Weitere Entscheidungen unten: KG, 28.05.2019 | KG, 02.07.2019

Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.04.2018 - I-6 U 116/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,12260
OLG Köln, 20.04.2018 - I-6 U 116/17 (https://dejure.org/2018,12260)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.04.2018 - I-6 U 116/17 (https://dejure.org/2018,12260)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. April 2018 - I-6 U 116/17 (https://dejure.org/2018,12260)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,12260) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • kanzlei.biz

    Auch Lacher müssen bezahlt werden: Fernsehsender darf Konkurrenz-Ausschnitte ("TV-Flops") nicht kostenfrei wiedergeben

  • online-und-recht.de

    TV-Pannen-Ausschnitte anderer Fernsehsender müssen bei Nutzung bezahlt werden

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 24 Abs. 1, 87 Abs. 1, 95, 97, 101a UrhG

  • rewis.io
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Unzulässige Nutzung von Fernsehsendungs- Ausschnitten - Top Flops

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 97 Abs. 1 ; UrhG § 87
    Vergütungspflicht für die Ausstrahlung von Ausschnitten von Fernsehbeiträgen verschiedener Sender

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    "TV-Flops" sind für andere Sender kostenpflichtig

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    TV Flops sind für andere Sender nicht kostenfrei

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    TV-Pannen anderer Fernsehsender dürfen nicht ohne weiteres kostenfrei von Konkurrenzsender ausgestrahlt werden- NDR Top Flops

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Ausstrahlung von Fernsehpannen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Lizenzgebühr für witzige TV-Pannen: Konkurrenz darf sich nicht kostenlos lustig machen

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    TV-Flops sind für andere Sender kostenpflichtig

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    TV-"Top Flops" - Fernsehsender muss für die unkommentierte Ausstrahlung von Pannen anderer Sender Lizenzgebühr zahlen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vergütungspflicht für die Ausstrahlung von Sequenzen von Fernsehbeiträgen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    "TV-Flops" sind für andere Sender kostenpflichtig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    TV Flops sind für andere Sender kostenpflichtig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "TV-Flops" sind für andere Sender kostenpflichtig

Besprechungen u.ä.

  • hoganlovells-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Pannenshow Top Flops benötigt Rechte an einzelnen Clips

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2018, 326
  • K&R 2018, 509
  • afp 2018, 429
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 17.12.2015 - I ZR 69/14

    Zur Übernahme von Exklusivinterviews in Fernsehsendungen

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2018 - 6 U 116/17
    Ein Dritter greift schon dann in das Senderecht ein, wenn Teile einer Sendung übernommen werden (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.2015 - I ZR 69/14 - Exklusivinterview).

    An einer solchen inneren Verbindung fehle es regelmäßig, wenn sich das zitierende Werk nicht näher mit dem eingefügten fremden Werk auseinandersetze, sondern es nur zur Illustration verwende, es in einer bloß äußerlichen, zusammenhanglosen Weise einfügt oder anhängt oder das Zitat ausschließlich eine informierende Berichterstattung bezweckt (BGH, Urteil vom 30. November 2011 - I ZR 212/10, - Blühende Landschaften; Urteil vom 17. Dezember 2015 - I ZR 69/14 - Exklusivinterview).

    Für die Annahme einer inneren Verbindung reiche es aus, dass das fremde Werk als Erörterungsgrundlage für selbstständige Ausführungen des Zitierenden erscheine (BGH, Urteil vom 30. November 2011 - I ZR 212/10, - Blühende Landschaften; Urteil vom 17. Dezember 2015 - I ZR 69/14 - Exklusivinterview).

    cc) Die Berichterstattung ist auch nicht als Bericht über Tagesereignisse (§ 50 UrhG) zulässig (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.2015 - I ZR 69/14, GRUR 2016, 368 - Exklusivinterview).

  • BGH, 28.07.2016 - I ZR 9/15

    auf fett getrimmt - Grenzen freier Benutzung von urheberrechtsgeschützten Fotos:

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2018 - 6 U 116/17
    Im Ausgangspunkt hat das Landgericht zunächst mit Recht angenommen, dass die Vorschrift des § 24 UrhG richtlinienkonform unter Berücksichtigung der Art. 5 Abs. 3 Buchst. k der Richtlinie 2001/29/EG auszulegen ist (vgl. BGH, Urteil vom 28.07.2016 - I ZR 9/15, BGHZ 211, 309 - auf fett getrimmt, mwN).

    Eine freie Benutzung setzt voraus, dass angesichts der Eigenart des neuen Werkes die entlehnten eigenpersönlichen Züge des geschützten älteren Werkes verblassen (vgl. BGHZ 211, 309 - auf fett getrimmt).

    Bei der Anwendung der Schutzschranke der Parodie in einem konkreten Fall muss ein angemessener Ausgleich zwischen den Interessen und Rechten der in den Art. 2 und 3 der Richtlinie 2001/29/EG genannten Personen auf der einen und der freien Meinungsäußerung des Nutzers eines geschützten Werkes, der sich auf die Ausnahme für Parodien beruft, auf der anderen Seite gewahrt werden (vgl. BGHZ 211, 309 - auf fett getrimmt, mwN).

  • BGH, 20.12.2007 - I ZR 42/05

    TV-Total

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2018 - 6 U 116/17
    Nur in dieser Hinsicht liegt eine Benutzung der Vorlage vor, die als freie Benutzung zulässig sein kann (vgl. BGH, Urteil vom 20.12.2007 - I ZR 42/05, BGHZ 175, 135 - U2).

    Denn eine parodistische Zielsetzung der gesamten Sendung gibt keinen Freibrief für unfreie Entnahmen einzelner Beiträge (BGHZ 175, 135 - U2).

    Den an- und abmoderierenden Erläuterungen des Moderators komme kein künstlerischer Ausdruck zu und es wohne ihnen keine künstlerische Gestaltung inne, die eine innere Verbindung mit der "zitierten" Sequenz eingehen könnten (vergleiche in diesem Sinne auch die Wertung des BGH im Urteil vom 20. Dezember 2007 - I ZR 42/05 - U2), so dass die Kunstfreiheit nicht betroffen sei.

  • BGH, 30.11.2011 - I ZR 212/10

    Blühende Landschaften

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2018 - 6 U 116/17
    An einer solchen inneren Verbindung fehle es regelmäßig, wenn sich das zitierende Werk nicht näher mit dem eingefügten fremden Werk auseinandersetze, sondern es nur zur Illustration verwende, es in einer bloß äußerlichen, zusammenhanglosen Weise einfügt oder anhängt oder das Zitat ausschließlich eine informierende Berichterstattung bezweckt (BGH, Urteil vom 30. November 2011 - I ZR 212/10, - Blühende Landschaften; Urteil vom 17. Dezember 2015 - I ZR 69/14 - Exklusivinterview).

    Für die Annahme einer inneren Verbindung reiche es aus, dass das fremde Werk als Erörterungsgrundlage für selbstständige Ausführungen des Zitierenden erscheine (BGH, Urteil vom 30. November 2011 - I ZR 212/10, - Blühende Landschaften; Urteil vom 17. Dezember 2015 - I ZR 69/14 - Exklusivinterview).

  • BGH, 20.05.2015 - IV ZR 34/14

    Lebensversicherung: Erforderlichkeit einer Beweiserhebung über unvertretbare

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2018 - 6 U 116/17
    Dies führt dazu, dass es Sache der darlegungspflichtigen Partei wird, durch Konkretisierung ihrer Substantiierungslast nachzukommen (vgl. BGH, Beschluss vom 20.05.2015 - IV ZR 34/14, BeckRS 2015, 11257; Urteil vom 11.07.1995, X ZR 43/93, NJW 1995, 3311; Greger in Zöller, ZPO, 30. Aufl., § 138 Rn. 8a).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die darlegungs- und beweisbelastete Partei berechtigt ist, Behauptungen zu Vorgängen aufzustellen, die sich ihrer unmittelbaren Kenntnis entziehen, auch ohne eine dahingehende positive Kenntnis und nur auf eine Vermutung gestützt, aufzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 20.05.2015 - IV ZR 34/14, BeckRS 2015, 11257).

  • BGH, 03.06.2014 - VI ZR 394/13

    Schadensersatzprozess wegen Kapitalanlagebetrugs: Voraussetzungen einer

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2018 - 6 U 116/17
    Konkrete Anhaltspunkte, welche die Bindung des Senats an die vorinstanzlichen Feststellungen entfallen lassen, können sich unter anderem aus Verfahrensfehlern ergeben, die dem Eingangsgericht bei der Feststellung des Sachverhalts unterlaufen sind (vgl. BGH, Urteil vom 03.06.2014 - VI ZR 394/13, NJW 2014, 2797, mwN).

    Ist dies der Fall, obliegt dem Senat nach Maßgabe des § 529 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 2 ZPO die Kontrolle der tatsächlichen Entscheidungsgrundlage des erstinstanzlichen Urteils ungeachtet einer entsprechenden Berufungsbegründung (vgl. BGH, NJW 2014, 2797).

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 27/03

    Parfümtestkäufe

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2018 - 6 U 116/17
    Dem Klageantrag stehe nicht entgegen, dass die Klägerinnen die genutzten Videosequenzen nicht näher bestimmen könnten, was sich aus den Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2006, 504) ergebe.

    Es hat auch zutreffend begründet, dass die Grundsätze, die sich aus der Entscheidung "Parfümtestkäufe" des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 23.02.2006 - I ZR 27/03, GRUR 2006, 504) ergeben, nicht anzuwenden sind.

  • OLG Hamburg, 16.10.2014 - 5 U 106/12
    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2018 - 6 U 116/17
    Die Berufung der Klägerinnen wies das Oberlandesgericht Hamburg mit Urteil vom 16. Oktober 2014 - 5 U 106/12 (Anlage K1, Bl. 47 ff. der Akte) zurück und bestätigte die rechtliche Wertung des Landgerichts Hamburg.

    Insoweit kann vollumfänglich auf die Ausführungen der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen werden, die sich wiederum an der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg vom 16.10.2014 (5 U 106/12) orientiert.

  • LG Hamburg, 08.11.2016 - 308 O 340/13
    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2018 - 6 U 116/17
    Weitere Klagen im Hinblick auf erstmalig in den Jahren 2009 und 2010 vom O3 ausgestrahlte Sendungen vor dem Landgericht Hamburg (Az. 308 O 438/12 und 308 O 340/13) hatten teilweise in erster Instanz Erfolg.

    Inhaber des Leistungsschutzrechts ist der Rechtsträger des Sendeunternehmens (vgl. Hillig in BeckOK Urheberrecht aaO, § 87 Rn. 2, mwN), das die Funksendung im Sinne des § 20 UrhG durchgeführt hat, die zum Empfang durch die Öffentlichkeit bestimmt ist (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 08.11.2016 - 308 O 340/13, BeckRS 2016, 123059).

  • BGH, 22.12.2015 - VI ZR 67/15

    Berufung im Arzthaftungsprozess: Prüfung von Einwendungen gegen die

    Auszug aus OLG Köln, 20.04.2018 - 6 U 116/17
    Die Prüfungskompetenz des Senats hinsichtlich der erstinstanzlichen Tatsachenfeststellungen ist nicht auf Verfahrensfehler und damit in dem Umfang beschränkt, in dem eine zweitinstanzliche Tatsachenfeststellung der Kontrolle durch das Revisionsgericht unterliegt (vgl. BGH, Urteil vom 22.12.2015 - VI ZR 67/15, NJW 2016, 713).
  • BGH, 20.09.2012 - I ZR 90/09

    UniBasic-IDOS

  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 217/14

    Berufung im Maklerlohnprozess: Vorliegen eines qualifizierten

  • BGH, 30.04.2015 - IX ZR 196/13

    Insolvenzanfechtung der Rückgewähr eines GmbH-Gesellschafterdarlehens bzw. die

  • BGH, 05.05.2015 - XI ZR 326/14

    Berufungsverfahren: Gehörsverstoß durch unterlassene erneute Vernehmung eines

  • BGH, 25.03.2014 - VI ZR 271/13

    Revisionsverfahren: Geltendmachung der Unrichtigkeit tatbestandlicher

  • BVerfG, 31.05.2016 - 1 BvR 1585/13

    Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in

  • BGH, 24.02.2015 - X ZR 31/13

    Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent: Bindung des

  • BVerfG, 29.06.2000 - 1 BvR 825/98

    Germania 3

  • BGH, 11.07.1995 - X ZR 42/93

    Bezahlung einer Rechnung als Schuldanerkenntnis

  • BGH, 14.04.2011 - I ZR 41/08

    Peek & Cloppenburg II

  • OLG Frankfurt, 25.01.2005 - 11 U 25/04

    TV-Total

  • LG Hamburg, 11.05.2012 - 308 O 477/11

    Auskunftsverlangen eines Fernsehsenders gegen einen anderen hinsichtlich der

  • LG München I, 20.06.2022 - 42 S 231/21

    Berufsfotograf klagt gegen die Verwendung seines Bildes auf Facebook Account

    Dadurch sind keine wahrnehmbaren Unterschiede zwischen der Verwendung der Beklagten als möglicher Parodie und dem parodierten Werk zu erkennen und es fehlt somit an dieser notwendigen Voraussetzung für das Vorliegen der Schrankenbestimmung (vgl. hierzu OLG Köln, 20.04.2018, 6 U 116/17 - TV Pannenshow; LG Berlin, 02.11.2021, 15 O 551/19; OLG Hamburg, 28.04.2022, 5 U 48/05).
  • OLG Köln, 20.04.2018 - 6 U 124/17
    Die Zahlungen der Beklagten hat die Klägerin anteilig auf die Forderungen in dem Parallelverfahren, OLG Köln, Az. 6 U 116/17, verrechnet.
  • LG Berlin, 08.11.2021 - 16 O 301/20

    Urheberrechtsverletzung: Übernahme von Teilen einer Filmreportage zum Zwecke der

    Hieraus folgt jedenfalls gemäß §§ 87 Abs. 4, 10 UrhG die Vermutung, dass die Klägerin Inhaberin der Rechte des Sendeunternehmens an dieser Reportage ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 20. April 2018 - 6 U 116/17 -, GRUR-RR 2018, 326 f, Rn. 85).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 28.05.2019 - 6 U 116/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,87982
KG, 28.05.2019 - 6 U 116/17 (https://dejure.org/2019,87982)
KG, Entscheidung vom 28.05.2019 - 6 U 116/17 (https://dejure.org/2019,87982)
KG, Entscheidung vom 28. Mai 2019 - 6 U 116/17 (https://dejure.org/2019,87982)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,87982) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 14 Abs 1 VVG, § 14 Abs 2 S 2 VVG, § 19 Abs 1 S 1 VVG, § 31 Abs 1 VVG
    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Fälligkeit der Berufsunfähigkeitsleistungen bei verweigerter Vorlage einer Patientenakte über eine stationäre Behandlung

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Fälligkeit Berufsunfähigkeitsleistungen - Nichtvorlage Patientenakte über stationäre Behandlung

  • rechtsportal.de

    Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung Fälligkeit von Versicherungsleistungen Geltendmachung eines Versicherungsfalls nach Ablauf von 10 Jahren

  • rechtsportal.de

    Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung; Fälligkeit von Versicherungsleistungen; Geltendmachung eines Versicherungsfalls nach Ablauf von 10 Jahren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.02.2017 - IV ZR 289/14

    Datenerhebung des Versicherers zum Zwecke der Überprüfung vorvertraglicher

    Auszug aus KG, 28.05.2019 - 6 U 116/17
    Der Bundesgerichtshof begründet seine Auffassung damit, dass eine Versicherungsleistung nur auf Grund eines wirksamen Versicherungsvertrages fällig werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 22.02.2017 - IV ZR 289/14 - BGHZ 214, 127 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 15, 18).

    Insbesondere kommt es nicht darauf an, ob sich die geforderten Angaben nach dem Ergebnis der Prüfung tatsächlich als wesentlich erweisen, da die Frage der Erforderlichkeit ex ante zu beurteilen ist (BGH, Urteil vom 22. Februar 2017 - IV ZR 289/14 -, BGHZ 214, 127-146, juris: Rdnr. 32 unter Hinweis auf die Senatsurteile vom 13. Juli 2016 - IV ZR 292/14, VersR 2016, 1173 Rn. 34; vom 22. Oktober 2014 - IV ZR 242/13, VersR 2015, 45 Rn. 18; vom 16. November 2005 - IV ZR 307/04, VersR 2006, 258 Rn. 14; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 16.11.2005 - IV ZR 307/04

    Umfang der Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers in der Hausratversicherung;

    Auszug aus KG, 28.05.2019 - 6 U 116/17
    Insbesondere kommt es nicht darauf an, ob sich die geforderten Angaben nach dem Ergebnis der Prüfung tatsächlich als wesentlich erweisen, da die Frage der Erforderlichkeit ex ante zu beurteilen ist (BGH, Urteil vom 22. Februar 2017 - IV ZR 289/14 -, BGHZ 214, 127-146, juris: Rdnr. 32 unter Hinweis auf die Senatsurteile vom 13. Juli 2016 - IV ZR 292/14, VersR 2016, 1173 Rn. 34; vom 22. Oktober 2014 - IV ZR 242/13, VersR 2015, 45 Rn. 18; vom 16. November 2005 - IV ZR 307/04, VersR 2006, 258 Rn. 14; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 13.07.2016 - IV ZR 292/14

    Krankheitskostenversicherung: Physiotherapeutische Leistungen als Behandlungen im

    Auszug aus KG, 28.05.2019 - 6 U 116/17
    Insbesondere kommt es nicht darauf an, ob sich die geforderten Angaben nach dem Ergebnis der Prüfung tatsächlich als wesentlich erweisen, da die Frage der Erforderlichkeit ex ante zu beurteilen ist (BGH, Urteil vom 22. Februar 2017 - IV ZR 289/14 -, BGHZ 214, 127-146, juris: Rdnr. 32 unter Hinweis auf die Senatsurteile vom 13. Juli 2016 - IV ZR 292/14, VersR 2016, 1173 Rn. 34; vom 22. Oktober 2014 - IV ZR 242/13, VersR 2015, 45 Rn. 18; vom 16. November 2005 - IV ZR 307/04, VersR 2006, 258 Rn. 14; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 22.10.2014 - IV ZR 242/13

    Vermögensschadenshaftpflichtversicherung einer gesetzlichen Krankenkasse:

    Auszug aus KG, 28.05.2019 - 6 U 116/17
    Insbesondere kommt es nicht darauf an, ob sich die geforderten Angaben nach dem Ergebnis der Prüfung tatsächlich als wesentlich erweisen, da die Frage der Erforderlichkeit ex ante zu beurteilen ist (BGH, Urteil vom 22. Februar 2017 - IV ZR 289/14 -, BGHZ 214, 127-146, juris: Rdnr. 32 unter Hinweis auf die Senatsurteile vom 13. Juli 2016 - IV ZR 292/14, VersR 2016, 1173 Rn. 34; vom 22. Oktober 2014 - IV ZR 242/13, VersR 2015, 45 Rn. 18; vom 16. November 2005 - IV ZR 307/04, VersR 2006, 258 Rn. 14; jeweils m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 02.07.2019 - 6 U 116/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,87981
KG, 02.07.2019 - 6 U 116/17 (https://dejure.org/2019,87981)
KG, Entscheidung vom 02.07.2019 - 6 U 116/17 (https://dejure.org/2019,87981)
KG, Entscheidung vom 02. Juli 2019 - 6 U 116/17 (https://dejure.org/2019,87981)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,87981) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht