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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 09.07.2019 - 6 U 11/19   

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OLG Brandenburg, 09.07.2019 - 6 U 11/19 (https://dejure.org/2019,22900)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.07.2019 - 6 U 11/19 (https://dejure.org/2019,22900)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. Juli 2019 - 6 U 11/19 (https://dejure.org/2019,22900)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Minderung aus einem Kaufvertrag; Voraussetzungen eines Umgehungsgeschäfts; Verschleierung eines Eigengeschäft des Unternehmers; Risikoverlagerung auf einen Privatkäufer

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Cottbus, 13.12.2018 - 2 O 340/18

    Agenturgeschäft im Gebrauchtwagenhandel - Vorschieben eines Strohmanns

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.07.2019 - 6 U 11/19
    Die Berufung des Klägers gegen das am 13.12.2018 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus - 2 O 340/18 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 28.01.1981 - VIII ZR 88/80

    Zugesicherte Generalüberholung - Cic, Haftung des Vertreters

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.07.2019 - 6 U 11/19
    Ob dies der Fall ist, bedarf einer eingehenden Würdigung aller Umstände des Falles (BGHZ 79, 281).
  • BGH, 16.12.2009 - VIII ZR 38/09

    Aufklärungspflicht des Verkäufers beim Autoverkauf nach Erwerb von einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.07.2019 - 6 U 11/19
    Dies kann zwar einen wesentlichen Umstand für die Annahme einer Sachwalterstellung darstellen (BGH, Urteil vom 16.12.2009 - VIII ZR 38/09), genügt für sich genommen aber nicht, wenn die äußeren Gegebenheiten des Verkaufs ein über die normale Verhandlungsloyalität hinausgehendes Vertrauen nicht rechtfertigen (Reinking/Eggert, Der Autokauf, 13. Aufl. 2017 Rn 2297).
  • BGH, 29.01.1975 - VIII ZR 101/73

    Haftung des Gebrauchtwagenverkäufers aufgrund uneingeschränkter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.07.2019 - 6 U 11/19
    Auch bei einem einzigen Geschäft, das unter Einschaltung eines Vertreters abgeschlossen wird, ist denkbar, dass dieser dem Vertragspartner über das normale Verhandlungsvertrauen hinaus eine zusätzliche von ihm persönlich ausgehende Gewähr für den Bestand und die Erfüllung des in Aussicht genommenen Rechtsgeschäft geboten hat (BGH, Urteil vom 21.01.1975 - VIII ZR 101/73).
  • BGH, 16.01.2007 - VIII ZR 82/06

    Nachweis der beurkundeten Erklärungen durch Vorlegen einer beglaubigten Abschrift

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.07.2019 - 6 U 11/19
    Diese Vorschrift soll verhindern, dass sich ein Unternehmer den Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf entzieht und führt deshalb zur Anwendung der §§ 474ff BGB auf den Unternehmer, der diese Bestimmungen durch eine entsprechende Vertragsgestaltung zu umgehen versucht (BGH, Urteil vom 22.11.2006 - VIII ZR 82/06).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 10.12.2019 - 6 U 11/19   

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OLG Bamberg, 10.12.2019 - 6 U 11/19 (https://dejure.org/2019,67687)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 10.12.2019 - 6 U 11/19 (https://dejure.org/2019,67687)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 10. Dezember 2019 - 6 U 11/19 (https://dejure.org/2019,67687)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.04.2017 - V ZR 52/16

    Sonderrechtsfähigkeit einer Windkraftanlage: Verbindung mit einem Grundstück nur

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.12.2019 - 6 U 11/19
    Es handelt sich deshalb um einen Scheinbestandteil im Sinne von § 95 Abs. 1 BGB (vgl. dazu BGH, Urt. v. 07.04.2017 - V ZR 52/16, Tz. 6 ff. - zitiert - wie auch sämtliche Entscheidungen im Folgenden - nach juris).
  • BGH, 11.11.2011 - V ZR 231/10

    Herausgabeanspruch: Sonderrechtsfähigkeit eines Bestandteils einer

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.12.2019 - 6 U 11/19
    Maßgebend dafür ist die Verkehrsanschauung und - wenn diese fehlt oder nicht festgestellt werden kann - die natürliche Betrachtungsweise eines verständigen Beobachters, wobei Zweck und Wesen der Sache und ihrer Bestandteile vom technischwirtschaftlichen Standpunkt aus zu beurteilen sind (BGH, Urt. v. 11.11.2011 - V ZR 231/10, Tz. 11).
  • BGH, 31.01.1979 - VIII ZR 93/78

    Wirksamkeit einer Eigentumsübertragung von Hausrat unter Ehegatten

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.12.2019 - 6 U 11/19
    Dem Bestimmtheitsgrundsatz ist Rechnung getragen, wenn es infolge der Wahl einfacher, äußerer Abgrenzungskriterien für jeden, der die Parteiabreden in dem für den Eigentumsübergang vereinbarten Zeitpunkt kennt, ohne weiteres ersichtlich ist, welche individuell bestimmten Sachen übereignet worden sind (BGH, Urt. v. 31.01.1979 - VIII ZR 93/78, Tz. 11; Urt. v. 03.07.2000 - II ZR 314/98, Tz. 14).
  • BGH, 03.07.2000 - II ZR 314/98

    Übereignung einer Sachgesamtheit durch Raumübereignung

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.12.2019 - 6 U 11/19
    Dem Bestimmtheitsgrundsatz ist Rechnung getragen, wenn es infolge der Wahl einfacher, äußerer Abgrenzungskriterien für jeden, der die Parteiabreden in dem für den Eigentumsübergang vereinbarten Zeitpunkt kennt, ohne weiteres ersichtlich ist, welche individuell bestimmten Sachen übereignet worden sind (BGH, Urt. v. 31.01.1979 - VIII ZR 93/78, Tz. 11; Urt. v. 03.07.2000 - II ZR 314/98, Tz. 14).
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   OLG Köln, 27.09.2019 - 6 U 11/19   

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