82

    Kündigung: Streitwert - Vierteljahresentgelt als Höchstgrenze

    Auszug aus LAG Nürnberg, 14.07.2004 - 6 Ta 2/04
    Insoweit ist eine weitgehende Verfestigung des Arbeitsverhältnisses eingetreten, die es bei einem typisierenden, regelgebundenen Maßstab rechtfertigt, den Wertrahmen des § 12 Abs. 7 S. 1 ArbGG in vollem Umfang auszuschöpfen (vgl. BAG vom 30.11.1984, 2 AZN 572/82, EzA § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 36; umfassende Erläuterungen bei KR-Friedrich, Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsrecht, 6. Aufl. 2001, § 4 KSchG Rn. 277 ff.).
  • LAG Nürnberg, 27.11.2003 - 9 Ta 154/03

    Kein überschießender Wert bei Freistellungsvereinbarung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 14.07.2004 - 6 Ta 2/04
    Falls dies nicht der Fall gewesen wäre, wäre es angemessen, den Wert - es handelt sich dann lediglich um die Abwicklung des Arbeitsverhältnisses - überhaupt nicht gesondert anzusetzen (so auch LAG Nürnberg vom 27.11.2003, Az. 9 Ta 154/03, NZA-RR 2004, 261; LAG Köln vom 29.01.2002, 7 Ta 285/01, LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 127; Wenzel in Anm. zu LAG Sachsen-Anhalt vom 20.09.1995, 1(3)Ta 93/95, LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 104).
  • LAG Hamburg, 11.01.2008 - 8 Ta 13/07

    Gegenstandswert

    Die 1. Kammer des LAG Hamburg hat in einem Beschluss vom 07.03.2002 (1 Ta 1/02 - juris) entschieden, die Freistellung während des Kündigungsschutzprozesses als quasi Gegenstück zum Beschäftigungsanspruch pauschal mit einem Bruttomonatsgehalt des betroffenen Arbeitnehmers zu bewerten (ebenso: LAG Hessen v. 23.04.1999 - 15/6 Ta 426/98 - NZA-RR 99, 382; LAG Nürnberg v. 14.07.2004 - 6 Ta 2/04 - MDR 05, 223).
  • LAG Hamm, 17.04.2007 - 6 Ta 145/07

    Gegenstandswert für Bestandsschutzverfahren und Prozessvergleich -

    Ein Titulierungsinteresse begründet einen Wertansatz, wenn dieses im Zusammenhang steht mit der Beseitigung einer Ungewissheit (erkennbare, bereits zu prognostizierende Meinungsverschiedenheit - LAG Nürnberg Beschl. v. 14.07.2004 - 6 Ta 2/04; Anhaltspunkte, dass klagende Partei zur Durchsetzung ihrer Ansprüche auf eine Titulierung angewiesen sein würde - LAG Köln Beschl. v. 21.06.2002 - 7 Ta 59/02; besondere Anhaltspunkte für ein Titulierungsinteresse - LAG Schleswig-Holstein Beschl. v. 16.10.2000 - 3 Ta 119/00), nicht jedoch, wenn es lediglich um die gerichtliche Beurkundung unstreitiger Forderungen (ähnl. Hartmann, Kostengesetze, 37.A., Nr. 1900 KV GKG Rn 11; Schneider/Herget, Streitwert-Kommentar für den Zivilprozess, 12.A., Rn. 5664; a.A. LAG Hessen Beschl. v. 23.04.1999 - 15/6 Ta 426/98) oder die deklaratorische Feststellung von Rechtsfolgen der arbeitsrechtsvertraglichen Rechtsbeziehungen (LAG Düsseldorf Beschl. v. 08.03.2007 - 6 Ta 67/07) geht.
  • LAG München, 12.09.2005 - 2 Ta 337/05

    Streitwert

    Deshalb kann die Freistellung von der Beschäftigungspflicht jedenfalls nicht höher bewertet werden als die Beschäftigungspflicht selbst (ähnlich LAG Nürnberg v. 14.07.2002 - 6 Ta 2/04 - zitiert nach Juris; Koch in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, § 12 ArbGG Rn. 28).
  • LAG Baden-Württemberg, 14.07.2011 - 5 Ta 101/11

    Wertfestsetzung im Urteilsverfahren - Vergleichsmehrwert - Titulierungsinteresse

    Dies ist etwa der Fall bei einer erkennbaren, bereits zu prognostizierenden Meinungsverschiedenheit (LAG Nürnberg 14. Juli 2004 - 6 Ta 2/04 -) oder bei Anhaltspunkten, dass die klagende Partei zur Durchsetzung ihrer Ansprüche auf eine Titulierung angewiesen sein würde (LAG Köln 21. Juni 2002 - 7 Ta 59/02 - oder bei besonderen Anhaltspunkten für ein Titulierungsinteresse (LAG Schleswig-Holstein 16. Oktober 2000 - 3 Ta 119/00 -), nicht jedoch, wenn es lediglich um die gerichtliche Beurkundung unstreitiger Forderungen (ähnlich Hartmann Kostengesetze 40. Aufl. Nr. 1900 KV GKG Rn. 11; Schneider/Herget Streitwertkommentar für den Zivilprozess 12. Aufl. Rn. 5664) oder die deklaratorische Feststellung von Rechtsfolgen der arbeitsvertraglichen Rechtsbeziehungen (LAG Düsseldorf 8. März 2007 - 6 Ta 67/07) geht.
  • LAG Hamburg, 26.10.2009 - 4 Ta 13/09

    Gegenstandswert - Freistellung während des Kündigungsschutzprozesses

    Die 1. Kammer des LAG Hamburg hat in einem Beschluss vom 07. März 2002 (- 1 Ta 1/02 - juris) entschieden, dass die Freistellung während des Kündigungsschutzprozesses als quasi Gegenstück zum Beschäftigungsanspruch pauschal mit einem Bruttomonatsgehalt des betroffenen Arbeitnehmers zu bewerten ist (ebenso: LAG Hessen Beschluss vom 23. April 1999 - 15/6 Ta 426/98 - NZA-RR 1999, 382 f; LAG Nürnberg Beschluss vom 14. Juli 2004 - 6 Ta 2/04 - MDR 05, 223).
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