Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 21.12.2009 - 6 U 110/09   

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OLG Stuttgart, 21.12.2009 - 6 U 110/09 (https://dejure.org/2009,16500)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.12.2009 - 6 U 110/09 (https://dejure.org/2009,16500)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Dezember 2009 - 6 U 110/09 (https://dejure.org/2009,16500)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Verbraucherdarlehensvertrag: Verbundenes Geschäft mit Restschuldversicherung; Anfechtung des sprachunkundigen Ausländers wegen Inhalts- oder Erklärungsirrtums; Prüfungskriterien für die Sittenwidrigkeit, Widerruf; Rückgewährschuldverhältnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.12.2009 - 6 U 110/09
    Im Regelfall muss der Verkäufer den Käufer nicht auf ein für diesen ungünstiges Geschäft hinweisen, sondern darf davon ausgehen, dass sich sein künftiger Vertragspartner selbst über Art und Umfang seiner Vertragspflichten im eigenen Interesse Klarheit verschafft (BGH a.a.O.; Urteil vom 12.02.2004, III ZR 359/02, NJW 2004, 1732, Juris, Rdnr. 34).

    Soweit den Anlagevermittler nach der Rechtsprechung eine Pflicht zur ungefragten Ausweisung von versteckten Innenprovisionen ab einer Gesamthöhe von 15 % bei dem Vertrieb von Anlagemodellen unter Verwendung von Prospekten, etwa bei geschlossenen Immobilienfonds, trifft (BGH vom 12.02.2004, III ZR 359/02, NJW 2004, 1732, Juris, Rdnr. 39; vom 05.06.2007, XI ZR 348/05, NJW 2007, 2407, Juris, Rdnr. 18), kann der Beklagte hieraus im streitgegenständlichen Fall nichts für sich herleiten.

    Der Anleger sei bei solchen Anlagemodellen besonders schutzwürdig, da der Prospekt oftmals die einzige oder wichtigste Informationsquelle sei und ihm eine nähere Prüfung der Werthaltigkeit bei derart komplexen Vorhaben kaum möglich sei (BGH vom 12.02.2004, a.a.O., Juris, Rdnr. 33, 35-37).

    Der Vermittler ist zu richtiger und vollständiger Auskunft über alle tatsächlichen Umstände verpflichtet, die für den Interessenten von besonderer Bedeutung sind (so für Anlagevermittler: BGH NJW 2004, 1732, Juris, Rdnr. 22; BGHZ 100, 117, Juris, Rdnr. 18; NJW 1982, 1095).

  • OLG Oldenburg, 15.01.2009 - 8 U 122/08

    Berücksichtigung der Kosten einer Restschuldversicherung bei der Berechnung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.12.2009 - 6 U 110/09
    Sind jedoch die Kosten der Restschuldversicherung nach § 492 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 3 PAngV nicht in die Berechnung des Vertragszinses einzubeziehen, müssen sie bei der Beurteilung der Frage, ob ein auffälliges Missverhältnis zwischen Vertrags- und Marktzins besteht, außer Acht gelassen werden (OLG Oldenburg, v. 15.01.2009, 8 U 122/08, BKR 2009, 115, Juris, Rdnr. 59).

    Auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung nahm in jüngerer Zeit die Tendenz zu, einen Verbund abzulehnen (OLG Köln, Urteil vom 14.01.2009, WM 2009, 793; Urteil vom 19.08.2009, 13 U 26/09, K 26, Bl. 181 d. A.; Urteil vom 21.07.2004, OLGR 2004, 385; OLG Oldenburg, Urteil vom 15.01.2009, BKR 2009, 115; OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.10.2009, 14 U 32/07, K 24, Bl. 181 d. A.).

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.12.2009 - 6 U 110/09
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Rechtsprechung über die Aufklärungspflichten von Banken über Innenprovisionen und verdeckte Rückvergütungen in den Fällen von Anlageberatung (BGH vom 19.12.2006, XI ZR 56/05, NJW 2007, 1876; vom 20.01.2009, XI ZR 510/07, NJW 2009, 1416; vom 12.05.2009, XI ZR 586/07, WM 2009, 1274).

    Hintergrund der Aufklärungspflicht in diesen Fällen ist die Offenlegung von Interessenkonflikten bei Beratungsverträgen (BGH vom 20.1.2009, a.a.O., Juris, Rdnr. 12; vom 19.12.2006, a.a.O., Juris, Rdnr. 23).

  • BGH, 27.10.1994 - IX ZR 168/93

    Einbeziehung von in einem vorformulierten Bürgschaftsvertrag enthaltenen AGB;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.12.2009 - 6 U 110/09
    Dieser erklärt sich mit dem Inhalt der Urkunde aus der maßgeblichen Sicht des Vertragsgegners einverstanden (BGH NJW 1995, 190, Juris, Rdnr. 15; NJW 1983, 1489, Juris, Rdnr. 9).

    Er darf nur dann anfechten, wenn er sich von dem Inhalt des Schriftstücks eine bestimmte, allerdings unrichtige Vorstellung gemacht hat, weil er in diesem Fall, ohne dies zu bemerken, etwas anderes zum Ausdruck gebracht hat, als das, was er in Wirklichkeit hat erklären wollen (BGH NJW 1995, 190, Juris, Rdnr. 19; KG JAmt 2005, 424, Juris, Rdnr. 3; OLG Köln VersR 2000, 243, Juris, Rdnr. 28).

  • OLG Rostock, 23.03.2005 - 1 W 63/03

    Ratenkreditvertrag mit Restschuldversicherung incl.

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.12.2009 - 6 U 110/09
    In der Literatur wird überwiegend, in der Rechtsprechung teilweise ein Verbundgeschäft zwischen beiden Verträgen bejaht (OLG Schleswig, Urteil vom 26.04.2007, NJW-RR 2007, 1347; OLG Rostock NJW-RR 2005, 1416 in einer Prozesskostenhilfeentscheidung; OLG Hamm VuR 2008, 104 ebenfalls in einer Prozesskostenhilfeentscheidung; Staudinger/Kessel-Wulf, BGB, 2004, § 358, Rdnr. 40; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 358, Rdnr. 7; Münchener Kommentar/Habersack, BGB, 5. Aufl., § 358, Rdnr. 12; Ermann/Saenger, BGB, 12. Aufl., § 358, Rdnr. 4; Bamberger/Roth/Grothe BGB, 2. Aufl., § 358 Rdnr. 13).
  • BGH, 15.12.2009 - XI ZR 45/09

    Ein Verbraucherdarlehensvertrag und eine für diesen abgeschlossene

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.12.2009 - 6 U 110/09
    b) Ob ein Verbund gegeben ist, bedarf vorliegend keiner abschließenden Entscheidung (der BGH dürfte ihn nach seiner Pressemeldung Nr. 254/09 vom 15.12.2009 zum Verfahren XI ZR 45/09 hier wohl ebenfalls bejahen).
  • BGH, 21.07.2003 - II ZR 387/02

    Zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.12.2009 - 6 U 110/09
    Die Klägerin könnte von dem Beklagten die Rückzahlung derjenigen Darlehensvaluta, die nicht der Finanzierung des Versicherungsvertrages diente, zuzüglich marktüblicher Zinsen als Nutzungsersatz gem. § 357 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 346 Abs. 1 BGB verlangen (BGH, Urteil vom 21.07.03, BGHZ 156, 46, Juris, Rdnr. 31; OLG Oldenburg, a.a.O., Juris, Rdnr. 47).
  • BGH, 25.11.1981 - IVa ZR 286/80

    Beteiligungsmodell britischer Spirituosenmarkt - § 675 Abs. 2 BGB, Abgrenzung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.12.2009 - 6 U 110/09
    Der Vermittler ist zu richtiger und vollständiger Auskunft über alle tatsächlichen Umstände verpflichtet, die für den Interessenten von besonderer Bedeutung sind (so für Anlagevermittler: BGH NJW 2004, 1732, Juris, Rdnr. 22; BGHZ 100, 117, Juris, Rdnr. 18; NJW 1982, 1095).
  • OLG Stuttgart, 12.01.1988 - 6 U 89/87
    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.12.2009 - 6 U 110/09
    cc) Nach der Rechtsprechung kann ein Kreditvertrag auch dann sittenwidrig sein, wenn er auf einem unangemessenen Umschuldungsverlangen der Bank beruht, weil die Umschuldung unter Abwägung der Vor- und Nachteile aus dem Vertragsabschluss zu einer unverhältnismäßig gesteigerten finanziellen Gesamtbelastung des Kreditnehmers führt (vgl. BGH NJW 1988, 818 für den Fall der Ablösung eines von einer anderen Bank gewährten Darlehens; ebenso NJW 1990, 1048, Juris, Rdnr. 17; OLG Stuttgart, 6 U 89/87, NJW-RR 1988, 427).
  • OLG Köln, 14.01.2009 - 13 U 103/08

    Begriff des verbundenen Geschäfts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.12.2009 - 6 U 110/09
    Auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung nahm in jüngerer Zeit die Tendenz zu, einen Verbund abzulehnen (OLG Köln, Urteil vom 14.01.2009, WM 2009, 793; Urteil vom 19.08.2009, 13 U 26/09, K 26, Bl. 181 d. A.; Urteil vom 21.07.2004, OLGR 2004, 385; OLG Oldenburg, Urteil vom 15.01.2009, BKR 2009, 115; OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.10.2009, 14 U 32/07, K 24, Bl. 181 d. A.).
  • OLG Hamm, 19.12.2007 - 31 W 38/07

    Ratenkreditvertrag plus Restschuldverschreibung

  • BGH, 05.11.1987 - III ZR 98/86

    Bestimmung des auffälligen Mißverhältnisses beim Ratenkreditvertrag;

  • BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85

    Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem

  • OLG Köln, 21.07.2004 - 13 U 8/04

    Ehegattenmithaft bei Umschuldungskreditkette zur Finanzierung des Aufwandes

  • OLG Schleswig, 26.04.2007 - 5 U 162/06

    Verbraucherkredit: Anspruch auf Rückzahlung nach Kündigung eines Kredits unter

  • OLG Stuttgart, 26.05.2009 - 6 U 21/09

    Widerruf des Verbraucherkreditvertrages: Anspruch auf Rückerstattung des an die

  • BGH, 07.12.1989 - III ZR 276/88

    Begriff der "vorherigen Bestellung"

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2012 - L 14 U 32/07
  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen

  • BGH, 14.03.2003 - V ZR 308/02

    Aufklärungspflicht des Verkäufers über Provisionsverpflichtung gegenüber dem

  • OLG Köln, 01.07.1998 - 27 U 6/98

    Rechtsmangel bei Grundstückskauf

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

  • BGH, 05.06.2007 - XI ZR 348/05

    Rückforderungsdurchgriff des Anlegers gegenüber der finanzierenden Bank

  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

  • BGH, 10.03.1983 - VII ZR 302/82

    Rechtsnatur eines Fertighausvertrages; Wirksamkeit eines in deutscher Sprache

  • BGH, 18.01.2011 - XI ZR 356/09

    Widerruf eines Darlehensvertrages bei nur teilweiser Finanzierung eines

    Soweit es hingegen für andere Zwecke verwendet worden ist, besteht eine Pflicht des Verbrauchers zur Zahlung von Zinsen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 21. Dezember 2009 - 6 U 110/09, juris Rn. 82; OLG Schleswig, WM 2010, 1074, 1076; Schulz, EWiR 2010, 351, 352).
  • BGH, 29.11.2011 - XI ZR 220/10

    Darlehensvertrag: Berücksichtigung der Restschuldversicherungskosten bei Prüfung

    (4) Schon aus diesem Grund scheidet die von der Revision befürwortete Berücksichtigung des Provisionsanteils der Restschuldversicherungskosten bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses aus (ebenso OLG Stuttgart, Urteil vom 21. Dezember 2009 - 6 U 110/09, juris Rn. 67).

    Das wirft die Frage auf, ob die Kosten der Restschuldversicherung gleichwohl auch in diesem Fall nach wie vor im Rahmen der Sittenwidrigkeitsprüfung, die - wie oben ausgeführt - maßgeblich auf einem Vergleich des verlangten Effektivzinses mit dem marktüblichen Zins beruht, von vornherein ausgeklammert werden können, wie es die bisherige Rechtsprechung getan hat (vgl. dazu mit unterschiedlichen Auffassungen OLG Hamm, VuR 2008, 104, 105; OLG Oldenburg, WM 2009, 796, 799; OLG Stuttgart, Urteil vom 21. Dezember 2009 - 6 U 110/09, juris Rn. 64 ff.; LG Bonn, BKR 2008, 78, 79 f.; MünchKommBGB/Armbrüster, 6. Aufl., § 138 Rn. 146; Bülow/Artz, Verbraucherkreditrecht, 7. Aufl., § 492 Rn. 104b Fn. 154; Canaris, AcP 200 (2000), 273, 302; Pamp in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 4. Aufl., § 82 Rn. 20; Reifner, WM 2008, 2329, 2334 ff.; ders., BKR 2009, 51, 55 f.; Schmidt, BKR 2009, 119, 121).

  • OLG Stuttgart, 29.12.2011 - 6 U 79/11

    Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehens zur Finanzierung einer Fondsbeteiligung

    Der wirksame Widerruf des Klägers führt deshalb dazu, dass die Beklagte nach § 358 Abs. 4 Satz 3 BGB im Verhältnis zum Kläger in die Rechte und Pflichten des jeweiligen Fonds aus dem verbundenen Vertrag eintritt (sog. bilaterale Rückabwicklung allein im Verhältnis zwischen Darlehensgeber und Verbraucher; vgl. BGH v. 10.03.2009 - XI ZR 33/08 Tz. 26; Senat v. 26.05.2009 - 6 U 21/09, juris, Tz. 21 ff., und v. 21.12.2009 - 6 U 110/09, juris, Tz. 81).
  • OLG Schleswig, 17.03.2010 - 5 U 2/10

    Rechtsfolgen der Rückabwicklung eines Verbraucherkreditvertrages hinsichtlich

    Neben der Anrechnung des Versicherungsschutzes ab Vertragsbeginn (29.01.2007) bis zum Widerruf (12.05.2009) schuldet der Beklagte wegen der Finanzierung der Versicherungsprämien durch die Klägerin gemäß § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB Wertersatz für den empfangenen Versicherungsschutz (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 21.12.2009 - Az.: 6 U 110/09).
  • LG Bonn, 27.04.2012 - 2 O 296/11

    Rückzahlung von Darlehen hinsichtlich Erklärung des Widerrufs i.R.v.

    Schließlich kann die Klägerin gemäß § 357 Abs. 1 Satz 1, § 346 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 BGB den sich nach der Differenz zwischen Restschuldversicherung und Rückkaufwert bemessenden Wertersatz für den ab Vertragsbeginn bis zum Widerruf empfangenen Versicherungsschutz nebst marktüblichen Zinsen hierauf geltend machen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 21. Dezember 2009 - 6 U 110/09, juris-Rn. 83; OLG Schleswig, Beschluss vom 17. März 2010 - 5 U 2/10, WM 2010, 1074, 1077; ferner OLG Köln - 13 U 103/08, Hinweis vom 29. März 2010).

    Die Beklagten können aufgrund des wirksamen Widerrufs aller drei Darlehensverträge neben der Rückzahlung der geleisteten Zins- und Tilgungsraten auch den auf den Zeitraum nach dem Widerruf entfallenden Teil der Versicherungsprämien in Höhe des Rückkaufwertes sowie die hierauf entfallenden Zinsen verlangen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 21. Dezember 2009 - 6 U 110/09, juris-Rn. 83; OLG Schleswig, Beschluss vom 17. März 2010 - 5 U 2/10, WM 2010, 1074, 1077).

  • OLG München, 26.06.2023 - 19 U 6613/22

    Wirksamkeit des Widerrufs eines zum Zwecke der Finanzierung eines Fahrzeugkaufs

    Teilweise wird ein Anspruch des Verbrauchers vollständig verneint (OLG Stuttgart, Urteil v. 21.12.2009, Az. 6 U 110/09, juris Rz. 81; Schürnbrand, BKR 2011, 309 [310]; Mülbert/Wilhelm, WM 2009, 2241 [2245]; wohl ebenso Ellenberger/Bunte, Bankrechts-Handbuch, 6. Aufl., § 56 Rz. 580).
  • LG Göttingen, 09.08.2011 - 8 S 3/10

    Bei einer Restschuldversicherung erfolgt nach einem Widerruf gem. § 354 Abs. 4

    Nach § 138 Abs. 1 BGB können Kreditverträge sittenwidrig sein, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung ein auffälliges Missverhältnis besteht und der Kreditgeber die schwächere Lage des anderen teils bewusst zu seinem Vorteil ausnutzt oder sich leichtfertig der Erkenntnis verschließt, dass der Kreditnehmer sich nur wegen seiner schwächeren Lage auf die drückenden Bedingungen einlässt (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 21.12.2009 - 6 U 110/09, zitiert nach [...]).
  • LG Göttingen, 18.08.2010 - 8 S 3/11
    Nach § 138 Abs. 1 BGB können Kreditverträge sittenwidrig sein, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung ein auffälliges Missverhältnis besteht und der Kreditgeber die schwächere Lage des anderen Teils bewusst zu seinem Vorteil ausnutzt oder sich leichtfertig der Erkenntnis verschließt, dass der Kreditnehmer sich nur wegen seiner schwächeren Lage auf die drückenden Bedingungen einlässt (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 21.12.2009, Az: 6 U 110/09, zitiert nach juris).
  • AG Bonn, 20.07.2011 - 110 C 91/11

    Darlehnsvertrag, Widerruf, Ratenschutzversicherung

    (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 21.12.2009 - 6 U 110/09, juris Rn. 82; OLG Schleswig, WM 2010, 1074, 1076; Schulz, EWiR 2010, 351, 352).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.12.2009 - 6 U 110/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,36061
OLG Frankfurt, 10.12.2009 - 6 U 110/09 (https://dejure.org/2009,36061)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.12.2009 - 6 U 110/09 (https://dejure.org/2009,36061)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Dezember 2009 - 6 U 110/09 (https://dejure.org/2009,36061)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 13.08.2009 - 6 U 80/09

    Wettbewerbsrecht: Werbung mit Preisvergleich zwischen Energietarifen und Angabe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.12.2009 - 6 U 110/09
    Eine Irreführung liegt nicht vor, wenn der zum Vergleich herangezogene Tarif des Mitbewerbers (Hier der Grundversorgungstarif nach § 36 EnWG) zwar nicht der günstigste Tarif ist, vom Mitbewerber jedoch für die Abnahme von Energie in der konkret genannten Menge noch in einer nicht unerheblichen Zahl von Fällen tatsächlich berechnet wird (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 13.08.2009 - 6 U 80/09).

    Dies ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 13.8.2009 - 6 U 80/09) dann der Fall, wenn der für den Preisvergleich herangezogene Tarif des Mitbewerbers für die Abnahme von Energie in der genannten Menge nicht realistisch ist, weil er zwar theoretisch vereinbart werden kann, für den angesprochenen Abnehmer jedoch keine wirtschaftlich vernünftige und daher ernsthaft in Betracht zu ziehende Tarifvariante darstellt.

  • OLG Frankfurt, 03.03.2017 - 6 W 17/17

    Irreführung durch Berücksichtigung eines einmalig gewährten Neukundenbonus im

    Nicht zu beanstanden ist es, wenn sich aus dem Gesamtinhalt der Werbung mit hinreichender Klarheit ergibt, dass sich der vorgenommene Vergleich nur auf die Ersparnismöglichkeiten bezieht, die sich für den Kunden nach einem Wechsel zur Antragsgegnerin im ersten Vertragsjahr ergeben können (OLG Frankfurt, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 6 U 110/09, Rn. 6 - juris).
  • LG Bonn, 23.11.2011 - 30 O 51/11

    Auslobung einer Preisgarantie hinsichtlich Wettbewerbswidrigkeit und Irreführung

    Die beanstandete Gegenüberstellung der Gaspreistarife der Parteien ist irreführend, da die dort miteinander verglichenen Tarife erhebliche Unterschiede aufweisen, mit denen der angesprochene Verbraucher nicht ohne weiteres rechnet und auf die in dieser Werbung auch nicht mit der erforderlichen Deutlichkeit hingewiesen wird (vgl. dazu BGH GRUR 2010, 658ff. Rd.16 - Paketpreisvergleich": OLG Frankfurt, Urteil vom 10.12.2009 - 6 U 110/09 - juris-Dokument Rd.10ff.; OLG Frankfurt, Urteil vom 13.08.2009 - 6 U 80/09 - juris-Dokument Rd.6ff.; Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl. 2011, § 6 UWG Rd.119 und § 5 Rd.7.63ff.; Piper/Ohly/Sositza, UWG, 5. Aufl. 2009, § 5 Rd.182).

    Denn der für den Preisvergleich herangezogene Tarif "F" der Verfügungsklägerin beinhaltet den sogenannten Grundversorgungstarif, der bei der Abnahme der hier zur Diskussion stehenden Energiemenge von 30.000 kWh im Jahr für den angesprochenen Abnehmer keine wirtschaftlich vernünftige in daher ernsthaft in Betracht zu ziehende Tarifvariante darstellt (OLG Frankfurt, Urteil vom 10.12.2009, aaO., Rd.12; OLG Frankfurt, Urteil vom 13.08.2009, aaO., Rd.7f.).

  • OLG Frankfurt, 06.12.2012 - 6 U 144/12

    Verfügungsgrund für weiteren Eilantrag; Irreführung durch Preisvergleichswerbung

    Zwar rechnet der verständige Durchschnittsverbraucher bei Preisvergleichen, wenn unterschiedliche Tarife vorhanden sind, grundsätzlich damit, dass das werbende Unternehmen dem vorgenommenen Vergleich nicht unbedingt das günstigste Angebot des Mitbewerbers zugrunde gelegt haben wird, weil die Frage, welcher Tarif im Einzelfall der günstigste ist, von einer Reihe unterschiedlicher Faktoren wie etwa der Vertragslaufzeit oder der Abnahmemenge - bei Telefonanbietern etwa auch des mitsubventionierten Handys - abhängen kann (vgl. Senat, Urteil vom 10.12.2009, Az.: 6 U 110/09, juris-Rn. 12 zu Energietarifen).
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Rechtsprechung
   KG, 21.06.2011 - 6 U 110/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,69283
KG, 21.06.2011 - 6 U 110/09 (https://dejure.org/2011,69283)
KG, Entscheidung vom 21.06.2011 - 6 U 110/09 (https://dejure.org/2011,69283)
KG, Entscheidung vom 21. Juni 2011 - 6 U 110/09 (https://dejure.org/2011,69283)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Berufungsbegründung muss auf Argumente des Gerichts eingehen!

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.05.1999 - III ZR 265/98

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus KG, 21.06.2011 - 6 U 110/09
    Es reicht auch nicht, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch den Erstrichter mit formelhaften Wendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen (BGH NJW 1999, 3126 m. w. N.).
  • BGH, 27.05.2008 - XI ZB 41/06

    Anforderung an die Berufungsbegründung; Zulässigkeit einer weitgehend aus

    Auszug aus KG, 21.06.2011 - 6 U 110/09
    Dazu gehört eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche Gründe er ihnen entgegensetzt (BGH NJW-RR 2008, 1308;WuM 2010, 694; BauR 2010, 248; ZfBR 2010, 62 - jeweils mit weiteren Nachweisen zur ständigen Rechtsprechung).
  • BGH, 10.09.2009 - VII ZB 21/08

    Inhaltliche Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus KG, 21.06.2011 - 6 U 110/09
    Dazu gehört eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche Gründe er ihnen entgegensetzt (BGH NJW-RR 2008, 1308;WuM 2010, 694; BauR 2010, 248; ZfBR 2010, 62 - jeweils mit weiteren Nachweisen zur ständigen Rechtsprechung).
  • BGH, 01.10.2009 - VII ZB 43/09

    Verfahrensrecht - Überspannte Anforderungen an Berufungsbegründung

    Auszug aus KG, 21.06.2011 - 6 U 110/09
    Dazu gehört eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche Gründe er ihnen entgegensetzt (BGH NJW-RR 2008, 1308;WuM 2010, 694; BauR 2010, 248; ZfBR 2010, 62 - jeweils mit weiteren Nachweisen zur ständigen Rechtsprechung).
  • BGH, 21.09.2010 - VIII ZB 9/10

    Mindestanforderungen an eine Berufungsbegründungsschrift

    Auszug aus KG, 21.06.2011 - 6 U 110/09
    Dazu gehört eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche Gründe er ihnen entgegensetzt (BGH NJW-RR 2008, 1308;WuM 2010, 694; BauR 2010, 248; ZfBR 2010, 62 - jeweils mit weiteren Nachweisen zur ständigen Rechtsprechung).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2013 - L 14/6 U 110/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,102451
LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2013 - L 14/6 U 110/09 (https://dejure.org/2013,102451)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05.12.2013 - L 14/6 U 110/09 (https://dejure.org/2013,102451)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05. Dezember 2013 - L 14/6 U 110/09 (https://dejure.org/2013,102451)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - zweistufige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2013 - L 14/6 U 110/09
    Das BSG hat bereits in seinen Urteilen vom 13. November 2012 (Az.: B 2 U 19/11 R - Rn. 19 ff. m.w.N.) und vom 18. Juni 2013 (Az.: B 2 U 10/12 R - Rn. 15 ff. m.w.N. - zitiert jeweils nach juris) ausgeführt, dass die Einstandspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung für versicherte Wege im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII nur dann besteht, wenn sich durch eine Handlung des Geschädigten, die den gesetzlichen Tatbestand einer versicherten Tätigkeit erfüllt, ein Risiko verwirklicht hat, gegen dessen Eintritt nicht die Unfallversicherung "allgemein", sondern der jeweils durch die Handlung erfüllte Versicherungstatbestand schützen soll.

    Der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 13. November 2012 - Az.: B 2 U 19/11 R - Rn. 35 f und Urteil vom 18. Juni 2013 - Az.: B 2 U 10/12 R - Rn. 16 f) ist damit folgende Prüfung zu entnehmen:.

    Die Unfallversicherung des Zurücklegens des Weges nach und von dem Ort der (jeweiligen) versicherten Tätigkeit schützt nur gegen Gefahren für Gesundheit und Leben, die aus der Teilnahme am öffentlichen Verkehr als Fußgänger oder Benutzer eines Verkehrsmittels, also aus eigenem oder fremden Verkehrsverhalten oder äußeren Einflüssen durch die Beschaffenheit des Verkehrsraumes hervorgehen (so BSG, Urteil vom 13. November 2012 - Az.: B 2 U 19/11 R - Rn. 45).

  • BSG, 18.06.2013 - B 2 U 10/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Überfall - Schutzbereich -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2013 - L 14/6 U 110/09
    Das BSG hat bereits in seinen Urteilen vom 13. November 2012 (Az.: B 2 U 19/11 R - Rn. 19 ff. m.w.N.) und vom 18. Juni 2013 (Az.: B 2 U 10/12 R - Rn. 15 ff. m.w.N. - zitiert jeweils nach juris) ausgeführt, dass die Einstandspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung für versicherte Wege im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII nur dann besteht, wenn sich durch eine Handlung des Geschädigten, die den gesetzlichen Tatbestand einer versicherten Tätigkeit erfüllt, ein Risiko verwirklicht hat, gegen dessen Eintritt nicht die Unfallversicherung "allgemein", sondern der jeweils durch die Handlung erfüllte Versicherungstatbestand schützen soll.

    Der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 13. November 2012 - Az.: B 2 U 19/11 R - Rn. 35 f und Urteil vom 18. Juni 2013 - Az.: B 2 U 10/12 R - Rn. 16 f) ist damit folgende Prüfung zu entnehmen:.

  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 8/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Fiktion einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2013 - L 14/6 U 110/09
    Die Heimfahrt wurde auch nicht zur Erfüllung einer objektiv bestehenden Haupt- oder Nebenpflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis, in der irrigen, aber vertretbaren Annahme einer solchen Pflicht oder zur Wahrnehmung eigener unternehmensbezogener Rechte zurückgelegt (siehe hierzu BSG, Urteil vom 15. Mai 2012 - Az.: B 2 U 8/11 R - zitiert nach juris).
  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 16/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - versicherte Tätigkeit als

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2013 - L 14/6 U 110/09
    Die Verrichtung muss ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis und dadurch einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht haben (Unfallkausalität und haftungsbegründende Kausalität; vgl. Bundessozialgericht -BSG-, Urteil vom 15. Mai 2012 - Az.: B 2 U 16/11 R - und vom 24. Juli 2012 - Az.: B 2 U 9/11 R - jeweils zitiert nach juris).
  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2013 - L 14/6 U 110/09
    Die Verrichtung muss ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis und dadurch einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht haben (Unfallkausalität und haftungsbegründende Kausalität; vgl. Bundessozialgericht -BSG-, Urteil vom 15. Mai 2012 - Az.: B 2 U 16/11 R - und vom 24. Juli 2012 - Az.: B 2 U 9/11 R - jeweils zitiert nach juris).
  • BSG, 26.01.1978 - 2 RU 39/77

    Versicherungsschutz - Weg nach oder von dem Ort der Tätigkeit - Gefahr - Private

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2013 - L 14/6 U 110/09
    Das der Versicherte möglicherweise die Gefahr des von ihm mitgeführten Feuerlöschers nicht kannte, ist für die rechtliche Bewertung des Versicherungsschutzes genauso unerheblich (siehe hierzu bereits die vom SG Osnabrück in seiner Entscheidung zitierte Rechtsprechung des BSG, Urteil vom 26. Januar 1978 - Az.: 2 RU 39/77; siehe hierzu auch Becker a.a.O., Seite 697), wie der Vortrag der Klägerin, dass weder Freunde noch Sportskameraden bestätigt hätten, das die Ausrüstung des Versicherten einen derartigen Feuerlöscher enthalten hätte.
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