Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 04.12.2007 - 6 U 109/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12784
OLG Brandenburg, 04.12.2007 - 6 U 109/06 (https://dejure.org/2007,12784)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.12.2007 - 6 U 109/06 (https://dejure.org/2007,12784)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. Dezember 2007 - 6 U 109/06 (https://dejure.org/2007,12784)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Anmeldung von Forderungen zur Tabelle; Bezeichnung jeder einzelnen Forderung einer Sammelanmeldung nach Grund und Betrag

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Forderungsanmeldung: Forderungsgrund kann im Feststellungsprozess nicht mehr nachträglich geändert werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2008, 129
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.09.2001 - IX ZR 71/00

    Zulässigkeit der Klage auf Feststellung einer zur Tabelle angemeldeten Forderung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2007 - 6 U 109/06
    Diese müssen ebenso wie der Verwalter zunächst selbst Gelegenheit haben, die angemeldete Forderung zu prüfen und gegebenenfalls zu bestreiten (BGH, NZI 2002, 37).

    Es handelt sich nämlich um teilbare, rechtlich selbständige Forderungen (siehe hierzu BGH, NZI 2002, 37).

  • LG Neuruppin, 21.09.2006 - 6 O 25/03

    Wirksamkeit der Anmeldung von Forderungen zur Eintragung in die Insolvenztabelle

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.12.2007 - 6 U 109/06
    Auf die Berufung des Beklagten wird das am 21.9.2006 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen des Landgerichtes Neuruppin - 6 O 25/03 - teilweise abgeändert.
  • OLG Brandenburg, 27.01.2016 - 11 U 126/13

    Gesamtvollstreckung: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung einer Forderung

    Mithin hat der Gläubiger bei der Anmeldung den Lebenssachverhalt schlüssig darzulegen, der in Verbindung mit einem - nicht notwendig ebenfalls vorzutragenden - Rechtssatz die geltend gemachte Forderung als begründet erscheinen lässt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 2009 - IX ZR 3/08 -, juris; BGH, Urteil vom 27. September 2001 - IX ZR 71/00 -, juris [ausdrücklich zu § 11 Abs. 3 GesO]; RG, Urteil vom 01. Mai 1918 - I 422/17 -, RGZ 93, 13; BAG, Urteil vom 03. Dezember 1985 - 1 AZR 545/84 -, BAGE 50, 221; BFH, Urteil vom 08. Oktober 1968 - VII 99/65 -, BFHE 94, 4, BStBl II 1969, 54; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 04. Dezember 2007 - 6 U 109/06 -, juris).
  • VG Berlin, 19.11.2008 - 37 A 73.06

    Darlehensrückgewährsanspruch gegen den Rechtsnachfolger des Erblassers

    Die Angabe des Grundes bedeutet hier die Angabe derjenigen Tatsachen, aus denen die Forderung resultiert, also die Darstellung des konkreten Sachverhalts, aus dem sich die Berechtigung des Gläubigers ergibt (vgl. hierzu OLG Brandenburg, Urteil vom 4.12.2007, Az.: 6 U 109/06 zit. nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.10.2006 - 6 U 109/06   

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https://dejure.org/2006,7355
OLG Frankfurt, 06.10.2006 - 6 U 109/06 (https://dejure.org/2006,7355)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.10.2006 - 6 U 109/06 (https://dejure.org/2006,7355)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Oktober 2006 - 6 U 109/06 (https://dejure.org/2006,7355)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 UWG, § 4 Nr 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 4 HeilMWerbG
    Wettbewerbsverstoß: Kennzeichnung einer bezahlten Werbeanzeige und zur Lesbarkeit der Pflichtangaben in der Arzneimittelwerbung

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verstoß gegen § 3 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und § 4 Nr. 11 UWG aufgrund des Fehlens der vorgeschriebenen Pflichtangaben gem. § 4 Heilmittelwerbegesetz (HWG)

  • wettbewerbszentrale.de (Leitsatz und Kurzinformation)

    § 4 Nr. 3 UWG
    Redaktionelle Werbung - Anzeigenkennzeichnung und Größe der Pflichtangaben

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.11.1988 - I ZR 144/86

    "Lesbarkeit IV"; Lesbarkeit von Pflichtangaben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2006 - 6 U 109/06
    Insbesondere kann der Entscheidung "Lesbarkeit von Pflichtangaben IV" des BGH (WRP 1989, 482) nicht entnommen werden, dass die Verwendung einer Schriftgröße von 6 pt ohne weiteres zu einer hinreichend guten Lesbarkeit der Pflichtangaben führt.
  • BGH, 13.05.1987 - I ZR 68/85

    "Lesbarkeit I"; Anforderungen an die Lesbarkeit der Pflichtangaben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2006 - 6 U 109/06
    Dagegen hat der BGH in der Entscheidung "Lesbarkeit I" (GRUR 1988, 68, 70), auf die er in der Entscheidung "Lesbarkeit von Pflichtangaben IV" Bezug nimmt ausgeführt:.
  • OLG Jena, 08.04.2009 - 2 U 937/08

    Keine unzulässige getarnte Werbung, wenn die Gesamtumstände auf Werbung hindeuten

    In anderem Zusammenhang hat der BGH (GRUR 1988, 68, 70 - Lesbarkeit von Pflichtangaben; vgl. auch OLG Frankfurt WRP 2007, 111) die Schriftgröße von 6 pt als "Untergrenze" bezeichnet.
  • OLG Zweibrücken, 20.12.2007 - 4 U 105/07

    Irreführung als redaktioneller Beitrag in einem Anzeigenblatt aufgemachte Werbung

    Wer unter der redaktionellen Tarnkappe Wirtschaftswerbung betreibt, handelt wettbewerbswidrig (BGH NJW 1997, 2679-2681 Die Besten I; BGH NJW 1997, 2681-2682 Die Besten II; OLG Stuttgart Magazindienst 2007, 861- 865; OLG Frankfurt am Main WRP 2007, 111-112).
  • OLG Hamm, 27.09.2011 - 4 U 102/11
    Der von der Antragstellerin in diesem Zusammenhang zitierte Fall des Oberlandesgerichts Frankfurt (Beschl. Vom 06.10.2006; WRP 2007, 111) passt hier nicht.
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 03.01.2007 - 6 U 109/06   

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https://dejure.org/2007,38491
OLG Rostock, 03.01.2007 - 6 U 109/06 (https://dejure.org/2007,38491)
OLG Rostock, Entscheidung vom 03.01.2007 - 6 U 109/06 (https://dejure.org/2007,38491)
OLG Rostock, Entscheidung vom 03. Januar 2007 - 6 U 109/06 (https://dejure.org/2007,38491)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.11.2004 - II ZB 41/03

    Lauf der Frist zur Einlegung der Berufung durch den nicht beigetretenen

    Auszug aus OLG Rostock, 03.01.2007 - 6 U 109/06
    Maßgeblich für den Beginn und das Ende der Berufungsfrist des streitgenössischen Nebenintervenienten der erstinstanzlich nicht dem Rechtsstreit beigetreten ist, ist die für die Hauptpartei laufende Frist ( BGH NJW-RR 1997, 865 [BGH 21.04.1997 - II ZB 7/96] -866; BGH ZIP 2005, 45 [BGH 08.11.2004 - II ZB 41/03] -46).

    Es besteht für das erstinstanzliche Gericht generell keine Pflicht, den streitgenössischen Nebenintervenienten bereits in erster Instanz von Amts wegen beizuladen und ihm das erstinstanzliche Urteil zuzustellen, um die Berufungsfrist des § 517 ZPO in Lauf zu setzen ( BGH ZIP 2005, 45 [BGH 08.11.2004 - II ZB 41/03] -46; BGH NJW-RR 1997, 865 [BGH 21.04.1997 - II ZB 7/96] -866).

  • BGH, 21.04.1997 - II ZB 7/96

    Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen - Streitgenössische Nebenintervention -

    Auszug aus OLG Rostock, 03.01.2007 - 6 U 109/06
    Maßgeblich für den Beginn und das Ende der Berufungsfrist des streitgenössischen Nebenintervenienten der erstinstanzlich nicht dem Rechtsstreit beigetreten ist, ist die für die Hauptpartei laufende Frist ( BGH NJW-RR 1997, 865 [BGH 21.04.1997 - II ZB 7/96] -866; BGH ZIP 2005, 45 [BGH 08.11.2004 - II ZB 41/03] -46).

    Es besteht für das erstinstanzliche Gericht generell keine Pflicht, den streitgenössischen Nebenintervenienten bereits in erster Instanz von Amts wegen beizuladen und ihm das erstinstanzliche Urteil zuzustellen, um die Berufungsfrist des § 517 ZPO in Lauf zu setzen ( BGH ZIP 2005, 45 [BGH 08.11.2004 - II ZB 41/03] -46; BGH NJW-RR 1997, 865 [BGH 21.04.1997 - II ZB 7/96] -866).

  • BGH, 04.10.1990 - IX ZB 78/90

    Wiedereinsetzung bei Versäumung des Beitritts vor Rechtskraft des Urteils

    Auszug aus OLG Rostock, 03.01.2007 - 6 U 109/06
    Aus diesem Grunde kommt auch eine entsprechende Anwendung auf den vorliegenden Fall nicht in Betracht ( BGH NJW 1991, 229 [BGH 04.10.1990 - IX ZB 78/90] -230; Stein/Jonas/Roth, ZPO , 2005, § 233 Rn. 10; a.A. Zöller/Vollkommer, ZPO , 25. Aufl., § 66 Rn. 15 m.w.N.).
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   LSG Sachsen-Anhalt, 11.03.2010 - L 6 U 109/06   

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https://dejure.org/2010,68229
LSG Sachsen-Anhalt, 11.03.2010 - L 6 U 109/06 (https://dejure.org/2010,68229)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11.03.2010 - L 6 U 109/06 (https://dejure.org/2010,68229)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. März 2010 - L 6 U 109/06 (https://dejure.org/2010,68229)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.03.2010 - L 6 U 109/06
    Maßgeblich ist für den Zusammenhang zwischen den beruflichen Belastungen und dem Gesundheitsschaden eine hinreichende Wahrscheinlichkeit, bei der mehr für als gegen den Zusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden (BSG, Urt. v. 9.5.06 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).

    Welche Ursache wesentlich ist und welche nicht, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besonderen Beziehungen der Ursache zum Eintritt des Gesundheitsschadens abgeleitet werden (BSG, Urt. v. 9.5.06 - B 2 U 1/05 R - a.a.O.).

  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.03.2010 - L 6 U 109/06
    Ursächlich sind insoweit nur Ereignisse, die sich als wesentliche Ursache darstellen (BSG, Urt. v. 15.2.05 - B 2 U 1/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 12 Rdnr. 14).
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