Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 01.07.2022 - 6 Ta 673/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfügungsgrund bei Befriedungs- oder Leistungsverfügung im Eilverfahren; Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsanspruch als Anspruchsgrundlage im Arbeitsrecht
- rechtsportal.de
Verfügungsgrund bei Befriedungs- oder Leistungsverfügung im Eilverfahren Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsanspruch als Anspruchsgrundlage im Arbeitsrecht
Kurzfassungen/Presse (12)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Teilnahme am betrieblichen Sommerfest einer Klinik nur mit 2G+ und negativen Test
- beck-blog (Kurzinformation)
Teilnahme am betrieblichen Sommerfest der Charité nur mit 2G+ und negativen Test
- christmann-law.de (Kurzinformation)
Klinik darf Teilnahme an Betriebsfeier von Einhaltung der 2G+ - Kriterien abhängig machen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
2G+ beim betrieblichen Sommerfest einer Klinik
- lto.de (Kurzinformation)
Regeln einer Klinik: Kein Sommerfest ohne 2G+
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfügungsgrund bei Befriedungs- oder Leistungsverfügung im Eilverfahren; Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsanspruch als Anspruchsgrundlage im Arbeitsrecht
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Teilnahme am betrieblichen Sommerfest einer Klinik nur mit 2G+ und negativem Test
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
2G plus bei Sommerfest eines Krankenhauses
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
2G plus bei Sommerfest eines Krankenhauses
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
2G plus bei Betriebssommerfest eines Krankenhauses
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
2G plus bei Betriebssommerfest eines Krankenhauses
- fgvw.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht: Teilnahme am betrieblichen Sommerfest der Charité nur mit 2G-Plus
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 29.06.2022 - 56 Ga 6128/22
- LAG Berlin-Brandenburg, 01.07.2022 - 6 Ta 673/22
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 284/11
Befristung wegen Drittmittelfinanzierung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.07.2022 - 6 Ta 673/22
Denn da der angegriffene Beschluss im Ergebnis Bestand hat, ergibt sich für die Parteien hieraus keine nachteilige Folge (so das Bundesarbeitsgericht (BAG) für den Fall einer unbegründeten Revision, Urteil vom 13. Februar 2013 - 7 AZR 284/11 -, NZA 2013, 1271 fortfolgende, Randziffer 13). - BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 730/19
Gesamtzusage - Gleichbehandlungsgrundsatz - AGB-Recht
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.07.2022 - 6 Ta 673/22
Bei Verletzung dieser Grundsätze erfolgt die Korrektur in der Form, dass der ohne sachliche Rechtfertigung ungleichbehandelte Arbeitnehmer die Leistung, die nach der Regelbildung der Arbeitgeberin wegen Nichterfüllung des gleichbehandlungswidrigen Tatbestandsmerkmals ausgeschlossen war, beim Vorliegen sonstiger Voraussetzungen oder deren Fehlen verlangen kann (Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 3. Juni 2020 - 3 AZR 730/19 -, NZA 2021, 347 fortfolgende, Randziffer 41 fortfolgende).