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   LAG Brandenburg, 01.09.2000 - 6 Ta 70/00   

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https://dejure.org/2000,9739
LAG Brandenburg, 01.09.2000 - 6 Ta 70/00 (https://dejure.org/2000,9739)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 01.09.2000 - 6 Ta 70/00 (https://dejure.org/2000,9739)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 01. September 2000 - 6 Ta 70/00 (https://dejure.org/2000,9739)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierung einer Diplomlehrerin in Vergütungsgruppen nach dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT); Bemessung des Streitgegenstandes bei Haupt- und Hilfsantrag; Streitwertbemessung bei Streitigkeiten über die Eingruppierung in Vergütungsgruppen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert: Eingruppierungsfeststellungsklage - Haupt- und Hilfsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2003 - 15 A 1738/03

    Anschlusskosten von 25.000 Euro

    LAG Brandenburg, Beschluss vom 1.9.2000 - 6 Ta 70/00 -, juris; Hartmann/Albers, Kostengesetze, 32. Aufl., § 19 GKG Rn. 9 ff.; Markl/Meyer, Gerichtskostengesetz, 5. Aufl., § 19 Rn. 12.
  • LAG Baden-Württemberg, 05.11.2013 - 5 Ta 126/13

    Streitwert - Zwischenzeugnis und Beendigungszeugnis im Rahmen eines

    cc) Nach diesem kostenrechtlichen Gegenstandsbegriff sind für das Merkmal "desselben Gegenstandes" 2 Voraussetzungen erforderlich, nämlich dass die Ansprüche nicht nebeneinander bestehen können und dass sie auf dasselbe Interesse gerichtet sind (LAG Baden-Württemberg 4. Februar 2004 - 3 Ta 7/04 - juris zu [§ 19 Abs. 1 Satz 3 GKG a.F.]; LAG Brandenburg 1. September 2000 - 6 Ta 70/00 - JurBüro 2001, 95; Hartmann Kostengesetze 43. Auflage, § 45 GKG Rn. 10 mwN.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.05.2015 - 7 Ta 78/15

    Bestimmung der Differenzvergütung im Sinne des § 42 Abs. 2 S. 2 GKG im Hinblick

    Maßgeblich ist danach nur der höhere Streitwert, also der des Hauptantrags (LAG Brandenburg, Beschluss vom 1. September 2000 - 6 Ta 70/00 - JurionRS 2000, 10632; Germelmann in Germelmann/Matthes/Prütting , ArbGG, 8. Aufl. 2013, § 12 Rn. 138).
  • LAG Baden-Württemberg, 23.07.2013 - 5 Ta 74/13

    Streitwert - Bestandsschutz und hilfsweise Wiedereinstellung

    (3) Nach diesem kostenrechtlichen Gegenstandsbegriff sind für das Merkmal "desselben Gegenstandes" 2 Voraussetzungen erforderlich, nämlich dass die Ansprüche nicht nebeneinander bestehen können und dass sie auf dasselbe Interesse gerichtet sind (LAG Baden-Württemberg 04.02.2004 - 3 Ta 7/04 - juris zu ; LAG Brandenburg 01.09.2000 - 6 Ta 70/00 - JurBüro 2001, 95; Hartmann Kostengesetze 42. Aufl. § 45 GKG Rn. 10 mwN.).
  • LAG Baden-Württemberg, 17.05.2011 - 5 Ta 22/11

    Streitwert - Zwischen- und Beendigungszeugnis

    Nach diesem kostenrechtlichen Gegenstandsbegriff sind für das Merkmal "desselben Gegenstandes" 2 Voraussetzungen erforderlich, nämlich dass die Ansprüche nicht nebeneinander bestehen können und dass sie auf dasselbe Interesse gerichtet sind (LAG Baden-Württemberg 4. Februar 2004 - 3 Ta 7/04 - juris zu [§ 19 Abs. 1 Satz 3 GKG a.F.]; LAG Brandenburg 1. September 2000 - 6 Ta 70/00 - JurBüro 2001, 95; Hartmann Kostengesetze 40. Aufl. 2010 § 45 GKG Rn. 10 mwN.).
  • LAG Baden-Württemberg, 04.02.2004 - 3 Ta 7/04

    Festsetzung des für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Werts bei hilfsweise

    Nach diesem kostenrechtlichen Gegenstandsbegriff sind für das Merkmal "desselben Gegenstandes" zwei Voraussetzungen erforderlich, nämlich dass die Ansprüche nicht nebeneinander bestehen können und dass sie auf dasselbe Interesse gerichtet sind (vgl. auch insoweit LAG Brandenburg, Beschluss vom 1.9.2000 - 6 Ta 70/00 - JurBüro 2001, 95 für den Fall eines Haupt- und Hilfsantrags bei der Eingruppierungsklage; Hartmann, Kostengesetze 33. Aufl., § 19 GKG Rdnr. 9 ff.).
  • LAG Baden-Württemberg, 14.05.2012 - 5 Ta 52/12

    Wertfestsetzung bei Bestandschutzantrag und Hilfsantrag auf Abfindungszahlung -

    (3) Nach diesem kostenrechtlichen Gegenstandsbegriff sind für das Merkmal "desselben Gegenstandes" 2 Voraussetzungen erforderlich, nämlich dass die Ansprüche nicht nebeneinander bestehen können und dass sie auf dasselbe Interesse gerichtet sind (LAG Baden-Württemberg 4. Februar 2004 - 3 Ta 7/04 - juris zu ; LAG Brandenburg 1. September 2000 - 6 Ta 70/00 - JurBüro 2001, 95; Hartmann Kostengesetze 42. Aufl. § 45 GKG Rn. 10 mwN.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2006 - 3 A 2025/04

    Unbillige Härte durch befürchtete Renditelosigkeit?

    LAG Brandenburg, Beschluss vom 1. September 2000 - 6 Ta 70/00 -, juris Nr. KARE600002958; Hartmann/Albers, Kostengesetze, 32. Aufl., § 19 GKG Rn. 9 ff.; Markl/Meyer, Gerichtskostengesetz, 5. Aufl., § 19 Rn. 12.
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