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   OLG Oldenburg, 14.08.2009 - 6 U 118/09   

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https://dejure.org/2009,10762
OLG Oldenburg, 14.08.2009 - 6 U 118/09 (https://dejure.org/2009,10762)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14.08.2009 - 6 U 118/09 (https://dejure.org/2009,10762)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14. August 2009 - 6 U 118/09 (https://dejure.org/2009,10762)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Verkehrsunfalltod der allein den Haushalt führenden Mutter: Unterhalts- und Haushaltsführungsschaden der Kinder; Wert der entgangenen Haushaltsführung; Mithilfepflicht der hinterbliebenen Kinder

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 844 Abs. 2 BGB; § 1356 BGB; § 1360 BGB; § 1360a BGB
    Voraussetzungen und Höhe des Unterhalts- und Haushaltsführungsschadens von Kindern bei Tötung der Mutter bei einem Verkehrsunfall

  • verkehrslexikon.de

    Kein Barunterhalt wegen Tötung der Mutter bei vereinbarter Aufgabenteilung unter den Eltern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen und Höhe des Unterhalts- und Haushaltsführungsschadens von Kindern bei Tötung der Mutter bei einem Verkehrsunfall

  • RA Kotz

    Verkehrsunfalltod der den Haushalt führenden Mutter - Unterhalts- und Haushaltsführungsschaden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen und Höhe des Unterhalts- und Haushaltsführungsschadens von Kindern bei Tötung der Mutter bei einem Verkehrsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unterhalts- und Haushaltsführungsschaden der Kinder ihrer bei einem Verkehrsunfall ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2010, 156
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.01.1985 - VI ZR 71/83

    Berechnung des Unterhaltsschadens eines Kleinkindes nach dem Unfalltod beider

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.08.2009 - 6 U 118/09
    Der Umfang eines zu leistenden Barunterhalts bestimmt sich bei einer intakten Ehe grundsätzlich nach dem gesamten Einkommen beider Ehegatten und dem dadurch geprägten Lebensstil (vgl. BGH VersR 1985, 365 ff, VI ZR 71/83 in juris Rn 14).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass nach dem modernen Verständnis einer Ehe als einer Lebensgemeinschaft gleichberechtigter Partner und dem Fortfall des ursprünglichen gesetzlichen Leitbilds der sog. Hausfrauenehe die Ehegatten frei vereinbaren können, wer und in welchem Umfang durch eine Erwerbstätigkeit den materiellen Unterhalt der Familie sicherstellt, und wer und in welchem Umfang den Haushalt führt (vgl. BGH VersR 1985, 365 ff in juris Rn 15).

  • BGH, 09.01.2002 - XII ZR 34/00

    Barunterhalt beider Elternteile für einen volljährigen Schüler in der allgemeinen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.08.2009 - 6 U 118/09
    Vom Eintritt der Volljährigkeit besteht kein rechtfertigender Grund mehr, weiterhin nur den bisher allein barunterhaltsverpflichteten Elternteil mit dem nunmehr insgesamt in Form einer Geldrente zu entrichtenden Unterhalt zu belasten, wenn auch der andere Elternteil über Einkünfte verfügt(e), die ihm die Zahlung von Unterhalt ermöglichen (vgl. BGH NJW 2002, 2026, XII ZR 34/00 in juris Rn 16).

    Der Unterhaltsanspruch auf Betreuung und Haushaltsführung resultiert - wie bereits ausgeführt - aus der elterlichen Sorgepflicht und endet mit dem Eintritt der Volljährigkeit (vgl. BGH NJW 2002, 2026 in juris Rn 16; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 9. Auflage (2006), Rn 360 ).

  • BGH, 19.05.1987 - VI ZR 167/86

    Haftung des Anästhesisten für unterlassene Befunderhebungen; Gesetzlicher

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.08.2009 - 6 U 118/09
    Damit ergibt sich ein Anspruch der Klägerin zu 1) in Höhe von 1.731,94 EUR (siehe dazu BGH VersR 1987, 1092 ff in juris Rn 19).
  • OLG Stuttgart, 10.11.1992 - 14 W 4/92

    Bemessung der Schadensersatzrente eines Kindes

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.08.2009 - 6 U 118/09
    Die Mithilfepflicht beginnt etwa ab dem 12. Lebensjahr; i.d.R. wird man - unabhängig von der Haushaltsgröße und der Anspruchsstufe - von diesem Zeitpunkt an eine Stunde täglich bzw. 7 Stunden wöchentlich je Kind ansetzen können (vgl. OLG Stuttgart VersR 1993 1536; OLG Hamburg VersR 1993, 1538).
  • LG Köln, 23.09.1992 - 91 O 116/92

    Einfluß der Vollamortisation auf die Pflichten des Leasingnehmers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.08.2009 - 6 U 118/09
    Die Mithilfepflicht beginnt etwa ab dem 12. Lebensjahr; i.d.R. wird man - unabhängig von der Haushaltsgröße und der Anspruchsstufe - von diesem Zeitpunkt an eine Stunde täglich bzw. 7 Stunden wöchentlich je Kind ansetzen können (vgl. OLG Stuttgart VersR 1993 1536; OLG Hamburg VersR 1993, 1538).
  • BGH, 08.03.1966 - VI ZR 231/64

    Zweck einer durch einen Sozialversicherungsträger auf Grund des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.08.2009 - 6 U 118/09
    Die von der getöteten Mutter erbrachte Haushaltsführung kam der Klägern zu 1) als gesetzlich geschuldeter Unterhalt zugute; im Falle der Tötung der Mutter hat die Klägerin zu 1) grundsätzlich gegen den Schädiger einen Ersatzanspruch gemäß § 844 Abs. 2 BGB, auch wenn die Mutter ihre Unterhaltsleistungen nicht in Form von Barzahlungen erbracht hat (vgl. BGH VersR 1966, 487 in juris Rn 8).
  • BGH, 29.03.1988 - VI ZR 87/87

    Ersatzansprüche des Ehemannes bei Tötung der Ehefrau durch einen Dritten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.08.2009 - 6 U 118/09
    Aus der tatsächlichen Handhabung der Haushaltsführung kann auf eine entsprechende einvernehmliche Regelung der Ehepartner geschlossen werden (vgl. Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 9. Auflage (2006), Rn 362, 363 unter Hinweis auf BGH VersR 1988, 490; 1993, 56).
  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 52/67

    Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen aus dem übergegangenen Vermögen des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.08.2009 - 6 U 118/09
    Die Quelle des Vermögens wäre weiter vorhanden; in diesem Falle besteht die naheliegende Möglichkeit, dass der dem Geschädigten erwachsene Unterhaltsanspruch im Wege der Vorteilsausgleichung wieder entfallen ist (siehe dazu BGH VersR 1969, 951).
  • BGH, 06.10.1992 - VI ZR 305/91

    Schadensersatz bei Tötung der Ehefrau eines Körperbehinderten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.08.2009 - 6 U 118/09
    Aus der tatsächlichen Handhabung der Haushaltsführung kann auf eine entsprechende einvernehmliche Regelung der Ehepartner geschlossen werden (vgl. Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 9. Auflage (2006), Rn 362, 363 unter Hinweis auf BGH VersR 1988, 490; 1993, 56).
  • FG Sachsen, 07.01.2016 - 6 K 1546/13

    Berücksichtigung von Betreuungskosten und Verpflegungsaufwendungen für die Kinder

    Diese unterliegt zudem erheblichen Einschränkungen, welche sich insbesondere aus dem Alter, den körperlichen und geistigen Fähigkeiten, dem Vorrang der eigenen Ausbildung des Kindes oder generell aus dem Kindeswohl ergeben können (vgl. etwa v. Sachsen Gessaphe in Münchener Kommentar --MünchKomm-- zum BGB , § 1619 BGB Rz 19 ff.; zum danach entsprechend eingeschränkten zeitlichen Umfang der Mithilfepflicht vgl. etwa Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 14. August 2009 6 U 118/09, Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht 2010, 156 , m.w.N.).
  • OLG Köln, 12.12.2014 - 19 U 39/14

    Berechnung des Haushaltsführungsschadens

    Mit Übergang von der Natural- zur Barunterhaltspflicht, also mit Vollendung des 18. Lebensjahres, scheiden Kinder deshalb aus dem haushaltsführungsrelevanten Personenkreis aus (vgl. J ahnke , NZV 2007, 329, 334 f.; OLG Oldenburg , NZV 2010, 156; mit anderer Begründung, nämlich wegen regelmäßiger Selbstversorgung: OLG Oldenburg , NJW-RR 1989, 1429).
  • BFH, 27.05.2013 - III B 2/13

    Kein Anspruch auf Anwendung eines Splittingverfahrens auf (verwitwete)

    Diese unterliegt zudem erheblichen Einschränkungen, welche sich insbesondere aus dem Alter, den körperlichen und geistigen Fähigkeiten, dem Vorrang der eigenen Ausbildung des Kindes oder generell aus dem Kindeswohl ergeben können (vgl. etwa v. Sachsen Gessaphe in Münchener Kommentar --MünchKomm-- zum BGB, § 1619 BGB Rz 19 ff.; zum danach entsprechend eingeschränkten zeitlichen Umfang der Mithilfepflicht vgl. etwa Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 14. August 2009  6 U 118/09, Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht 2010, 156, m.w.N.).
  • OLG Köln, 22.06.2011 - 6 U 152/10

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche wegen Herkunftstäuschung;

    Während einerseits - auch angesichts weiterer in den letzten Jahren auf den Markt drängender Nachahmungen - keine Rede davon sein kann, dass seine Merkmale inzwischen Allgemeingut geworden wären und das Programm seine Eigenart damit verloren hätte (vgl. BGH, GRUR 2007, 984 = WRP 2007, 1455 [Rn. 25] - Gartenliege), deuten andererseits seine vierzigjährige erfolgreiche Vermarktung, sein weiterhin vergleichsweise hoher Marktanteil von (nach Angaben der Klägerin) 30 % oder (nach Angaben der Beklagten) 50 % und seine aktive Verteidigung gegen Nachahmer (vgl. die aktenkundigen Verfahren 81 O 89/04 LG Köln = 6 U 13/06 OLG Köln; 84 O 124/08 LG Köln = 6 U 118/09 OLG Köln; 81 O 147/09 LG Köln = 6 U 139/10 OLG Köln) auf eine durch Verkehrsbekanntheit gesteigerte wettbewerbliche Eigenart hin.
  • OLG Köln, 04.06.2021 - 6 U 152/10

    Ansprüche wegen der unzulässigen Nachahmung eines Originalprodukts Unangemessene

    Die M GmbH hat im Verfahren 84 O 124/08 LG Köln = 6 U 118/09 ihre Berufung zurückgenommen und nach den unbestrittenen Angaben der Klägerin eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben.
  • OLG Köln, 18.03.2011 - 6 U 139/10

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich des Vertriebs eines Regalsystems unter dem

    Im Streitfall hatte die Klägerin die D M GmbH wegen des Vertriebs von Regalen angegriffen, die diese über die N M GmbH von der J Shop Concept CZ a.s. bezogen hatte (84 O 124/08 LG Köln = 6 U 118/09 OLG Köln; die Berufung in dieser Sache wurde zurückgenommen; über die ebenfalls diese Regale betreffende Klage gegen die N M GmbH zu 81 O 342/07 hat das Landgericht noch nicht entschieden).

    Wird der Verkehr die streitgegenständlichen Regale daher einerseits nicht als "Dutzendware" oder "Allerweltsprodukt" ansehen (vgl. BGH, GRUR 2007, 339 = WRP 2007, 313 [Rn. 26] - Stufenleitern), so spricht andererseits ihre unstreitig seit den 1970er Jahren andauernde Vermarktung und aktive Verteidigung gegen Nachahmungen (vgl. nur die aktenkundigen Entscheidungen in den Verfahren 81 O 89/04 LG Köln = 6 U 13/06 OLG Köln; 84 O 124/08 LG Köln = 6 U 118/09 OLG Köln; 84 O 116/09 LG Köln = 6 U 152/10 OLG Köln) für den Fortbestand und sogar für eine Steigerung der wettbewerblichen Eigenart.

    cc) Dass die Beklagte zu 1.) - wie sie vorbringt - unmittelbar nur Handelsketten und die N M GmbH beliefert, steht der Herbeiführung einer Täuschung der Abnehmer ihrer Produkte über deren betriebliche Herkunft nicht entgegen, weil sie ersichtlich nicht bestreiten kann, dass zumindest die N M GmbH ihre Regalsysteme an kleinere Munternehmen (wie die D M GmbH im Vorprozess 84 O 124/08 LG Köln = 6 U 118/09 OLG Köln oder die TSC Regal- und M GmbH im Falle des Testkaufs der Klägerin von November 2009 gemäß Anlage rop 10) oder an Ladeninhaber weiter absetzt.

  • OLG Naumburg, 25.08.2015 - 1 W 34/15

    Prozesskostenhilfeverfahren: Hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung;

    Die hierzu im Rahmen des Angemessenen zwischen den Ehegatten getroffenen einvernehmlichen Absprachen (vgl. auch § 1356 I S. 1, II 1 BGB), zu denen die Klägerin vorgetragen hat, sind nicht nur unterhaltsrechtlich, sondern auch beim Tod eines Ehegatten haftungsrechtlich verbindlich und vom Schädiger hinzunehmen (vgl. bspw. BGH NJW 1988, 1783; OLG Oldenburg NZV 2010, 156, 157).
  • LG Köln, 08.12.2021 - 84 O 84/21
    Die D2 GmbH hat im Verfahren 84 O 124/08 LG Köln = 6 U 118/09 ihre Berufung zurückgenommen und nach den unbestrittenen Angaben der Klägerin eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben.
  • LG Magdeburg, 16.06.2011 - 9 O 2084/10

    Unerlaubte Handlung: Umfang der Schadensersatzpflicht bei der Tötung einer zum

    Der Umfang der gesetzlichen Unterhaltspflicht hängt dabei von den Lebensumständen und den persönlichen Bedürfnissen ab (OLG Oldenburg - 6 U 118/09 - Urt.v14.08.2009, zit.nach juris).
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