Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.09.2012 - I-6 U 104/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,31612
OLG Köln, 14.09.2012 - I-6 U 104/12 (https://dejure.org/2012,31612)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.09.2012 - I-6 U 104/12 (https://dejure.org/2012,31612)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. September 2012 - I-6 U 104/12 (https://dejure.org/2012,31612)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,31612) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstufung des eine Flusskreuzfahrt faktisch veranstaltenden Vermittlers als Verwender i.S.d. § 1 UKlaG

  • reise-recht-wiki.de

    Reisepreisvorauszahlung 90 Tage vor Reisebeginn unzulässig

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Allgemeine Reisebedingungen / Anzahlung / Vorleistungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UKlaG § 1; BGB § 307

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorauszahlungsklausel "90 Tage vor Reisebeginn" in Flusskreuzfahrt-AGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    AGB-Klausel, die die Vorauszahlung des gesamten Reisepreises bis 90 Tage vor Reisebeginn fordert, ist unzulässig

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Vorauszahlung 90 Tage vor Reisebeginn unzulässig - wettbewerbswidrige Vorauszahlungsklauseln in AGB

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Vorauszahlung des gesamten Reisepreises bis 90 Tage vor Reisebeginn

  • blogspot.com (Leitsatz)

    Restzahlung von 80 % 90 Tage vor Reise unzulässig

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Reisepreis-Restzahlung 90 Tage vor Reisebeginn unzulässig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vorauszahlungsverlangen drei Monate vor Reisebeginn ist unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorauskasse muss nicht immer sein

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Reisepreisvorauszahlung 90 Tage vor Reisebeginn unzulässig - Früher Fälligkeitstermin stellt unangemessene Benachteiligung des vorleistungspflichtigen Kunden dar

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2012, 2574
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.06.2006 - X ZR 59/05

    Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2012 - 6 U 104/12
    Die Inhaltskontrolle einer Klausel, durch die bei Pauschalreisen eine Vorleistungspflicht des Reisenden begründet wird, richtet sich nicht nach § 309 Nr. 2 a BGB, sondern nach der Generalklausel des § 307 BGB (vgl. BGH NJW 2006, 3134).

    Jedenfalls hat der Reisende nach § 320 BGB den vereinbarten Reisepreis nur Zug um Zug gegen Erbringung der Reiseleistung durch den Reiseveranstalter zu zahlen (vgl. BGH NJW 2006, 3134 Rn. 15; OLG Köln NJW-RR 2005, 992, 993; Führich, Reiserecht, 6. Auflage, 2. Kap. § 5 Rn. 151).

    Das Interesse des Reiseveranstalters an einer Vorleistung des Kunden ist (nur) insoweit berechtigt, als er die Absicherung der Kosten anstrebt, die der Kunde bei einem möglichen Rücktritt vom Vertrag zu tragen hat (vgl. BGH NJW 2006, 3134 Rn. 21; OLG Köln NJW-RR 2005, 992, 994).

    (1) Dem Kunden wird bei Vorauszahlung des gesamten Reisepreises bereits 90 Tage vor Reisebeginn das volle Vergütungsrisiko ohne Rücksicht darauf aufgebürdet, ob die Beklagte bzw. die Y. Ltd. zu dem vereinbarten Reisetermin etwa drei Monate später noch fähig und bereit sind, die vertraglich geschuldeten Reiseleistungen zu erbringen oder nicht (vgl. BGH NJW 1987, 1931, 1933; NJW 2006, 3134 Rn. 15; LG Hamburg NJW-RR 2008, 439, 440).

    Der Bundesgerichtshof hat es daher als unangemessene Benachteiligung auch des mit einem Sicherungsschein ausgestatteten Reisenden angesehen, wenn durch Klauseln in ARB des Reiseveranstalters Vorauszahlungen auf den Reisepreis in einer Höhe ausbedungen werden, durch die der Reisende wesentliche Teile des Reisepreises erhebliche Zeit vor Reisebeginn zu leisten verpflichtet ist (vgl. BGH NJW 2006, 3134 Rn. 15).

    Deshalb bedarf es in jedem Fall einer Lösung, die dem Zug-um-Zug-Prinzip wegen dessen bedeutenden Gerechtigkeitsgehalts zeitlich und wertmäßig möglichst nahe kommt (vgl. BGH NJW 1987, 1931, 1933/1935; NJW 2006, 3134 Rn. 10; LG Hamburg NJW-RR 2008, 439, 440).

  • BGH, 12.03.1987 - VII ZR 37/86

    Formularmäßige Fälligkeitsvereinbarung in einem Reisevertrag; Formularmäßige

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2012 - 6 U 104/12
    Es kann dahinstehen, ob nach dem Gesetz gemäß § 646 BGB umgekehrt der Reiseveranstalter vorleistungspflichtig ist (so Staudinger in: Staudinger a.a.O., Neubearbeitung 2011, § 651 a Rn. 137; Geib in: BeckOK, Stand 01.05.2012, § 651a Rn. 33; Sprau in: Palandt a.a.O. § 651a Rn. 6; tendenziell auch BGH NJW 1987, 1931, 1933).

    Es besteht zwar ein verständliches Bedürfnis der Reiseveranstalterin, ihren beträchtlichen Verwaltungs- und Organisationsaufwand im Vorfeld der Reise sowie ihre in diesem Zusammenhang zu erbringenden, teils erheblichen finanziellen Vorleistungen durch Vorauszahlungen des Reisenden aufzufangen (vgl. BGH NJW 1987, 1931, 1933; OLG Köln NJW-RR 2005, 992, 994).

    (1) Dem Kunden wird bei Vorauszahlung des gesamten Reisepreises bereits 90 Tage vor Reisebeginn das volle Vergütungsrisiko ohne Rücksicht darauf aufgebürdet, ob die Beklagte bzw. die Y. Ltd. zu dem vereinbarten Reisetermin etwa drei Monate später noch fähig und bereit sind, die vertraglich geschuldeten Reiseleistungen zu erbringen oder nicht (vgl. BGH NJW 1987, 1931, 1933; NJW 2006, 3134 Rn. 15; LG Hamburg NJW-RR 2008, 439, 440).

    Der Verlust eines "Druck"- und Sicherungsmittels für den Reisenden ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen der Gesamtwürdigung aller Umstände nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 1987, 1931, 1934).

    Deshalb bedarf es in jedem Fall einer Lösung, die dem Zug-um-Zug-Prinzip wegen dessen bedeutenden Gerechtigkeitsgehalts zeitlich und wertmäßig möglichst nahe kommt (vgl. BGH NJW 1987, 1931, 1933/1935; NJW 2006, 3134 Rn. 10; LG Hamburg NJW-RR 2008, 439, 440).

  • LG Hamburg, 23.03.2007 - 324 O 858/06

    AGB von Pauschalreiseverträgen: Wirksamkeit der mit einem späterem

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2012 - 6 U 104/12
    (1) Dem Kunden wird bei Vorauszahlung des gesamten Reisepreises bereits 90 Tage vor Reisebeginn das volle Vergütungsrisiko ohne Rücksicht darauf aufgebürdet, ob die Beklagte bzw. die Y. Ltd. zu dem vereinbarten Reisetermin etwa drei Monate später noch fähig und bereit sind, die vertraglich geschuldeten Reiseleistungen zu erbringen oder nicht (vgl. BGH NJW 1987, 1931, 1933; NJW 2006, 3134 Rn. 15; LG Hamburg NJW-RR 2008, 439, 440).

    Dieser Nachteil ist jedenfalls bei teureren Pauschalreisen nicht zu vernachlässigen (vgl. auch LG Hamburg NJW-RR 2008, 439, 440; Staudinger NJW 2006, 3136).

    Schließlich ist zu beachten, dass der Reisende unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten ein berechtigtes Interesse an einer dem Austauschprinzip so weit wie möglich angenäherten Regelung hat (vgl. LG Hamburg NJW-RR 2008, 439, 440).

    Deshalb bedarf es in jedem Fall einer Lösung, die dem Zug-um-Zug-Prinzip wegen dessen bedeutenden Gerechtigkeitsgehalts zeitlich und wertmäßig möglichst nahe kommt (vgl. BGH NJW 1987, 1931, 1933/1935; NJW 2006, 3134 Rn. 10; LG Hamburg NJW-RR 2008, 439, 440).

  • OLG Köln, 11.04.2005 - 16 U 12/05

    Wirksamkeit der Klausel über eine 20-%ige Anzahlung bei einer Pauschalreise

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2012 - 6 U 104/12
    Jedenfalls hat der Reisende nach § 320 BGB den vereinbarten Reisepreis nur Zug um Zug gegen Erbringung der Reiseleistung durch den Reiseveranstalter zu zahlen (vgl. BGH NJW 2006, 3134 Rn. 15; OLG Köln NJW-RR 2005, 992, 993; Führich, Reiserecht, 6. Auflage, 2. Kap. § 5 Rn. 151).

    Es besteht zwar ein verständliches Bedürfnis der Reiseveranstalterin, ihren beträchtlichen Verwaltungs- und Organisationsaufwand im Vorfeld der Reise sowie ihre in diesem Zusammenhang zu erbringenden, teils erheblichen finanziellen Vorleistungen durch Vorauszahlungen des Reisenden aufzufangen (vgl. BGH NJW 1987, 1931, 1933; OLG Köln NJW-RR 2005, 992, 994).

    Das Interesse des Reiseveranstalters an einer Vorleistung des Kunden ist (nur) insoweit berechtigt, als er die Absicherung der Kosten anstrebt, die der Kunde bei einem möglichen Rücktritt vom Vertrag zu tragen hat (vgl. BGH NJW 2006, 3134 Rn. 21; OLG Köln NJW-RR 2005, 992, 994).

    Denn in § 320 BGB kommt das schutzwerte Interesse des Kunden zum Ausdruck, zunächst keine zu hohe Vorleistung ohne Gegenleistung erbringen zu müssen (vgl. OLG Köln NJW-RR 2005, 992, 993).

  • LG Leipzig, 11.11.2011 - 8 O 3545/10

    Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Vorleistungen bei der Buchung / Dynamic

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2012 - 6 U 104/12
    Im Übrigen sind Verbraucherinteressen auch bei für den Kunden günstigen Angeboten zu beachten (vgl. LG Leipzig vom 11.11.2011 - 8 O 3545/10 - Rn. 69).
  • OLG Dresden, 21.06.2012 - 8 U 1900/11

    Formularmäßige Vereinbarung einer Pflicht zur Entrichtung einer Anzahlung von 40

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2012 - 6 U 104/12
    Überwiegend wird eine Frist von etwa einem Monat zur anderweitigen Verwertung der Reise für ausreichend und angemessen gehalten (vgl. OLG Dresden vom 21.06.2012 - 8 U 1900/11 - Rn. 47, zitiert nach juris; Führich a.a.O. Rn. 155; Tonner in: Münchener Kommentar, BGB, 5. Auflage, § 651 a Rn. 82; Teichmann in: Jauernig, BGB, 14. Auflage, § 651 a Rn. 16).
  • LG Köln, 02.05.2012 - 26 O 351/11

    Voraussetzungen für eine Unterlassung der Verwendung von AGBs wegen

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2012 - 6 U 104/12
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 02.05.2012 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 351/11 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 178/08

    BGH erklärt "HEL"-Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen für

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2012 - 6 U 104/12
    Dabei sind die Art des konkreten Vertrags, die typischen Interessen der Vertragschließenden und die die jeweilige Klausel begleitenden Regelungen zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 2010, 2789 Rn. 26; Grüneberg in: Palandt a.a.O. § 307 Rn. 12).
  • BGH, 28.01.2003 - XI ZR 156/02

    BGH erklärt Zeichnungsgebühr bei Aktien-Neuemissionen für zulässig

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2012 - 6 U 104/12
    Bei der Beurteilung, ob eine Klausel den Vertragspartner des Verwenders unangemessen benachteiligt, ist eine umfassende Abwägung der beiderseitigen berechtigten Interessen der Vertragsparteien im Hinblick auf die fragliche Klausel vorzunehmen (vgl. BGH NJW 2003, 1447, 1448; Coester in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2006, § 307 Rn. 96, 107).
  • BGH, 19.09.1990 - VIII ZR 239/89

    Darlegungs- und Beweislast bei einer Unterlassungsklage; Abgrenzung ausländischer

    Auszug aus OLG Köln, 14.09.2012 - 6 U 104/12
    Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Sinne dieser Vorschrift ist grundsätzlich derjenige, in dessen Namen der durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorformulierte Vertrag abgeschlossen ist oder werden soll (vgl. BGH NJW 1991, 36, 39; Köhler /Bornkamm, UWG, 30. Auflage, § 1 UKlaG Rn. 8; Bassenge in: Palandt, BGB, 71. Auflage, § 1 UKlaG Rn. 10).
  • BGH, 09.12.2014 - X ZR 85/12

    Zur Höhe von Anzahlungen auf den Reisepreis und zur Bemessung von

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Köln, Urteil vom 14. September 2012 - I-6 U 104/12, RRa 2012, 297 Rn. 30) und in der reiserechtlichen Literatur (A. Staudinger in Staudinger, BGB 2011, § 651a Rn. 44; MünchKomm.BGB/Tonner, 6. Aufl. 2012, § 651a Rn. 82; Führich, Reiserecht, 6. Aufl. Rn. 155) wird ein Zeitraum von höchstens 30 Tagen vor Reiseantritt als zulässig angesehen.
  • BGH, 09.12.2014 - X ZR 13/14

    Zur Höhe von Anzahlungen auf den Reisepreis und zur Bemessung von

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Köln, Urteil vom 14. September 2012 - I-6 U 104/12, RRa 2012, 297 Rn. 30) und in der reiserechtlichen Literatur (A. Staudinger in Staudinger, BGB 2011, § 651a Rn. 44; MünchKomm.BGB/Tonner, 6. Aufl. 2012, § 651a Rn. 82; Führich, Reiserecht, 6. Aufl. Rn. 155) wird ein Zeitraum von höchstens 30 Tagen vor Reiseantritt als zulässig angesehen.
  • OLG Frankfurt, 16.01.2014 - 16 U 78/13

    Reiserecht: Unwirksamkeit von AGB-Klauseln in Reiseverträgen

    Nach höchstrichterlicher und obergerichtlicher Auffassung sind jedenfalls 20 % Anzahlung als zulässig angesehen worden, nachdem durch die Änderung des § 651 k BGB und der Regelung, dass ohne Übergabe eines Insolvenzsicherungsscheins keine Anzahlungen gefordert werden dürfen, das Insolvenzrisiko vom Reisenden genommen worden ist (vgl. BGH, NJW 2006, 3134, 3135; OLG Dresden, Urteil vom 21.06.2012, 8 U 1900/11, zitiert nach juris, Rdnr. 45; OLG Köln, RRa 2012, 297).

    Auch hier gibt es eine in Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, a.a.O., Rdnr. 47; OLG Köln, RRa 2012, 297, 299) und Literatur (vgl. Führich, a.a.O. Rdnr. 155; Staudinger, a.a.O. Rdnr. 144; Tonner, a.a.O. Rdnr. 82) sichtbare Tendenz, einen früheren Zeitpunkt als 4 Wochen bzw. einen Monat für unangemessen zu halten.

  • OLG Karlsruhe, 23.03.2016 - 6 U 38/16

    Verweigertes Empfangsbekenntnis - Einstweilige Verfügung: Vollziehung der durch

    Auch für eine ein Verbot oder Gebot aussprechende Beschlussverfügung gilt aber der sich aus § 929 Abs. 2 ZPO ergebende Grundsatz, dass sich ein Gläubiger, der in einem nur vorläufigen Eilverfahren einen Titel erwirkt hat, rasch entscheiden muss, ob er von diesem Titel Gebrauch machen will oder nicht (vgl. Senat, WRP 1992, 339; Urt. v. 27.03.2013, 6 U 104/12; Urt. v. 22.01.2014 - 6 U 118/13, juris-Rn. 19 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 04.03.2021 - 6 U 123/20

    Heilung einer unwirksamen Zustellung im Eilverfahren; unzulässige Rechtsausübung

    So hat das OLG Karlsruhe ausgeführt (Urteil vom 27.3.2013 - 6 U 104/12 = BeckRS 2016, 10795):.
  • OLG Celle, 18.12.2014 - 13 U 19/14

    Formularmäßige Vereinbarung der Bezahlung des vollen Flugpreises bei Buchung des

    (2) Des Weiteren ist jedenfalls bei teureren Flügen der Nachteil für den Kunden in Form von Liquiditäts- und Zinseinbußen nicht zu vernachlässigen, da er den vollständigen Flugpreis bereits bis zu 11 Monaten vor Antritt des Fluges leisten muss, mithin entsprechend eher, als er nach der gesetzlichen Regelung des § 641 BGB verpflichtet ist (so für die Pauschalreise: OLG Köln, Urteil vom 14. September 2012 - 6 U 104/12, juris Rdnr. 35; Staudinger, RRa 2014, 58 [61]).
  • OLG Karlsruhe, 22.01.2014 - 6 U 118/13

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung: Zustellung bei mehreren

    Auch für eine ein Verbot oder Gebot aussprechende Beschlussverfügung gilt aber der sich aus § 929 Abs. 2 ZPO ergebende Grundsatz, dass sich ein Gläubiger, der in einem nur vorläufigen Eilverfahren einen Titel erwirkt hat, rasch entscheiden muss, ob er von diesem Titel Gebrauch machen will oder nicht (vgl. Senat, WRP 1992, 339; sowie Urt. v. 27.03.2013, 6 U 104/12).
  • LG Hannover, 21.01.2014 - 18 O 148/13

    Vorauszahlungspflicht bei Reiseverträgen ist unzulässig

    Soweit sie darauf abstellt, dass Fluggerät bereitzustellen und zu warten sowie die Flugbesatzung vorzuhalten ist, unterfällt dieser Aspekt dem allgemeinen Geschäftsrisiko und darf deshalb als solcher nicht überbewertet werden (vgl. hierzu OLG Köln RRa 2012, 297, 298 m. w. N.).
  • LG Frankfurt/Main, 07.10.2021 - 3 O 559/19

    VZ NRW beseitigt Werbe-Mythen und sorgt für Preistransparenz

    Auch ein Vermittler kann Verwender sein, wenn er im eigenen Interesse systematisch auf eine vertragliche Einbeziehung von AGB hinwirkt und maßgeblichen Einfluss auf den Vertragsschluss hat (OLG Köln NJOZ 2013, 1248).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht