Rechtsprechung
LAG München, 04.04.2006 - 6 TaBV 8/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstellung eines Verfahrens ohne Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit des Antrages bei Erledigung eines Beschlussverfahrens zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit; Eintritt der Erledigung des Beschlussverfahrens durch Zeitablauf
- Judicialis
ArbGG § 83a Abs. 2; ; ArbGG § 83a Abs. 3; ; ZPO § 269 Abs. 3 Satz 3
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 13.01.2006 - 33 BV 419/05
- LAG München, 04.04.2006 - 6 TaBV 8/06
- BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 64/06
Wird zitiert von ...
- BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 64/06
Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 4. April 2006 - 6 TaBV 8/06 - wird zurückgewiesen.
Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 24.05.2007 - 6 TaBV 8/06 |
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 11.05.2006 - 27 BV 1/06
- LAG Baden-Württemberg, 24.05.2007 - 6 TaBV 8/06
- BAG, 23.10.2008 - 2 ABR 59/07
Wird zitiert von ...
- BAG, 23.10.2008 - 2 ABR 59/07
Zustimmungsersetzung nach § 103 BetrVG
Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 24. Mai 2007 - 6 TaBV 8/06 - wird zurückgewiesen.
Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 28.02.2007 - 6 TaBV 8/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer
Ansprüche einzelner Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber auf Gewährung von bezahlter Freizeit für eine Nachtschicht; Feststellung der Rechtswidrigkeit der Arbeitsanordnung für eine Nachtschicht; Antragsbefugnis eines Betriebsrates im Beschlussverfahren; Voraussetzungen für ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 256 Abs. 1; ArbGG § 81 Abs. 1
Keine Antragsbefugnis des Betriebsrates im Beschlussverfahren zur Geltendmachung von Ansprüchen einzelner Arbeitnehmer - kein Rechtsschutzbedürfnis für vergangenheitsbezogene Feststellung ohne zukünftige Rechtswirkung
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Neumünster, 26.10.2005 - 1 BV 29c/05
- LAG Schleswig-Holstein, 28.02.2007 - 6 TaBV 8/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 24.02.1987 - 1 ABR 73/84
Auslegung eines Tarifvertrags über die Einführung rechnergesteuerter Textsysteme …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 28.02.2007 - 6 TaBV 8/06
Die Klärung abstrakter Rechtsfragen durch Entscheidungen, die nach ihrem Ausspruch für die Beteiligten ohne rechtliche Auswirkungen sind und daher im Verhältnis der Beteiligten zueinander keine konkrete Bedeutung haben, ist auch im Beschlussverfahren nicht Aufgabe der Gerichte für Arbeitssachen (BAG 24.02.1987 - 1 ABR 73/84 - AP ArbGG 1972 § 80 Nr. 28). - BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02
Beschlußverfahren zur Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 28.02.2007 - 6 TaBV 8/06
a) Auch im Beschlussverfahren ist Voraussetzung einer Sachentscheidung, dass der Antragsteller ein Rechtsschutzinteresse an der begehrten Entscheidung hat (std. Rechtsprechung des BAG, vgl. nur 18.12.2003 - 1 ABR 17/02 - AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 11 m. w. Nachw.). - BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 35/01
Stationierungsstreitkräfte - Mitbestimmung bei der Einstellung ziviler …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 28.02.2007 - 6 TaBV 8/06
Für eine nur auf die Vergangenheit gerichtete Feststellung, aus der keinerlei Rechtswirkungen für die Zukunft mehr folgen, besteht regelmäßig kein Rechtsschutzbedürfnis (BAG 28.05.2002 - 1 ABR 35/01 - AP ZA-Nato-Truppenstatut Art. 56 Nr. 23;… 18.02.2003 a. a. O.). - BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 75/88
Betriebsvereinbarung: Grenzen des Anspruchs des Betriebsrats auf Durchführung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 28.02.2007 - 6 TaBV 8/06
Wie der 1. Senat des Bundesarbeitsgerichts bereits in seiner Entscheidung vom 17.10.1989 (1 ABR 75/88 - DB 1990, 486) deutlich gemacht hat, folgt aus dem Anspruch des Betriebsrats auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung nicht die Befugnis, vom Arbeitgeber aus eigenem Recht die Erfüllung von Ansprüchen der Arbeitnehmer aus dieser Betriebsvereinbarung zu verlangen.
- LAG Schleswig-Holstein, 15.09.2009 - 5 TaBV 9/09
Betriebsvereinbarung, Auslegung, Betriebsrat, Durchführungsanspruch, …
Denn dies würde eine Verlagerung des Individualrechtsschutzes der einzelnen Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber auf das betriebsverfassungsrechtliche Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bedeuten, mit dem Ergebnis, dass der Betriebsrat Prozessstandschafter für die Arbeitnehmer wäre (LAG Schleswig-Holstein Beschl. v. 28.02.2007 - 6 TaBV 8/06 -, zit. n. Juris).